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   BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92   

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BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92 (https://dejure.org/1992,1447)
BSG, Entscheidung vom 08.12.1992 - 1 RK 11/92 (https://dejure.org/1992,1447)
BSG, Entscheidung vom 08. Dezember 1992 - 1 RK 11/92 (https://dejure.org/1992,1447)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Krankenversicherung - vollständige Befreiung von der Zuzahlungspflicht - Berücksichtigung - Verletztenrente - Umfang - Einnahmen zum Lebensunterhalt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 71, 299
  • NZS 1993, 257
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 21.10.1980 - 3 RK 53/79

    Beschädigten-Grundrente - Einnahme zum Lebensunterhalt

    Auszug aus BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92
    Dies ergebe sich aus einem Vergleich mit der Grundrente nach dem BVG, die zweckgebunden dem pauschalen Ausgleich eines bei Körperbehinderungen dieses Umfangs regelmäßig bestehenden Mehrbedarfs diene (Hinweis auf BSGE 50, 243 = SozR 2200 § 180 Nr. 5).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 88/81

    Anrechnung des Verletztengeldes der gesetzlichen Unfallversicherung auf

    Auszug aus BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92
    Auch das BAG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§ 31 Abs. 1) mangels anderer Maßstäbe der geeignete Maßstab zur Abgrenzung der zweckgebundenen Anteile der Unfallrente ist und daß deshalb der Teil der Unfallrente, der der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) entspricht, bei der Bemessung der Betriebsrente anrechnungsfrei bleiben muß (vgl ua BAGE 43, 173, 178 ff = AP Nr. 8 zu § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Ges. z. Verbesserung d. betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) - mit zustimmender Anm von Gitter; 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG; AP Nrn 11, 12, 25, 26 und Nr. 30 zu § 5 BetrAVG).
  • BAG, 19.07.1983 - 3 AZR 241/82

    Betriebsrente - Unfallrente - Verletztenrente

    Auszug aus BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92
    Auch das BAG geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß das Bundesversorgungsgesetz (BVG) (§ 31 Abs. 1) mangels anderer Maßstäbe der geeignete Maßstab zur Abgrenzung der zweckgebundenen Anteile der Unfallrente ist und daß deshalb der Teil der Unfallrente, der der Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) bei vergleichbarer Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) entspricht, bei der Bemessung der Betriebsrente anrechnungsfrei bleiben muß (vgl ua BAGE 43, 173, 178 ff = AP Nr. 8 zu § 5 des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Ges. z. Verbesserung d. betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) - mit zustimmender Anm von Gitter; 43, 161, 170 = AP Nr. 9 zu § 5 BetrAVG; AP Nrn 11, 12, 25, 26 und Nr. 30 zu § 5 BetrAVG).
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BSG, 08.12.1992 - 1 RK 11/92
    Es trifft zwar zu, daß das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) (BVerfGE 34, 118, 133 ff) davon ausgeht, in der Unfallversicherung habe die tatsächliche Entwicklung dazu geführt, daß Lohneinbußen auch bei mittelschweren Fällen (MdE von 30 bis 50 vH) regelmäßig nicht ins Gewicht fielen, so daß in diesem Bereich der Verletztenrente wirtschaftlich die Funktion eines Ersatzes von Einkommensausfall kaum zukomme.
  • BSG, 06.09.2001 - B 12 KR 14/00 R

    Freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - beitragspflichtige Einnahmen -

    Unter Geltung des SGB V hat das Bundessozialgericht an dieser Rechtsprechung für die "Einnahmen zum Lebensunterhalt" in § 61 Abs. 2 Nr. 1 SGB V festgehalten und entschieden, daß die Verletztenrente der gesetzlichen Unfallversicherung zu diesen Einnahmen gehöre, jedoch ergänzend darauf hingewiesen, daß der Teil, der der Grundrente nach dem BVG entspreche, weiterhin nicht dazu zähle (BSGE 71, 299, 303, 304 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 S 11 - insoweit allerdings nicht entscheidungserheblich).
  • BVerfG, 16.03.2011 - 1 BvR 591/08

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1 GG und Art 14 Abs 1 GG durch die

    Entsprechendes galt nach § 2 Satz 1 Nr. 2 der Arbeitslosenhilfe-Verordnung (Alhi-V) für die Anrechnung der Verletztenrente auf die bis zum 31. Dezember 2004 gewährte Arbeitslosenhilfe (vgl. darüber hinaus z.B. zum Krankversicherungsrecht BSGE 60, 128 ; 71, 299 ; Baier, in: Krauskopf, Soziale Krankenversicherung, § 62 Rn. 10 ).

    (b) Es ist auch nicht deshalb aufgrund von Art. 3 Abs. 1 GG geboten, die Verletztenrente als teilweise zweckbestimmte Leistung zu bewerten, weil ihr durch die fachgerichtliche Rechtsprechung und die Literatur auch die Funktion zugesprochen wird, Nichterwerbsschäden abzugelten, das heißt immaterielle Schäden auszugleichen und verletzungsbedingte Mehraufwendungen zu decken (vgl. BSGE 60, 128 ; 71, 299 ; BSG, Urteil vom 10. April 2003 - B 4 RA 32/02 R -, juris, Rn. 30 ff.; BSG, Beschluss vom 29. November 2007 - B 13 RJ 25/05 R -, juris, Rn. 71 f.; Kranig, in: Hauck, SGB VII, § 56 Rn. 7b ).

  • BGH, 20.10.2016 - IX ZB 66/15

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Pfändbarkeit der Verletztenrente aus der

    Das Bundessozialgericht betont in seiner Rechtsprechung, dass die Verletztenrente neben der Funktion des Einkommensersatzes auch die der Kompensation immaterieller Schäden (vgl. BSGE 82, 83, 93; 90, 172, 176) und des Mehrbedarfsausgleichs (BSGE 71, 299, 301 f; BSG, UV-Recht Aktuell 2008, 888, 894) erfülle.
  • BSG, 03.12.2002 - B 2 U 12/02 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Erfüllungsfiktion

    So dürfe nach der Rechtsprechung des BSG bei der Beitragsberechnung für freiwillige Mitglieder von Ersatzkassen im Rahmen des § 180 Abs. 4 RVO zur Vermeidung einer willkürlichen und verfassungsrechtlich unhaltbaren Ungleichbehandlung von Unfallverletzten und Beschädigten der Grundrententeil der Verletztenrente genau wie die Grundrente nach dem BVG keine Berücksichtigung finden (BSGE 60, 128, 132 ff = SozR 2200 § 180 Nr. 31); ebenso wenig sei sie bei einer Entscheidung über die Befreiung von Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung nach § 61 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) als Einkommen zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen (BSGE 71, 299, 301 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2).

    Entgegen der Darstellung des LSG habe auch das BSG zur Frage der Anrechnungsfreiheit der Unfallrente eine ständige Rechtsprechung entwickelt (BSGE 71, 299 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2; SozR 2200 § 180 Nr. 31).

    Dass die Verletztenrente durchaus verschiedene Funktionen, etwa die des Einkommensersatzes und die der Kompensation immaterieller Schäden, erfüllen kann, wie dies das BSG in der Vergangenheit mehrfach betont hat (vgl BSGE 71, 299, 301 f = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 mwN; BSGE 82, 83, 93 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7), bedeutet nicht, dass diese Funktionen einer "Zweckbestimmung" iS des § 77 Abs. 1 BSHG gleichzuachten wären, zumal die genannten Entscheidungen vor einem anderen rechtlichen Hintergrund ergangen sind.

    Zwar übersieht der Senat nicht die Parallelen zwischen einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung und einer Entschädigung aus der Kriegsopferversorgung, die von der Rechtsprechung für andere Bereiche als das Sozialhilferecht angenommen worden sind (vgl insoweit BSGE 71, 299, 301 ff = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 mwN); eine Ausdehnung des Ausnahmetatbestandes des § 76 Abs. 1 BSHG auf die eigenen Strukturprinzipien folgende Verletztenrente würde aber die von Wortlaut und Systematik der Norm gesetzte Grenze überschreiten.

    So ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass gerade im Hinblick auf die Frage der Berücksichtigungsfähigkeit einer Verletztenrente im Bereich des Sozialhilferechts - entgegen der Auffassung der Revision - keine "gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung" vorliegt; für die Entscheidung des BSG vom 8. Dezember 1992 - 1 RK 11/92 - (aaO) waren andere Normen als die des Sozialhilferechtes, nämlich Bestimmungen des SGB V, streitentscheidend.

    Der an anderer Stelle in der Rechtsprechung entwickelte Gedanke, dass die Verletztenrente neben dem Lebensführungsaufwand auch einen Ausgleich eines durch die Körperschäden bedingten Mehrbedarfs (etwa in Höhe einer Grundrente nach dem BVG) beinhalte (vgl BSGE 71, 299, 302 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2; BAG, Urteil vom 19. Juli 1983 - 3 AZR 241/82 = NJW 1984, 83, 84; BAG, Urteil vom 23. Februar 1988 - 3 AZR 100/86 = NZA 1988, 609, 610), kann nicht dazu führen, in diesem Umfang von einer Gleichartigkeit zwischen Verletztenrente und HLU abzusehen.

  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 7/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Berücksichtigung -

    Indessen hat sich die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) bei der Auslegung dieser Regelung unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien an der Rechtsprechung zu § 180 Abs. 4 der Reichsversicherungsordnung (RVO) orientiert (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 S 9; BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 8 S 39).
  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 6/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Mehrfachbeschäftigung - Verletztenrente - Beginn

    So wird die Verletztenrente auch dafür geleistet, dass ggf größere Anstrengungen erbracht werden müssen, um die bisherigen Einnahmen zu erwirtschaften, und dass ggf berufliche Veränderungen mit Einkommensverbesserungen nicht möglich sind (vgl BSG vom 8.12.1992 - 1 RK 11/92 - BSGE 71, 299, 301 f = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 mwN, und vom 31.3.1998 - B 4 RA 49/96 R - BSGE 82, 83, 93 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).
  • BGH, 03.12.2002 - VI ZR 304/01

    Verhältnis von konkurrierenden Ansprüchen des Unfallversicherungs- und des

    Der tatsächliche Funktionswandel der Verletztenrente hatte (über die bereits angeführten Fundstellen hinaus) auch in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Bundesarbeitsgerichts Berücksichtigung gefunden (vgl. BSGE 60, 128, 132; 71, 299 ff.; BSG, SozR 4480 § 27 RehaAnO Nr. 4; BAGE 43, 173, 183; BAG, VersR 1988, 865 ff.; 1990, 504 ff.).
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 1/07 R

    Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen -

    Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zu § 61 SGB V aF hat sich unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien an der Rechtsprechung zu § 180 Abs. 4 RVO orientiert (vgl zB BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 S 9; BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 8 S 39).
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 27/12 R

    Krankenversicherung - Beitragsbemessung - freiwillig versichertes Mitglied -

    Zweckgebundene Zuwendungen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen, gehören jedoch nicht zu den Einnahmen zum Lebensunterhalt (stRspr, vgl BSG SozR 4 -2500 § 62 Nr. 4 RdNr 13; BSGE 71, 299, 301 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 2 S 9 mwN).
  • BVerwG, 19.04.1996 - 8 C 3.95

    Wohngeldrecht: Berücksichtigung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Als Leistungen, die im Sinne des § 14 Abs. 1 Nr. 2 WoGG "zur Deckung des Lebensunterhalts bestimmt sind" können auch - ebenso wie als "Einnahmen zum Lebensunterhalt" im Sinne des früheren § 180 Abs. 4 RVO und als "Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt" im Sinne des § 61 Abs. 2 Nr. 1 SGB V - nur Einnahmen angesehen werden, die für den allgemeinen Lebensunterhalt bestimmt sind, nicht dagegen solche zweckgebundenen Leistungen, die einen besonderen schädigungs- oder behinderungsbedingten Mehrbedarf abdecken sollen (vgl. BSG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 RK 11/92 - BSGE 71, 299 (301) [BSG 08.12.1992 - 1 RK 11/92] m. w. N.).

    Der Gesetzgeber hat in Kenntnis des vom Bundesverfassungsgerichts gewürdigten Wandels der Arbeitswelt daran festgehalten, daß die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit nach der Beeinträchtigung des Verletzten im gesamten Erwerbsleben zu beurteilen ist (vgl. BSG, Urteile vom 26. November 1987 - 2 RU 22/87 - SozR 2200 § 581 RVO Nr. 27 S. 88 (90) und vom 30. Mai 1988 - 2 RU 54/87 - SozR 2200 § 581 RVO Nr. 28 S. 94 (96) jeweils m. w. N.), weil einer "derart abstrakt bestimmten Minderung der Erwerbsfähigkeit typischerweise ein Schaden in Form eines Verdienstausfalls gegenübersteht" (BSG, Urteil vom 8. Dezember 1992, a.a.O. S. 304).

  • BSG, 18.12.2013 - B 12 KR 24/12 R

    Freiwillige Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger -

  • BFH, 17.12.2009 - III R 74/07

    Kindergeld: Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung als Bezug des

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 11/03 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hilfsmittel - Elektrorollstuhl - Ladestrom -

  • LSG Hamburg, 15.03.2007 - L 5 AS 5/06

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung einer

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 22/96 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2020 - L 11 KR 143/20
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 22/11 R

    Beitragspflicht der besonderen Zuwendung für Haftopfer nach § 17a StrRehaG in der

  • LSG Hessen, 12.12.2001 - L 3 U 578/98

    Verletztenrente - anrechenbares Einkommen - Sozialhilfeleistung - voller Umfang -

  • KG, 09.07.2001 - 12 U 636/00

    Gesetzliche Rentenversicherung; Gesamtgläubigerausgleich; Arbeitsunfall;

  • LSG Hessen, 30.10.1996 - L 3 U 610/93

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - Leistungsträger -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.1998 - L 16 KR 73/98

    Krankenversicherung

  • LSG Bayern, 26.07.2001 - L 4 KR 73/99

    Voraussetzungen für die vollständige Befreiung von Zuzahlungen durch

  • SG Köln, 15.01.2020 - S 21 KR 3491/18
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