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   BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91   

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https://dejure.org/1993,728
BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91 (https://dejure.org/1993,728)
BSG, Entscheidung vom 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91 (https://dejure.org/1993,728)
BSG, Entscheidung vom 10. März 1993 - 14b/4 REg 1/91 (https://dejure.org/1993,728)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 118
  • NZS 1994, 43
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 25.10.1988 - 7 RAr 70/87

    Sozialleistung Versagung - Anfechtungsklage

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91
    So hat das BSG etwa den Empfänger von Alhi für verpflichtet gehalten, über die Einkommensverhältnisse seines nichtehelichen Lebenspartners Auskunft zu erteilen (BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13).

    Die Rechtsprechung hat es deshalb für die Zulässigkeit einer Leistungsklage nicht genügen lassen, daß die Behörde eine Leistung gemäß § 66 SGB I bis zur Nachholung der Mitwirkung versagt hat, da eine solche Entscheidung ohne abschließende Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erfolgen darf (BSG SozR 1200 § 66 Nr. 13 mwN).

  • BSG, 10.03.1993 - 14b REg 2/92

    Einkommensanrechnung - Eheähnliche Lebensgemeinschaft

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91
    Die gesetzliche Regelung verstößt insbesondere nicht gegen Art. 3 GG iVm Art. 6 GG, wie der Senat im Urteil vom 10. März 1993 (BSGE 72, 125 = SozR 3-7833 § 5 Nr. 2) entschieden hat.
  • BSG, 18.09.1991 - 10 RKg 5/91

    Anwendung des § 20 Abs. 4 BKGG bei Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91
    Das BSG hat allerdings zum Kindergeldrecht entschieden, daß die Ehegatten auch dann noch iS der Mitwirkungspflicht beide leistungsberechtigt sind, wenn sie einen Ehegatten als allein berechtigt bezeichnet haben (vgl BSG SozR 3-5870 § 20 Nr. 3).
  • BSG, 16.12.1976 - 10 RVs 1/76

    Zwischenurteil - anfechtbares Teilurteil

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91
    Ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts ist iS dieser Vorschrift auch dann "sachlich nicht beschieden", wenn sich die Behörde gegenüber einem Antragsteller weigert, über den gestellten Antrag zu entscheiden (Kopp, VwGO, 9. Aufl, § 75 RdNr 6; BSG, Urteil vom 16. Dezember 1976, 10 RVs 1/76, SGb 1978, 68, 69; insoweit in SozR 1500 § 78 Nr. 7 nicht abgedruckt; aM Peters/Sautter/Wolff, Komm zur Sozialgerichtsbarkeit, § 88 Anm 3, wonach in derartigen Fällen eine Sachentscheidung iS des § 88 Sozialgerichtsgesetz (SGG) vorliegt, die den Rechtsschutz über Anfechtungs- und Verpflichtungsklage eröffnet).
  • BSG, 16.08.1989 - 7 RAr 82/88

    Auskunftspflicht nach § 144 Abs. 3 AFG

    Auszug aus BSG, 10.03.1993 - 14b/4 REg 1/91
    Ob die Mitwirkungspflicht des Ehegatten der Klägerin durch Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung durchsetzbar ist, wie dies bei der Auskunftspflicht Dritter der Fall ist (BSG SozR 4100 § 144 Nr. 1) - wofür die Schutzbedürftigkeit des Leistungsberechtigten spricht -, oder ob wie beim Leistungsberechtigten selbst eine zwangsweise Durchsetzung der Mitwirkungspflicht nicht zulässig ist, bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • LSG Baden-Württemberg, 22.09.2016 - L 7 AS 3613/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mitwirkungspflichten - auf Dritte bezogene

    Indes geht diese Pflicht nicht dahin, dass der Antragsteller verpflichtet wäre, Beweismittel - etwa Nachweise über Einkommensverhältnisse - von dem Partner oder sonstigen Dritten zu beschaffen und vorzulegen (BSG, Urteil vom 10. März 1993 - 14b/4 Reg 1/91 - Insbesondere dann, wenn es um die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Partners geht und der Partner bereits erklärt hat, seinerseits darüber keine Angaben machen zu werden, kann vom Leistungsantragsteller allenfalls verlangt werden, ungefähre Angaben über die Höhe etwaigen Einkommens oder Vermögens des Partners zu machen, was aber wiederum voraussetzt, dass feststeht, dass der Antragsteller über eine entsprechende Tatsachenkenntnis verfügt, denn erst beschaffen muss er sich eine solche nicht (BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013, a.a.O.; Urteil vom 10. März 1993, a.a.O.; Urteil vom 25. Oktober 1988, a.a.O., ; Senatsurteil a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - L 18 AS 2167/11 - ).
  • BSG, 22.02.1995 - 4 RA 44/94

    Entziehung einer Sozialleistung wegen fehlender Mitwirkung

    Zwar ist dem 7. Senat des BSG (SozR 1200 § 66 Nr. 13 S 13 mwN) darin beizupflichten, daß die auf § 66 SGB I gestützte Versagung einer Leistung mit der isolierten Anfechtungsklage angegriffen werden muß, also grundsätzlich mit einer Leistungsklage nicht verbunden werden kann; denn die Anfechtung der Ablehnung eines Leistungsantrages (= Versagung; dazu BSG SozR 3-7833 § 6 Nr. 2) wegen fehlender Mitwirkung führt nur zur gerichtlichen Überprüfung der Ablehnungsvoraussetzungen iS von § 66 SGB I, mangels einer Sachentscheidung der Verwaltung über das Leistungsbegehren jedoch noch nicht zu einer Prüfung der materiellrechtlichen Leistungsvoraussetzungen durch das Gericht.
  • BSG, 29.06.2021 - B 12 KR 2/20 R

    Krankenversicherung - Familienversicherung - Gesamteinkommen - Berücksichtigung

    Die Klägerin ist ihrer Meldepflicht nach § 10 Abs. 6 SGB V aber dadurch nachgekommen, dass sie die ihr bekannten Daten mitgeteilt hat (zu dem grundsätzlich auf bekannte Tatsachen beschränkten Umfang von Mitwirkungspflichten vgl § 21 Abs. 2 Satz 2 SGB X; bezüglich § 60 Abs. 1 SGB I vgl BSG Urteil vom 10.3.1993 - 14b/4 REg 1/91 - BSGE 72, 118, 120 = SozR 3-7833 § 6 Nr. 2 S 7 = juris RdNr 15; BSG Beschluss vom 25.2.2013 - B 14 AS 133/12 B - juris RdNr 6; zu § 10 Abs. 6 SGB V im Rückschluss aus § 289 SGB V vgl Luthe in Hauck/Noftz, SGB V, Stand: Dezember 2011, § 289 RdNr 5) .
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