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   BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92   

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https://dejure.org/1993,2572
BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92 (https://dejure.org/1993,2572)
BSG, Entscheidung vom 01.04.1993 - 7 RAr 86/92 (https://dejure.org/1993,2572)
BSG, Entscheidung vom 01. April 1993 - 7 RAr 86/92 (https://dejure.org/1993,2572)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Werkstatt für Behinderte - Auflage - Bundesanstalt für Arbeit - Arbeitstrainingsbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 32 Abs. 1, 2, 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 187
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 34/91

    Begriff der Auflage iS. des Art. 1 § 2 Abs. 2 AÜG

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92
    Der Sinn der Auflage besteht hiernach darin, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung, dh ein bestimmtes Tun, Dulden oder Unterlassen aufzuerlegen, das sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1).
  • Drs-Bund, 03.11.1989 - BT-Drs 11/5529
    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92
    Sicherlich müssen die Werkstätten einen Teil der erzielten Einnahmen zur Deckung des Aufwandes der Sozialhilfeträger wieder einsetzen; zum Teil bemessen Sozialhilfeträger die Pflegesätze von vornherein so niedrig, daß die WfB zusätzliche Erträge erwirtschaften muß, um kostendeckend zu arbeiten (BT-Drucks 11/5529 S 11 ff; Lachwitz, SGb 1986, 547 ff; ders, SozSich 1987, 69 ff).
  • Drs-Bund, 25.06.1976 - BT-Drs 7/5483
    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92
    Fragen der Finanzierung können also mit der in § 55 Abs. 3 vorgesehenen Rechtsverordnung nicht gelöst werden" (BT-Drucks 7/5483 S 2).
  • BSG, 01.06.1978 - 12 RK 23/77

    Beitragsfreiheit eines in einer Werkstatt für Behinderte Beschäftigten in der

    Auszug aus BSG, 01.04.1993 - 7 RAr 86/92
    Hiermit stimmt überein, daß § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V und § 1 S 1 Nr. 2 Buchst a SGB VI die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung allein an die Tätigkeit in einer anerkannten WfB knüpfen und es insoweit unerheblich ist, in welchem Umfang Entgelt erzielt wird (Kasseler Komm, Sozialversicherungsrecht, Stand August 1992, Bd I, § 5 SGB V Rz 77; vgl auch BSGE 46, 244, 246 = SozR 4100 § 168 Nr. 7).
  • LSG Baden-Württemberg, 16.05.2019 - L 7 SO 4797/16

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Arbeitsleben - Beschäftigung im

    Ein solches Leistungsminimum ist gegeben, wenn der behinderte Mensch an der Herstellung der von der WfbM vertriebenen Waren und Dienstleistungen durch nützliche Arbeit beteiligt werden kann, ohne dass es auf ein wirtschaftliches Verhältnis von Personalaufwand und Arbeitsergebnis im Sinne betriebswirtschaftlicher Erwägungen ankommt (BSGE 72, 187, 192 f. = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1; BSG SozR 3-4100 § 58 Nr. 6 ; BSGE 76, 178, 183 = SozR 3-4100 § 58 Nr. 7).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 22/93

    Eignung eines Behinderten zur Teilnahme an Maßnahmen im Arbeitstrainingsbereich

    Eine positive Prognose ist gerechtfertigt, wenn davon auszugehen ist, daß der Kläger nach der Teilnahme an der Förderung irgendwie am Arbeitsablauf der Werkstatt mitwirken, dh durch nützliche Arbeit beteiligt werden kann, ohne sich oder andere zu gefährden (BSG SozR 4100 § 48 Nr. 14; BSGE 72, 187, 192 f = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
  • BGH, 16.06.2015 - VI ZR 416/14

    Rentenversicherungspflicht bei Teilnahme an Maßnahmen im Eingangsverfahren und im

    Die Einbeziehung behinderter Menschen in die Rentenversicherungspflicht gemäß § 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a SGB VI knüpft - ebenso wie die frühere Vorschrift des § 1 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter vom 7. Mai 1975 (BGBl. I S. 1061, SVBehindertenG) und entsprechend den Parallelvorschriften in § 5 Abs. 1 Nr. 7 SGB V und § 2 Abs. 1 Nr. 4 SGB VII - unabhängig von der Leistungsfähigkeit, vom Maß der erbrachten Leistung und von der Erzielung eines Entgelts allein an die Tatsache der Tätigkeit in einer anerkannten Werkstatt an (vgl. BSGE 72, 187, 193; zu § 1 SVBehindertenG vgl. BSGE 62, 149, 151 ff.; BSG, SozR 5085 § 1 Nr. 2 S. 3 ff.; SozR 4100 § 58 Nr. 14 S. 23).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11/7 AL 50/99 R

    Private Arbeitsvermittlung - Vergütungsverbot - Hinterlegung eines rückzahlbaren

    Mit der getroffenen Regelung verfolgt die Beklagte den typischerweise mit der Auflage verbundenen Zweck, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung aufzuerlegen, die sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1; BSGE 72, 187, 189 = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 24/93

    Anfechtungs- und Leistungsklage - Anfechtungs- und Feststellungsklage -

    Eine positive Prognose ist gerechtfertigt, wenn davon auszugehen ist, daß der Kläger nach der Teilnahme an der Förderung irgendwie am Arbeitsablauf der Werkstatt mitwirken, dh durch nützliche Arbeit beteiligt werden kann, ohne sich oder andere zu gefährden (BSG SozR 4100 § 48 Nr. 14; BSGE 72, 187, 192 f = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
  • BSG, 02.10.1997 - 10 RKg 14/95

    Regelungslücke des § 11 Abs. 3 S. 2 und 3 BKGG hinsichtlich vorläufiger

    Damit ist dem Erfordernis des § 32 Abs. 1 SGB X Genüge getan (vgl BSGE 63, 107 = SozR 1300 § 47 Nr. 2; BSG SozR 3-3870 § 54 Nr. 1; Schroeder-Printzen, SGB X, 3. Aufl, 1996, § 32 RdNr 7).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 50/99 R
    Mit der getroffenen Regelung verfolgt die Beklagte den typischerweise mit der Auflage verbundenen Zweck, dem Begünstigten eine besondere Verpflichtung aufzuerlegen, die sich nicht von selbst versteht, also nicht oder jedenfalls nicht unmittelbar aus dem Gesetz hervorgeht (BSG SozR 3-7815 Art. 1 § 2 Nr. 1; BSGE 72, 187, 189 = SozR 3-3870 § 54 Nr. 1).
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