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   BSG, 17.06.1993 - 13/5 RJ 13/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,2035
BSG, 17.06.1993 - 13/5 RJ 13/90 (https://dejure.org/1993,2035)
BSG, Entscheidung vom 17.06.1993 - 13/5 RJ 13/90 (https://dejure.org/1993,2035)
BSG, Entscheidung vom 17. Juni 1993 - 13/5 RJ 13/90 (https://dejure.org/1993,2035)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Erstattungsanspruch - Zusammenarbeit der Leistungsträger - Eintritt des Versicherungsfalles - Wahlrecht des Versicherten - offenbare Fehlerhaftigkeit - Beratungspflicht - Herstellungsanspruch

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 72, 281
  • NZS 1993, 506 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 14/79

    Entrichtung eines Beitrags - Wirksamkeit der Beitragsentrichtung -

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 13/90
    Bei der Prüfung, ob ein solcher Fall vorlag, waren nicht nur die aktenkundigen Feststellungen zum Beginn der Erwerbsunfähigkeit zugrunde zu legen, sondern es war auch zu berücksichtigen, daß der Beigeladenen nach § 1247 Abs. 3 Satz 2 RVO ein Recht zustand, als Eintritt des Versicherungsfalls den Zeitpunkt der Antragstellung zu bestimmen ( BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 29).

    Hierauf kommt es allein aber nicht an, weil der Beigeladenen nach § 1247 Abs. 3 Satz 2 RVO das Recht zustand zu bestimmen, daß der Versicherungsfall erst im Zeitpunkt der Antragstellung eingetreten ist ( BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 29).

  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 63/83

    Erstattungsansprüche einer Krankenkasse gegen Rentenversicherungsträger - enge

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 13/90
    Es sei deswegen sachgerecht, davon auszugehen, daß die Erwerbsunfähigkeit schon Ende April 1979 eingetreten sei (Hinweis auf Bundessozialgericht BSG , Urteil vom 13. September 1984 - 4 RJ 63/83).
  • BSG, 13.09.1984 - 4 RJ 37/83

    Keine Beiladung bei Erstattungsansprüchen

    Auszug aus BSG, 17.06.1993 - 5 RJ 13/90
    Dagegen liegt kein Fall vorläufiger Leistungserbringung vor ( § 102 SGB X ), denn die Klägerin hat aufgrund bestehender Rechtsansprüche endgültig geleistet; ebensowenig handelt es sich um einen Fall nachrangiger Leistungspflicht (§ 104 SGB X ), weil die Verpflichtung zur Krankengeldzahlung nicht bereits dadurch entfällt, daß ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht (siehe dazu auch BSG SozR 1300 § 103 Nr. 2 Seite 3 f).
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 37/07 R

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse gegen den Rentenversicherungsträger wegen

    Dieser kann vom Gegner des Erstattungsverfahrens nur verlangen, dass jener der materiell-rechtlichen Abgrenzung der Leistungszuständigkeiten (hier: zwischen Kranken- und Rentenversicherung) Rechnung trägt, nicht jedoch, dass er gegenüber dem Versicherten die Regelungen des Verwaltungsverfahrensrechts einhält (in diesem Sinne bereits das Senatsurteil vom 17.6.1993, BSGE 72, 281, 283 f = SozR 3-1300 § 103 Nr. 4).
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 SF 1/14 R

    Kinder- und Jugendhilfe - Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und

    Dies gilt zwar ua dann nicht, wenn die ablehnenden Bescheide offensichtlich unrichtig sind (vgl BSG SozR 3-1300 § 86 Nr. 3 S 6; BSGE 72, 281, 282 f = SozR 3-1300 § 103 Nr. 4) .
  • BSG, 09.08.1995 - 13 RJ 43/94

    Erstattungsanspruch der Krankenkasse bei rückwirkender Bewilligung einer

    Da ihr Erstattungsanspruch von vornherein entsprechend "vorbelastet" war, hat die Klägerin grundsätzlich alle rechtlich zulässigen Dispositionen gegen sich gelten zu lassen, die im Verhältnis zwischen dem Versicherten und der Beklagten über den Rentenanspruch getroffen worden sind (vgl dazu auch BSG SozR 1300 § 103 Nr. 3; BSG USK 8582; BSG SozR 3-1300 § 103 Nr. 4).
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