Rechtsprechung
   BSG, 20.04.1994 - 3/12 RK 31/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,673
BSG, 20.04.1994 - 3/12 RK 31/92 (https://dejure.org/1994,673)
BSG, Entscheidung vom 20.04.1994 - 3/12 RK 31/92 (https://dejure.org/1994,673)
BSG, Entscheidung vom 20. April 1994 - 3/12 RK 31/92 (https://dejure.org/1994,673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Künstlersozialabgabe - Meldepflicht - Konzertdirektion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abgabepflicht von Konzertdirektionen nach dem KSVG , Schätzung der Abgabe bei unterbliebener Meldung, Rechtmäßigkeit der Abgabesätze für 1990 und 1991

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • idkv.de (Leitsatz)

    Abgabepflicht auch für vermittelnde Agenturen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 74, 117
  • NZS 1994, 515 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 14.07.1988 - 7 RAr 41/87

    Arbeitslosengeld - Einkommen - Anrechnung - Schätzung

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92
    Es kann daher dahinstehen, ob die Befugnis zur Schätzung der abgabepflichtigen Entgelte für die Zeit vor dem 1. Januar 1989, wie die Beklagte annimmt, auf eine entsprechende Anwendung von § 318c Reichsversicherungsordnung (RVO) oder der §§ 162 AO und 287 Zivilprozeßordnung (ZPO) gestützt werden konnte (vgl BSG SozR 4100 § 115 Nr. 2).

    Die Gerichte haben eine eigene Schätzungsbefugnis und dürfen auch eine andere als die von der Verwaltung angewandte Schätzungsmethode zugrunde legen (BSG SozR 4100 § 115 Nr. 2).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92
    Bei Auslegung abgaberechtlicher Normen, zu denen § 24 KSVG rechnet (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1), ist zusätzlich der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit zu beachten, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert, daß der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (BVerfGE 19, 253, 267; 34, 348, 365) und daß unbestimmte Rechtsbegriffe den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justitiabilität genügen (BVerfGE 49, 343, 362).

    Die Inanspruchnahme der Vermarkter findet ihre Rechtfertigung darin, daß die Werke und Leistungen der selbständigen Kulturschaffenden meist überhaupt erst durch das Zusammenwirken mit dem Vermarkter (Verleger, Schallplattenproduzent, Konzertdirektion, Theater, Galerie und anderen) dem Endabnehmer zugänglich werden (BT-Drucks 9/26 S 16; BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1).

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 7/90

    Feststellung der Verpflichtung von Unternehmern zur Künstlersozialabgabe durch

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92
    Die Beklagte war auch berechtigt, zunächst einen sogenannten Erfassungsbescheid zu erlassen, durch den nur die Abgabepflicht dem Grunde nach (§ 24 KSVG) festgestellt wird (BSGE 64, 221 = SozR 5425 § 24 Nr. 2; BSGE 69, 259, 261 f = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1; SozR 3-5425 Nr. 3).

    Dem Änderungsgesetz von 1988 ist zudem die Tendenz zu entnehmen, den Kreis der abgabepflichtigen Vermarktung auf die Verwertung von Kunst und Publizistik zu erweitern (BSGE 69, 259, 263 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 1).

  • BVerfG, 28.02.1973 - 2 BvL 19/70

    Verfassungsmäßigkeit der Abschöpfung bei Getreideeinfuhren nach europäischem

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92
    Bei Auslegung abgaberechtlicher Normen, zu denen § 24 KSVG rechnet (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1), ist zusätzlich der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit zu beachten, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert, daß der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (BVerfGE 19, 253, 267; 34, 348, 365) und daß unbestimmte Rechtsbegriffe den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justitiabilität genügen (BVerfGE 49, 343, 362).

    Aus einer unterschiedlichen Auslegung von Bestimmungen durch die Gerichte allein läßt sich jedoch nicht auf deren mangelnde Bestimmtheit schließen (BVerfGE 34, 348, 367 zur unterschiedlichen Auslegung einerseits durch den BFH und andererseits durch den EuGH).

  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 31/80

    Rechtsschutzbedürfnis - Vormerkung einer Ausfallzeit - Altersruhegeldbescheid

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92
    Ein Verstoß gegen § 96 stellt keinen in der Revisionsinstanz von Amts wegen zu beachtenden Verfahrensmangel dar (BSG SozR 1500 § 53 Nr. 2).
  • BGH, 28.05.1991 - VI ZR 291/90

    Entgeltliche und geschäftsmäßige Personenbeförderung

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92
    Für den Umfang der von der Konzertdirektion "als Arbeitgeber" erbrachten Mitwirkung bei der Vermarktung, insbesondere der "technischen Hilfen", etwa die Organisation von Fahrzeugen für eine Tournee (vgl zur Haftung wegen geschäftsmäßiger Personenbeförderung in solchen Fällen: BGHZ 114, 348, 352 und Oberlandesgericht (OLG) Celle NZV 1992, 485) oder die Prüfung der Verkehrssicherheit auf einer Bühne (vgl BGH VersR 1984, 554), ist es unerheblich, ob die Konzertdirektion als Veranstalter oder als Zwischenglied zwischen Künstler und Veranstalter auftritt, ob sie ein Eigengeschäft macht oder ob sie wie ein Kommissionär tätig wird.
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92
    Bei Auslegung abgaberechtlicher Normen, zu denen § 24 KSVG rechnet (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1), ist zusätzlich der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit zu beachten, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert, daß der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (BVerfGE 19, 253, 267; 34, 348, 365) und daß unbestimmte Rechtsbegriffe den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justitiabilität genügen (BVerfGE 49, 343, 362).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92
    Bei Auslegung abgaberechtlicher Normen, zu denen § 24 KSVG rechnet (BVerfGE 75, 108 = SozR 5425 § 1 Nr. 1), ist zusätzlich der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit zu beachten, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert, daß der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (BVerfGE 19, 253, 267; 34, 348, 365) und daß unbestimmte Rechtsbegriffe den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justitiabilität genügen (BVerfGE 49, 343, 362).
  • BFH, 20.06.1984 - I R 283/81

    Einkommensteuer - Konzertdirektion - Beschränkte Steuerpflicht - Ausland

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92
    Die dort (aaO) angeführte Entscheidung des BFH (BFHE 142, 35 = NJW 1985, 2159) betrifft eine ausländische Konzertdirektion, die sich gegenüber einem inländischen Veranstalter verpflichtet, im Inland durch Dritte künstlerische Leistungen erbringen zu lassen, gebraucht den Begriff also auch im aufgezeigten Sinne.
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.1986 - 1 S 1895/84

    Kostenersatz für Polizeieinsatz anläßlich eines Popkonzertes

    Auszug aus BSG, 20.04.1994 - 12 RK 31/92
    Die Revision gebraucht bei ihrer Abgrenzung der Vermittlungskonzertdirektion von der veranstaltenden Konzertdirektion den Begriff des Veranstalters so, wie er im Ordnungs- und Polizeirecht verstanden wird (vgl zur Haftung einer Konzertdirektion als Veranstalter für die durch ein Popkonzert veranlaßten Kosten des Einsatzes auswärtiger Polizeikräfte VGH Mannheim NJW 1981, 1226 und VGH Mannheim NVwZ 1986, 657).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.1980 - I 1107/78

    Kostenabwälzung bei Pop-Konzert

  • BGH, 13.03.1984 - VI ZR 204/82

    Eingliederung eines Schlagersängers in das Unternehmen eines Konzertveranstalters

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 1/86

    Künstlersozialkasse - Abgabepflicht - Feststellung - Orchester - Rechtsform

  • BSG, 01.10.1991 - 12 RK 13/91

    Pflicht eines rechtsfähigen Künstlervereins zur Künstlersozialabgabe

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 55/85

    Gegenstand eines Verfahrens - Verwaltungsakt - Lohnsteuerklassenwechsel zwischen

  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 8/88
  • OLG Celle, 31.10.1991 - 5 U 79/89

    Zum Begriff der geschäftsmäßigen Personenbeförderung

  • BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 8/80

    Facharzt; Vergütung; Visitgebühren; Vertragsarzt

  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 270/59
  • BSG, 08.12.1988 - 12 RK 38/88

    Stadt - Theater - Abgabepflicht - Eigenes Ensemble

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94

    Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der

    Dieser ist nicht rechtswidrig i.S. des § 44 SGB X. Die Beklagte war berechtigt, zunächst einen sogenannten Erfassungsbescheid zu erlassen, durch den die Abgabepflicht dem Grunde nach (§ 24 KSVG) festgestellt wird (BSG vom 20. April 1994, 3/12 RK 31/92 = SozR 3-5425 zu § 24 KSVG Nr. 4 mwN).

    Dabei ist es gleichgültig, daß der Kläger nicht als Veranstalter der Konzerte, sondern als Zulieferer der Veranstalter auftrat (BSGE 74, 117, 119 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4).

    "Vermittelnde Tätigkeit" i.S. des § 24 KSVG 1981 ist nur die Tätigkeit als Makler, nicht aber die Betätigung als zuliefernde Konzertagentur (BSGE 74, 117, 123 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4).

    In diesem Zusammenhang ist es aber ohne Bedeutung, ob der Kläger die Zahlungen seiner Abnehmer im eigenen Namen entgegennahm, an die jeweilige Auftritts-GdbR weiterleitete und dann als Geschäftsführender Gesellschafter den übrigen Gesellschaftern als Gewinnanteil auskehrte oder ob er die Zahlung vom Abnehmer in Vertretung der Auftritts-GdbR erhielt, da Agenturgeschäfte der in § 24 KSVG genannten Vermarkter abgabepflichtig sind (BSGE 74, 117, 119 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4) und die letztgenannte Zahlungsweise für Agenturgeschäfte typisch ist.

    Die vier Jahre mit dem Abgabesatz Null vH ergeben nicht einmal für die beiden unmittelbar vorangehenden Jahre 1990 und 1991 Veranlassung, zu den Schätzungen nähere Feststellungen zu treffen, wie vom Senat bereits entschieden (BSGE 74, 117, 129 f = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4), während hier davon sogar nur das Jahr 1990 betroffen ist.

    Der Senat hält an dieser Entscheidung trotz der von der Revision und im Schrifttum (Eichenhofer, Anmerkung zu der hier mit BSGE 74, 117 angeführten Entscheidung des Senats vom 20. April 1994 - 3/12 RK 31/92 - in SGb 1995, 226) erhobenen Bedenken fest.

    Diese Vorschrift ist am 1. Januar 1989 in Kraft getreten und durfte grundsätzlich auch bei einer Festsetzung der Künstlersozialabgabe für davor liegende Zeiträume zugrundegelegt werden, wenn die Festsetzung selbst nach dem 1. Januar 1989 erfolgte (BSGE 74, 117, 128 f = BSG SozR 5425 § 25 KSVG Nr. 3).

  • BSG, 02.04.2014 - B 3 KS 3/12 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - abgabepflichtiges Entgelt - Honorar

    Die Höhe der KSA hat sich an den für den Kunstvermarkter erkennbaren Verhältnissen zu orientieren, denn der Abgabepflichtige muss in der Lage sein, die auf ihn entfallende Belastung vorauszuberechnen (BSGE 106, 276 = SozR 4-5425 § 25 Nr. 7, RdNr 17; BSGE 74, 117, 120 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 S 16) .
  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 2/16 R

    Künstlersozialversicherung - gemeinnütziger eingetragener Verein - Veranstalter

    Denn bei der Auslegung abgaberechtlicher Normen, zu denen § 24 KSVG zählt, ist zusätzlich der Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit zu beachten, der als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenwesens fordert, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Belastung vorausberechnen kann (vgl zB BVerfGE 19, 253, 267; 34, 348, 365) und dass unbestimmte Rechtsbegriffe den Grundsätzen der Normenklarheit und der Justiziabilität genügen (vgl BSGE 74, 117, 120 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 S 16 mwN) .
  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 24/94

    Künstlersozialabgabe bei Unterhaltungsshows, Variete

    Zwar werden die Bescheide über die Höhe der Abgabe zumindest dann, wenn der Abgabenpflichtige auch ihre Aufhebung anstrebt, grundsätzlich in entsprechender Anwendung des § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) Gegenstand des Verfahrens (Bundessozialgericht [BSG] SozR 3-5425 § 24 Nr. 4).

    Im übrigen kommt eine über den allgemeinen Sprachgebrauch hinausgehende erweiternde Auslegung der in § 24 Abs. 1 KSVG verwendeten Begriffe auch wegen des Grundsatzes der Tatbestandsmäßigkeit abgaberechtlicher Normen nicht in Betracht (vgl. hierzu im einzelnen BSGE 74, 117, 120 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 mwN).

    Die Vermittlung von Musikern kann, zumindest unter Geltung des § 24 Abs. 1 Nr. 2 KSVG 1981, von der Abgabepflicht ausgenommen sein, wenn sich die Tätigkeit des Klägers auf bloße Gelegenheitsnachweise beschränkt hat (BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 4).

    Sofern der Kläger jedoch auch in bezug auf Musiker Engagementverträge mit Veranstaltern geschlossen hat, die denjenigen bei den beschriebenen Unterhaltungsshows entsprechen, was das LSG nicht festgestellt hat, ist entsprechend den vom Senat im Urteil vom 20. April 1994 (3/12 RK 31/92 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4) dargelegten Grundsätzen von einer Abgabepflicht als Konzertdirektion auszugehen.

  • LSG Sachsen, 21.03.2014 - L 1 KR 152/11

    Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe; Begriff der Konzertdirektion

    Die vom LSG in seinem Beschluss vom 20. August 2010 (L 1 KR 118/09 B ER) vertretene Rechtsauffassung zur Doppelbelastung mit der Künstlersozialabgabe werde durch das Urteil des BSG vom 20. April 1994 (3/12 RK 31/92) nicht gedeckt.

    Insoweit gehe der Hinweis des SG auf das Urteil des BSG vom 20. April 1994 (3/12 RK 31/92) fehl.

    Nach der Rechtsprechung des BSG bestehe eine Abgabepflicht für denjenigen, der die Veranstaltung eines Dritten herbeiführen wolle (Hinweis auf BSG, Urteil vom 20. April 1994 - 3/12 RK 31/92).

    Dabei kann dem vom Gesetzgeber normierten Auffangtatbestand ("sonstiges Unternehmen, dessen wesentlicher Zweck darauf gerichtet ist, für die Aufführung oder Darbietung künstlerischer oder publizistischer Werke oder Leistungen zu sorgen") nur dann Rechnung getragen werden, wenn auch solche Unternehmen von der Pflicht zur Künstlersozialabgabe erfasst werden, die nur mittelbar auf den Zweck ausgerichtet sind, künstlerische Werke aufzuführen oder künstlerische Leistungen darzubieten, also deren Aufführung durch Dritte erreichen wollen (BSG, Urteil vom 20. April 1994 - 3/12 RK 31/92 - juris Rn. 22).

    Eine zuliefernde Tätigkeit - wie sie die Klägerin sowohl gegenüber Agenturen (im Umfang von 80 %) als auch gegenüber Veranstaltern (im Umfang von 20 %) entfaltet - fällt daher unter die Künstlersozialabgabepflicht (vgl. insoweit BSG, Urteil vom 20. April 1994 - 3/12 RK 31/92 - juris Rn. 23, und BSG, Urteil vom 25. Oktober 1995 - 3 RK 15/94 - juris Rn. 20).

  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 1/17 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - Honorar für Mitwirkung

    Belastungen mit Sozialversicherungsbeiträgen erfordern aber eine besondere Legitimation (vgl BVerfGE 75, 108, 158 = SozR 5425 § 1 Nr. 1 S 12) und setzen die Bestimmtheit und Vorhersehbarkeit der von der Abgabepflicht nach dem KSVG betroffenen Unternehmen voraus (vgl BSGE 74, 117, 120 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 S 16 mwN) .
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    b) Der Einbeziehung der Folgebescheide entsprechend § 96 SGG steht nicht entgegen, dass die Klägerin - anders als in von der Rechtsprechung des BSG bisher behandelten Fallgestaltungen (vgl BSGE 27, 146 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG, BSGE 45, 49, 50 = SozR 1500 § 96 Nr. 6, BSGE 61, 45, 48 = SozR 4100 § 113 Nr. 5, BSGE 74, 117, 119 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 oder BSGE 77, 175, 177 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 mwN) - im Berufungsverfahren einer Einbeziehung ausdrücklich widersprochen hat.
  • BSG, 16.07.2014 - B 3 KS 3/13 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Werbeagentur in der Rechtsform der

    Die Höhe der KSA hat sich an den für den außenstehenden Kunstvermarkter erkennbaren Verhältnissen zu orientieren, denn der Abgabepflichtige muss in der Lage sein, die auf ihn entfallende Belastung vorauszuberechnen (BSGE 74, 117, 120 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 S 16) .
  • BSG, 23.02.1995 - 12 RK 66/93

    Krankenversicherung - Freiwillige Versicherung - Beitragspflichtige Einnahmen

    Das reicht jedenfalls im Beitragsrecht der Sozialversicherung für eine Einbeziehung in das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 96 Sozialgerichtsgesetz (SGG) aus, wenn gegen die Folgebescheide die gleichen Einwände wie gegen den ersten Verwaltungsakt erhoben werden, der Kläger sich im Rechtsstreit auch gegen die Folgebescheide wendet und die Beklagte dem nicht widerspricht (BSGE 74, 117, 119 mwN = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; zu gewissen Vorbehalten bei Ärzten in Zulassungssachen und bei Honorarberichtigungsbescheiden vgl BSG SozR 3-2500 § 116 Nr. 6 und Urteil vom 24. August 1994 - SozR 3-1500 § 96 Nr. 3).
  • BSG, 30.09.2015 - B 3 KS 2/14 R

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Einzelunternehmer -

    Der erkennende Senat hat bereits im Jahre 1994 unter Bezugnahme auf den Musikbrockhaus von 1982 Theater- und Konzertdirektionen als Unternehmen definiert, die dafür sorgen, dass Theater gespielt oder ein Konzert veranstaltet wird, ohne selbst Träger von Theatern oder Orchestern zu sein (BSGE 74, 117, 119 ff = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; so auch BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 10; BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 17; vgl auch von Schoenebeck/Reiß/Noll, Musiklexikon, 1994, nach dem Konzertdirektionen als privatwirtschaftliche Unternehmen Konzerte organisieren und oft in Verbindung mit Konzertagenturen die Künstler vermitteln und engagieren) .

    Einer Beschränkung des Begriffs auf Unternehmen, die Künstler verpflichten und deren Auftritte Veranstaltern im eigenen Namen und für eigene Rechnung zur Verfügung stellen (so BFH Beschluss vom 11.11.2014 - I B 91/13 - BFH/NV 2015, 204) und damit einer Abgrenzung zu lediglich vermittelnden Tätigkeiten bedarf es im Künstlersozialversicherungsrecht mit Rücksicht auf die Regelung des § 25 Abs. 3 KSVG, die grundsätzlich auch Vermittlungsgeschäfte in die Abgabepflicht einbezieht, nicht (ausführlich hierzu bereits BSGE 74, 117, 119 ff = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; vgl auch BSG Urteil vom 30.9.2015 - B 3 KS 1/14 R) .

    Denn die KSA wird grundsätzlich auf der ersten Handelsstufe hinter dem Künstler erhoben (BSGE 74, 117 = BSG SozR 3-5425 § 24 Nr. 4; vgl auch BSG Urteil vom 25.2.2015 - B 3 KS 5/13 R - Juris, für SozR 4-5425 § 24 Nr. 15 vorgesehen) .

  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 43/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Genehmigung eines Versorgungsauftrags für

  • BSG, 28.09.2017 - B 3 KS 3/15 R

    Künstlersozialversicherung - Rechtmäßigkeit des Erfassungsbescheides -

  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 5/97 R

    Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - Laienchor - Gesangverein -

  • BSG, 17.04.1996 - 3 RK 18/95

    Abgabepflicht von Konzertagenturen zur Künstlersozialversicherung, Ermessen bei

  • LSG Sachsen, 20.08.2010 - L 1 KR 118/09

    Abgabepflicht zur Künstlersozialversicherung bei Organisierung und Mitwirkung an

  • BSG, 21.08.1996 - 3 RK 31/95

    Abgabepflicht eines Trägers der Sozialhilfe zur Künstlersozialversicherung,

  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KS 5/13 R

    Künstlersozialabgabe - Zahlungspflicht - kunstverwertender Unternehmer -

  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KS 2/09 R

    Künstlersozialversicherung - keine Künstlersozialabgabepflicht von Zahlungen an

  • LSG Hessen, 29.08.1996 - L 14 KR 155/95

    Künstlersozialversicherung - Unternehmereigenschaft - BGB-Gesellschaft

  • BSG, 28.03.2019 - B 3 KS 1/18 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht einer Literaturagentur

  • BSG, 12.04.1995 - 3 RK 4/94

    Verpflichtung eines Unternehmers zur Künstlersozialabgabe

  • BSG, 07.05.2020 - B 3 KS 3/18 R

    (Künstlersozialversicherung - Versicherungsfreiheit nach § 3 Abs 1 S 1 KSVG -

  • BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R

    Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann -

  • BSG, 12.11.2003 - B 3 KR 39/02 R

    Künstlersozialversicherung - Abgabepflicht - Hochschule - Architekt -

  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 17/96

    Künstlersozialabgabepflicht von Karnevalsgesellschaften

  • BSG, 16.09.1999 - B 3 KR 7/98 R

    Keine Kostenübernahme der gesetzlichen Krankenversicherung für ein Rollstuhl-Bike

  • LSG Hessen, 03.03.2005 - L 1 KR 163/04

    Vorliegen einer Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe im Falle des Betreibens

  • BSG, 10.10.2000 - B 3 KR 31/99 R

    Fortwirkung der Künstlersozialabgabepflicht beim Rechtsnachfolger, Abgabepflicht

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2017 - L 5 KR 160/15

    Abgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz ; Überprüfungsverfahren;

  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 22/96

    Heranziehung zur Künstlersozialabgabe für einen eingetragenen Karnevalsverein;

  • LSG Bayern, 26.02.1998 - L 4 KR 8/95

    Betreiben eines Künstlersozialabgabenpflichtigen Unternehmens

  • LSG Hessen, 07.01.1997 - L 1 KR 1217/95

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Abgabepflicht - zum Begriff

  • BSG, 28.02.1996 - 3 RK 12/95

    Künstlersozialabgabepflicht bei Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern

  • LSG Bayern, 06.03.1997 - L 4 KR 23/95
  • LSG Baden-Württemberg, 23.05.2023 - L 11 KR 4109/20

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabepflicht - GbR - Marketing- und

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 741/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - L 9 KR 272/04

    Künstlersozialabgabe; Gesellschaft bürgerlichen Rechts

  • SG Köln, 26.02.2015 - S 16 KR 231/12
  • LSG Baden-Württemberg, 26.06.2012 - L 11 KR 5726/10

    Künstlersozialversicherung - selbständige künstlerische Tätigkeit - nachträgliche

  • LSG Bayern, 26.10.2000 - L 4 KR 147/98

    Streot über die Abgabepflicht des Klägers (eingetragener Verein, der sich dem

  • LSG Bayern, 13.09.2007 - L 8 AL 64/07

    Anspruch auf Alg; Mitteilungen des Arbeitsamtes

  • LSG Bayern, 21.09.2006 - L 4 KR 162/04

    Verpflichtung eines Unternehmers einer Theaterdirektion, Konzertdirektion bzw.

  • BSG, 28.02.1996 - 3 RK 15/95

    Künstlersozialabgabepflicht nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz -

  • LSG Hessen, 21.09.1995 - L 14 KR 71/93

    Künstlersozialabgabe - Agentur - Konzertveranstaltung - Konzertdirektion

  • BSG, 28.02.1996 - 3 RK 14/95
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht