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   BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93   

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https://dejure.org/1994,53
BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93 (https://dejure.org/1994,53)
BSG, Entscheidung vom 11.10.1994 - 9 RVs 1/93 (https://dejure.org/1994,53)
BSG, Entscheidung vom 11. Oktober 1994 - 9 RVs 1/93 (https://dejure.org/1994,53)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • vsbinfo.de

    Berücksichtigung von schädlichen Auswirkungen der dauernden Behandlung einer Gesundheitsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB X § 48 Abs. 1 S. 1; SchwbG § 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Feststellung - Aufhebung - wesentliche Änderung - Änderung der Anhaltspunkte - Herzklappenersatz - Marcumarbehandlung - Behandlungsfolgen als Behinderung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 75, 176
 
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Wird zitiert von ... (308)Neu Zitiert selbst (4)

  • Drs-Bund, 01.07.1994 - BT-Drs 12/8214
    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93
    Der in der medizinischen Wissenschaft bestehende Streit darüber, ob, in welchem Umfang und wie lange der Schutz des Schwerbehindertengesetz (SchwbG) in solchen Fällen zur "Heilungsbewährung" angezeigt oder im Gegenteil schädlich ist (vgl dazu die Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage nach einer zeitlich unbegrenzten Heilungsbewährung bei Brustamputation - BT-Drucks 12/8214, S 16), ist weder allgemein noch im Einzelfall aufgrund ärztlicher Gutachten durch Rechtsanwendung zu entscheiden.
  • BSG, 16.06.1993 - 14a RKa 4/92

    Zahnarzt - Parodontosebehandlung - Unwirtschaftlichkeit - Rechtsmittelbefugnis -

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93
    Es kann nur geprüft werden, ob sie dem Gesetz widersprechen, ob sie dem gegenwärtigen Kenntnisstand der sozialmedizinischen Wissenschaft nicht mehr entsprechen oder ob ein Sonderfall vorliegt (so auch der 14a Senat in seinem Urteil vom 16. Juni 1993, SozR 3-2500 § 106 Nr. 18, zu den Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und KKn).
  • BSG, 06.12.1989 - 9 RVs 3/89

    Bewertung des GdB bei Änderung der medizinischen Lehrmeinung

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93
    Das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 6. Dezember 1989 (SozR 3870 § 4 Nr. 3 S 14) ausgeführt.
  • BSG, 08.05.1981 - 9 RVs 4/80

    Neufeststellung der Gesamt-MdE

    Auszug aus BSG, 11.10.1994 - 9 RVs 1/93
    Das hat der Senat für eine Vorgängervorschrift des § 48 SGB X, nämlich § 62 Abs. 1 S 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) (idF vom 22. Juni 1976, BGBl I 1633) bereits entschieden (Urteil vom 8. Mai 1981, SozR 3100 § 62 Nr. 21).
  • BSG, 24.04.2008 - B 9/9a SB 10/06 R

    Schwerbehindertenrecht - Feststellung - Behinderung - Grad der Behinderung -

    Zum anderen stellen die AHP ein geeignetes, auf Erfahrungswerten der Versorgungsverwaltung und Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft beruhendes Beurteilungsgefüge zur Einschätzung des GdB dar (stRspr des BSG; vgl BSG, Urteil vom 23.6.1993 - 9/9a RVs 1/91, BSGE 72, 285, 286 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6 S 30 f; BSG, Urteil vom 11.10.1994 - 9 RVs 1/93, BSGE 75, 176, 178 = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 S 7; BSG, Urteil vom 18.9.2003 - B 9 SB 3/02 R; BSGE 91, 205 = SozR 4-3250 § 69 Nr. 2, jeweils RdNr 14).
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 SB 3/02 R

    Schwerbehindertenrecht - GdB-Festsetzung - Anwendbarkeit der AHP 1996 - neuere

    Ebenso wenig haben sich die hier maßgeblichen Verhältnisse seit 1994 durch Neufassung, Weiterentwicklung oder Wegfall der AHP (vgl dazu BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5) geändert, auf deren Grundlage Verwaltung und Gerichte den GdB einschätzen.

    Nach der vom BVerfG (SozR 3-3870 § 3 Nr. 6) gebilligten Rechtsprechung des BSG (SozR 3-3870 § 3 Nr. 5) sind derartige Änderungen im Rahmen des § 48 SGB X wie Änderungen der rechtlichen Verhältnisse zu beurteilen, da die AHP als allgemein angewandte Beurteilungskriterien einen normähnlichen Charakter haben.

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich auch der Gesundheitszustand des Klägers in der Zeit bis Juni 2002 gewandelt hat; und zwar ist durch den Hinzutritt von Schwerhörigkeit eine Verschlechterung eingetreten, andererseits haben sich die Verhältnisse durch - weitgehenden - Wegfall der psychovegetativen Störung mit Depression gebessert (vgl zur Kompensation - gleichzeitig zu beurteilender - tatsächlicher Änderungen zu Gunsten und zu Ungunsten eines behinderten Menschen BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5).

    Dabei handelt es sich nach der Rechtsprechung um antizipierte Sachverständigengutachten, deren Beachtlichkeit im konkreten Verwaltungs- und Gerichtsverfahren sich zum einen daraus ergibt, dass eine dem allgemeinen Gleichheitssatz entsprechende Rechtsanwendung nur dann gewährleistet ist, wenn die verschiedenen Behinderungen nach gleichen Maßstäben beurteilt werden; zum anderen stellen die AHP 1996 (ebenso wie ihre Vorgänger) nach den Erfahrungen des BSG ein geeignetes, auf Erfahrungswerten der Versorgungsverwaltung und Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft beruhendes Beurteilungsgefüge zur Einschätzung des GdB dar (vgl BSGE 72, 285, 286 f = SozR 3-3870 § 4 Nr. 6; BSGE 75, 176, 177 f = SozR 3-3870 § 3 Nr. 5; BVerfG SozR 3-3870 § 3 Nr. 6).

  • BSG, 07.04.2011 - B 9 VJ 1/10 R

    Impfschaden - Impfung - Impfreaktion - Impfkomplikation - Impfstoff - Diphtherie

    Ob eine Erweiterung dieser Rechtsprechung in einem Fall angezeigt ist, in dem es um Inhalt und Reichweite der AHP geht, deren Änderung in der Rechtsprechung des BSG wegen der "rechtsnormähnlichen Qualität" der AHP als Änderung der rechtlichen Verhältnisse iS des § 48 Abs. 1 SGB X angesehen worden ist (BSG SozR 3-3870 § 3 Nr. 5 S 6) , kann ebenfalls auf sich beruhen.
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