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   BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95   

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https://dejure.org/1995,119
BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 (https://dejure.org/1995,119)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 (https://dejure.org/1995,119)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1995 - 11 RAr 75/95 (https://dejure.org/1995,119)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Arbeitslosmeldung - Zwischenbeschäftigung - Leistungsantrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosengeld bei Verletzung der Mitteilungspflicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 77, 175
  • MDR 1996, 945
  • NZS 1996, 346
  • NJ 1996, 331
  • NZA-RR 1996, 423
 
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Wird zitiert von ... (119)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 48/84

    Herstellungsanspruch - Arbeitslosmeldung

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Die Arbeitslosmeldung ist gerade als konstitutive Voraussetzung des Leistungsanspruchs Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit (BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; LSG Baden-Württemberg Breithaupt 1995, 884 887; Gagel/Steinmeyer, AFG, § 105 RdNr. 2 - Stand: August 1992 - Niesel/Brand, AFG, 1995, § 105 RdNr. 2; für das frühere Recht: Draeger/Buchwitz/Schönefelder, AVAVG, 1961, § 172 RdNr. 2 mit Hinweis auf die frühere Rechtsprechung).

    Mag der Arbeitslosmeldung zur Klarstellung der subjektiven Verfügbarkeit (Arbeitsbereitschaft) auch eine Willenskomponente eigen sein, so handelt es sich gleichwohl nicht um eine Willenserklärung (BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; BSG SozR 1300 § 28 Nr. 1).

    Inwieweit in einer Arbeitslosmeldung nach dem 1. Juni 1993 trotz der unterschiedlichen Funktionen von Arbeitslosmeldung und Leistungsantrag zugleich ein Antrag auf Bewilligung von Alg gesehen werden kann, ist weitgehend eine dem LSG vorbehaltene Frage tatsächlicher Würdigung (dazu: BSGE 49, 114, 116 = SozR 4100 § 100 Nr. 5; BSGE 60, 43, 47 = SozR 4100 § 105 Nr. 2).

  • BSG, 17.03.1981 - 7 RAr 20/80
    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Etwas anderes läßt sich auch aus § 151 Abs. 2 AFG und dem Urteil des BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - nicht herleiten.

    Der Hinweis des SG auf die Entscheidung des BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - geht fehl, weil dieses Urteil allein den Wegfall der Anspruchsvoraussetzung Verfügbarkeit (Erreichbarkeit) betrifft, nicht aber den erneuten Eintritt des Versicherungsfalls Arbeitslosigkeit.

    Aus dem Urteil des BSG vom 17. März 1981 - 7 RAr 20/80 - läßt sich Gegenteiliges nicht herleiten.

  • BSG, 21.07.1977 - 7 RAr 132/75
    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Wenn ein arbeitsloser Leistungsbezieher eine mehr als geringfügige Beschäftigung aufnimmt, ohne dies dem Arbeitsamt mitzuteilen, so setzt der Leistungsbezug bei erneuter Arbeitslosigkeit eine erneute Arbeitslosmeldung voraus (Fortführung von BSG vom 21.7.1977 - 7 RAr 132/75 = BSGE 44, 164 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).

    Die Arbeitslosmeldung ist gerade als konstitutive Voraussetzung des Leistungsanspruchs Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit (BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3; BSGE 60, 43, 45 = SozR 4100 § 105 Nr. 2; LSG Baden-Württemberg Breithaupt 1995, 884 887; Gagel/Steinmeyer, AFG, § 105 RdNr. 2 - Stand: August 1992 - Niesel/Brand, AFG, 1995, § 105 RdNr. 2; für das frühere Recht: Draeger/Buchwitz/Schönefelder, AVAVG, 1961, § 172 RdNr. 2 mit Hinweis auf die frühere Rechtsprechung).

    Die Arbeitsaufnahme verbraucht auch den Leistungsantrag, wie das BSG bereits entschieden hat (BSGE 44, 164, 173 = SozR 4100 § 134 Nr. 3).

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist diese Vorschrift aus prozeßwirtschaftlichen Gründen entsprechend anzuwenden, wenn der ursprünglich mit der Klage angefochtene Verwaltungsakt durch die während des sozialgerichtlichen Verfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung zwar nicht "abgeändert oder ersetzt" wird, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergangen ist und ein streitiges Rechtsverhältnis regelt, das sich an den von dem angefochtenen Verwaltungsakt erfaßten Zeitraum anschließt (BSGE 34, 255, 257 = SozR Nr. 3 zu § 624 RVO; BSGE 45, 49, 52 = SozR 1500 § 96 Nr. 6; vgl. auch BSG SozR 4600 § 143d Nr. 3 mwN).

    Unter den genannten Umständen ist das vom SG eingeschlagene verfahren revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal nicht auszuschließen ist, daß die Klägerin im Vertrauen auf den Hinweis des SG und die Verfahrensweise der BA von einer gesonderten Anfechtung des Bescheids vom 30. März 1994 abgesehen hat (BSGE 45, 49, 52 = SozR 1500 § 96 Nr. 6).

  • BSG, 24.11.1978 - 11 RA 9/78

    Revision - Teilzulassung - Anschlussrevision - Zulässigkeit -

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Das BSG hat bereits in verschiedenen Zusammenhängen Bedenken gegen den weiten Anwendungsbereich des § 96 Abs. 1 SGG nicht durchgreifen lassen, wenn die Einbeziehung von Verwaltungsakten in ein sozialgerichtliches Verfahren dem Willen der Verfahrensbeteiligten entsprochen hat (vgl. BSGE 47, 168, 171 - SozR 1500 § 96 Nr. 13; BSGE 57, 163, 164 = SozR 1500 § 96 Nr. 30).
  • BSG, 03.10.1984 - 5b RJ 96/83

    Anrechnung einer Ausfallzeit - Klageweg - Witwenrentenbescheid -

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Das BSG hat bereits in verschiedenen Zusammenhängen Bedenken gegen den weiten Anwendungsbereich des § 96 Abs. 1 SGG nicht durchgreifen lassen, wenn die Einbeziehung von Verwaltungsakten in ein sozialgerichtliches Verfahren dem Willen der Verfahrensbeteiligten entsprochen hat (vgl. BSGE 47, 168, 171 - SozR 1500 § 96 Nr. 13; BSGE 57, 163, 164 = SozR 1500 § 96 Nr. 30).
  • BSG, 23.03.1972 - 5 RJ 63/70

    Pflicht zur Schadensverhütung - Vollständige Auskunftspflicht -

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    In anderem Zusammenhang hat das BSG allerdings aus dem Sozialrechtsverhältnis die Pflicht der Beteiligten hergeleitet, "sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren" (BSGE 34, 124, 127 = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; vgl. auch: Krause, Das Sozialrechtsverhältnis, Schriftenreihe des Deutschen Sozialgerichtsverbandes Bd XVIII [1980], 12, 25).
  • BSG, 13.05.1987 - 7 RAr 62/85

    Arbeitslosengeld - Bewilligungsbescheid - Bindende Bewilligung -

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Bis zu einer abweichenden Verwaltungsentscheidung ist der Bewilligungsbescheid Grundlage für das wöchentlich wiederkehrend gewährte (§ 114 AFG) und in Zahlungszeiträumen von zwei Wochen zu zahlende (§ 122 AFG i.V.m. § 4 Zahlungszeiträume - Anordnung vom 15. Dezember 1978 [ANBA 1979 S. 409]) Alg (BSGE 47, 241, 246 = SozR § 134 Nr. 11; 61, 286, 287 - SozR 4100 § 134 Nr. 31; Urteil des Senats vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 29.06.1995 - 11 RAr 87/94

    Vergleichbare Leistungen und rechtzeitige Erfüllung der Leistungsverpflichtung

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Bis zu einer abweichenden Verwaltungsentscheidung ist der Bewilligungsbescheid Grundlage für das wöchentlich wiederkehrend gewährte (§ 114 AFG) und in Zahlungszeiträumen von zwei Wochen zu zahlende (§ 122 AFG i.V.m. § 4 Zahlungszeiträume - Anordnung vom 15. Dezember 1978 [ANBA 1979 S. 409]) Alg (BSGE 47, 241, 246 = SozR § 134 Nr. 11; 61, 286, 287 - SozR 4100 § 134 Nr. 31; Urteil des Senats vom 29. Juni 1995 - 11 RAr 87/94 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BSG, 09.09.1982 - 11 RA 74/81

    Rechtsnachfolger; Wiedereingliederung; Bescheidregelung

    Auszug aus BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95
    Im vorliegenden Falle handelt es sich um Aufhebungs- und Rückforderungsbescheide, die Alg bzw Alhi, somit Leistungen bei Arbeitslosigkeit betreffen, deren Rechtmäßigkeit durch die Verletzung der Mitteilungspflicht anläßlich einer Arbeitsaufnahme beeinflußt sein kann (vgl. dazu: BSG SozR 1500 § 96 Nr. 27 und 32 mwN).
  • BSG, 15.11.1979 - 7 RAr 75/78

    Nahtlosigkeitsregelung - Eintritt der Arbeitslosigkeit - Rentenanspruch -

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

  • BSG, 23.08.1972 - 5 RKnU 16/70

    Arbeitsunfall eines italienischen Staatsangehörigen im deutschen Bergbau -

  • BSG, 05.12.1978 - 7 RAr 34/78

    Verfahrensgegenstand - Arbeitslosigkeit - Anschluß-Arbeitslosenhilfe -

  • BSG, 19.03.1986 - 7 RAr 17/84

    Rückwirkung einer Antragstellung - Arbeitslosmeldung - Antragstellung -

  • BSG, 23.10.2014 - B 11 AL 7/14 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Nahtlosigkeitsregelung - Anspruchsvoraussetzung der

    Die persönliche Arbeitslosmeldung ist danach eine konstitutive Voraussetzung des Leistungsanspruchs und eine Tatsachenerklärung über den Eintritt der Arbeitslosigkeit (BSG Urteil vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 - BSGE 77, 175 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; Juris RdNr 17) .

    Die Gegenmeinung beachtet auch nicht, dass die persönliche Meldung andere Funktionen hat, als die bloße Missbrauchskontrolle oder den Beginn der Vermittlungstätigkeit (dazu BSG Urteil vom 14.12.1995 - 11 RAr 75/95 - BSGE 77, 175 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; Juris RdNr 17) .

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    In verschiedenen Zusammenhängen hat das BSG aus dem Sozialrechtsverhältnis hergeleitet, daß die Beteiligten "sich gegenseitig vor vermeidbarem, das Versicherungsverhältnis betreffenden Schaden zu bewahren" haben (vgl BSGE 34, 124, 127 = SozR Nr. 25 zu § 29 RVO; BSGE 77, 175, 180 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2; zur näheren Begründung auch Krause, Das Sozialrechtsverhältnis, Schriftenreihe des deutschen Sozialgerichtsverbandes Band XVIII 1980, 12, 25).
  • LSG Hessen, 23.08.2019 - L 5 R 226/18

    Teilweise erwerbsgeminderter Arbeitnehmer erhält Vollzeitrente auch ohne Antrag

    Aus dem Sozialrechtsverhältnis ergibt sich zwar als Nebenpflicht grundsätzlich eine gegenseitige Pflicht, sich vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (vgl. BSG, Urteil vom 23. März 1972, 5 RJ 63/70; BSG, Urteil vom 14. Dezember 1995, 11 Rar 75/95; BSG, Urteil vom 8. Februar 2001, B 11 AL 21/00 R).
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