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   BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95   

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https://dejure.org/1996,1454
BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95 (https://dejure.org/1996,1454)
BSG, Entscheidung vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95 (https://dejure.org/1996,1454)
BSG, Entscheidung vom 19. März 1996 - 2 RU 19/95 (https://dejure.org/1996,1454)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Angriff - Unfallversicherungsschutz - Betriebliche Verhältnisse

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1
    Verletzung durch Briefbombe beim Öffnen der Geschäftspost

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVO § 548 Abs. 1 S. 1
    Unfallversicherungsschutz bei einem auf persönlichen Gründen beruhenden vorsätzlichen Angriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 78, 65
  • NJW 1996, 2951 (Ls.)
  • NZS 1996, 577
  • VersR 1997, 1375
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 08.12.1994 - 2 RU 41/93

    Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Arbeitszimmer

    Auszug aus BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
    Eine solche Wertung nach dem Gesetz ist der Rechtsanwendung im Einzelfall vorbehalten (BSG Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 RU 12/92 - HV-INFO 1993, 1102 = USK 93101; BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 41/93 - HV-INFO 1995, 711 = NJW 1995, 1694).

    Im letzteren Fall ist Versicherungsschutz grundsätzlich auch dann gegeben, wenn sie örtlich nicht im Betrieb, sondern im privaten Wohnbereich des Versicherten durchgeführt wird (vgl ua BSG SozR Nr. 13 zu § 548 RVO; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 72; BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 41/93 - HV-INFO 1995, 711 = NJW 1995, 1694).

    Auch das von der Revision angeführte Urteil des Senats vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 41/93 -(HV-INFO 1995, 711 = NJW 1995, 1694) führt zu keinem anderen Ergebnis.

  • BSG, 27.01.1994 - 2 RU 3/93
    Auszug aus BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82; BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 45/89 - HV-INFO 1990, 1181 = USK 90149; BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HV-INFO 1994, 943 = USK 9422).

    Bei der Beurteilung, ob eine Tätigkeit dem Unternehmen zu dienen bestimmt ist, ist bedeutsam, ob sich der Betroffene wie auch bei den sonstigen versicherten Tätigkeiten in seiner Zielsetzung sozial- wie auch arbeitsrechtlich norm- und vertragsgerecht verhält (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 90; BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HV-INFO 1994, 943 = USK 9422).

    Mit dem Öffnen des Päckchens verfolgte die Klägerin in ihrer Zielsetzung einen dem versicherten Bereich dienenden Zweck (s BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HV-INFO 1994, 943 = USK 9422).

  • BSG, 31.01.1961 - 2 RU 251/58
    Auszug aus BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
    Sind diese in Umständen zu suchen, die in keiner Verbindung mit der versicherten Tätigkeit des Verletzten (zB persönliche Feindschaft oder ähnliche betriebsfremde Beziehungen) stehen, so fehlt es grundsätzlich an dem erforderlichen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (stRspr vgl BSGE 6, 164, 167; 13, 290, 291 = SozR Nr. 34 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF: BSGE 17, 75, 77 = SozR Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 37 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSG Urteil vom 23. April 1975 - 2 RU 211/74 - USK 7533; s auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 485a; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 60).

    Vielmehr kann ein innerer Zusammenhang auch bei einem aus rein persönlichen Gründen unternommenen Angriff gegeben sein, wenn die besonderen Umstände, unter denen die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird, oder die Verhältnisse am Arbeitsplatz den Überfall erst ermöglicht oder wesentlich begünstigt haben (RVA EuM Bd 22, 100; BSGE 13, 290 = SozR Nr. 34 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSG Urteil vom 23. April 1975 - 2 RU 211/74 - USK 7533; Brackmann, aaO, S 485b).

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

    Auszug aus BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
    Dazu ist in der Regel erforderlich, daß das Verhalten, bei dem sich der Unfall ereignet hat, einerseits der versicherten Tätigkeit zuzurechnen ist, und daß diese Tätigkeit andererseits den Unfall herbeigeführt hat (BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

    Der innere Zusammenhang ist wertend zu ermitteln, indem untersucht wird, ob die jeweilige Verrichtung innerhalb der Grenze liegt, bis zu welcher der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV) reicht (BSGE 58, 76, 77 = SozR 2200 § 548 Nr. 70; BSGE 61, 127, 128 = SozR 2200 § 548 Nr. 84).

  • BSG, 23.04.1975 - 2 RU 211/74
    Auszug aus BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
    Sind diese in Umständen zu suchen, die in keiner Verbindung mit der versicherten Tätigkeit des Verletzten (zB persönliche Feindschaft oder ähnliche betriebsfremde Beziehungen) stehen, so fehlt es grundsätzlich an dem erforderlichen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (stRspr vgl BSGE 6, 164, 167; 13, 290, 291 = SozR Nr. 34 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF: BSGE 17, 75, 77 = SozR Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 37 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSG Urteil vom 23. April 1975 - 2 RU 211/74 - USK 7533; s auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 485a; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 60).

    Vielmehr kann ein innerer Zusammenhang auch bei einem aus rein persönlichen Gründen unternommenen Angriff gegeben sein, wenn die besonderen Umstände, unter denen die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird, oder die Verhältnisse am Arbeitsplatz den Überfall erst ermöglicht oder wesentlich begünstigt haben (RVA EuM Bd 22, 100; BSGE 13, 290 = SozR Nr. 34 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSG Urteil vom 23. April 1975 - 2 RU 211/74 - USK 7533; Brackmann, aaO, S 485b).

  • BSG, 31.10.1978 - 2 RU 40/78
    Auszug aus BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
    Sie sind auch rechtlich nicht so unwesentlich, daß sie hier von den betriebsfremden Beziehungen zwischen der Klägerin und ihrem Ehemann sowie dessen Tatmotive zurückgedrängt würden (s BSG Urteil vom 31. Oktober 1978 - 2 RU 40/78 - USK 78153).
  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 71/84

    Versicherungsschutz - Unfall - Privater Wohnbereich - Alarmruf

    Auszug aus BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
    Im letzteren Fall ist Versicherungsschutz grundsätzlich auch dann gegeben, wenn sie örtlich nicht im Betrieb, sondern im privaten Wohnbereich des Versicherten durchgeführt wird (vgl ua BSG SozR Nr. 13 zu § 548 RVO; BSG SozR 2200 § 548 Nr. 72; BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 41/93 - HV-INFO 1995, 711 = NJW 1995, 1694).
  • BSG, 29.05.1962 - 2 RU 170/59
    Auszug aus BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
    Sind diese in Umständen zu suchen, die in keiner Verbindung mit der versicherten Tätigkeit des Verletzten (zB persönliche Feindschaft oder ähnliche betriebsfremde Beziehungen) stehen, so fehlt es grundsätzlich an dem erforderlichen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (stRspr vgl BSGE 6, 164, 167; 13, 290, 291 = SozR Nr. 34 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF: BSGE 17, 75, 77 = SozR Reichsversicherungsordnung (RVO) Nr. 37 zu § 542 Reichsversicherungsordnung (RVO) aF; BSG Urteil vom 23. April 1975 - 2 RU 211/74 - USK 7533; s auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Aufl, S 485a; Lauterbach/Watermann, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl, § 548 Anm 60).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 12/92

    Voraussetzungen für das Erleiden eines Arbeitsunfalls - Notwendigkeit des

    Auszug aus BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
    Eine solche Wertung nach dem Gesetz ist der Rechtsanwendung im Einzelfall vorbehalten (BSG Urteil vom 25. Februar 1993 - 2 RU 12/92 - HV-INFO 1993, 1102 = USK 93101; BSG Urteil vom 8. Dezember 1994 - 2 RU 41/93 - HV-INFO 1995, 711 = NJW 1995, 1694).
  • BSG, 28.06.1988 - 2 RU 60/87

    Unfallversicherung - Ausland

    Auszug aus BSG, 19.03.1996 - 2 RU 19/95
    Zunächst muß also eine sachliche Verbindung mit der im Gesetz genannten versicherten Tätigkeit bestehen, der sog innere Zusammenhang, der es rechtfertigt, das betreffende Verhalten der versicherten Tätigkeit zuzurechnen (BSG SozR 2200 § 548 Nr. 82; BSGE 63, 273, 274 = SozR 2200 § 548 Nr. 92; BSG Urteil vom 27. März 1990 - 2 RU 45/89 - HV-INFO 1990, 1181 = USK 90149; BSG Urteil vom 27. Januar 1994 - 2 RU 3/93 - HV-INFO 1994, 943 = USK 9422).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 24/84

    Berücksichtigung aller Beweisanzeichen - Todesursache - Ausschluss des

  • BSG, 29.04.1980 - 2 RU 95/79

    Dienstreise - Wegfall des Versicherungsschutzes - Essenseinnahme - Dauer des

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 45/89

    Gesetzliche Unfallversicherung; Unaufklärbarkeit; Unfallhergang;

  • BSG, 10.12.1957 - 2 RU 270/55
  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 7/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Nach den Urteilen des BSG vom 29.5.1962 (2 RU 170/59) und vom 19.3.1996 (2 RU 19/95) bedürfe es keines betriebsbezogenen Motivs des Täters, um den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und versicherter Tätigkeit herzustellen.
  • BSG, 18.11.2008 - B 2 U 27/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Eine Ausnahme wird nur gemacht, wenn der Überfall in keiner sachlichen Verbindung mit der versicherten Tätigkeit des Verletzten steht, sondern zB aufgrund einer persönlichen Feindschaft erfolgt und keine der versicherten Tätigkeit zuzurechnenden Verhältnisse den Überfall wesentlich begünstigt haben (BSGE 17, 75 = SozR Nr. 37 zu § 543 RVO aF; BSGE 78, 65 = SozR 3-2200 § 548 Nr. 28).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 25/00 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - Vergewaltigung - Angriff -

    nicht der Fall, fehlt es grundsätzlich an dem erforderlichen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (stRspr vgl BSGE 6, 164, 167; 13, 290, 291 = SozR Nr. 34 zu § 542 RVO aF; 17, 75, 77 = SozR Nr. 37 zu § 542 RVO aF; BSG Urteil vom 23. April 1975 - 2 RU 211/74 - USK 7533; BSGE 78, 65, 67 = SozR 3-2200 § 548 Nr. 28 mwN; s auch Brackmann/Krasney, SGB VII, § 8 RdNr 171 zu "Überfall" mwN).

    Vielmehr kann ein innerer Zusammenhang auch bei einem aus rein persönlichen Gründen unternommenen Angriff gegeben sein, wenn die besonderen Umstände, unter denen die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird, oder die Verhältnisse am Arbeitsplatz den Überfall erst ermöglicht oder wesentlich begünstigt haben (BSGE 78, 65, 67 = SozR 3-2200 § 548 Nr. 28 mwN).

    Eine solche Wertung nach dem Gesetz ist der Rechtsanwendung im Einzelfall vorbehalten (BSGE 78, 65, 66 = SozR 3-2200 § 548 Nr. 28 mwN).

  • LSG Bayern, 16.06.2021 - L 17 U 310/20

    Innerer Zusammenhang mit versicherter Tätigkeit bei tätlichem Angriff sowie

    Ein vorsätzlicher tätlicher Angriff auf eine Versicherte schließt einen Arbeitsunfall nur dann nicht aus, wenn das Opfer vor dem Überfall nicht einer eigenwirtschaftlichen Verrichtung nachgegangen ist und die Beweggründe des Täters nicht seinem persönlichen Bereich zugeordnet werden können oder die Tat von den besonderen Verhältnissen des Tatortes (z. B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten) entscheidend begünstigt worden ist (vgl. BSG, Urteile vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 - und vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95).

    Seien diese in Umständen zu suchen, die in keiner Verbindung mit der versicherten Tätigkeit des Verletzten (z. B. persönliche Feindschaft, Eifersucht oder ähnliche betriebsfremde Beziehungen) stünden, so fehle es grundsätzlich an dem erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und den Unfallfolgen (BSGE, a.a.O.; BSG, Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95; BSG, Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R).

    Zwar bedürfe es nicht stets eines betriebsbezogenen Tatmotivs, damit der innere Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit hergestellt werde und es könne ein innerer Zusammenhang auch (bei gegebenen Umständen) bei einem aus rein persönlichen Gründen unternommenen Angriff gegeben sein, wenn die besonderen Umstände, unter denen die versicherte Tätigkeit ausgeübt werde oder die Verhältnisse am Arbeitsplatz die Tätlichkeit erst ermöglichten oder wesentlich begünstigt hätten (BSG, Urteil vom 19.03.1996, a.a.O.; BSG, Urteil vom 19.12.2000, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung seien derartige besondere Verhältnisse z. B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten, die eine sichere Flucht ermöglicht oder die den Tatplan erheblich bestimmt hätten (BSGE 6, 167; BSGE 78, 65, 67).

    Zutreffend hat das SG seiner rechtlichen Beurteilung die ständige Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95, vom 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R und vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R) und des LSG (Urteil des Senats vom 12.10.2017 - L 17 U 329/15, Orientierungssatz und Rn. 32; LSG, Urteile vom 04.04.2011 - L 18 U 353/07 und vom 22.02.2006 - L 2 U 410/04) zugrunde gelegt.

    Danach schließt ein vorsätzlicher Angriff einen Arbeitsunfall nur dann nicht aus, wenn das Opfer vor dem Überfall nicht einer eigenwirtschaftlichen Verrichtung nachgegangen ist und die Beweggründe des Täters nicht dem persönlichen Bereich des Täters zugeordnet werden können oder die Tat von den besonderen Verhältnissen des Tatortes (z.B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten) entscheidend begünstigt worden ist (BSG, Urteile vom 19.03.1996, a.a.O., und vom 19.12.2000, a.a.O., juris Rn. 15 m.w.N.).

  • LSG Bayern, 16.06.2022 - L 17 U 310/20

    Arbeitsunfall bei vorsätzlichem tätlichem Angriff; Missbräuchlichkeit der

    Ein vorsätzlicher tätlicher Angriff auf eine Versicherte schließt einen Arbeitsunfall nur dann nicht aus, wenn das Opfer vor dem Überfall nicht einer eigenwirtschaftlichen Verrichtung nachgegangen ist und die Beweggründe des Täters nicht seinem persönlichen Bereich zugeordnet werden können oder die Tat von den besonderen Verhältnissen des Tatortes (z. B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten) entscheidend begünstigt worden ist (vgl. BSG , Urteile vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 - und vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95).

    Seien diese in Umständen zu suchen, die in keiner Verbindung mit der versicherten Tätigkeit des Verletzten (z. B. persönliche Feindschaft, Eifersucht oder ähnliche betriebsfremde Beziehungen) stünden, so fehle es grundsätzlich an dem erforderlichen inneren Zusammenhang zwischen der versicherten Tätigkeit und den Unfallfolgen (BSGE, a.a.O.; BSG , Urteil vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95; BSG , Urteil vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R).

    Zwar bedürfe es nicht stets eines betriebsbezogenen Tatmotivs, damit der innere Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit hergestellt werde und es könne ein innerer Zusammenhang auch (bei gegebenen Umständen) bei einem aus rein persönlichen Gründen unternommenen Angriff gegeben sein, wenn die besonderen Umstände, unter denen die versicherte Tätigkeit ausgeübt werde oder die Verhältnisse am Arbeitsplatz die Tätlichkeit erst ermöglichten oder wesentlich begünstigt hätten ( BSG , Urteil vom 19.03.1996, a.a.O.; BSG , Urteil vom 19.12.2000, a.a.O.).

    Nach der Rechtsprechung seien derartige besondere Verhältnisse z. B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten, die eine sichere Flucht ermöglicht oder die den Tatplan erheblich bestimmt hätten (BSGE 6, 167 ; BSGE 78, 65, 67).

    Zutreffend hat das SG seiner rechtlichen Beurteilung die ständige Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteile vom 19.03.1996 - 2 RU 19/95, vom 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R und vom 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R) und des LSG (Urteil des Senats vom 12.10.2017 - L 17 U 329/15, Orientierungssatz und Rn. 32; LSG, Urteile vom 04.04.2011 - L 18 U 353/07 und vom 22.02.2006 - L 2 U 410/04) zugrunde gelegt.

    Danach schließt ein vorsätzlicher Angriff einen Arbeitsunfall nur dann nicht aus, wenn das Opfer vor dem Überfall nicht einer eigenwirtschaftlichen Verrichtung nachgegangen ist und die Beweggründe des Täters nicht dem persönlichen Bereich des Täters zugeordnet werden können oder die Tat von den besonderen Verhältnissen des Tatortes (z.B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten) entscheidend begünstigt worden ist ( BSG , Urteile vom 19.03.1996, a.a.O., und vom 19.12.2000, a.a.O., juris Rn. 15 m.w.N.).

  • BSG, 19.12.2000 - B 2 U 37/99 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Überfall während eigenwirtschaftlicher

    Trotz eines persönlichen Tatmotivs ist Unfallversicherungsschutz anzunehmen, wenn besondere Verhältnisse bei der versicherten Tätigkeit (zB Dunkelheit, Umgebung) bzw des Weges den Überfall erst ermöglicht oder wesentlich begünstigt haben (vgl Mehrtens, aaO; BSG Urteil vom 15. Dezember 1977, aaO; BSGE 78, 65, 67 = SozR 3-2200 § 548 Nr. 28; BSG Urteil vom 30. Juni 1998, aaO).
  • SG Würzburg, 29.09.2020 - S 5 U 147/20

    Feststellung eines Unfalls als Arbeitsunfall

    Sind diese in Umständen zu suchen, die in keiner Verbindung mit der versicherten Tätigkeit des Verletzten (z. B. persönliche Feindschaft, Eifersucht oder ähnliche betriebsfremde Beziehungen) stehen so fehlt es grundsätzlich an dem erforderlichen inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit (BSGE a. a. O., BSG vom 19.03.1996, 2 RU 19/95; BSG vom 19.12.2000, B 2 U 37/99 R).

    Zwar bedarf es nicht stets eines betriebsbezogenen Tatmotivs, damit der innere Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und der versicherten Tätigkeit hergestellt wird und es kann ein innerer Zusammenhang auch (bei gegebenen Umständen) bei einem aus rein persönlichen Gründen unternommenen Angriff gegeben sein, wenn die besonderen Umstände, unter denen die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird oder die Verhältnisse am Arbeitsplatz die Tätlichkeit erst ermöglichen oder wesentlich begünstigt haben (BSG, Urteil vom 19.03.1996 a. a. O.; vom 19.12.2000 a. a. O.).

    Nach der Rechtsprechung sind derartige besondere Verhältnisse z. B. Dunkelheit, Dämmerung, einsam gelegener Tatort, örtliche Gegebenheiten, die eine sichere Flucht ermöglich oder die den Tatplan erheblich bestimmt haben (BSGE 6, 167; BSGE 78, 65, 67).

  • BSG, 30.06.1998 - B 2 U 27/97 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Überfall - persönliches Tatmotiv

    In Fällen dieser Art kann allerdings gleichwohl Unfallversicherungsschutz gegeben sein, wenn besondere Verhältnisse bei der Zurücklegung des Weges (zB Dunkelheit, einsame Gegend) die Verübung der Gewalttat entscheidend begünstigt haben (BSG aaO; BSG Urteil vom 15. Dezember 1977 - 8 RU 58/77 - = USK 77234; s auch BSGE 78, 65, 67 = SozR 3-2200 § 548 Nr. 28).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.04.2011 - L 9 U 285/06
    Der innere Zusammenhang entfällt daher, wenn der Versicherte aus persönlichen Motiven des Täters überfallen wird, die in keiner Verbindung mit der versicherten Tätigkeit des Verletzten stehen, z.B. persönliche Feindschaft oder ähnlich betriebsfremde Beziehungen (BSG, Urteil vom 19. März 1996 - Az.: 2 RU 19/95 - BSGE 78, 65, 70, juris Rdnr. 18).

    Daneben kann ein innerer Zusammenhang auch bei einem aus rein persönlichen Gründen unternommenen Angriff gegeben sein, wenn die besonderen Umstände, unter denen die versicherte Tätigkeit ausgeübt wird, oder die Verhältnisse am Arbeitsplatz den Überfall erst ermöglicht oder wesentlich begünstigt haben (BSG vom 19. März 1996, a.a.O., juris Rdnr. 19).

  • LSG Schleswig-Holstein, 23.10.2003 - L 5 U 152/02

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente; Spurloses Verschwinden eines Kapitäns von Bord

    Hinweise auf eine den inneren Zusammenhang ausschließende Auseinandersetzung aus privaten Motiven, insbesondere persönliche Feindschaft oder ähnliche betriebsfremde Beziehungen, z. B. aus kriminellen Handlungen (vgl. dazu BSGE 78, 65 = SozR 3-2200 § 548 Nr. 28) bestehen ebenfalls nicht.

    Sollte S. einer nicht privat motivierten, sondern durch die betrieblichen Verhältnisse ermöglichten oder begünstigten Gewalttat (z. B. eines bei kriminellen Handlungen überraschten Besatzungsmitglieds oder blinden Passagiers) zum Opfer gefallen sein, so würde dies am Tatbestand eines Unfalls nichts ändern (vgl. dazu BSGE 78, 65 = SozR 3-2200 § 548 Nr. 28).

  • LSG Bayern, 19.12.2017 - L 3 U 418/16

    Anerkennung eines Ereignisses (tätlicher Angriff) als Arbeitsunfall - Gesetzliche

  • BSG, 30.06.1999 - B 2 U 28/98 R

    Arbeitsunfall - innerer Zusammenhang - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - besondere

  • LSG Bayern, 22.02.2006 - L 2 U 410/04

    Anspruch auf Gewährung von Entschädigungsleistungen aus Anlass erlittener

  • LSG Bayern, 14.04.2021 - L 3 U 344/17

    Unfallversicherung: Überfall als Arbeitsunfall

  • SG Dresden, 08.05.2013 - S 5 U 293/12

    Knieschuss im Home-Office kein Arbeitsunfall

  • LSG Hessen, 04.12.2007 - L 3 U 265/06

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - freiwillig versicherte

  • SG Augsburg, 25.01.2007 - S 5 U 170/04

    Anerkennung eines Überfalls als Arbeitsunfall; Abstellen auf die Beweggründe des

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - L 2 U 200/10

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - Überfall - Raub - fehlender innerer Zusammenhang -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2000 - L 15 U 116/99

    Entschädigungsleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen

  • LSG Bayern, 12.10.2017 - L 17 U 329/15

    Anerkennung eines Ereignisses als Arbeitsunfall

  • LSG Hessen, 23.04.1997 - L 3 U 1168/94

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - Gelegenheitsursache - Mordanschlag

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.08.2013 - L 3 U 42/13

    Überfall auf Lehrlinge im Wohnheim als versicherter Arbeitsunfall - Abrenzung

  • BSG, 12.12.2006 - B 2 U 130/06 B

    Zurückweisung der Revision im sozialgerichtlichen Verfahren

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2003 - L 17 U 82/02

    Gewährung von Hinterbliebenenleistungen ; Tod als Folge eines Arbeitsunfalls ;

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.03.2011 - L 3 U 169/10

    Selbständiger Unternehmer, Arbeitsunfall, versicherte Tätigkeit, Überfall,

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.07.2004 - L 17 U 206/03

    Anspruch auf die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.01.2012 - L 2 U 196/11

    Arbeitsunfall - Wegeunfall - Überfall - Vergewaltigung - fehlender innerer

  • LSG Bayern, 09.02.2011 - L 18 U 418/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Straftat

  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.12.2017 - L 3 U 418/16
  • SG Nürnberg, 09.10.2017 - S 2 U 253/16

    Feststellung eines Arbeitsunfalls

  • LSG Thüringen, 30.07.2003 - L 1 U 568/01

    Anerkennung eines Überfalls als Arbeitsunfall; Sachliche Verbindung mit der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2013 - L 14/3 U 222/09
  • LSG Baden-Württemberg, 28.07.2017 - L 8 U 4790/15
  • LSG Baden-Württemberg, 10.05.2012 - L 1 U 4738/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.06.2003 - L 9 U 27/01

    Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund eines

  • LSG Bayern, 10.05.2000 - L 17 U 295/99

    Kein UV-Schutz auf dem Weg zur Arbeit aus persönlichen Gründen (Mordanschlag aus

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