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   BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96   

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https://dejure.org/1997,291
BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96 (https://dejure.org/1997,291)
BSG, Entscheidung vom 14.05.1997 - 6 RKa 25/96 (https://dejure.org/1997,291)
BSG, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 (https://dejure.org/1997,291)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 80, 223
  • NJW 1999, 2762
  • NZS 1998, 194
 
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Wird zitiert von ... (119)

  • BSG, 22.08.2012 - B 14 AS 13/12 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - Zweipersonenhaushalt

    Die endgültigen Bescheide haben die von den Klägern geltend gemachte Beschwer nicht beseitigt und sind damit nach § 96 SGG Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens geworden (Bundessozialgericht Urteil vom 14.5.1997 - 6 RKa 25/96 - BSGE 80, 223, 224 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 134; Eicher in Eicher/Schlegel, SGB III, § 328 RdNr 90; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 40 RdNr 377).
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress

    Anders als die Bestimmungen über die Degression (vgl BSGE 80, 223, 226 f = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 136 f; BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 48 RdNr 12), dienen die Regresse wegen der Überschreitung des RGVol nicht vorrangig der Sicherung der finanziellen Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung durch Erzielung von Einsparungen.
  • BSG, 15.05.2002 - B 6 KA 25/01 R

    Vertragszahnarzt - gesamtvertragliche Ausgestaltung - Degressionsabwicklung -

    Nach Abs. 4b aaO hatte die Beklagte die sich insoweit ergebenden Honorareinsparungen aus den Vergütungsminderungen an die KKn weiterzugeben (so ausdrücklich § 85 Abs. 4e Satz 1 SGB V in der ab 1. Januar 1999 geltenden Fassung; vgl schon BSGE 80, 223, 227 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 138), wodurch sich im Ergebnis die Höhe der von den Kassen zu entrichtenden Gesamtvergütung entsprechend minderte (vgl Ausschussbericht zum GKV-SolG, BT-Drucks 14/157 S 35 zu Art. 1 Nr. 13).

    Der Senat hat diese gesetzliche Ausgestaltung in seinem Urteil vom 14. Mai 1997 - 6 RKa 25/96 - als verfassungskonform angesehen (BSGE 80, 223 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22; ebenso in den in Parallelverfahren ergangenen, nicht veröffentlichten Urteilen vom selben Tag - 6 RKa 29/96, 30/96, 49/96 und 50/96; ferner Urteile vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 79/96 - vom 13. Mai 1998 - B 6 KA 38/97 R, 39/97 R , 42/97 R und 45/97 R und vom 28. April 1999 - B 6 KA 60/98 R - MedR 2000, 49).

    Der Einbehalt von den Vertragszahnärzten wird nach Nr. 3 der Degressionsvereinbarung iVm deren Anlage 1 hinsichtlich des Punktwertes nicht bezogen auf das jeweilige Überschreitungsquartal berechnet (so im Fall des LSG Baden-Württemberg MedR 1996, 237, 242 sowie - nachfolgend - BSGE 80, 223 ff = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22, wo aber ebenfalls ein Mischpunktwert gebildet worden war), sondern jahresweise; die Berechnung erfolgt auch nicht für jede einzelne KK individuell, sondern in der Weise, dass aus allen über die Beklagte abgerechneten Honoraren eines Jahres je Zahnarzt ein Mischpunktwert gebildet wird, der dann mit der Überschreitungspunktmenge und dem Punktwertabschlag multipliziert wird.

    Diese Ermächtigungsgrundlage ist - wie der Senat bereits entschieden hat - dafür vorgesehen, die verwaltungsmäßige Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen zu regeln und praxisgerechte Verfahrensweisen zu vereinbaren, soweit der Sinn der gesetzlichen Regelung gewahrt bleibt (vgl BSGE 80, 223, 235 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 147; LSG Baden-Württemberg MedR 1996, 237, 241).

    Solche endgültigen Bescheide würden nach § 96 SGG die vorläufigen Bescheide als Verfahrensgegenstand ersetzen (BSGE 80, 223, 224 = SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 S 134; ebenso BSGE 81, 213, 214 = SozR aaO Nr. 23 S 149).

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