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   BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R   

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BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R (https://dejure.org/1998,1851)
BSG, Entscheidung vom 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R (https://dejure.org/1998,1851)
BSG, Entscheidung vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 48/96 R (https://dejure.org/1998,1851)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosengeld - Rente - Berufsunfähigkeit - Erwebsfähigkeit - Ruhen - Rentenanspruch - Rentenbescheid - Berufsunfähigkeitsrente

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    RVO § 1283; ; GG Art 3; ; GG Art 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ruhen der Rente nach § 1283 RVO , Verfassungsmäßigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 82, 17
  • NZS 1999, 145
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 08.04.1987 - 1 BvR 564/84

    Eigentumsgarantie - Rentenversicherung - Sozialversicherung - Rentenbezüge -

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R
    Der Betroffene muß allerdings nur solche Einschränkungen seiner eigentumsrechtlich geschützten Position durch den Gesetzgeber hinnehmen, die durch Gründe des öffentlichen Interesses unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit gerechtfertigt sind (BVerfGE 31, 275, 290; 75, 78, 97).

    Dies setzt wiederum voraus, daß die Eingriffe zur Erreichung des angestrebten Ziels geeignet und erforderlich sein müssen, wobei sie den Betroffenen insbesondere nicht übermäßig belasten dürfen, dh für ihn zumutbar sein müssen (BVerfGE 75, 78, 98).

    Auch der mit der Eigentumsgarantie verbundene Schutz des Vertrauens des einzelnen Bürgers, daß ihm Rechtssicherheit hinsichtlich der vom Eigentum geschützten Güter gewährleistet wird (BVerfGE 75, 78, 105), ist im vorliegenden Fall nicht verletzt.

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R
    Eine solche Beschneidung sozialversicherungsrechtlicher Ansprüche zur Vermeidung eines Doppelbezugs von Leistungen mit gleicher Zweckbestimmung ist, wie das BVerfG wiederholt entschieden hat, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl BVerfGE 31, 185, 189 ff; 40, 65, 83; 53, 313, 331 f; 72, 185, 189 ff; SozR 2200 § 1279 Nr. 6 und Nr. 9).

    Denn ein Versicherter kann nicht für seine gesamte Lebensführung auf einen Doppelbezug rechnen, zumal das Alg ohnehin nur für einen begrenzten Zeitraum gewährt wird (BVerfGE 31, 185, 192 f).

  • BSG, 26.08.1994 - 13 RJ 29/93

    Aufhebung eines Rentenbewilligungsbescheides - Rückforderung gezahlter Rente mit

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R
    Auch soweit der 13. Senat in seinem Urteil vom 26. August 1994 (13 RJ 29/93 - HVBG-Info 1994, 2711 = VersorgVerw 1995, 31) zu der Frage Stellung genommen hat, ob § 48 Abs. 1 Nr. 2 SGB X auf Ruhensfälle anzuwenden ist, bezog sich diese Entscheidung auf einen Fall, in dem der Rentenversicherungsträger den Rentenbewilligungsbescheid aufgehoben und die überzahlte Rente vom Versicherten zurückgefordert hatte.

    Die Folgen des Ruhens treten bei Erfüllung des Ruhenstatbestandes von Gesetzes wegen ein, ohne daß es dazu eines Verwaltungsaktes bedarf (stRspr vgl zB BSG Urteile vom 31. Januar 1967 - 4 RJ 213/65 - BSGE 26, 98, 101, vom 24. Juni 1971 - 5 RKn 49/68 - BSGE 33, 36, 38, vom 25. November 1971 - 5 RKn 20/70 - BSGE 33, 234, 235 und vom 26. August 1994 - 13 RJ 29/93 - HVBG-Info 1994, 2711, VersorgVerw 1995, 31).

  • BSG, 09.04.1987 - 5b RJ 36/86

    Rente wegen Berufsunfähigkeit - Arbeitslosengeld - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R
    Zwar ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. September 1993 (5 RJ 28/93 - HVBG-Info 1994, 267) noch ebenso wie im Urteil vom 9. April 1987 (5b RJ 36/86 - BSGE 61, 278, 280 = SozR 1300 § 45 Nr. 29) davon ausgegangen, daß im Ruhensfall eine Rücknahme bzw Aufhebung des Rentenbewilligungsbescheides in Betracht kommen kann.

    Auf den Zeitpunkt der Bewilligung und der Auszahlung kommt es für die Erfüllung des Ruhenstatbestandes nicht an; denn ein Zusammentreffen liegt bereits vor, wenn die materiell-rechtlichen Ansprüche bestehen (BSG Urteil vom 9. April 1987 - 5b RJ 36/86 - BSGE 61, 278, 280 = SozR 1300 § 45 Nr. 29).

  • BSG, 09.09.1993 - 5 RJ 28/93

    Ruhen einer Rente wegen Berufsunfähigkeit - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R
    Er hatte obsiegt - zuletzt mit Urteil des 5. Senats vom 9. September 1993 (5 RJ 28/93) -, weil die Bescheide der Beklagten ermessensfehlerhaft ergangen waren.

    Zwar ist der erkennende Senat in seinem Urteil vom 9. September 1993 (5 RJ 28/93 - HVBG-Info 1994, 267) noch ebenso wie im Urteil vom 9. April 1987 (5b RJ 36/86 - BSGE 61, 278, 280 = SozR 1300 § 45 Nr. 29) davon ausgegangen, daß im Ruhensfall eine Rücknahme bzw Aufhebung des Rentenbewilligungsbescheides in Betracht kommen kann.

  • BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90

    Kindererziehungszeiten

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R
    Insbesondere trifft er selbst die Entscheidung, welche von mehreren möglichen Merkmalen für die unterschiedliche Regelung maßgebend sind, wobei er Art und Gewicht der tatsächlichen Unterschiede nicht sachwidrig außer acht lassen kann (BVerfGE 94, 241, 260).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R
    Der darin verankerte Gleichheitssatz verbietet dem Gesetzgeber, eine unterschiedliche gesetzliche Regelung für zwei Gruppen von Normadressaten zu treffen, wenn zwischen diesen beiden Gruppen kein solcher Unterschied besteht, der die Ungleichbehandlung rechtfertigt (BVerfGE 55, 72, 88).
  • BSG, 30.04.1975 - 12 RJ 118/74

    Ruhen der Rente - Arbeitslosengeld - Zeitpunkt der Erkrankung - Einheitliche

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R
    Der gesetzliche Ruhenstatbestand berührt den Rentenanspruch als solchen nicht (BSG Urteil vom 30. April 1975 - 12 RJ 118/74 - BSGE 39, 278, 281 = SozR 2200 § 1283 Nr. 4, mwN).
  • BSG, 24.06.1971 - 5 RKn 49/68

    Doppelte Rentenberechtigung - Zusammentreffen zweier Renten - Knappschaftliche

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R
    Die Folgen des Ruhens treten bei Erfüllung des Ruhenstatbestandes von Gesetzes wegen ein, ohne daß es dazu eines Verwaltungsaktes bedarf (stRspr vgl zB BSG Urteile vom 31. Januar 1967 - 4 RJ 213/65 - BSGE 26, 98, 101, vom 24. Juni 1971 - 5 RKn 49/68 - BSGE 33, 36, 38, vom 25. November 1971 - 5 RKn 20/70 - BSGE 33, 234, 235 und vom 26. August 1994 - 13 RJ 29/93 - HVBG-Info 1994, 2711, VersorgVerw 1995, 31).
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R
    Der Anspruch auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gehört zwar zu den sozialversicherungsrechtlichen Positionen, die den Schutz der Eigentumsgarantie genießen (BVerfGE 53, 257, 289).
  • BSG, 29.04.1997 - 5 RJ 46/96

    Rücknahme eines Rentenbescheides und Rückforderung gewährter Rentenleistungen -

  • BSG, 25.11.1971 - 5 RKn 20/70

    Rentenfeststellung - Bindender Feststellungsbescheid - Rückwirkende

  • BSG, 31.01.1967 - 4 RJ 213/65

    Verletztenrente neben Versicherungsrente - Bindungswirkung von Rentenbescheiden -

  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

  • BSG, 23.03.1983 - 3 RK 57/81

    Anspruch auf Krankenhilfe - Freiheitsstrafe - Ruhen eines Anspruchs

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 9/85

    Strafgefangener - Krankenversicherung

  • BVerfG, 09.06.1975 - 1 BvR 2261/73

    Krankenversicherung

  • OLG Karlsruhe, 04.03.2016 - 2 VAs 72/15

    Zurückstellung der Strafvollstreckung gegen betäubungsmittelabhängige Täter bei

    Da ein "Ruhen" bereits begrifflich das Bestehen des Versicherungsverhältnisses voraussetzt, wird hierdurch nicht der Bestand des Leistungsanspruchs betroffen, sondern lediglich die rechtliche Ebene dessen Realisierung; diese hindert er (Schlegel/Voelzke/ Blöcher, aaO, Rn. 63; vgl. ebenso beim Rentenanspruch: BSGE 82, 17).

    Es tritt unmittelbar kraft Gesetzes ein und endet mit dem Zeitpunkt (Tag) des Wegfalls; eine Bestätigung der Krankenkasse hat lediglich - feststellend - deklaratorische Wirkung (Hauck/ Noftz , aaO, Rn. 74; ebenso BSGE 82, 17 zu § 1283 RVO).

  • BSG, 25.08.2022 - B 9 V 2/21 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Ruhen von Versorgungskrankengeld bei Bezug von

    Wird wie hier ein Ruhen eines Anspruchs zur Vermeidung einer Doppelversorgung wegen vorrangiger anderer Leistungen, die aufgrund derselben Ursache entstanden sind, ausgesprochen, sind die jeweils fälligen Einzelleistungen sinngemäß durch die vorrangigen Leistungen (hier die Verletztengeldzahlungen) als abgegolten anzusehen (vgl BSG Urteil vom 16.3.2016 - B 9 V 4/15 R - SozR 4-3100 § 65 Nr. 2 RdNr 18; BSG Urteil vom 18.2.1998 - B 5 RJ 48/96 R - BSGE 82, 17 = SozR 3-2200 § 1283 Nr. 1 - juris RdNr 15 f; BSG Urteil vom 28.7.1972 - 8 RV 253/72 - SozR Nr. 1 zu § 14 DVO zu § 33 BVG - juris RdNr 19; BSG Urteil vom 28.4.1965 - 9 RV 538/64 - BSGE 23, 47 = SozR Nr. 16 zu § 47 - juris RdNr 6; BSG Urteil vom 13.2.1964 - 8 RV 393/61 - BSGE 20, 161 = SozR Nr. 7 zu § 65 BVG - juris RdNr 24; vgl auch Ziffer 1 der Verwaltungsvorschriften zu § 65 BVG) .
  • LSG Bayern, 08.06.2009 - L 14 B 1071/08

    Abzug einer fiktiv berechneten ausländischen Rente im Rentenbescheid - Berechnung

    Anders als in Fällen, in denen der Rentenversicherungsträger die Zahlung einer bereits bewilligten Altersrente unter Anwendung von Ruhensvorschriften ganz oder teilweise einstellt (vgl. BSGE 82, 17), liegt im Falle der Erstbewilligung eines unter Anwendung des § 31 FRG errechneten Zahlbetrages weder eine Ruhensanordnung noch eine deklaratorische Feststellung des (gesetzlich angeordneten) Ruhens, sondern eine - ggf. im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage zu beseitigende - rechtswidrige (weil zu niedrige) Bewilligung des aus dem Stammrecht erwachsenden monatlichen Zahlungsanspruches.

    Das Ruhen führe lediglich dazu, dass die jeweils fälligen Rentenbeträge nicht zu zahlen seien (BSGE 82, 17 - juris Rn. 15).

  • BSG, 22.05.2002 - B 8 KN 12/00 R

    Zusammentreffen einer Bergmannsaltersrente nach Art 2 RÜG und einer

    Mithin entfällt für den Zeitraum des Zusammentreffens bezüglich des betreffenden Rentenanspruchs (nur) dessen Erfüllung durch monatliche Rentenzahlungen (ähnlich schon der 5. Senat des BSG zum Begriff des Ruhens in seinem Urteil vom 18. Februar 1998 - B 5 RJ 48/96 R - BSGE 82, 17, 18 f = SozR 3-2200 § 1283 Nr. 1, S 3, wonach das Ruhen in seiner Wirkung einer gesetzlich fingierten Erfüllung der im Ruhenszeitraum fälligen Rentenbeträge durch die gleichzeitig zu gewährende andere Leistung entspreche, sowie BSG Urteile vom 29. März 1990 - 4 RA 22/89 - SozR 3-2200 § 1291 Nr. 1, S 5 f und vom 29. Juli 1997 - 4 RA 41/96 - SozR 3-2600 § 307a Nr. 8, S 37 - zu der Formulierung im früheren § 96 AVG bzw § 1317 RVO, wonach ein Berechtigter "keine Leistungen der Rentenversicherung erhält", wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt im jetzigen Beitrittsgebiet hatte: Die Formulierung lege nahe, dass die Vorschriften - anders als das Ruhen - nicht nur das Rentenstammrecht, sondern auch die Einzelansprüche entstehen ließen und nur die Auszahlung einschränkten).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.09.1999 - L 2 KN 36/98

    Rentenversicherung

    Eine Aufhebung nach dem (hier allein in Betracht kommenden) § 48 SGB X scheitert nicht schon an der Erfüllungsfiktion des § 107 SGB X, die einer (teilweise) Rücknahme oder Aufhebung (nach § 45 bzw. § 48 SGB X) entgegenstehen kann (vgl. BSG SozR 3-1300 § 107 Nr. 10 und SozR 3-2200 § 1283 Nr. 1).
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