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   BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R   

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BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R (https://dejure.org/1998,97)
BSG, Entscheidung vom 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R (https://dejure.org/1998,97)
BSG, Entscheidung vom 09. Juni 1998 - B 1 KR 18/96 R (https://dejure.org/1998,97)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung obliegt Krankenkasse - Operation (hier: Hodenprothese) zwecks Linderung oder Beseitigung von psychischen Störungen begründet keine Leistungspflicht - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch - ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Operation nicht von der Kasse zu tragen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Stationäre Krankenhausbehandlung - Persönlichkeitsstörung mit hypochondrischer Fixierung - Künstlicher Hoden - Behandlungsbedürftige organische Erkrankung - Selbstbeschaffte Leistung - Unaufschiebbare Leistung - Ablehnung der Behandlung

  • Judicialis

    SGG § 164 Abs. 2 Satz 3; ; SGG § 62; ; SGG § 128 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über Gewährung von Krankenhausbehandlung durch Krankenkasse, keine Leistungspflicht bei operativem Eingriff zur Linderung oder Beseitigung von psychischen Störungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 82, 158
  • NZS 1999, 242
 
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Wird zitiert von ... (261)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.09.1996 - 1 RK 26/95

    Zuschuß zur Zahnersatzbehandlung ohne vorherige Genehmigung, Zurückverweisung der

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
    Soweit der Senat im Urteil vom 24. September 1996 (BSG SozR 3-2500 § 30 Nr. 8 S 32 f) vereinfachend davon gesprochen hat, durch die Anordnung von Behandlungsmaßnahmen entscheide der Vertragsarzt mit Wirkung für die jeweilige Kasse verbindlich über die Ansprüche des Versicherten, meinte dies nichts anderes.

    Soweit die Leistungsvoraussetzungen tatsächlich nicht vorgelegen haben, kann sie sich auf eine mögliche Pflichtverletzung des Leistungserbringers nur diesem gegenüber berufen (vgl bereits Senatsurteile vom 23. April 1996 - BSGE 78, 154, 156 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3 S 9 f und vom 24. September 1996 - SozR 3-2500 § 30 Nr. 8 aaO).

  • BSG, 23.10.1996 - 4 RK 2/96

    Systemversagen, das die Kostenerstattungspflicht des Krankenversicherungsträgers

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
    Angesichts dessen kann dahingestellt bleiben, ob allein im Hinblick auf die durch die ablehnende Entscheidung der Krankenkasse geschaffene formale Beschwer ein Rechtsschutzinteresse auch dann bejaht werden könnte, wenn das Krankenhaus erklärt hätte, es werde den Kläger nicht in Anspruch nehmen, wie dies in dem vom 4. Senat des BSG mit Urteil vom 23. Oktober 1996 (BSGE 79, 190, 191 f = SozR 3-2500 § 13 Nr. 12 S 56) entschiedenen Fall geschehen war.

    Eine Verpflichtung der Krankenkasse, den Versicherten von den Kosten einer Behandlung freizustellen, kann sich, wie zuletzt der 4. Senat des BSG entschieden hat, auch daraus ergeben, daß der ärztliche Leistungserbringer die ihm kraft Zulassung übertragenen öffentlich-rechtlichen Informationspflichten gegenüber dem Versicherten nicht oder schlecht erfüllt und dadurch bewirkt hat, daß der Versicherte die vom ärztlichen Leistungserbringer veranlaßte objektiv ungerechtfertigte Leistung in schutzwürdigem Vertrauen als Kassenleistung in Anspruch genommen hat (BSGE 79, 190, 194 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 12).

  • BSG, 11.02.1982 - 11 RA 50/81

    Erlaß eines Urteils; Keine mündliche Verhandlung; Fehlendes Einverständnis;

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
    Im Unterschied zu § 138 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung und zu § 119 Nr. 3 Finanzgerichtsordnung ist die Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör weder im SGG noch in der entsprechend anwendbaren ZPO unter den absoluten Revisionsgründen aufgeführt worden (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 31; BSGE 53, 83, 84 = SozR 1500 § 124 Nr. 7 S 14).

    Die Rechtsprechung hat dies insbesondere angenommen, wenn einem Beteiligten keine Gelegenheit gegeben worden war, an der mündlichen Verhandlung teilzunehmen (BSGE 53, 83, 85 = SozR 1500 § 124 Nr. 7 S 15).

  • BSG, 12.03.1996 - 1 RK 33/94

    Drogensubstitution mit Methadon als Maßnahme der Krankenbehandlung

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
    Bei nur mittelbarer Beeinflussung einer Erkrankung sind Maßnahmen zur gezielten Krankheitsbekämpfung nicht mehr hinreichend von sonstigen wegen einer Krankheit notwendig werdenden Hilfen im Bereich der Lebensführung zu unterscheiden, für welche die Krankenversicherung nicht aufzukommen hat (vgl mwN: BSG SozR 3-2500 § 27 Nr. 6 S 18 f).
  • BSG, 21.11.1991 - 3 RK 32/89

    Zulässigkeit der Klage einer Krankenkasse gegen einen Krankenhausträger auf

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
    Die Vorschrift ist somit auf Fälle zugeschnitten, in denen der Anspruchsteller sich bewußt außerhalb des Systems der gesetzlichen Krankenversicherung behandeln läßt, indem er einen nicht zugelassenen Leistungserbringer aufsucht oder mit einem zugelassenen Leistungserbringer vom öffentlich-rechtlichen Leistungsrahmen abweichende privatrechtliche Vereinbarungen trifft (vgl Urteil des 3. Senats des BSG vom 21. November 1991 - BSGE 70, 20, 23 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 1 S 4).
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 14/92

    Operation - Psychische Störung - Kostenersatz

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
    Der Senat hat mit Urteil vom 10. Februar 1993 (BSGE 72, 96 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 14) entschieden, daß die gesetzlichen Krankenkassen nicht verpflichtet sind, zur Behebung einer psychischen Störung die Kosten für den operativen Eingriff (dort: Beinverlängerung) in einen im Normbereich liegenden Körperzustand zu tragen.
  • BSG, 11.10.1988 - 8 RK 20/87

    Stationäre Krankenhausbehandlung - Bewilligung - Kassenärztliche Verordnung -

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
    Das BSG hat dies zum Rechtszustand unter der Geltung der RVO bereits entschieden (Urteil des 3. Senats vom 11. Oktober 1988 - 3/8 RK 20/87 in USK 88157 = NJW 1989, 2350 = ErsK 1991, 378).
  • BSG, 23.04.1996 - 1 RK 20/95

    Krankenhausbehandlung als Sachleistung in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
    Soweit die Leistungsvoraussetzungen tatsächlich nicht vorgelegen haben, kann sie sich auf eine mögliche Pflichtverletzung des Leistungserbringers nur diesem gegenüber berufen (vgl bereits Senatsurteile vom 23. April 1996 - BSGE 78, 154, 156 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3 S 9 f und vom 24. September 1996 - SozR 3-2500 § 30 Nr. 8 aaO).
  • BSG, 28.06.1978 - 4 BJ 383/77

    Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Kausalität

    Auszug aus BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 18/96 R
    Im Unterschied zu § 138 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung und zu § 119 Nr. 3 Finanzgerichtsordnung ist die Beeinträchtigung des Anspruchs auf rechtliches Gehör weder im SGG noch in der entsprechend anwendbaren ZPO unter den absoluten Revisionsgründen aufgeführt worden (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 31; BSGE 53, 83, 84 = SozR 1500 § 124 Nr. 7 S 14).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Dem Arzt kommt dabei nicht nur die Feststellung des Eintritts des Versicherungsfalls Krankheit zu, sondern auch und gerade die von ihm zu verantwortende Einleitung, Durchführung und Überwachung einer den Zielen des § 27 Abs. 1 SGB V gerecht werdenden Behandlung (vgl. BSGE 82, 158 ).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Das Vorbringen bezieht sich auf Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), derzufolge der Versicherte vor einer Inanspruchnahme als Kostenschuldner geschützt ist, wenn er nach den Umständen darauf vertrauen durfte, dass ihm die Krankenhausbehandlung als Sachleistung der Krankenkasse gewährt werde (BSGE 78, 154 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 3; BSGE 79, 190, 194 = SozR 2500 § 13 Nr. 12; BSGE 82, 158 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5; siehe auch BSGE 89, 39 = SozR 3-2500 § 13 Nr. 25).

    Die Entscheidung darüber, ob dem Versicherten ein Anspruch auf Gewährung vollstationärer Krankenhausbehandlung als Sachleistung zusteht und darin eingeschlossen die Entscheidung, ob eine stationäre Behandlung aus medizinischen Gründen notwendig ist, obliegt nicht dem Krankenhaus, sondern der Krankenkasse, gegen die sich der Anspruch richtet (BSGE 65, 94, 97 = SozR 2200 § 182 Nr. 115 S 264 f; BSGE 82, 158, 161 f = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 26 f; Urteil des BSG vom 11. Oktober 1988 - 3/8 RK 20/87 - USK 88157; siehe auch Beschluss des 3. Senats vom 3. August 2006 - B 3 KR 1/06 S - Umdruck RdNr 10).

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Zwar hat der Arzt nicht an Stelle der Krankenkasse oder als deren Vertreter über das rechtliche Bestehen von Leistungsansprüchen - hier: von Ansprüchen auf Krg - zu befinden oder gar hierüber Verwaltungsakte zu erlassen (vgl generell Senat, BSGE 82, 158, 161 = SozR 3-2500 § 39 Nr. 5 S 26 f).
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