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   BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R   

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BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R (https://dejure.org/1999,355)
BSG, Entscheidung vom 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R (https://dejure.org/1999,355)
BSG, Entscheidung vom 29. September 1999 - B 6 KA 38/98 R (https://dejure.org/1999,355)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Vertragsarzt - Anästhesiologie - Tätigkeitsbereich - Bindung des Arztes - Honorierung - Schmerztherapeuthische Tätigkeit - Abgrenzung einzelner ärztlicher Tätigkeitsbereiche - Abrechnung von Leistungen - Weiterbildungsrecht

  • Judicialis

    EBM-Ä Nr 2935; ; EBM-Ä Nr 2960

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Abrechnung und Erbringung von Leistungen mit minimal-invasiven Verfahren durch Schmerztherapeuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Fachgebietsgrenzen: Operative Eingriffe durch Anästhesiologen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 84, 290
 
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Wird zitiert von ... (83)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 18.10.1995 - 6 RKa 52/94

    Erbringung chirotherapeutischer Leistungen durch Anästhesisten

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird der Tätigkeitsbereich eines Gebietsarztes durch die auf landesrechtlicher Grundlage beruhende Gebietsbezeichnung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise bestimmt und begrenzt (s schon BVerfGE 33, 125, 167; zuletzt Urteile des Senats vom 18. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7, vom 20. März 1996 SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 und vom 29. Januar 1997 - SozR 3-2500 § 72 Nr. 7; ferner Urteil vom 27. Oktober 1987 - BSGE 62, 224, 226 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19, jeweils mwN).

    Die Bindung eines Arztes an die Grenzen seines Fachgebietes trifft ihn, wie der Senat zuletzt im Urteil vom 18. Oktober 1995 (SozR 3-2500 § 95 Nr. 7) ausführlich aufgezeigt hat, auch in seiner Eigenschaft als Vertragsarzt, obwohl dies im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) nicht ausdrücklich so bestimmt ist.

    Aus dem Urteil ergibt sich dagegen nicht, daß einem "Arzt für Schmerztherapie" - auf einen solchen Status beruft sich der Kläger - ein eigenständiges Berufsbild und Tätigkeitsfeld zugewiesen werden müßte, welches ihn dann von der Bindung an die landesrechtlich festgelegten und auch bei der vertragsärztichen Tätigkeit einzuhaltenden Fachgebietsgrenzen weitgehend dispensieren könnte (s auch Urteil vom 18. Oktober 1995, SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 28).

    Denn aus der berufsrechtlichen Aufgliederung des einheitlichen Arztberufes in verschiedene Fachdisziplinen und der (auch) vertragsärztlichen Beschränkung der ärztlichen Tätigkeit auf das Fachgebiet, für das der Arzt zugelassen ist, folgt zwingend, daß es für die Einhaltung der Fachgebietsgrenzen und die Beurteilung der Fachfremdheit auf derartige in der Person des Arztes liegende Gesichtspunkte nicht ankommt (s bereits Urteil vom 18. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29).

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1995 (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29) gleichfalls entschieden hat, findet sich in dieser Vereinbarung und der sie ausführenden Honorierungsvereinbarung zwischen der Beklagten und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen vom 17. August 1994 kein Anhaltspunkt dafür, daß jeder teilnehmende Arzt alle Leistungen zur Versorgung Schmerzkranker, wie sie in § 2 der Anl 12 EKV beschrieben sind, unabhängig von seiner Fachgebietsbezeichnung, abrechnen darf (ähnlich für die Fachfremdheit der Durchführung von Sonographien bei Erfüllung der Voraussetzungen nach den Ultraschall-Richtlinien BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8).

  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86

    Laborleistungen - Abrechnungsfähigkeit - Anästhesiologe

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R
    Auch das Bundessozialgericht (BSG) habe in seiner Entscheidung vom 27. Oktober 1987 - 6 RKa 34/86 - (BSGE 62, 224 = SozR 2200 § 368a Nr. 19) entgegen der Auffassung des Klägers Anästhesiologen nicht das Recht zugebilligt, für die anästhesiologische Tätigkeit erforderliche Laboruntersuchungen regelmäßig durchzuführen.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird der Tätigkeitsbereich eines Gebietsarztes durch die auf landesrechtlicher Grundlage beruhende Gebietsbezeichnung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise bestimmt und begrenzt (s schon BVerfGE 33, 125, 167; zuletzt Urteile des Senats vom 18. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7, vom 20. März 1996 SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 und vom 29. Januar 1997 - SozR 3-2500 § 72 Nr. 7; ferner Urteil vom 27. Oktober 1987 - BSGE 62, 224, 226 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19, jeweils mwN).

  • BSG, 20.01.1999 - B 6 KA 9/98 R

    Beschränkung - Abrechenbarkeit - vertragsärztliche Leistung -Honorarpolitik -

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R
    Bei der Bindung an das Fachgebiet und der damit verbundenen Beurteilung der Fachfremdheit einer Leistung ist allerdings jeweils zu beachten, daß Vertragsärzte - gleich auf welcher Regelungsebene - aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz ) nicht von der Honorierung solcher vertragsärztlichen Leistungen ausgeschlossen werden dürfen, die in den Kernbereich ihres Fachgebietes fallen bzw die für ihr Gebiet wesentlich und prägend sind (so - in unterschiedlichem Zusammenhang - etwa für die Tätigkeit von Laborärzten bei Basislaboruntersuchungen auf Überweisung BSGE 78, 91 = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2; für Grundleistungen der hausärztlichen Versorgung bei einem hausärztlich tätigen Internisten BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 17; für die rheumatologische Tätigkeit von Orthopäden Urteil vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 9/98 R - BSGE 83, 218 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21; vgl auch BSGE 82, 55, 59 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 9).

    Da - wie dargelegt - sachliche Gründe für die Zuordnung der Nrn 2935 und 2960 EBM-Ä zum neurochirurgischen Leistungsspektrum sprechen, fehlt es auch an einer den Urteilen des Senats vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 9/96 R (BSGE 83, 218 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21) und B 6 KA 16/96 R (jeweils zur Unzulässigkeit des Ausschlusses von orthopädischen Rheumatologen bei Nr. 16 EBM-Ä) vergleichbaren Sachlage und damit an einem Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG.

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 34/95

    Abrechenbarkeit von Schilddrüsenhormonbestimmungen

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird der Tätigkeitsbereich eines Gebietsarztes durch die auf landesrechtlicher Grundlage beruhende Gebietsbezeichnung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise bestimmt und begrenzt (s schon BVerfGE 33, 125, 167; zuletzt Urteile des Senats vom 18. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7, vom 20. März 1996 SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 und vom 29. Januar 1997 - SozR 3-2500 § 72 Nr. 7; ferner Urteil vom 27. Oktober 1987 - BSGE 62, 224, 226 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19, jeweils mwN).

    Dieser Gesichtspunkt könnte nur Bedeutung erlangen, wenn die beklagte KÄV für einen längeren Zeitraum die systematisch fachfremde Tätigkeit des Vertragsarztes wissentlich geduldet hätte (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 38 f mwN).

  • BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93

    Folgebescheid - Honorarberichtigungsbescheid - Abrechnungsfähigkeit

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R
    Es fehlen auch hinreichende Anhaltspunkte dafür, daß in der hier streitigen Zeit, also im Quartal III/1995, die Anpassung des Weiterbildungsrechts an geänderte Verhältnisse willkürlich unterblieben wäre (zu diesem Aspekt BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 3 S 8).
  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 21/95

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, Unwirksamkeit des Überweisungsverbotes für

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R
    Bei der Bindung an das Fachgebiet und der damit verbundenen Beurteilung der Fachfremdheit einer Leistung ist allerdings jeweils zu beachten, daß Vertragsärzte - gleich auf welcher Regelungsebene - aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz ) nicht von der Honorierung solcher vertragsärztlichen Leistungen ausgeschlossen werden dürfen, die in den Kernbereich ihres Fachgebietes fallen bzw die für ihr Gebiet wesentlich und prägend sind (so - in unterschiedlichem Zusammenhang - etwa für die Tätigkeit von Laborärzten bei Basislaboruntersuchungen auf Überweisung BSGE 78, 91 = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2; für Grundleistungen der hausärztlichen Versorgung bei einem hausärztlich tätigen Internisten BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 17; für die rheumatologische Tätigkeit von Orthopäden Urteil vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 9/98 R - BSGE 83, 218 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21; vgl auch BSGE 82, 55, 59 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 9).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 90/96

    Kein Anspruch auf pauschale hausärztliche Vergütung bei Erbringung von speziellen

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R
    Bei der Bindung an das Fachgebiet und der damit verbundenen Beurteilung der Fachfremdheit einer Leistung ist allerdings jeweils zu beachten, daß Vertragsärzte - gleich auf welcher Regelungsebene - aus verfassungsrechtlichen Gründen (Art. 3 Abs. 1 und Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz ) nicht von der Honorierung solcher vertragsärztlichen Leistungen ausgeschlossen werden dürfen, die in den Kernbereich ihres Fachgebietes fallen bzw die für ihr Gebiet wesentlich und prägend sind (so - in unterschiedlichem Zusammenhang - etwa für die Tätigkeit von Laborärzten bei Basislaboruntersuchungen auf Überweisung BSGE 78, 91 = SozR 3-5540 § 25 Nr. 2; für Grundleistungen der hausärztlichen Versorgung bei einem hausärztlich tätigen Internisten BSG SozR 3-2500 § 87 Nr. 17; für die rheumatologische Tätigkeit von Orthopäden Urteil vom 20. Januar 1999 - B 6 KA 9/98 R - BSGE 83, 218 = SozR 3-2500 § 87 Nr. 21; vgl auch BSGE 82, 55, 59 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 9).
  • BSG, 29.01.1997 - 6 RKa 81/95

    Überweisungsvorbehalt bei der Inanspruchnahme von Laborärzten verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats wird der Tätigkeitsbereich eines Gebietsarztes durch die auf landesrechtlicher Grundlage beruhende Gebietsbezeichnung in verfassungsrechtlich unbedenklicher Weise bestimmt und begrenzt (s schon BVerfGE 33, 125, 167; zuletzt Urteile des Senats vom 18. Oktober 1995 - SozR 3-2500 § 95 Nr. 7, vom 20. März 1996 SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 und vom 29. Januar 1997 - SozR 3-2500 § 72 Nr. 7; ferner Urteil vom 27. Oktober 1987 - BSGE 62, 224, 226 ff = SozR 2200 § 368a Nr. 19, jeweils mwN).
  • BSG, 13.03.1991 - 6 RKa 20/89

    Fachgebietsbegrenzung des Anästhesiologen im Hinblick auf die Schmerztherapie

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 13. März 1991 (BSGE 68, 190 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 1), durch das erstmals die Zulässigkeit schmerztherapeutischer Tätigkeit von Anästhesisten bestätigt worden ist, die Bindung des einzelnen Vertragsarztes an die Grenzen seines Fachgebietes nicht in Frage gestellt.
  • BSG, 13.11.1996 - 6 RKa 87/95

    Erlöschen der Genehmigung zur Durchführung von Ultraschalluntersuchungen

    Auszug aus BSG, 29.09.1999 - B 6 KA 38/98 R
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1995 (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 7 S 29) gleichfalls entschieden hat, findet sich in dieser Vereinbarung und der sie ausführenden Honorierungsvereinbarung zwischen der Beklagten und dem Verband der Angestellten-Krankenkassen vom 17. August 1994 kein Anhaltspunkt dafür, daß jeder teilnehmende Arzt alle Leistungen zur Versorgung Schmerzkranker, wie sie in § 2 der Anl 12 EKV beschrieben sind, unabhängig von seiner Fachgebietsbezeichnung, abrechnen darf (ähnlich für die Fachfremdheit der Durchführung von Sonographien bei Erfüllung der Voraussetzungen nach den Ultraschall-Richtlinien BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 3 S 8).
  • BSG, 18.03.1998 - B 6 KA 23/97 R

    Erbringung und Abrechnung bestimmter zytologischer Leistungen -

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BSG, 14.03.2001 - B 6 KA 54/00 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Satzungsbestimmung - Rechtswidrigkeit - Arzt -

    Ergänzend ist auf das ärztliche Berufsrecht in Gestalt der Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern zurückzugreifen, die mit ihren Definitionen die Inhalte der jeweiligen Fachgebiete bestimmen und die Fachgebiete voneinander abgrenzen (zum Zusammenhang zwischen den Befugnissen eines Vertragsarztes in der fachärztlichen Versorgung und dem ärztlichen Berufsrecht vgl zB BSGE 84, 290, 292 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 85 f mwN; aA Schiller/Steinhilper, MedR 2001, 29, 31).
  • BSG, 02.07.2014 - B 6 KA 23/13 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Medizinisches Versorgungszentrum - Nachbesetzung

    Die Gebietszugehörigkeit ist für die Nachbesetzung der Arztstelle in einem MVZ lediglich insofern von Bedeutung, als Ärzte, die eine Facharztbezeichnung führen, berufsrechtlich im Grundsatz nur in diesem Gebiet tätig werden dürfen (vgl BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 34 ff; BSGE 84, 290, 292 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 86; BSG SozR 4-2500 § 95 Nr. 5 RdNr 8) .
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Er hat wiederholt ausgeführt, daß sachlich-rechnerische Richtigstellungen aus Vertrauensschutzgründen nicht erfolgen dürfen, wenn die KÄV über einen längeren Zeitraum eine systematisch fachfremde oder eine ohne ausreichende fachliche Qualifikation ausgeübte Tätigkeit wissentlich geduldet und der Vertragsarzt im Vertrauen auf die weitere Vergütung solcher Leistungen weiterhin entsprechende Leistungen erbracht hat (BSG SozR 3-2500 § 95 Nr. 9 S 38 f und BSGE 84, 290, 296 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 91, jeweils betr fachfremde Betätigung; s auch BSG SozR 3-2500 § 135 Nr. 6 S 35 betr Computertomographien ohne entsprechende anerkannte Qualifikation).

    Er hat dafür eine längere Verwaltungspraxis gefordert, die über eine Zeit von wenigen Monaten hinausgehen muß (BSGE 84, 290, 296 f = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 91 ).

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