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   BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R   

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https://dejure.org/1999,148
BSG, 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R (https://dejure.org/1999,148)
BSG, Entscheidung vom 16.11.1999 - B 1 KR 9/97 R (https://dejure.org/1999,148)
BSG, Entscheidung vom 16. November 1999 - B 1 KR 9/97 R (https://dejure.org/1999,148)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Medizinische Fußpflege - Leistungsgewährung - Diabetes - Kosten - Leistungsausschluß

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Krankenkassenleistungen; Gewährung von medizinischer Fußpflege zur Sanierung von Diabetes-Folgekrankheiten; Verstoß gegen das Sozialprinzip; Medizinische Fußpflege als Vorbeugemaßnahme bezüglich Folgeerkrankungen der Diabetes; Eingeschränkte Bindungswirkung ...

  • Judicialis

    SGB X § 48; ; SGB V § 23; ; SGB V § 27; ; SGG § 103; ; GG Art 2 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung bei der Bewilligung wiederkehrender Behandlungsmaßnahmen, keine Ermächtigung für den Ausschluß medizinischer Fußpflege aus den Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Medizinische Fußpflege: Aufnahme in den GKV-Leistungskatalog

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 85, 132
  • NJW 2000, 2765 (Ls.)
  • NZS 2000, 551 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (113)

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 5/10 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattung - Hilfsmittelversorgung - Notwendigkeit

    Jedenfalls zur Krankenbehandlung iS von §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 SGB V gehören regelmäßig nur Maßnahmen mit Behandlungs- und Therapiecharakter, die einen eindeutigen Krankheitsbezug aufweisen (BSGE 85, 132, 138 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12 S 65 - medizinische Fußpflege) .
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 3/03 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer brustvergrößernden Operation -

    Es weist beispielsweise die Ernährung und Körperpflege insgesamt seiner Eigenverantwortung zu, und zwar selbst dann, wenn die dafür eingesetzten Mittel wesentlich dazu beitragen, den Gesundheitszustand zu bessern oder die Verschlimmerung einer Krankheit zu verhüten (vgl BSGE 81, 240, 243 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 9 S 29 f zu Mehraufwendungen für eine eiweißarme Diät mwN zur früheren, zum Teil abweichenden Rechtsprechung; zur Abgrenzung von Körperpflege und Behandlung auch BSGE 85, 132, 138 f = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12 S 64 f).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

    Jedenfalls zur Krankenbehandlung iS von §§ 27 Abs. 1, 28 Abs. 1 Satz 1 SGB V gehören regelmäßig nur Maßnahmen mit Behandlungs- und Therapiecharakter, die einen eindeutigen Krankheitsbezug aufweisen (BSGE 85, 132, 138 = SozR 3-2500 § 27 Nr. 12 S 65 - medizinische Fußpflege) .
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