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   BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R   

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BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R (https://dejure.org/1999,449)
BSG, Entscheidung vom 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R (https://dejure.org/1999,449)
BSG, Entscheidung vom 14. Dezember 1999 - B 2 U 38/98 R (https://dejure.org/1999,449)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht - Abhängige Beschäftigung - AG - Vorstandsmitglieder

  • Judicialis

    RVO § 539 Abs 1 Nr 1; ; RVO § 725 Abs 1; ; SGB IV § 7 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 545 S. 1 Nr. 2, § ... 745 Abs. 1; AVG § 3 Abs. 1a; AnVNG Art. 2 § 5b; AFG § 168 Abs. 6; SGB IV § 7; AktG § 76 Abs. 1, § 77 Abs. 1, §§ 78, 82 Abs. 1, § 84 Abs. 1 S. 5, Abs. 3 S.âEUR"4, §§ 87, 111 Abs. 1, 4
    Keine Versicherungspflicht für Vorstandsmitglieder einer AG in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 85, 214
  • NZS 2000, 466 (Ls.)
  • DB 2000, 329
  • NZA-RR 2000, 434
 
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Wird zitiert von ... (66)Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 31.05.1989 - 4 RA 22/88

    Anspruch von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft auf vorzeitiges

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
    Demgegenüber könne dem Urteil des BSG vom 31. Mai 1989 (SozR 2200 § 1248 Nr. 48), das ua das Fehlen eines Unternehmerrisikos und die Zahlung fester Bezüge als Hinweise für eine abhängige Beschäftigung angeführt habe, nicht gefolgt werden, weil bei Leitern von juristischen Personen wie AG und GmbH ein echtes Unternehmerrisiko nie bestehen könne und auch die Zahlung fester Bezüge hier kein aussagekräftiges Kriterium darstelle, weil solche Zahlungen ohne Rücksicht auf eine etwaige Kapitalbeteiligung und deren Höhe regelmäßig Bestandteil der jeweiligen Anstellungsverträge sei.

    Lediglich in einem besonders gelagerten rentenversicherungsrechtlichen Falle ist das BSG mit einer allgemein auf alle Vorstandsmitglieder bezogenen Begründung zu dem Ergebnis gekommen, daß das in jenem Verfahren klagende Vorstandsmitglied einer AG abhängig beschäftigt sei (BSG Urteil vom 31. Mai 1989 - SozR 2200 § 1248 Nr. 48).

    Auch dem genannten Urteil des BSG vom 31. Mai 1985 (SozR 2200 § 1248 Nr. 48) lag ein von der Regel abweichender Sachverhalt zugrunde.

  • BSG, 22.11.1973 - 3 RK 20/71

    Angestellter - Aktiengesellschaft - Vorstandsmitglieder - Zusätzliche

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
    Dabei überwiegt nach den Gesetzesmaterialien der Eindruck, daß diese Regelung vom Gesetzgeber subjektiv zunächst nicht als Klarstellung, sondern als konstitutive Vorschrift aufgefaßt wurde, die lediglich wegen eines nicht vorhandenen sozialen Schutzbedürfnisses die Aufnahme der Vorstandsmitglieder einer AG als Versicherungspflichtige in die gesetzliche Rentenversicherung ausschließen sollte (vgl hierzu die eingehende Darstellung der Entstehungsgeschichte des § 3 Abs. 1a AVG in BSGE 36, 164, 166 f = SozR Nr. 23 zu § 3 AVG sowie in BSGE 36, 258, 260 = SozR Nr. 24 zu § 3 AVG).

    Auch in der früheren Rechtsprechung des BSG zu § 3 AVG wurde - allerdings nicht in tragendem Zusammenhang - der Standpunkt vertreten, daß Vorstandsmitglieder einer AG grundsätzlich abhängig Beschäftigte und nur wegen § 3 Abs. 1a AVG nicht versicherungspflichtig seien (BSGE 36, 258, 259 = SozR Nr. 24 zu § 3 AVG; desgleichen für deren Stellvertreter BSGE 36, 164 = SozR Nr. 23 zu § 3 AVG).

    Soweit das BSG seinerzeit in dem Urteil zu § 3 Abs. 1a AVG (BSGE 36, 258, 259 = SozR Nr. 24 zu § 3 AVG) eine abhängige Beschäftigung der Vorstandsmitglieder einer AG ohne nähere Begründung angenommen hat, geschah dies nicht in tragendem Zusammenhang.

  • BSG, 27.07.1989 - 7 RAr 71/87

    Beitragsrechtliche Beurteilung der Gesellschafter-Geschäftsführer

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
    Kennzeichnend für eine selbständige Tätigkeit sind demgegenüber das eigene Unternehmerrisiko, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die Möglichkeit, frei über Arbeitsort und Arbeitszeit zu verfügen (vgl BSG Urteil vom 27. Juli 1989 - 11/7 RAr 71/87 - HV-Info 1989, 2678 mwN).

    Dies richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles, wobei die vertragliche Ausgestaltung im Vordergrund steht, die allerdings zurücktritt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse entscheidend davon abweichen (vgl BSG Urteil vom 27. Juli 1989 aaO).

  • BSG, 04.09.1979 - 7 RAr 57/78

    Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft - Beitragspflicht - Anstellungsvertrag

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
    Im Recht der Arbeitsförderung hat das BSG mit Urteil vom 4. September 1979 entschieden, daß Vorstandsmitglieder einer AG nicht nach § 168 AFG beitragspflichtig sind (BSGE 49, 22 = SozR 4100 § 168 Nr. 10).

    So hat der 7. Senat in seinem Urteil vom 4. September 1979 (BSGE 49, 22 = SozR 4100 § 168 Nr. 10) die Auffassung vertreten, daß das Vorstandsmitglied einer AG nicht zu den Angestellten iS des § 3 Abs. 1 AVG gehöre.

  • BSG, 26.03.1992 - 11 RAr 15/91

    Erfüllung der Anwartschaftszeit bei der Gewährung von Arbeitslosengeld -

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
    Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit fortgeführt worden (BSG SozR 4100 § 168 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 141a Nr. 8; BSG Urteil vom 26. März 1992 - 11 RAr 15/91 - USK 9210).

    Dem ist der 11. Senat in seinem Urteil vom 26. März 1992 (11 RAr 15/91 - USK 9210) gefolgt.

  • BSG, 11.04.1984 - 12 RK 45/83

    Beitragsfreies Vorstandsmitglied - Aktiengesellschaft - Beitragspflicht -

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
    Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit fortgeführt worden (BSG SozR 4100 § 168 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 141a Nr. 8; BSG Urteil vom 26. März 1992 - 11 RAr 15/91 - USK 9210).

    Der 12. Senat hat sich dieser Rechtsprechung angeschlossen (SozR 4100 § 168 Nr. 17), weil eine solche Person nur zur Leistung selbständiger Dienste verpflichtet sei und sich die Beitragsfreiheit nicht nur auf die Organstellung, sondern auch auf das Dienstverhältnis beziehe, das zwischen der AG und ihm durch Anstellungsvertrag begründet werde.

  • BSG, 22.04.1987 - 10 RAr 6/86

    Vorstandsmitglieder - Aktiengesellschaft - Arbeitnehmer - Konkursausfallgeld

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
    Namentlich das Urteil des BSG vom 22. April 1987 (SozR 4100 § 141a Nr. 8) begründe überzeugend, daß Mitglieder des Vorstands einer AG nicht abhängig beschäftigt seien.

    Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit fortgeführt worden (BSG SozR 4100 § 168 Nr. 17; BSG SozR 4100 § 141a Nr. 8; BSG Urteil vom 26. März 1992 - 11 RAr 15/91 - USK 9210).

  • BSG, 18.09.1973 - 12 RK 5/73

    Aktiengesellschaft - Vorstand - Stellvertretendes Mitglied

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
    Dabei überwiegt nach den Gesetzesmaterialien der Eindruck, daß diese Regelung vom Gesetzgeber subjektiv zunächst nicht als Klarstellung, sondern als konstitutive Vorschrift aufgefaßt wurde, die lediglich wegen eines nicht vorhandenen sozialen Schutzbedürfnisses die Aufnahme der Vorstandsmitglieder einer AG als Versicherungspflichtige in die gesetzliche Rentenversicherung ausschließen sollte (vgl hierzu die eingehende Darstellung der Entstehungsgeschichte des § 3 Abs. 1a AVG in BSGE 36, 164, 166 f = SozR Nr. 23 zu § 3 AVG sowie in BSGE 36, 258, 260 = SozR Nr. 24 zu § 3 AVG).

    Auch in der früheren Rechtsprechung des BSG zu § 3 AVG wurde - allerdings nicht in tragendem Zusammenhang - der Standpunkt vertreten, daß Vorstandsmitglieder einer AG grundsätzlich abhängig Beschäftigte und nur wegen § 3 Abs. 1a AVG nicht versicherungspflichtig seien (BSGE 36, 258, 259 = SozR Nr. 24 zu § 3 AVG; desgleichen für deren Stellvertreter BSGE 36, 164 = SozR Nr. 23 zu § 3 AVG).

  • BSG, 01.02.1996 - 2 RU 7/95

    Haftung der Gesellschafter einer in Konkurs gefallenen GmbH für deren

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
    Denn der Gesetzgeber hat damit nur den Hauptanwendungsfall der neuen Regelung genannt, nämlich den Geschäftsführer einer GmbH, der aufgrund der ihm gehörenden Geschäftsanteile wie ein Unternehmer tätig ist, der aber aufgrund der Rechtsprechung des BSG (vgl Zusammenfassung in SozR 3-2200 § 723 Nr. 2) sich nach der Rechtslage vor dem 1. Januar 1992 nicht freiwillig versichern konnte.
  • BVerfG, 17.05.1960 - 2 BvL 11/59

    Nachkonstitutioneller Bestätigungswille

    Auszug aus BSG, 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R
    Der Entstehungsgeschichte einer Vorschrift kommt für deren Auslegung nur insofern Bedeutung zu, als sie die Richtigkeit einer nach den angegebenen Grundsätzen erhaltenen Auslegung bestätigt oder Zweifel behebt, die auf dem angegebenen Weg nicht ausgeräumt werden können (BVerfGE 1, 299, 312; 11, 126, 129 f).
  • BVerfG, 21.05.1952 - 2 BvH 2/52

    Wohnungsbauförderung

  • BSG, 06.02.1992 - 7 RAr 134/90

    Beitragspflichtige Beschäftigung in der Rahmenfrist für Anspruch auf

  • BSG, 28.09.1999 - B 2 U 40/98 R

    Landwirtschaftliche Unfallversicherung - forstwirtschaftlicher Unternehmer -

  • BSG, 20.03.1996 - 6 RKa 51/95

    Nichtanwendbarkeit von § 96 Abs. 1 SGG , Begrenzung der für

  • BGH, 11.07.1953 - II ZR 126/52

    Vorstand einer AG. Unmöglichkeit

  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

  • BSG, 21.02.1990 - 12 RK 47/87

    Vorstandsmitglieder - Eingetragene Genossenschaft - Versicherungspflicht

  • BSG, 26.09.1996 - 12 RK 46/95

    Beitragsbemessung hauptberuflich selbständiger Erwerbstätiger in der freiwilligen

  • BSG, 18.05.1983 - 12 RK 41/81
  • BSG, 30.10.1962 - 2 RU 270/59
  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Die für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft (AG) in der Renten- und Arbeitslosenversicherung angeordnete Versicherungsfreiheit, die der 2. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) im Urteil vom 14. Dezember 1999 auch für die Unfallversicherung angenommen habe (BSGE 85, 214 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48) sei auf Vorstände eines eingetragenen Vereins nicht analog anzuwenden.

    Soweit die Revision auf das Urteil des 2. Senats des BSG vom 14. Dezember 1999 (BSGE 85, 214 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48) hinweist, führt das hier nicht zu einem anderen Ergebnis.

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

    Naturgemäß ist dieses Weisungsrecht besonders bei Diensten höherer Art erheblich eingeschränkt; es genügt für die Unterordnung unter die Tätigkeit des anderen die "funktionsgerecht dienende Teilhabe am Arbeitsprozess" (vgl hierzu schon BSG vom 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R - BSGE 85, 214, 216 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48 S 202 mwN) .
  • BSG, 20.03.2018 - B 2 U 16/16 R

    Keine Erstattung von Behandlungskosten einer gesetzlichen Krankenkasse durch den

    Unternehmerähnlich wird zB auch die Tätigkeit eines Vorstandsvorsitzenden einer Aktiengesellschaft im Rahmen eines Geschäftsführervertrages verrichtet, der aufgrund seiner das Unternehmen beherrschenden Stellung kein Beschäftigter ist (BSG vom 14.12.1999 - B 2 U 38/98 R - BSGE 85, 214 = SozR 3-2200 § 539 Nr. 48, Juris RdNr 17; zuletzt BSG vom 20.3.2018 - B 2 U 13/16 R) .
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