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   BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R   

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BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R (https://dejure.org/2000,328)
BSG, Entscheidung vom 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R (https://dejure.org/2000,328)
BSG, Entscheidung vom 21. September 2000 - B 11 AL 7/00 R (https://dejure.org/2000,328)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Arbeitslosigkeit - Leistungen - Erstattung - Bundesanstalt für Arbeit - Sachaufklärung - Verfassungswidrigkeit - Substanzgefährdung - Treuhand - Arbeitsplätze - Amtsermittlungspflicht

  • Judicialis

    AFG § 128 Abs 2 Nr 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiungstatbestände bei der Erstattungspflicht der Arbeitgebers bei Arbeitslosengeld und anderweitigem Sozialleistungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 87, 132
  • NZS 2001, 392 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 17.12.1997 - 11 RAr 61/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers, Befreiungstatbestände nach § 128 AFG ,

    Auszug aus BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
    Der Senat hat zu § 128 Abs. 1 Satz 2 AFG bereits ausgeführt, daß auch in diesem Sachzusammenhang der allgemeine Grundsatz gilt, wonach sich die amtliche Sachaufklärungspflicht nicht auf Tatsachen erstreckt, für deren Bestehen die Umstände des Einzelfalls keine Anhaltspunkte bieten (BSGE 81, 259, 262 f = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5).

    Der Senat hat danach keinen Anlaß, von der ständigen Rechtsprechung und Lehre abzuweichen, wonach die Grenze der amtlichen Sachaufklärungspflicht ihre Grenze an der Mitwirkungspflicht der Verfahrensbeteiligten findet (BSGE 81, 259, 264 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5 mwN).

    Der Senat hat bereits darauf hingewiesen, daß Mängel der Sachaufklärung im Verwaltungsverfahren nach § 42 Satz 1 Sozialgesetzbuch - Zehntes Buch - (SGB X) von den Tatsacheninstanzen zu beheben wären (BSGE 81, 259, 263 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5).

    Gegenteiliges ist auch dem Urteil des Senats vom 17. Dezember 1997 - 11 RAr 61/97 - nicht zu entnehmen (BSGE 81, 259, 264 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 5).

  • BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95

    Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten

    Auszug aus BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
    Das schließt die bestätigende oder bekräftigende Berücksichtigung weiterer Entwicklungen nicht aus (vgl etwa: BSGE 70, 226, 228 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 2 mwN; BAGE 83, 1, 9 f = AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG).

    Im übrigen hat das BAG für die Zumutbarkeit der Anpassung von Betriebsrenten in Konzernunternehmen entschieden, die wirtschaftliche Lage des herrschenden Unternehmens sei in die Betrachtung einzubeziehen, wenn die mangelnde wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch die Art und Weise verursacht worden ist, mit der das herrschende Unternehmen seine Leitungsmacht ausgeübt hat (BAGE 83, 1, 6 = AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG).

    Auch das BAG behandelt das "operative Ergebnis" eines Wirtschaftsjahres nur als Anhaltspunkt für die Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Unternehmen (BAGE 83, 1, 9 f = AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG).

  • BAG, 28.04.1992 - 3 AZR 142/91

    Nachholende Anpassung der Betriebsrente

    Auszug aus BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
    Zwar hat das BAG ausgesprochen, eine übermäßige Belastung eines Unternehmens durch die Anpassung von Betriebsrenten sei anzunehmen, "wenn es dem Unternehmen mit einiger Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein wird, den Teuerungsausgleich aus dem Wertzuwachs des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen" (BAGE 70, 137, 145 = AP Nr. 24 zu § 16 BetrAVG).

    Dementsprechend hat das BAG auf das zu berücksichtigende Betriebsergebnis nach dem tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers geschlossen (BAGE 70, 137, 145 f = AP Nr. 24 zu § 16 BetrAVG).

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvL 44/86

    Arbeitsförderungsgesetz 1981

    Auszug aus BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
    Die erörterte Rechtslage steht mit der Verfassung, insbesondere dem Urteil des BVerfG vom 23. Januar 1990 (BVerfGE 81, 156 ff = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1) im Einklang.

    Es wäre mit der Lenkungsfunktion des § 128 AFG (BVerfGE 81, 156, 189 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 1) nicht vereinbar, wenn Arbeitgeber sanktionslos gleichzeitig Sanierungsmaßnahmen durch Freisetzung langjähriger älterer Arbeitnehmer auf Kosten der Solidargemeinschaft betreiben und aus der Auflösung von Rückstellungen Gewinne an ihre Eigentümer abführen könnten.

  • LSG Baden-Württemberg, 24.11.1999 - L 3 AL 4215/97

    Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. November 1999 - L 3 AL 4215/97 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 24. November 1999 - L 3 AL 4215/97 - und den Bescheid des Arbeitsamts Ravensburg vom 7. Oktober 1998 aufzuheben.

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

    Auszug aus BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
    Ergänzend ist darauf hinzuweisen, daß krankheitsbedingte Einschränkungen der Leistungsfähigkeit Sozialleistungsansprüche erst auslösen, wenn sie den Versicherten daran hindern, seine zuletzt ausgeübte Erwerbstätigkeit oder eine ähnlich geartete Tätigkeit nicht mehr oder nur auf die Gefahr hin auszuüben, den Zustand zu verschlimmern - Arbeitsunfähigkeit - (BSGE 61, 66, 70 = SozR 2200 § 182 Nr. 104), wenn sie eine Erwerbstätigkeit in gewisser Regelmäßigkeit oder mehr als geringfügige Einkünfte ausschließen - Erwerbsunfähigkeit -, oder wenn sie die Erwerbsfähigkeit auf weniger als die Hälfte eines gesunden Versicherten mit gleichwertigen Kenntnissen und Fähigkeiten mindern - Berufsunfähigkeit -.
  • BSG, 15.06.2000 - B 7 AL 78/99 R

    Arbeitslosengeld-Erstattungspflicht des Arbeitgebers bei sozial gerechtfertigter

    Auszug aus BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
    Soweit der 7. Senat des BSG in seinem Urteil vom 15. Juni 2000 - B 7 AL 78/99 R - (zur Veröffentlichung vorgesehen) die Rechtsansicht äußert, das Merkmal "darlegt und nachweist" mache nicht hinreichend deutlich, daß der Gesetzgeber den Amtsermittlungsgrundsatz zugunsten des Beibringungsgrundsatzes durchbrechen wolle, so daß die Vorschrift als bloße Modifizierung des Amtsermittlungsgrundsatzes aufzufassen sei, ist der Senat nicht gehindert, seiner Entscheidung eine abweichende Rechtsansicht zugrunde zu legen.
  • BSG, 31.03.1992 - 9b RAr 18/91

    Bedrohung durch Arbeitslosigkeit bei Mangelberuf, Prognoseentscheidungen,

    Auszug aus BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
    Das schließt die bestätigende oder bekräftigende Berücksichtigung weiterer Entwicklungen nicht aus (vgl etwa: BSGE 70, 226, 228 = SozR 3-4100 § 45 Nr. 2 mwN; BAGE 83, 1, 9 f = AP Nr. 35 zu § 16 BetrAVG).
  • BSG, 06.10.1994 - GS 1/91

    Verwaltungsverfahren - Anhörung - Ermessen - Verwaltungsakt

    Auszug aus BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
    Die Ersetzung eines wegen Verletzung der Anhörungspflicht rechtswidrigen Verwaltungsakts durch einen rechtmäßigen Verwaltungsakt während des Gerichtsverfahrens ist nicht zu beanstanden (BSGE 75, 159, 164 = SozR 3-1300 § 41 Nr. 7).
  • BSG, 30.01.1963 - 2 RU 35/60

    Widerspruch gegen eine Beitragsanforderung und Vorschussanforderung -

    Auszug aus BSG, 21.09.2000 - B 11 AL 7/00 R
    Gegenstand des Verfahrens ist der kraft Klage vor dem LSG (BSGE 18, 231, 234 = SozR Nr. 17 zu § 96 SGG; BSGE 59, 137, 139 = SozR 2200 § 368 Nr. 14) geltend gemachte prozessuale Anspruch auf Aufhebung des Erstattungsbescheids vom 7. Oktober 1998.
  • BSG, 13.11.1985 - 6 RKa 15/84

    Zulässigkeit der Teilanfechtungsklage - Teilanfechtungsklage - Beteiligung eines

  • BSG, 07.04.2016 - B 5 R 26/15 R

    Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung - nachträgliche Bewilligung einer Rente

    Ob ein bloßes Auswechseln der Rechtsgrundlage (vgl dazu BSG Urteile vom 21.6.2011 - B 4 AS 21/10 R - BSGE 108, 258 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 39, RdNr 34 und vom 29.11.2012 - B 14 AS 6/12 R - BSGE 112, 221 = SozR 4-1300 § 45 Nr. 12, RdNr 23) und/oder ein Nachschieben von Gründen (dazu BSG Urteile vom 23.8.1956 - 3 RJ 293/55 - BSGE 3, 209, 216, vom 21.4.1959 - 6 RKa 20/57 - BSGE 9, 277, 279 f, vom 24.2.2011 - B 14 AS 87/09 R - BSGE 107, 255 = SozR 4-4200 § 60 Nr. 1, vom 25.6.2015 - B 14 AS 30/14 R - SozR 4-4200 § 60 Nr. 3 RdNr 23 sowie vom 21.9.2000 - B 11 AL 7/00 R - BSGE 87, 132, 139 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10 S 87 f: nicht nur "Kassation", sondern auch "Reformation") genügen, hängt bei belastenden Verwaltungsakten, die im Wege der reinen Anfechtungsklage angegriffen werden, davon ab, ob sie dadurch in ihrem "Wesen" verändert werden und der Betroffene infolgedessen in seiner Rechtsverteidigung beeinträchtigt werden kann (Senatsurteil vom 26.9.1974 - 5 RJ 140/72 - BSGE 38, 157, 159 = SozR 2200 § 1631 Nr. 1; BSGE 3, 209, 216; 9, 277, 279 f; BSG Urteile vom 31.1.1969 - 2 RU 234/66 - BSGE 29, 129, 132 = SozR Nr. 123 zu § 54 SGG; vom 1.12.1977 - 12 RK 13/77 - BSGE 45, 206, 208 = SozR 2200 § 1227 Nr. 10; vom 29.6.2000 - B 11 AL 85/99 R - BSGE 87, 8, 12 = SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; vom 12.2.1980 - 7 RAr 107/78 - SozR 4100 § 119 Nr. 12; BVerwGE 38, 191, 195; 64, 356, 358 und Urteil vom 19.8.1988 - 8 C 29/87 - BVerwGE 80, 96, 97; vgl Keller in Meyer-Ladewig/ Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 54 RdNr 35 f mwN) .
  • BSG, 25.06.2015 - B 14 AS 30/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Untersuchungsgrundsatz - sozialrechtliches

    a) Die Gerichte sind grundsätzlich verpflichtet, den angefochtenen Verwaltungsakt in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht umfassend nachzuprüfen (vgl § 54 Abs. 2 Satz 1, § 103 SGG) ; die beklagte Behörde kann deshalb im Laufe des Gerichtsverfahrens neue Tatsachen und Rechtsgründe "nachschieben" (stRspr: BSGE 3, 209, 216; BSGE 9, 277, 279 f; zuletzt etwa BSG Urteil vom 24.2.2011 - B 14 AS 87/09 R - BSGE 107, 255 = SozR 4-4200 § 60 Nr. 1; vgl zudem BSG Urteil vom 21.9.2000 - B 11 AL 7/00 R - BSGE 87, 132, 139 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10 S 87 f: nicht nur "Kassation", sondern auch "Reformation") .
  • BSG, 12.05.2021 - B 4 AS 88/20 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Dass die Klägerin einen Mehrbedarf nicht bereits bei Antragstellung geltend gemacht hat, führt daher nur dazu, dass der Beklagte nicht verpflichtet war, hierauf bezogene Ermittlungen durchzuführen, weil auch seine - durch die Umstände des Einzelfalles und die Angaben des Antragstellers gesteuerte (vgl BSG vom 7.5.1998 - B 11 AL 81/97 R - juris RdNr 20) - Amtsermittlungspflicht (§ 20 Abs. 1 SGB X) keine Ermittlungen "ins Blaue" verlangt oder rechtfertigt (Luthe in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB X, 2. Aufl 2017, § 20 RdNr 13 mwN; Rixen, SGb 2020, 558 [560]; vgl auch BSG vom 21.9.2000 - B 11 AL 7/00 R - BSGE 87, 132 = SozR 3-4100 § 128 Nr. 10, RdNr 23; BSG vom 13.2.2014 - B 4 AS 22/13 R - BSGE 115, 126 = SozR 4-1300 § 44 Nr. 28, RdNr 19) .
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