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   BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R   

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BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R (https://dejure.org/2000,677)
BSG, Entscheidung vom 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R (https://dejure.org/2000,677)
BSG, Entscheidung vom 31. August 2000 - B 3 KR 11/98 R (https://dejure.org/2000,677)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Pharmaunternehmen - Antibabypille - Ovulationshemmer - Spitzenverbände der Krankenkassen - Festbetragsgruppe für Ovulationshemmer - Zuzahlungsbetrag - Festbetragsfestsetzung - Beeinträchtigung der Erwerbsmöglichkeiten

  • Judicialis

    SGG § 136 Abs 1 Nr 6; ; SGG § 153 Abs 2; ; SGG § 62; ; SGG § 103; ; GWB § 96 Abs 2; ; GWB § 97; ; GWB § 90

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherungsrecht: Verstoß der Spitzenverbände der Krankenkassen gegen die Ermächtigung zur Festbetragsfestsetzung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 87, 95
  • NJW 2002, 318 (Ls.)
  • NZS 2001, 489 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 14.06.1995 - 3 RK 20/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Festbetragsfestsetzung im Arzneimittelbereich

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
    Beim Rechtsschutz gegen hoheitliches Handeln kommt es für den zulässigen Rechtsbehelf entscheidend auf die äußere Form an, nicht darauf, ob die gewählte Form des Verwaltungshandelns rechtlich zutreffend war; dies ist eine Frage der Begründetheit (vgl Vorlagebeschluß des erkennenden Senats vom 14. Juni 1995 - 3 KR 20/94 - NZS 1995, 502; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 7. Aufl 2000, § 35 RdNr 71).

    Das mit dem Gesundheitsreformgesetz (GRG) geschaffene Instrument der Festbeträge zielt aber ganz vorrangig auf Einsparungen auf Kosten der Leistungserbringer und nimmt nur in engen Grenzen und nur für eine vorübergehende Zeit eine Belastung der Versicherten in Kauf (vgl im einzelnen Beschluß des erkennenden Senats vom 14. Juni 1995 - 3 RK 20/94 - NZS 1995, 502).

    a) Der Senat hat in seinem Beschluß vom 14. Juni 1995 - 3 RK 20/94 - (NZS 1995, 502) die Auffassung vertreten, die Ermächtigung zur Festsetzung von Festbeträgen für Arzneimittel in § 35 SGB V verstoße gegen die nach dem GG für die Normsetzung geltenden Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

  • BSG, 24.01.1990 - 3 RK 18/88

    Schädigung der Leibesfrucht - Erkrankung der werdenden Mutter - Hauptmittel -

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
    Empfängnisverhütende Mittel in Form oraler Kontrazeptiva, um die es hier geht, sind aber grundsätzlich keine Arzneimittel im Sinne des SGB V (so bereits BSG Urteil vom 24. Januar 1990 - 3 RK 18/88 - BSGE 66, 163 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 1 zur entsprechenden Regelung in der RVO).

    g) Der Umstand, daß etwa 5 % der Verordnungen von Ovulationshemmern zu dem therapeutischen Zweck erfolgen, eine Krankheit der Frau zu verhüten oder zu heilen und damit der Sache nach eine Verordnung eines "Arzneimittels" iS des § 31 SGB V vorliegt (vgl BSGE 66, 163 = SozR 3-2200 § 182 Nr. 1), führt nicht dazu, daß jedenfalls aus diesem Grund eine Festbetragsfestsetzung nach § 35 SGB V zulässig ist.

  • BVerfG - 1 BvR 829/93 (anhängig)
    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
    Sie ist als Produzentin empfängnisverhütender Mittel durch die Festbetragsfestsetzung in ihrem Grundrecht aus Art. 12 GG betroffen, so daß die Festbetragsfestsetzung an Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG zu messen ist, wonach die Berufsausübung nur durch Gesetz oder aufgrund verfassungsgemäßer gesetzlicher Ermächtigung geregelt werden kann (so auch BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats vom 1. September 1999 - 1 BvR 829/93, 1836/93 und 264/95 - zu Art. 30 Abs. 1 des Gesundheitsstrukturgesetzes 1992, der für die Jahre 1993 und 1994 einen Preisabschlag und ein Preismoratorium für bestimmte Arzneimittel vorsah).

    Die 2. Kammer des Ersten Senats hat diese Vorschrift als unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Berufsausübung der Arzneimittelhersteller (Art. 12 Abs. 1 GG) angesehen und sie für verfassungsrechtlich bedenklich erachtet, soweit in den Anwendungsbereich des Art. 30 Abs. 2 GSG auch solche apothekenpflichtigen Arzneimittel einbezogen waren, die - wie im Falle der damaligen Beschwerdeführerinnen - nur ausnahmsweise von der Arzneimittelversorgung der Versicherten gemäß § 31 Abs. 1 SGB V umfaßt waren (Beschluß vom 1. September 1999 - 1 BvR 829/93, 1836/93 und 264/95).

  • BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75

    Direktruf

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
    Die freie Entfaltung im Wettbewerb ist Bestandteil der Berufsausübung des Unternehmers und wird durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützt (vgl BVerfGE 32, 311, 317; 46, 120, 137 f; BVerwGE 71, 183, 189).

    Dies ist schon bei staatlicher Planung und Subventionierung mit berufsregelnder Tendenz möglich (vgl BVerfGE 46, 120, 137; 82, 209, 223 f).

  • BSG, 14.11.1996 - 2 RU 15/96

    Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet, daß das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muß (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 3).

    Die Frage, ob in der fehlerhaften Anwendung des § 153 Abs. 2 SGG und der unzureichenden Auseinandersetzung des LSG mit dem Berufungsvorbringen der Klägerin über die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 3; Meyer-Ladewig aaO § 62 RdNr 7a) hinaus auch der Verfahrensmangel des Fehlens von Entscheidungsgründen (§ 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG; § 202 SGG iVm § 551 Nr. 7 Zivilprozeßordnung ) gesehen werden kann (dazu BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19; BGHZ 39, 333, 337; BVerwG Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 92), kann offenbleiben.

  • BSG, 28.01.1999 - B 8 KN 1/98 KR R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme von Säuglingsnahrung im Rahmen der

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
    Für eine generelle Gleichstellung des Arzneimittelbegriffs des SGB V mit dem des AMG können sich die Beklagten auch nicht auf das Urteil des 8. Senats vom 28. Januar 1999 - B 8 KN 1/98 KR R - (SozR 3-2500 § 27 Nr. 10) berufen.
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
    Der Gesetzgeber habe auch unter Berücksichtigung der ihm im Bereich von Regelungen der Berufsausübung verfassungsrechtlich erlaubten generalisierenden Betrachtungsweise (vgl BVerfGE 30, 292, 316 f; 68, 193, 219) die Preise solcher Arzneimittel nicht schematisch einem Abschlag unterwerfen dürfen, die nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht, nur ausnahmsweise oder nur mit einem verhältnismäßig geringen Prozentsatz zu Lasten der GKV verordnet werden konnten.
  • BVerfG, 20.12.1990 - 1 BvR 1418/90

    Verringerung des Herstellerabgabepreises bei apothekenpflichtigen Arzneimitteln

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
    Der Gesetzgeber habe sich auch nicht darauf berufen können, daß die Hersteller von verordnungsfähigen Arzneimitteln zu ihrem Nutzen in das System der GKV eingebunden seien, das die Mitglieder der GKV finanzieren und in dem ein freier und transparenter Wettbewerb nur als eingeschränkt vorhanden gelte (vgl auch BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. Dezember 1990 - SozR 3-2500 § 311 Nr. 1).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
    Der Gesetzgeber habe auch unter Berücksichtigung der ihm im Bereich von Regelungen der Berufsausübung verfassungsrechtlich erlaubten generalisierenden Betrachtungsweise (vgl BVerfGE 30, 292, 316 f; 68, 193, 219) die Preise solcher Arzneimittel nicht schematisch einem Abschlag unterwerfen dürfen, die nach den maßgeblichen Rechtsvorschriften nicht, nur ausnahmsweise oder nur mit einem verhältnismäßig geringen Prozentsatz zu Lasten der GKV verordnet werden konnten.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BSG, 31.08.2000 - B 3 KR 11/98 R
    Die Frage, ob in der fehlerhaften Anwendung des § 153 Abs. 2 SGG und der unzureichenden Auseinandersetzung des LSG mit dem Berufungsvorbringen der Klägerin über die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (BSG SozR 3-1500 § 153 Nr. 3; Meyer-Ladewig aaO § 62 RdNr 7a) hinaus auch der Verfahrensmangel des Fehlens von Entscheidungsgründen (§ 136 Abs. 1 Nr. 6 SGG; § 202 SGG iVm § 551 Nr. 7 Zivilprozeßordnung ) gesehen werden kann (dazu BSG SozR 3-1200 § 14 Nr. 19; BGHZ 39, 333, 337; BVerwG Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 92), kann offenbleiben.
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

  • BVerfG, 08.02.1972 - 1 BvR 170/71

    Steinmetz

  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 65/95

    Fehlen der Urteilsgründe nach § 551 Nr. 7 ZPO , Beratung des Rehabilitanden im

  • BSG, 14.09.1994 - 1 RK 36/93

    Klageabweisung - begründete Rüge - absoluter Revisionsgrund - verspätete

  • BVerwG, 18.04.1985 - 3 C 34.84

    Transparenzliste

  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 49/10 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung - Lebensmittel-

    Ein Berufungsgericht kann dann pauschal auf die Begründung des angefochtenen Urteils nach § 153 Abs. 2 SGG verweisen, wenn es dem Urteil des SG nichts hinzuzufügen hat und es keinen neuen Vortrag tatsächlicher oder rechtlicher Art gibt (BSGE 87, 95, 99 f = SozR 3-2500 § 35 Nr. 1 mwN) .
  • BSG, 01.03.2011 - B 1 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Festbetragsfestsetzung - Anfechtbarkeit durch Versicherte -

    Bei einer alleinigen Aufhebung der Festbetragsfestsetzung des Jahres 2008 würden die zuvor geltenden Festbetragsregelungen - zunächst des Jahres 2006, nach Aufhebung sodann des Jahres 2004, die seinerzeit nicht befristet waren, jeweils wieder in Kraft treten (vgl entsprechend BSGE 87, 95, 98 f = SozR 3-2500 § 35 Nr. 1 S 4 f).
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Der Senat hat bereits entschieden, daß seit dem 1. Januar 2000 auf die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern die Vorschriften des GWB nicht mehr anwendbar sind (Urteil vom 31. August 2000 - B 3 KR 11/98 R - BSGE 87, 95 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 1).

    Wenn somit die öffentlich-rechtliche Qualifizierung aller Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den unmittelbar und mittelbar betroffenen Leistungserbringern durch die Neuregelung des § 69 SGB V zur Unanwendbarkeit der Vorschriften des GWB (BSGE 87, 95 = SozR 3-2500 § 35 Nr. 1) und des UWG führt, haben die Verbände auch das Recht zur Verbandsklage nach § 13 UWG und damit die Kläger ihre Klagebefugnis verloren.

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