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   BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 8/02 R   

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https://dejure.org/2003,3503
BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 8/02 R (https://dejure.org/2003,3503)
BSG, Entscheidung vom 25.03.2003 - B 7 AL 8/02 R (https://dejure.org/2003,3503)
BSG, Entscheidung vom 25. März 2003 - B 7 AL 8/02 R (https://dejure.org/2003,3503)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter - besondere Leistung - Bewilligung der Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation mit täglicher Heimfahrt ohne Unterbringung - Reisekostenübernahme - keine Beschränkung auf einen Höchstbetrag

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Höhe zu erstattender Fahrkosten im Rahmen einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der Höhe zu erstattender Fahrtkosten im Rahmen einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation; Anforderungen an die Feststellungen des Gerichts für den Zuspruch von Leistungen zur Förderung der beruflichen Eingliederung Behinderter; Förderung der Teilhabe ...

  • Judicialis

    SGB III § 83; ; SGB III § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisekostenübernahme bei Teilnahme an einer Maßnahme der beruflichen Rehabilitation mit täglicher Heimfahrt ohne Unterbringung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 91, 54
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 22/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Einkommen - Aufwendungen -

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 8/02 R
    Insoweit hat es in § 110 SGB III keiner ausdrücklichen Regelung für die Wegstreckenentschädigung bedurft (vgl auch BSG SozR 3-4100 § 138 Nr. 13 und BSGE 63, 227, 228 = SozR 4100 § 138 Nr. 19).
  • BSG, 01.06.1994 - 7 RAr 40/93

    Berechnung des Regelentgelts für die Bemessung des Übergangsgeldes - Einbeziehung

    Auszug aus BSG, 25.03.2003 - B 7 AL 8/02 R
    Der Senat hat allerdings bereits entschieden, dass eine Überprüfung dieser Leistungsvoraussetzungen dem Grunde nach gerichtlicherseits nicht mehr erforderlich ist, wenn bereits bindende Entscheidungen der Verwaltung über die Grundvoraussetzungen ergangen sind (BSGE 74, 199, 201 = SozR 3-4100 § 59 Nr. 5).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 875/13

    Rentenversicherungsträger muss höhere Pendelkosten zahlen - Praxis und

    Entscheidet er sich für Letzteres, soll er nicht besser gestellt werden als bei Unterbringung am Maßnahmeort (BSG, Urteil v. 25.3.2003, B 7 AL 8/02 R, SozR 4-4300 § 110 Nr. 1 zu § 83 Abs. 3 SGB III, Schlette, a.a.O., § 53 Rdnr. 22; Jabben in: Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching, BeckOK SGB IX, Stand: 1.9.2013, § 53 Rdnr. 12).

    Bereits der Wortlaut der Vorschrift bezieht sich damit nicht auf die Höhe erstattungsfähiger Fahrkosten für Rehabilitationsmaßnahmen, worauf im Übrigen bereits das BSG in seinem Urteil vom 25.3.2003 (a.a.O.) hingewiesen hat.

    Dabei schloss sich die Bundesanstalt für Arbeit der Auffassung des BSG in seinem Urteil vom 25.3.2003 (a.a.O.) an, kündigte an, nach Abschluss des an das Landessozialgericht zurückverwiesenen Verfahrens in allen Fällen die Reisekosten nach § 53 SGB IX bis zu einer eventuellen Änderung der Vorschrift durch den Gesetzgeber nicht mehr auf den bisherigen Höchstbetrag (von 269, 00 EUR) zu begrenzen und begehrte stattdessen eine neu einzuführende gesetzliche Begrenzung der Reisekosten.

    Hinzu kommt, dass bereits im SGB III der genannten Vorschrift lediglich ein Ausnahmecharakter zuzubilligen ist und gerade auch dort diese nicht für sämtliche Empfänger von Rehabilitationsleistungen nach dem SGB III Anwendung findet (BSG, Urteil v. 25.3.2003, a.a.O.).

    Es besteht vielmehr ein Anspruch auf Übernahme der erforderlichen Fahrkosten (BSG, Urteil v. 25.3.2003, a.a.O.; Majerski-Pahlen in: Neumann/Pahlen/Majerski-Pahlen, SGB IX, 12. Auflage 2010, § 53 Rdnr. 8).

  • BSG, 12.11.2015 - B 14 AS 34/14 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für erwerbsfähige behinderte

    Beide Vorschriften sehen ein Stufenverhältnis von allgemeinen und besonderen Leistungen vor (BSG Urteil vom 25.3.2003 - B 7 AL 8/02 R - BSGE 91, 54, 57 = SozR 4-4300 § 110 Nr. 1, RdNr 9) .
  • LSG Baden-Württemberg, 23.12.2013 - L 8 AL 5175/13

    Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben - besondere Leistung

    Dies stellt keine Umgehung der allgemeinen Leistungen dar (Luik a.a.O. unter Hinweis auf BSG 25.3.2003 - B 7 AL 8/02 R, BSGE 91, 54 ff = SozR 4-4300 § 110 Nr. 1 = juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 21.10.2013 - L 7 SO 3291/13
    Indessen ist dieser Folgeantrag nicht als neuer Antrag im Sinne des § 14 Abs. 1 SGB IX zu werten (vgl. Knittel, a.a.O., Rdnr. 48); es gilt insoweit vielmehr der Grundsatz der Leistungskontinuität (vgl. Luik, a.a.O., Rdnr. 55 unter Verweis auf BSGE 72, 169, 177 = SozR 3-4100 § 56 Nr. 9; BSGE 91, 54 = SozR 4-4300 § 110 Nr. 1).
  • SG Osnabrück, 23.08.2011 - S 16 AL 83/10
    Dieser weitere Antrag ändert nichts an der Zuständigkeit der Beklagten nach § 14 Abs. 1 SGB IX. Lediglich ein weiterer Antrag, der sich auf eine neue Rehabilitationsleistung, oder etwa einen Folgezeitraum richtet, kann zu einem Zuständigkeitswechsel führen (vgl. zum sogenannten Grundsatz der Leistungskontinuität: BSG, Urteil vom 01.04.1993, 7/9b RAr 16/91; Urteil vom 25.03.2003, B 7 AL 8/02 R).
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