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   BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R   

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https://dejure.org/2004,1495
BSG, 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R (https://dejure.org/2004,1495)
BSG, Entscheidung vom 28.04.2004 - B 6 KA 8/03 R (https://dejure.org/2004,1495)
BSG, Entscheidung vom 28. April 2004 - B 6 KA 8/03 R (https://dejure.org/2004,1495)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit eines im Verfahren der vertragszahnärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfung abgeschlossenen Vergleichs; Unwirtschaftliche Behandlungsweise einer Gemeinschaftspraxis; Abschluss eines Vergleichs zur Erledigung von Verfahren der vertragszahnärztlichen ...

  • Judicialis

    SGB X § 53 ff; ; SGB V § 106 Abs 5 Satz 1; ; SGB V § 106 Abs 4 Satz 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Besetzung der Prüfgremien bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kürzungen und Regresse - Vorsicht bei Vergleichen über Honorarkürzungen!

  • IWW (Kurzinformation)

    Vertragszahnarztrecht - Ein Vergleich zwischen (Zahn-)Ärzten und Prüfgremien gilt ohne Kassenzustimmung

Besprechungen u.ä.

  • ra-ihde.de (Entscheidungsanmerkung)

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Honorar des Zaharztes darf gekürzt werden

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 92, 283
  • NZS 2005, 274
 
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Wird zitiert von ... (50)

  • BSG, 29.06.2015 - B 4 AS 11/14 R

    Aufrechnung von Mietkautionsdarlehen im SGB II-Bezug ist unzulässig

    Das Verfahren hätte zwar auf Antrag ausgesetzt werden können (insbesondere im Hinblick auf eine - wie hier - noch ungeklärte Rechtsnachfolge, vgl BSG vom 28.4.2004 - B 6 KA 8/03 R - BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, RdNr 23); der Prozessbevollmächtigte hat einen solchen Antrag jedoch nicht gestellt.
  • BSG, 22.10.2014 - B 6 KA 3/14 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Heilmittelregress - Grundsatz Beratung vor Regress

    (2) Etwas anderes gilt nach der Senatsrechtsprechung lediglich dann, wenn es um die Gestaltung des Prüfverfahrens als solches geht, etwa wenn der Normgeber ohne Erlass von Übergangsbestimmungen die Vorschriften über die Zusammensetzung der für die Wirtschaftlichkeitsprüfung zuständigen Verwaltungsstelle (BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 18 RdNr 15 unter Bezugnahme auf BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, RdNr 9) oder andere Vorschriften über das formelle Verfahren ändert.

    Verfahrensvorschriften werden nach allgemeinen Grundsätzen mit ihrem Inkrafttreten unmittelbar wirksam (BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, RdNr 9) .

  • BSG, 05.05.2010 - B 6 KA 5/09 R

    Arzneimittelregress - Geltung der vierjährigen Ausschlussfrist - kein "sonstiger

    Die KÄV ist durch den Bescheid, mit dem der Beklagte einen Arzneikostenregress gegen den Beigeladenen zu 1. festgesetzt hat, rechtlich beschwert (BSGE 79, 97, 99 f = SozR 3-5545 § 23 Nr. 1 S 3 f; BSGE 92, 283 = SozR 4-2500 § 106 Nr. 5, RdNr 21).
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