Rechtsprechung
   BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R   

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https://dejure.org/2003,2138
BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R (https://dejure.org/2003,2138)
BSG, Entscheidung vom 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R (https://dejure.org/2003,2138)
BSG, Entscheidung vom 16. Dezember 2003 - B 1 KR 26/01 R (https://dejure.org/2003,2138)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - kindererziehende Versicherte - Höhe der Einnahmengrenze (hier: 1997) - keine verfassungswidrige Benachteiligung - Ermittlung - Einnahmen einer Familie zum Lebensunterhalt - Nichtberücksichtigung von Kindergeldleistungen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Befreiung von Zuzahlungspflichten und Eigenbeteiligungen - Rechtsschutz für einen geltend gemachten Anspruch auf vollständige Befreiung von Zuzahlungspflichten und Eigenbeteiligungen auf dem Klageweg - Gegenstandslosigkeit eines auf die Zukunft gerichteten ...

  • Judicialis

    SGB V § 61; ; GG Art 1; ; GG Art 2 Abs 1; ; GG Art 3 Abs 1; ; GG Art 6 Abs 1; ; GG Art 14 Abs 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befreiung von krankenversicherungsrechtlichen Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen bei kindererziehenden Versicherten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 92, 46
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94

    Pflegeversicherung III

    Auszug aus BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R
    Zwar ergibt sich - wie zu Recht von der Revision hervorgehoben - aus der Rechtsprechung des BVerfG (Urteil vom 3. April 2001 - 1 BvR 1629/94 = BVerfGE 103, 242, 263 ff = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2 S 16 ff), dass die Ausgestaltung des Beitragsrechts der sozialen Pflegeversicherung für kindererziehende Eltern gegen Art. 3 Abs. 1 iVm Art. 6 Abs. 1 GG verstößt und dieser Rechtszustand nur noch vorübergehend - bis Ende 2004 - hinzunehmen ist.

    Das Risiko, Leistungen in Anspruch nehmen zu müssen, steigt in der KV nicht annähernd vergleichbar signifikant proportional mit der Zunahme des Lebensalters wie es etwa in der Rentenversicherung mit ihren auf unbestimmte Dauer angelegten Rentenleistungen und in der vom BVerfG (BVerfGE 103, 242, 263 f = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2 S 16) besonders unter diesem Blickwinkel betrachteten Pflegeversicherung mit ihren dauerhaft gewährten Geld- und Sachleistungen zur Abdeckung der Pflegebedürftigkeit der Fall ist.

    Verfassungsrechtlich gestützte Einwände gegen die Ausgestaltung des Komplexes greifen nicht durch, weil das Regelungssystem die Wertentscheidung des besonderen Schutzes der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) nicht aushöhlt (zur Reichweite dieses Schutzes vgl zB BVerfGE 103, 242, 259 f = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2 S 13 f; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 21 S 104 mwN).

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 17/96 R

    Befreiung von der Zuzahlungspflicht - lebensnotwendiges Arzneimittel (hier:

    Auszug aus BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R
    Wie der Senat schon in seiner bisherigen Rechtsprechung vorausgesetzt hat (BSG SozR 3-1500 § 158 Nr. 1 S 3; SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 32 und Nr. 8 S 38), kann sich ein solcher Anspruch aber nur auf Aufwendungen beziehen, die bei dem Versicherten auch tatsächlich angefallen sind, nachdem er zuvor erfolglos an die Krankenkasse mit dem Befreiungsbegehren herangetreten war.

    So verstößt es zB nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Regelung nur einkommensabhängige Ausnahmen zum Gegenstand hatte und nicht auch solche, die sich auf lebenswichtige Arzneimittel bei chronisch Kranken beziehen (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7: Insulin bei Diabetes; zum abschließenden Charakter des § 61 SGB V schon BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 S 17 mwN und Nr. 5 S 23).

    Ebenso werden Familien mit Kindern gegenüber Versicherten ohne Kinder nicht in gleichheitswidriger Weise willkürlich bzw unverhältnismäßig belastet (zu den Grenzen des Art. 3 Abs. 1 GG vgl zB BVerfGE 102, 68, 87 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42 S 184 mwN; BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7 S 34).

  • LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 3/00

    Krankenversicherung - Regelung über teilweise Befreiung nach § 62 SGB 5 ist

    Auszug aus BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R
    Die Klägerin hat eine weitere Revision (Az B 1 KR 27/01 R; Urteil des LSG vom 5. September 2001 - L 4 KR 3/00), mit der sie die Höhe der Belastungsgrenzen von 1997 für die teilweise Befreiung von Fahrkosten und Zuzahlungen nach § 62 SGB V gerügt hatte, zurückgenommen.

    Soweit die Klägerin sich im Verwaltungsverfahren weitergehender Ansprüche berühmt hat, sind die darauf bezogenen Anträge im Berufungsverfahren nicht mehr gestellt worden; im Übrigen ist ihr weitergehendes Vorbringen zum Teil in dem durch Revisionsrücknahme beendeten Rechtsstreit - L 4 KR 3/00 - behandelt worden (LSG-Urteil vom 5. September 2001).

    In Anwendung dieser Regelung ergab sich für die Familie der Klägerin nach dem Urteil des LSG vom 5. September 2001 - L 4 KR 3/00 - (= Gegenstand des erledigten Revisionsverfahrens B 1 KR 27/01 R) für 1997 ausgehend von einem dort als maßgeblich angesehenen Einkommen von 87.549,50 DM (ohne Kindergeld) und abzüglich des Freibetrags von 28.182 DM ein zu berücksichtigendes Einkommen von 59.367,50 DM, mithin eine daran anknüpfende 2%ige Belastungsgrenze von jährlich 1.187,35 DM.

  • BSG, 11.10.1994 - 1 RK 50/93

    Krankenversicherung - Zahnersatz - Härtefall

    Auszug aus BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R
    Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen haben dabei die spezielle Funktion, das Verhalten der Versicherten beim Zugriff auf die gesetzlichen Leistungen zu steuern (vgl Regierungsentwurf zum GRG, BT-Drucks 11/2237 S 149 unter b): "Anreiz zu sparsamer Inanspruchnahme"; Schulin in: ders, Handbuch des Sozialversicherungsrechts Bd 1, Krankenversicherungsrecht, 1994, § 6 RdNr 205; vgl bereits BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 6 S 29).

    Der Bestimmung liegt das Solidarprinzip zu Grunde, welchem zwar nicht in allen Belastungssituationen, aber jedenfalls in bestimmten Härtefällen der Vorrang insbesondere vor der Eigenverantwortung des Versicherten gebühren soll (so BSGE 75, 171, 173 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 6 S 28); § 61 SGB V soll Härten abmildern, die bei der Eigenbeteiligung der Versicherten an den Behandlungskosten auftreten (vgl BT-Drucks 11/2237 S 187 zu § 69 des Entwurfs).

  • BSG, 25.01.2001 - B 12 KR 8/00 R

    Zahl der Kinder beim Ausschluß aus der Familienversicherung unerheblich

    Auszug aus BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R
    Andererseits folgt aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG geregelten Schutz der Familie angesichts des dem Gesetzgeber zustehenden weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraums - zumal bei der Regelung komplexer Sachverhalte - nicht, dass der Staat auch jedwede zusätzliche finanzielle Belastung von Familien vermeiden müsste (vgl BVerfGE 87, 1, 35 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1; BVerfGE 97, 332, 349; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 21 S 104).

    Verfassungsrechtlich gestützte Einwände gegen die Ausgestaltung des Komplexes greifen nicht durch, weil das Regelungssystem die Wertentscheidung des besonderen Schutzes der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG) nicht aushöhlt (zur Reichweite dieses Schutzes vgl zB BVerfGE 103, 242, 259 f = SozR 3-3300 § 54 Nr. 2 S 13 f; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 21 S 104 mwN).

  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

    Auszug aus BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R
    So verstößt es zB nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass die Regelung nur einkommensabhängige Ausnahmen zum Gegenstand hatte und nicht auch solche, die sich auf lebenswichtige Arzneimittel bei chronisch Kranken beziehen (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 7: Insulin bei Diabetes; zum abschließenden Charakter des § 61 SGB V schon BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 S 17 mwN und Nr. 5 S 23).

    Der Senat hat es auch nicht als gegen Art. 3 Abs. 1 oder Art. 6 Abs. 1 GG verstoßend oder als sozialstaatswidrig angesehen, dass nach § 61 Abs. 3 Nr. 1 SGB V bei der Prüfung, ob ein Härtefall vorliegt, auch die Einnahmen von Haushaltsangehörigen mit zu berücksichtigen sind (BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 3 S 17 ff).

  • BSG, 09.06.1998 - B 1 KR 22/96 R

    Krankenversicherung - Härtefallregelung - Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt -

    Auszug aus BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R
    Dies ergibt sich schon aus dem Konditionalsatz am Ende des § 61 Abs. 1 Satz 1 SGB V, wonach die Krankenkasse von der Zuzahlung und Eigenbeteiligung zu befreien hat, "wenn die Versicherten unzumutbar belastet würden" (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 8 S 38 und § 61 Nr. 1 S 3).

    Ebenso wie zB beim Streit über die Zuordnung bestimmter Einkommensarten zu den "Einnahmen zum Lebensunterhalt" Fragen betroffen sind, die auch bei geänderten Einkommensverhältnissen in ähnlicher Weise wieder relevant werden können (vgl BSG SozR 3-2500 § 61 Nr. 8), muss dies für die Klärung verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Einnahmengrenzen in § 61 Abs. 2 und 4 SGB V gelten.

  • LSG Niedersachsen, 05.09.2001 - L 4 KR 2/00

    Krankenversicherung - Härtefall - Regelung über vollständige Befreiung nach § 61

    Auszug aus BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 5. September 2001 - L 4 KR 2/00 - wird zurückgewiesen.

    die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen vom 5. September 2001 - L 4 KR 2/00 - und des Sozialgerichts Hannover vom 7. Dezember 1999 - S 11 KR 199/97 - aufzuheben sowie festzustellen, dass die Bescheide der Beklagten vom 30. Juli 1997 und 29. August 1997 in der Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 19. März 1998 insoweit rechtswidrig gewesen sind, als es die Beklagte abgelehnt hat, sie (die Klägerin) von Zuzahlungen für Krankengymnastik und von der Eigenbeteiligung für Zahnersatz in der Weise zu befreien, dass das Einkommen ihrer Familie in Höhe des Existenzminimums für die Jahre 1997 und 1998 unberührt blieb,.

  • LSG Niedersachsen, 11.03.1998 - L 4 KR 97/97
    Auszug aus BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R
    Ihr 1996 gestellter Antrag, von Zuzahlungspflichten und Fahrkosten vollständig befreit zu werden, weil das Familieneinkommen die Einnahmengrenze nach § 61 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) unterschreite, war ohne Erfolg geblieben; das Landessozialgericht Niedersachsen (LSG) hatte angenommen, dass die Bruttoeinnahmen der Familie 1996 und 1997 jeweils über der Einnahmengrenze lagen (Urteil vom 11. März 1998 - L 4 KR 97/97 = juris-dok KSRE075040518).

    Der Zulässigkeit der Umstellung auf eine Fortsetzungsfeststellungsklage steht das rechtskräftige Urteil des LSG Niedersachsen vom 11. März 1998 - L 4 KR 97/97 - nicht entgegen.

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BSG, 16.12.2003 - B 1 KR 26/01 R
    Andererseits folgt aus dem in Art. 6 Abs. 1 GG geregelten Schutz der Familie angesichts des dem Gesetzgeber zustehenden weiten sozialpolitischen Gestaltungsspielraums - zumal bei der Regelung komplexer Sachverhalte - nicht, dass der Staat auch jedwede zusätzliche finanzielle Belastung von Familien vermeiden müsste (vgl BVerfGE 87, 1, 35 = SozR 3-5761 Allg Nr. 1; BVerfGE 97, 332, 349; BSG SozR 3-2500 § 10 Nr. 21 S 104).
  • BVerwG, 11.10.1985 - 5 B 80.85

    Kindergeld als Einkommen i.S.d. § 76 Abs. 1 Bundessozialhilfegesetz (BSHG) -

  • BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84

    Steuerfreies Existenzminimum

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

  • BVerfG, 22.02.1984 - 1 BvL 10/80

    Zwangsläufige Unterhaltsaufwendungen

  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvL 5/91

    Grundfreibetrag

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

  • BSG, 09.12.1981 - 12 RK 55/81

    Kindergeld - Einnahmen zum Lebensunterhalt - Beitragspflicht - Bestimmung des

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

  • BSG, 20.09.1995 - 6 RKa 37/94

    Keine rückwirkende Genehmigung zur Anstellung eines Zahnarztes

  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 47/99 R

    Wohlverstandenes Interesse bei Abtretung des Arbeitslosenhilfeanspruches

  • BSG, 19.11.1996 - 1 RK 18/95

    Klage auf Befreiung von der Zuzahlungspflicht nach § 61 Abs. 1 SGB V , Zulassung

  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 R

    Rechtliche Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen des angefochtenen Urteils

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 22/93

    Krankenversicherung - Krankenhausarzt - Ermächtigung - Mutterschaftsvorsorge -

  • BSG, 02.01.1979 - 11 RA 54/78

    Revision - Materiell-rechtliche Rüge - Begründung der Revision

  • BSG, 30.09.2015 - B 12 KR 15/12 R

    Rentenversicherung - Krankenversicherung - Pflegeversicherung - Beitragsbemessung

    Hinzu kommt speziell im Beitragsrecht der GKV, dass ein nicht unerheblicher Anteil der Krankheitskosten von der nicht mehr erwerbstätigen Generation selbst getragen wird, weil auch Rentner selbst Beiträge zur GKV aufbringen, sodass hier gerade keine eindeutige "überproportionale" Umverteilung von der jungen zur alten Generation erfolgt (vgl hierzu bereits BSG BSGE 92, 46 RdNr 33 = SozR 4-2500 § 61 Nr. 1 RdNr 34 ; Lenze, EuGRZ 2001, 280, 282 Fn 16) .
  • BSG, 22.04.2008 - B 1 KR 10/07 R

    Krankenversicherung - Belastungsgrenze - Arbeitslosengeld-II-Bezieher -

    Der isolierte Blick auf einzelne Regelungsteile vermag nicht Defizite aufzudecken, die sich erst aus dem Zusammenspiel aller Regelungen ergeben (vgl dazu BVerfGE 102, 127, 140 = SozR 3-2400 § 23a Nr. 1, dort insoweit nicht abgedruckt; BVerfGE 85, 337, 340; BVerfGE 82, 60, 84 = SozR 3-5870 § 10 Nr. 1; ebenso bereits BSGE 92, 46 RdNr 28 ff = SozR 4-2500 § 61 Nr. 1 RdNr 29 ff).

    Die Steuerungswirkung von Zuzahlungen und Eigenbeteiligungen hat die Rechtsprechung bereits in der Vergangenheit als verfassungsgemäß angesehen (vgl BVerfGE 115, 25 = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 27; BSGE 92, 46 RdNr 33 = SozR 4-2500 § 61 Nr. 1 RdNr 32 mwN; zur Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil vgl BVerfG 1. Senat 3. Kammer, Beschluss vom 12.9.2007 - 1 BvR 1098/04; BSGE 75, 171, 174 = SozR 3-2500 § 61 Nr. 6 S 29; siehe auch Schlegel in jurisPK-SGB V § 1 RdNr 79).

  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines

    Diese Regelung des SGG gilt ausdrücklich für Anfechtungsklagen, ist aber entsprechend auf kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklagen anzuwenden (stRspr, vgl zB BSGE 92, 46 = SozR 4-2500 § 61 Nr. 1; Hauck in Hennig, SGG, Stand Oktober 2011, § 131 RdNr 59 mwN).
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