Rechtsprechung
   BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,117
BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R (https://dejure.org/2006,117)
BSG, Entscheidung vom 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R (https://dejure.org/2006,117)
BSG, Entscheidung vom 24. Mai 2006 - B 11a AL 7/05 R (https://dejure.org/2006,117)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,117) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit - verdecktes Treuhandkonto - Untersuchungsgrundsatz - Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakt - Beweislast - Beweislosigkeit

  • openjur.de

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit; Bedürftigkeitsprüfung; Vermögensverwertung; Sparguthaben; stille Abtretung; Untersuchungsgrundsatz; Beweislast

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderung einer Arbeitslosenhilfe; Bedürftigkeit als Voraussetzung einer Gewährung der Sozialleistung; Vertrauen auf den Bestand eines Verwaltungsaktes; Berücksichtigung von finanziellen Ressourcen im Zusammenhang mit der Abtretung eines Vermögenswertes; Sparguthaben ...

  • Judicialis

    AFG § 134 Abs 1 S 1 Nr 3; ; AFG § 137 Abs 2; ; AlhiV § 6 Abs 1; ; SGB X § 45; ; BGB § 117; ; BGB § 808; ; ZPO § 771; ; SGG § 103

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, Vermögensverwertung bei der Bedürftigkeitsprüfung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Abgetretenes Vermögen wird Arbeitslosen nicht angerechnet - Stille Abtretung muss bei Bedürftigkeitsprüfung beachtet werden

Besprechungen u.ä.

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 10.11.2006)

    Rückforderung von Arbeitslosengeld 2 bei abgetretenem oder verwaltetem Vermögen? // Rechtsschein der Kontoinhaberschaft nicht ausreichend

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 96, 238
  • NZS 2007, 161 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (303)Neu Zitiert selbst (32)

  • LSG Hessen, 09.05.2001 - L 6 AL 432/00

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
    So hat etwa das Hessische LSG (Urteil vom 9. Mai 2001 - L 6 AL 432/00 - veröffentlicht in juris) zwar älterer Rechtsprechung des BGH (NJW 1971, 559, vgl hierzu auch Canaris NJW 1973, 825, 832) den Grundsatz entnommen, ein verdeckter Treuhänder, der den Rechtsschein der Vermögensinhaberschaft erzeuge, müsse sich hieran auch im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung durch Sozialleistungsträger festhalten lassen; das Hessische LSG hat hieraus jedoch nicht gefolgert, es erübrigten sich damit weitere Ermittlungen.

    Insofern kann an zum Teil bereits zitierte Rechtsprechung der Instanzgerichte (ua LSG Hessen, Urteil vom 9. Mai 2001 - L 6 AL 432/00 -, vgl aber auch etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 18. November 2004 - L 11 AL 196/03, oder LSG Brandenburg, Urteil vom 28. August 1997 - L 8 Ar 41/96 - E-LSG AL-165) angeknüpft werden, die in ähnlichen Fällen stillschweigend oder ausdrücklich von einer Umkehr der Beweislast ausgegangen ist.

  • BSG, 26.11.1992 - 7 RAr 38/92

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Beweislast - Arbeitsablehnung - Gesundheitliche

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
    a) Das LSG wird zunächst im Rahmen der Amtsermittlung (§ 103 SGG) nach Ausschöpfung aller verfügbaren Erkenntnisquellen (vgl BSGE 71, 256, 258 f = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7 mwN) tatsächliche Feststellungen zu treffen haben, ob die vom Kläger vorgelegten Vereinbarungen überhaupt getroffen worden sind oder ob es sich um bloße Schutzbehauptungen handelt.

    Zu beachten ist jedoch, dass eine Ausnahme von dieser grundsätzlichen Beweislastverteilung dann gerechtfertigt sein kann, wenn in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Arbeitslosen wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, dh wenn eine besondere Beweisnähe zum Arbeitslosen vorliegt (vgl bereits in anderem Zusammenhang - Sperrzeit - BSGE 71, 256, 263 = SozR 3-4100 § 119 Nr. 7; seit 1. Januar 2003 gesetzlich geregelt in dem neu eingefügten Satz 2 des § 144 Abs. 1 SGB III idF des Gesetzes vom 23. Dezember 2002 , jetzt § 144 Abs. 1 Satz 4 SGB III).

  • BSG, 07.09.1988 - 7 RAr 81/87

    Beamtenstellung - Aufgabe - Arbeitslosigkeit - Gelegenheitsarbeit - Vater -

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
    Ob der Arbeitslose einen als Vermögen zu berücksichtigenden Anspruch auf ein Sparguthaben hat, beurteilt sich allein nach bürgerlichem Recht (vgl BSGE 64, 47, 48 = SozR 4100 § 138 Nr. 22).

    Weder im Gesetz noch in der AlhiV findet sich aber ein Ansatz für die Berücksichtigung im maßgeblichen Zeitraum nicht vorhandenen, also fiktiven Vermögen (vgl auch BSG SozR 4100 § 134 Nr. 16; BSGE 64, 47, 51 f = SozR 4100 § 138 Nr. 22; Ebsen in Gagel, SGB III, Stand 2003, § 193 RdNr 127 ff).

  • LSG Bayern, 18.11.2004 - L 11 AL 196/03

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe; Rückwirkende Aufhebung der

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
    Insofern kann an zum Teil bereits zitierte Rechtsprechung der Instanzgerichte (ua LSG Hessen, Urteil vom 9. Mai 2001 - L 6 AL 432/00 -, vgl aber auch etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 18. November 2004 - L 11 AL 196/03, oder LSG Brandenburg, Urteil vom 28. August 1997 - L 8 Ar 41/96 - E-LSG AL-165) angeknüpft werden, die in ähnlichen Fällen stillschweigend oder ausdrücklich von einer Umkehr der Beweislast ausgegangen ist.
  • BGH, 24.01.1980 - III ZR 169/78
    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
    Ein Scheingeschäft liegt vor, wenn die Parteien einverständlich nur den äußeren Schein eines Rechtsgeschäfts hervorrufen, die mit dem Geschäft verbundenen Rechtsfolgen aber nicht eintreten lassen wollen (vgl BGH NJW 1980, 1572).
  • BSG, 20.01.1977 - 8 RU 52/76
    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
    Allgemein gilt, dass die Unerweislichkeit einer Tatsache im Zweifel zu Lasten desjenigen Beteiligten geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (vgl BSGE 6, 70, 73; 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27).
  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
    Allgemein gilt, dass die Unerweislichkeit einer Tatsache im Zweifel zu Lasten desjenigen Beteiligten geht, der aus ihr eine ihm günstige Rechtsfolge herleitet (vgl BSGE 6, 70, 73; 43, 110, 112 = SozR 2200 § 548 Nr. 27).
  • BSG, 20.03.1980 - 7 RAr 21/79

    Meldeaufforderung - Mitwirkungsverlangen - Rechtsfolgenbelehrung - Unterlassene

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
    Da im vorliegenden Fall die Rechtmäßigkeit eines Rücknahme- und Rückforderungsbescheids auf der Grundlage des § 45 SGB X iVm § 330 Abs. 2 SGB III im Streit steht, trifft grundsätzlich die Beklagte die objektive Beweislast für das Vorliegen der Rechtswidrigkeit des ursprünglichen Bewilligungsbescheides (vgl BSG SozR 4100 § 132 Nr. 1, S 11).
  • BSG, 06.04.2000 - B 11 AL 31/99 R

    Keine Anrechnung von durch Veruntreuung erlangtes Vermögen im Rahmen der

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
    Da der Kläger geltend macht, die ihm im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung zugerechneten Sparguthaben seien wegen einer Abtretung an seinen Bruder (Vereinbarung vom 5. Juli 1993) überhaupt nicht mehr sein Vermögen bzw Vermögen seiner Ehefrau gewesen, stellt sich im vorliegenden Fall nicht die Frage nach der Möglichkeit oder der Zumutbarkeit einer Verwertung vorhandenen Vermögens bezogen auf den maßgeblichen Stichtag des Alhi-Beginns (vgl hierzu etwa BSG SozR 3-4100 § 137 Nr. 12 oder BSGE 87, 143 = SozR 3-4220 § 6 Nr. 8).
  • BGH, 18.01.2005 - X ZR 264/02

    Rechte eines Dritten an einem auf seinen Namen angelegten Sparbuch

    Auszug aus BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R
    Die Legitimationswirkung hat aber im Wesentlichen nur zur Folge, dass in der Regel die Vorlage des Sparbuchs verlangt wird (vgl OLG Düsseldorf BB 1992, 673; zur möglichen Indizwirkung des Besitzes vgl auch BGH NJW 2005, 980); sie stellt als solche kein vermögenswertes Recht im Sinne des Vermögensbegriffs des Rechts der Alhi dar und schließt nicht aus, dass der Anspruch auf Rückzahlung der Spareinlage ohne Änderung der Eintragung im Sparbuch abgetreten wird (vgl Marburger in Staudinger, Komm zum BGB, 2002, § 808 RdNr 47 mwN sowie - zum Schuldnerschutz - Palandt, Komm zum BGB, 65. Aufl, § 407 RdNr 1 ff).
  • BSG, 21.03.1996 - 11 RAr 95/95

    Vorbereitung auf Habilitation keine Berufsausbildung, Zumutbarkeit der Verwertung

  • BFH, 05.02.1988 - III R 234/84

    Steuerrechtliche Berücksichtigung eines Pachtverhältnisses zwischen Schwiegersohn

  • BSG, 25.03.1999 - B 7 AL 28/98 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Zumutbarkeit -

  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 151/95

    Drittwiderspruchsrecht bei Vollstreckungsmaßnahmen von Gläubigern des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2002 - L 12 AL 40/01

    Arbeitslosenversicherung

  • BGH, 01.07.1993 - IX ZR 251/92

    Widerspruchsrecht des Treugebers

  • BSG, 12.05.1993 - 7 RAr 56/92

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeit - Private Unfallversicherung

  • BFH, 25.06.2002 - X B 30/01

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen; Fahrten zwischen Wohnung und

  • BGH, 16.12.1970 - VIII ZR 36/69

    Pfändung eines Postscheckguthabens - Voraussetzungen für ein echtes

  • BSG, 21.11.2002 - B 11 AL 10/02 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

  • BFH, 15.07.1997 - VIII R 56/93

    Keine Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung nach § 17 EStG im Wege der

  • LSG Rheinland-Pfalz, 24.02.2005 - L 1 AL 84/03

    Auch nur treuhänderisch verwaltetes Vermögen ist eigenes Vermögen

  • OLG Düsseldorf, 26.08.1998 - 11 U 75/97
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.03.2002 - L 1 AL 85/01

    Arbeitslosenversicherung

  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 35/00 R

    Zumutbarkeit der Vermögensverwertung bei der Arbeitslosenhilfe

  • BGH, 24.04.1975 - III ZR 147/72

    Legitimationswirkung des Sparbuchs

  • LSG Saarland, 04.11.2003 - L 6 AL 13/01

    Ausführungsbescheid - Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung -

  • BSG, 11.02.1976 - 7 RAr 159/74

    Einkommen - Leistung in Geld - Leistung in Geldeswert - Zahlungszeitraum der

  • VG Hamburg, 28.05.2004 - 8 K 1935/03
  • LSG Brandenburg, 27.06.2003 - L 10 AL 4/02
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1991 - 6 U 275/90

    Auszahlung ohne Vorlage des Sparbuchs L

  • VG Aachen, 05.07.2005 - 5 K 3571/04
  • BSG, 17.06.2010 - B 14 AS 46/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Darlehen von

    Weil und soweit der für den Hilfebedürftigen günstige Umstand, dass ein nachgewiesener Zufluss gleichwohl als Einkommen nicht zu berücksichtigen ist, seine Sphäre betrifft, obliegen ihm bei der Aufklärung der erforderlichen Tatsachen Mitwirkungspflichten; die Nichterweislichkeit der Tatsachen geht zu seinen Lasten.Bei der vorzunehmenden Prüfung, ob überhaupt ein wirksamer Darlehensvertrag geschlossen worden ist, können einzelne Kriterien des sog Fremdvergleichs (vgl dazu im Einzelnen nur BFHE 165, 53) herangezogen und bei der abschließenden, umfassenden Würdigung aller relevanten Umstände des Einzelfalles mit eingestellt werden (vgl schon BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 für eine behauptete Abtretung und BSG Urteil vom 24.5.2006 - B 11a AL 49/05 R für eine verdeckte Treuhandabrede) .
  • BSG, 15.06.2016 - B 4 AS 41/15 R

    Rücknahme rechtswidriger Bewilligungen von Arbeitslosengeld II - Nichtangabe von

    Das ist anzunehmen, wenn in dessen persönlicher Sphäre oder in dessen Verantwortungssphäre wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind und die zeitnahe Aufklärung des Sachverhalts durch unterlassene Angaben oder unzureichende Mitwirkung bei der Sachverhaltsaufklärung erschwert oder verhindert wird (vgl zur Beweislastumkehr für den vorzeitigen Verbrauch einer Abfindungszahlung BSG vom 10.9.2013 - B 4 AS 89/12 R - BSGE 114, 188 = SozR 4-4200 § 11 Nr. 62, RdNr 32; zu unterlassenen Angaben von Sparbüchern: BSG vom 13.9.2006 - B 11a AL 13/06 R - juris RdNr 18; BSG vom 24.5.2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4, RdNr 33).
  • BSG, 20.02.2020 - B 14 AS 52/18 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rückwirkung des Leistungsantrags auf den

    Denn zu berücksichtigen ist allein das tatsächlich vorhandene Vermögen; fiktives Vermögen bleibt unberücksichtigt (so zur Alhi, BSG vom 24.5.2006 - B 11a AL 7/05 R - BSGE 96, 238 = SozR 4-4220 § 6 Nr. 4 RdNr 25 mwN; zum SGB II: Bayerisches LSG vom 23.7.2015 - L 11 AS 681/14 - juris RdNr 19 ff; LSG Baden-Württemberg vom 22.9.2015 - L 9 AS 5084/13 - juris RdNr 27; Frank in GK-SGB II, K § 12 RdNr 8, Stand April 2016; Geiger in LPK-SGB II, 6. Aufl 2017, § 12 RdNr 96; Hengelhaupt in Hauck/Noftz, SGB II, K § 12 RdNr 218, Stand Januar 2016; Lange in Eicher/Luik, SGB II, 4. Aufl 2017, § 12 RdNr 28; Radüge/Formann in jurisPK-SGB II, 4. Aufl 2015, § 12 RdNr 37; jeweils mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht