Rechtsprechung
BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- lexetius.com
Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen - Höhe des Regelentgelts - kein Arbeitseinkommen bei Einstellung der bisherigen Mitarbeit im Unternehmen
- openjur.de
Krankenversicherung; Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen; Höhe des Regelentgelts; kein Arbeitseinkommen bei Einstellung der bisherigen Mitarbeit im Unternehmen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen; "Regelentgelt" i.S.d. § 47 Abs. 4 S. 2 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)
- Judicialis
SGB V § 47 Abs 1; ; SGB V § 47 Abs 4 S 2; ; SGB V § 49 Abs 1 Nr 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)
Ermittlung des Arbeitseinkommens eines Selbstständigen zur Bestimmung der Krankengeldhöhe
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Ermittlung des Arbeitseinkommens eines Selbstständigen zur Bestimmung der Krankengeldhöhe
Verfahrensgang
- SG Potsdam, 01.12.2004 - S 3 KR 43/03
- LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2006 - L 24 KR 3/05
- BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R
Papierfundstellen
- BSGE 98, 43
Wird zitiert von ... (62) Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 30.03.2004 - B 1 KR 32/02 R
Krankengeldhöhe - freiwillig Versicherter - hauptberuflich selbstständig …
Auszug aus BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R
Für die Berechnung des Krankengeldes ist bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen im Sinne einer widerlegbaren Vermutung ein Regelentgelt zu Grunde zu legen, das dem Betrag entspricht, aus dem zuletzt vor Eintritt der AU Beiträge entrichtet worden sind (Abgrenzung zu BSG vom 30.3.2004 - B 1 KR 32/02 R = BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1).Zwar hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 30. März 2004 (B 1 KR 32/02 R, BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, Leitsatz und RdNr 6 ff) ausgeführt, dass sich das Krg eines freiwillig versicherten hauptberuflich selbstständig Erwerbstätigen nach dem erzielten Arbeitseinkommen und nicht nach dem für die Beitragsbemessung maßgebenden Mindesteinkommen bemisst.
- BSG, 05.07.2005 - B 1 KR 7/04 R
Antrag auf Vorabentscheidung nach Art 234 EG - Berechnung des Krankengeldes bei …
Auszug aus BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R
Diese durch den Wortlaut des § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V angeordnete Vorgehensweise entspricht sowohl der Funktion des Krg als auch den Erfordernissen der Verwaltungspraktikabilität (zum Ganzen zusammenfassend Beschluss des Senats vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R - SGb 2006, 476). - BSG, 24.02.1982 - 2 RU 42/81
Anspruch eines Selbständigen auf Übergangsgeld bei Berufshilfsmaßnahmen
Auszug aus BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R
Für die gesetzliche Unfallversicherung hat das BSG angenommen, von einem Verlust des Arbeitseinkommens eines selbstständig Tätigen sei dann auszugehen, wenn er im Unternehmen persönlich mitgearbeitet hat und diese Mitarbeit für einen nicht unbedeutenden Zeitraum wegen AU entfällt; der Ausfall des Arbeitseinkommens müsse in diesen Fällen nicht konkret ermittelt werden (…vgl BSGE 36, 133 = SozR Nr. 5 zu § 560 RVO; BSGE 53, 127, 132 = SozR 2200 § 568 Nr. 7: "fiktiver Einkommensverlust"). - BSG, 23.08.1973 - 2 RU 238/72
Unternehmer - Freiwillig Versicherter - Arbeitskraft - Ausfall - …
Auszug aus BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R
Für die gesetzliche Unfallversicherung hat das BSG angenommen, von einem Verlust des Arbeitseinkommens eines selbstständig Tätigen sei dann auszugehen, wenn er im Unternehmen persönlich mitgearbeitet hat und diese Mitarbeit für einen nicht unbedeutenden Zeitraum wegen AU entfällt; der Ausfall des Arbeitseinkommens müsse in diesen Fällen nicht konkret ermittelt werden (vgl BSGE 36, 133 = SozR Nr. 5 zu § 560 RVO;… BSGE 53, 127, 132 = SozR 2200 § 568 Nr. 7: "fiktiver Einkommensverlust").
- BSG, 02.09.2009 - B 12 KR 21/08 R
Krankenversicherung - freiwillig versicherter hauptberuflich selbständig …
Entsprechende Anforderungen ergäben sich auch nicht aus den Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) vom 22.3.2006 (B 12 KR 14/05 R) und vom 14.12.2006 (B 1 KR 11/06 R).Aus dem vom Kläger angeführten Urteil des 1. Senats des BSG vom 14.12.2006 (B 1 KR 11/06 R, BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7) ergibt sich nichts anderes.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2023 - L 5 KR 578/22 Aufgrund der Entgeltersatzfunktion werde bei hauptberuflich Selbständigen, die regelmäßig keine Mitarbeiter beschäftigten, für die Tage der Arbeitsunfähigkeit von einem vollständigen Wegfall ihres Einkommens ausgegangen (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R).
Dieses "Rosinenpicken" widerspreche der gesetzlichen Konzeption und dem Wortlaut des § 47 Abs. 4 Satz2 SGB V. Soweit der Kläger auf die Entscheidung des BSG vom 14.12.2006 (B 1 KR 11/06 R) abstelle, ergebe sich hieraus nichts Gegenteiliges.
Hiervon kann ausnahmsweise nur dann abgewichen und die Vermutung widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Betrag erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R Rn. 10).
Dabei ist im Regelfall das schon für die Beitragsbemessung maßgebend gewesenen Arbeitseinkommen zu berücksichtigen (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R Rn. 11).
Nur in diesem Fall muss das vor Eintritt der AU erzielte Arbeitseinkommen konkret ermittelt werden (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R Rn. 11).
Dies kommt etwa in Betracht, wenn der Versicherte Beiträge nicht nur aus seinem Arbeitseinkommen, sondern zu einem erheblichen Teil auch aus sonstigen beitragspflichtigen Einnahmen (z.B. aus Kapitalvermögen oder Vermietung) entrichtet hat oder, falls die Beiträge im Wesentlichen nur aus dem Arbeitseinkommen zu entrichten waren, wenn eine evidente Diskrepanz zwischen tatsächlichem Einkommen und der Beitragsbemessungsgrundlage besteht (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R Rn. 11).
Diese durch den Wortlaut des § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V angeordnete Vorgehensweise entspricht sowohl der Funktion des Krankengeldes als auch den Erfordernissen der Verwaltungspraktikabilität (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R Rn. 12 m.w.N.).
Diesen Gesichtspunkten wird Rechnung getragen, wenn gemäß § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V als Regelentgelt auf die zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit maßgeblich gewesene Beitragsbemessungsgrundlage und damit diejenigen Verhältnisse im aktuellen Versicherungsverhältnis abgestellt wird, die anhand einfach festzustellender Tatsachen (letzte Beitragsbemessungsgrundlage) rasch und verwaltungspraktikabel ermittelt werden können (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R Rn. 12).
Denn Versicherte, die dauerhaft ein Arbeitseinkommen unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze erwirtschaften, dürften regelmäßig ein Interesse daran haben, ihre Beitragslast durch den Nachweis eines geringeren Arbeitseinkommens in dem durch § 240 Abs. 4 Satz 2 SGB V eröffneten Rahmen zu verringern und "einkommensangemessene" Beiträge zu zahlen (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R Rn. 12).
Die Berechnung des Arbeitsentgelts entsprechend der zuletzt maßgeblich gewesenen Beitragsbemessungsgrundlage ist anderen Methoden nicht unterlegen (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R Rn. 13).
Nur wenn ausnahmsweise konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betrag, welcher zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit der Beitragsbemessung zu Grunde lag, hinsichtlich des Arbeitseinkommens erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war, ist eine möglichst zeitnahe Ermittlung des maßgeblichen Arbeitseinkommens anzustreben (BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R Rn. 14).
Denn - anders als im Falle der Beitragsbemessung anhand fiktiver Werte - hat es die versicherte Person in dieser Konstellation in der Hand, die Beitragslast entsprechend der tatsächlichen Verhältnisse anzupassen und "einkommensangemessene" Beiträge zu zahlen (vgl. BSG vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R Rn. 12).
- BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 8/08 R
Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter …
Dagegen spreche nicht das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 14.12.2006 (BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7).Mit der Revision rügt der Kläger die Verletzung des § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V. Wenn konkrete Anhaltspunkte dafür gegeben seien, dass das dem Beitrag zugrunde liegende Regelentgelt erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspreche, müsse nach dem Urteil des BSG vom 14.12.2006 (aaO) das tatsächlich erzielte Einkommen vor dem Eintritt der AU ermittelt werden.
Hiervon kann ausnahmsweise nur dann abgewichen und die Vermutung widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieser Betrag erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (vgl BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 9, in Abgrenzung zu BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, jeweils RdNr 6 ff).
Angeknüpft wird demnach an das Einkommensteuerrecht, nach dem das Kalenderjahr der maßgebliche Veranlagungszeitraum ist (vgl § 25 Abs. 1 Einkommensteuergesetz; BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 13).
Der Kläger kann für sich nichts daraus ableiten, dass der erkennende Senat eine Ermittlung des tatsächlichen Einkommens für erforderlich hält, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Betrag, welcher zuletzt vor Eintritt der AU der Beitragsbemessung zugrunde lag, hinsichtlich des Arbeitseinkommens erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 14).
Fehlt es - wie hier - bei Beginn der AU an einer Feststellung des steuerlichen Gewinns durch das Finanzamt, ist das Arbeitseinkommen von der Krankenkasse von Amts wegen zu ermitteln (BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 15).
- BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 28/07 R
Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des …
Die Vermutung kann demnach widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Einkommen erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (vgl BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 9, in Abgrenzung zu BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1) .Angeknüpft wird demnach an das Einkommensteuerrecht, nach dem das Kalenderjahr der maßgebliche Veranlagungszeitraum ist (vgl § 25 Abs. 1 EStG; BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 13).
An die Tatsachenermittlungen, die der letzten Festsetzung des Mindestbeitrags vor Eintritt der AU zugrunde lagen, ist aus den gleichen Gründen anzuknüpfen, die der erkennende Senat bereits für den Regelfall des Rückgriffs auf die Beitragsbemessungsgrundlage in seinem Urteil vom 14.12.2006 (BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7; vgl auch Beschluss des 1. Senats vom 28.7.2008 - B 1 KR 44/08 B - juris) dargelegt hat: Bei der Frage, welches Arbeitseinkommen der Versicherte vor Eintritt der AU zuletzt erzielt und damit seine Einkommenssituation geprägt hat, muss berücksichtigt werden, dass der Versicherte typischerweise zur Sicherung seines Lebensunterhalts auf das Krg angewiesen ist und die Bewilligung rasch erfolgen muss.
Diesen Gesichtspunkten wird nicht nur Rechnung getragen, wenn gemäß § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V für das Regelentgelt auf die zuletzt vor Eintritt der AU maßgeblich gewesene Beitragsbemessungsgrundlage und damit auf diejenigen Verhältnisse im aktuellen Versicherungsverhältnis abgestellt wird, die anhand einfach festzustellender Tatsachen (letzte Beitragsbemessungsgrundlage) rasch und verwaltungspraktikabel ermittelt werden können (so BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, jeweils RdNr 12 f) .
- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 8/07 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung - Rentner - kein …
Zu erwartendes und deshalb durch Gewährung von Krg zu berücksichtigendes (…vgl näher BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 4, zur Veröffentlichung auch in BSGE vorgesehen; BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen), der Beitragsberechnung unterliegendes Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen des Klägers fehlte damit für die hier maßgebliche Zeit ab 1.6.2003.Entscheidend ist insoweit, dass Versicherte nach der ständigen Rechtsprechung des Senats Krg grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beanspruchen können, die sie vor Eintritt der AU bzw vor Beginn einer stationären Behandlung als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen haben und die wegen der Erkrankung entfallen (…vgl BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, jeweils RdNr 6;… BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 4 RdNr 20 mwN; zuletzt BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - RdNr 12, zur Veröffentlichung vorgesehen).
- BSG, 12.03.2013 - B 1 KR 4/12 R
Krankenversicherung - kein Krankengeldanspruch eines freiwillig versicherten …
Die Vermutung kann widerlegt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass dieses Einkommen erkennbar nicht der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation des Versicherten vor Eintritt der AU entspricht, weil sein tatsächliches Arbeitseinkommen wesentlich geringer war (vgl BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, RdNr 9, in Abgrenzung zu BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1;… BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 10 RdNr 13 mwN) .Dem entspricht es sinngemäß, dass der erkennende Senat andererseits - ohne weitere Ermittlungsnotwendigkeiten anzunehmen - davon ausgeht, dass ein vollständiger Verlust des Arbeitseinkommens durch AU eintritt, wenn der Versicherte vor Beginn der AU im Unternehmen hauptberuflich persönlich mitgearbeitet hat und diese Mitarbeit nunmehr aufgrund der AU entfällt (vgl BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7, RdNr 17) .
- BSG, 30.10.2013 - B 12 KR 21/11 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Beitragsbemessung - nicht …
Der Auslegung des § 240 SGB V zur Maßgeblichkeit des Einkommens aus Vermietung und Verpachtung nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts zum Nachweis des Einkommens allein durch Einkommensteuerbescheide steht im Übrigen nicht entgegen, dass im Leistungsrecht der GKV - in Bezug auf die Berechnung der Höhe von Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld - abweichende Grundsätze gelten können (vgl bereits BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 18 einerseits, BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 andererseits) . - BSG, 28.05.2015 - B 12 KR 12/13 R
Krankenversicherung - freiwilliges Mitglied - Berücksichtigung von Einkünften aus …
Schließlich steht der Auslegung des § 240 SGB V im Sinne der Maßgeblichkeit der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach den Grundsätzen des Einkommensteuerrechts und eines Nachweises von Einnahmen durch Einkommensteuerbescheide auch nicht entgegen, dass im Leistungsrecht der GKV - in Bezug auf die Berechnung der Höhe von Entgeltersatzleistungen wie dem Krankengeld - abweichende Grundsätze gelten können (vgl bereits BSGE 104, 153 = SozR 4-2500 § 240 Nr. 12, RdNr 18 einerseits, BSGE 98, 43 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 andererseits) . - BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 37/06 R
Krankenversicherung - Krankengeld - Anspruchsberechtigung bestimmt sich nach …
Krg kann nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich nur als Ersatz für diejenigen Einkünfte beansprucht werden, die der Versicherte vor Eintritt der AU bzw vor Beginn der stationären Behandlung als Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat und die wegen der Erkrankung entfallen (…stRspr, vgl BSGE 92, 260 = SozR 4-2500 § 47 Nr. 1, jeweils RdNr 6;… BSG SozR 4-2500 § 47 Nr. 4 RdNr 26 mwN; zuletzt BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - RdNr 11, zur Veröffentlichung vorgesehen). - LSG Sachsen, 23.01.2008 - L 1 KR 44/07
Höhe des Krankengeldes für einen freiwillig versicherten selbstständigen …
Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 14.12.2006 (Az.: B 1 KR 11/06 R) sei die Vorschrift des § 47 Abs. 4 Satz 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Berechnung des Krankengeldes freiwillig versicherter Selbstständiger im Sinne einer widerlegbaren Vermutung dahin zu verstehen, dass ein Regelentgelt zu Grunde zu legen sei, welches dem Betrag entspreche, nach dem zuletzt vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit freiwillige Beiträge entrichtet worden seien.e) Gegen die Maßgeblichkeit des letzten Einkommensteuerbescheides zur Bestimmung des Regelentgelts spricht auch nicht das Urteil des BSG vom 14.12.2006 (B 1 KR 11/06 R).
Sofern in diesen Fällen der zuletzt der Beitragsbemessung zu Grunde liegende Betrag erkennbar höher gewesen sei als das zu diesem Zeitpunkt tatsächlich erzielte Arbeitseinkommen des Versicherten, sei die Vermutung im Sinne des § 47 Abs. 4 Satz 2 SGB V widerlegt, wonach die Beitragsbemessung das Arbeitseinkommen zutreffend widerspiegele (BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 Rn. 9, 11).
Nur in diesem Fall müsse das vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit erzielte Arbeitseinkommen konkret ermittelt werden (BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 Rn. 11 f.).
Das BSG hat in dieser Entscheidung auch klargestellt, dass "von den genannten Ausnahmefällen abgesehen, als Regelentgelt ohne weitere Tatsachenermittlungen auf die zuletzt maßgeblich gewesene Beitragsbemessungsgrundlage abgestellt werden" kann (BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 Rn. 12).
Wenn die Ausnahme zur Regel wird, kann es - wie bereits oben unter c) ausgeführt - nicht bei der vom BSG ausnahmsweise angeregten Inanspruchnahme von Amtshilfe durch das zuständige Finanzamt durch die Krankenkassen bleiben (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 Rn. 15).
Dies ist bei Zugrundelegung der im Dezember 2005 erteilten Auskunft des Finanzamtes H. für das Jahr 2004 - die krankenversicherungsrechtlich einem Einkommensteuerbescheid gleich zu achten ist - bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2005 nach Auffassung des Senats jedoch nicht der Fall (anders in dem vom BSG am 14.12.2006 entschiedenen Fall: Dort wurde das Krankengeld für eine Arbeitsunfähigkeit im Jahr 2001 unter Zugrundelegung der Verhältnisse im Jahr 1996 berechnet [BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 11/06 R - SozR 4-2500 § 47 Nr. 7 Rn. 13]).
Die Folgerungen, die verschiedene Landessozialgerichte aus der Entscheidung des BSG vom 14.12.2006 (B 1 KR 11/06 R) gezogen haben (s. LSG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 26.09.2007 - L 5 KR 25/07 - juris Rn. 20 und LSG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 29.06.2007 - L 24 KR 517/06 - juris Rn. 33-35), stimmen aus den genannten Gründen mit der vom erkennenden Senat vertretenen Ansicht nicht überein.
- BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 7/07 R
Krankenversicherung - Belastungsgrenze für Zuzahlungen - Berücksichtigung - …
- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 2/07 R
Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Entstehenstatbestand - Mitgliedschaft …
- LSG Sachsen, 28.11.2007 - L 1 KR 72/06
Gewährung eines höheren Krankengeldes unter Zugrundelegung des …
- SG Aachen, 13.10.2020 - S 14 KR 115/20
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R
Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum - …
- BSG, 18.02.2016 - B 3 KR 37/15 B
- LSG Rheinland-Pfalz, 26.09.2007 - L 5 KR 25/07
Krankenversicherung - Krankengeldberechnung - freiwillig versicherter …
- BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 1/07 R
Krankenversicherung - Berechnung der Belastungsgrenze für Zuzahlungen - …
- LSG Baden-Württemberg, 30.10.2009 - L 4 KR 4766/08
Krankengeld - Bemessung bei einem freiwillig Versicherten hauptberuflich …
- BSG, 24.07.2009 - B 1 KR 85/08 B
- SG Aachen, 30.10.2018 - S 14 KR 455/17
Zugehörigkeit der Ehefrau zur gesetzlichen Familienkrankenversicherung der …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2022 - L 15 U 439/19
Anspruch auf Verletztengeld in der gesetzlichen Unfallversicherung Anforderungen …
- LSG Thüringen, 01.11.2016 - L 6 KR 178/15
Krankenversicherung - Höhe und Berechnung des Krankengeldes - freiwillig …
- BSG, 15.01.2020 - B 3 KR 21/19 B
Anspruch auf höheres Krankengeld nach dem Mindesteinkommen bei einem …
- LSG Thüringen, 26.02.2013 - L 6 KR 202/10
Krankenversicherung - hauptberuflich selbständig Erwerbstätiger - Höhe des …
- SG Altenburg, 15.01.2015 - S 4 KR 1984/13
Berechnung des Krankengeldes für einen hauptberuflich selbständig freiwillig …
- LSG Thüringen, 28.02.2012 - L 6 KR 16/08
Krankenversicherung - Krankengeld - Bemessung bei hauptberuflich selbstständig …
- BSG, 26.06.2007 - B 1 KR 19/06 R
Krankenversicherung - freiwillig Versicherter - Ausschluss - Krankengeldanspruch
- LSG Niedersachsen-Bremen, 18.06.2013 - L 4 KR 579/10
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2009 - L 4 KR 1639/08
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 KR 4868/14
- LSG Baden-Württemberg, 22.04.2015 - L 5 KR 114/14
- SG Düsseldorf, 26.07.2007 - S 8 KR 202/06
Krankenversicherung
- LSG Baden-Württemberg, 20.05.2010 - L 11 KR 1469/10
- BSG, 10.05.2010 - B 1 KR 144/09 B
(Krankenversicherung - Berechnung des Krankengeldes - freiwillig versicherter …
- LSG Rheinland-Pfalz, 18.02.2010 - L 5 KR 101/09
Sozialgerichtliches Verfahren - Wiedereinsetzung bei fehlerhafter Adressierung …
- BSG, 06.11.2008 - B 1 KR 35/07 R
Krankenversicherung - Höhe des Krankengeldes bei Künstlern und Publizisten
- SG Reutlingen, 24.06.2010 - S 14 KR 3892/09
Krankenversicherung - Höhe des Kranken- bzw Mutterschaftsgeldes bei …
- BSG, 30.09.2020 - B 3 KR 30/20 B
Anspruch auf Zahlung von höherem Krankengeld
- LSG Baden-Württemberg, 22.01.2016 - L 4 KR 4082/14
- LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - L 5 KR 95/07
Nachweise für die Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.06.2009 - L 10 KR 51/07
- LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2011 - L 1 KR 61/11
- LSG Baden-Württemberg, 24.06.2022 - L 4 KR 1289/21
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.12.2014 - L 6 KR 76/12
Kranken- und Pflegeversicherung - Zulässigkeit der Festsetzung der Höhe der …
- LSG Sachsen-Anhalt, 30.11.2009 - L 3 R 228/08
- SG Detmold, 30.10.2007 - S 5 KR 150/06
Sonstige Angelegenheiten
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.03.2010 - L 1 B 278/08
Krankengeld; Ausschreibung; Einkommen
- SG Koblenz, 18.09.2019 - S 11 KR 607/18
Krankenversicherung - Höhe und Berechnung des Krankengeldes - freiwillig …
- LSG Berlin-Brandenburg, 29.06.2007 - L 24 KR 517/06
Berücksichtigung des tatsächlichen Arbeitseinkommens bei der Berechnung von …
- SG Düsseldorf, 26.07.2007 - S 8 KR 83/05
Krankenversicherung
- BSG, 05.04.2007 - B 1 KR 3/07 B
- SG Frankfurt/Main, 03.07.2023 - S 14 KR 160/21
- BSG, 21.10.2020 - B 3 KR 49/19 B
Anspruch auf Krankengeld
- LSG Niedersachsen-Bremen, 06.10.2008 - L 4 KR 96/06
- BSG, 22.06.2012 - B 1 KR 73/11 B
- LSG Baden-Württemberg, 25.09.2015 - L 5 KR 4030/14
- BSG, 08.01.2010 - B 1 KR 54/09 B
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 4 KR 367/07
- BSG, 27.05.2008 - B 1 KR 29/08 B
- SG Aurich, 26.11.2015 - S 18 KR 223/12
- LSG Niedersachsen-Bremen, 25.03.2014 - L 4 KR 89/11