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   BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R   

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BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R (https://dejure.org/2009,3226)
BSG, Entscheidung vom 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R (https://dejure.org/2009,3226)
BSG, Entscheidung vom 27. August 2009 - B 13 R 14/09 R (https://dejure.org/2009,3226)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Rentenanteile auf freiwilligen Beiträgen beruhen - Beitragserstattung - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, wenn Rentenanteile auf freiwilligen Beiträgen beruhen; Beitragserstattung; sozialrechtlicher Herstellungsanspruch; Verfassungsmäßigkeit

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 104, 108
  • NZS 2010, 506 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (21)

  • BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 49/96 R

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
    Vor dem Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (L 8 RJ 86/04) einigten sich die Beteiligten im Termin vom 28.9.2005 auf Vorschlag des Senats zur Beendigung des Berufungsverfahrens darauf, dass die Beklagte das Schreiben des Klägers vom 23.12.2000 auch als einen Antrag auf Neuüberprüfung hinsichtlich der Frage der Anrechnung der Verletztenrente auf die gewährte Altersrente ansehe; zur Begründung wies der Senat darauf hin, dass der 4. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) mit Urteil vom 31.3.1998 (B 4 RA 49/96 R) ausdrücklich offen gelassen habe, ob die in § 93 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) geregelte Anrechnung der Verletztenrente auch dann verfassungsmäßig sei, wenn die Beitragsleistung zur Rentenversicherung ganz oder zum Teil auf freiwilligen Beiträgen beruhe.

    (1) (a) Generell begegnet die Anrechnung der Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach näherer Maßgabe des § 93 SGB VI keinerlei verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl BSG vom 28.1. 1999, SozR 3-2600 § 93 Nr. 9 S 90; BSG vom 31.3. 1998, BSGE 82, 83, 86 ff = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7; s ferner, noch zum alten Recht, die Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG vom 19.1. 1968, SozR Nr. 69 zu Art. 3 GG; vom 19.7. 1984, SozR 2200 § 1278 Nr. 11, und vom 30.1. 1985 - 1 BvR 1259/84).

    Hierdurch wird eine Überversorgung durch die Summierung zweier zweckähnlicher Versicherungsleistungen aus zwei Zweigen der Sozialversicherung des SGB vermieden (BSG vom 31.3. 1998, BSGE 82, 83, 90 = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7).

    Selbst wenn man die Lösung in § 93 SGB VI als eigentlich unsystematisch ansieht (so auch BSG 4. Senat vom 31.3. 1998, BSGE 82, 83, 98 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7; vgl ferner BSG 8. Senat vom 16.5. 2001, SozR aaO Nr. 10 S 99; im Einzelnen streitig, vgl Kranig, SF 1999, 18, 20 ff), kann dies allein nicht dazu führen, sie als verfassungswidrig anzusehen (BSG 4. Senat aaO; zu einer ähnlichen Problematik beim Zusammentreffen von Altersruhegeld mit Arbeitslosengeld BVerfG vom 15.6. 1971, BVerfGE 31, 185, 190 ff = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG).

    (bb) Der 4. Senat des BSG hat in seinem Urteil vom 31.3.1998 (BSGE 82, 83, 104 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7) darauf hingewiesen, das "Gesetz zum weiteren Abbau der Notverordnungen in der Rentenversicherung" vom 19.4.1939 (RGBl I 793) habe geregelt, dass beim Zusammentreffen von Renten aus der Renten- und der Unfallversicherung solche Rentenbestandteile der Alters- und Invalidenrente anrechnungsfrei bleiben sollten, die auf freiwilliger Beitragsleistung beruhten; gleichsam symmetrisch hierzu sollten entsprechende Tatbestände der gesetzlichen Unfallversicherung ebenfalls nicht zur Anrechnung der Verletztenrente auf die Rente aus der Rentenversicherung führen.

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
    Es hat vielmehr durchgehend eine Schlechterstellung der in der gesetzlichen Rentenversicherung freiwillig Versicherten gegenüber den Pflichtversicherten als verfassungsgemäß angesehen (s BVerfG vom 17.10.1973, BVerfGE 36, 102 = SozR Nr. 97 zu Art. 3 GG: für Selbstständige mit freiwilligen Beiträgen zur Angestelltenversicherung kein Anspruch auf vorgezogenes Altersruhegeld und auf Anrechnung von Ausfallzeiten; BVerfG vom 1.2.1978, BVerfGE 47, 168 = SozR 2200 § 1246 Nr. 28: Ermittlung des "bisherigen Berufs" für die Rente wegen Berufsunfähigkeit bei freiwillig Weiterversicherten nur aus deren pflichtversicherter Tätigkeit; BVerfG vom 27.1.1982, BVerfGE 59, 287 = SozR 2200 § 1255 Nr. 14: Rentenminderung durch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in bestimmten Fallkonstellationen; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.8.1988, SozR 2200 § 1246 Nr. 156: erneut zum "bisherigen Beruf" freiwillig Versicherter; BVerfG Kammerbeschluss vom 6.7.1989, SozR 5755 Art. 2 § 7a Nr. 2: keine Gleichstellung freiwilliger Rentenversicherungsbeiträge mit Zeiten einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung; BVerfG Kammerbeschluss vom 24.1.1994, NZS 1994, 226: Ausschluss von freiwillig Versicherten beim Arbeitslosenruhegeld; BVerfG Kammerbeschluss vom 18.4.2002, SozR 3-2200 § 1255a Nr. 6: Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur Rentenversicherung für die Bewertung der Zurechnungszeit bei der Rente wegen Berufsunfähigkeit; BVerfG Kammerbeschluss vom 28.2.2005, BVerfGK 5, 125 = SozR 4-2200 § 1248 Nr. 1: Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf rentenversicherungspflichtige Beschäftigte; zuletzt, soweit ersichtlich, BVerfG vom 11.11.2008 - 1 BvL 3/05 ua, Juris-RdNr 72: Bevorzugung der Zeiten mit Pflichtbeiträgen bei der Vertrauensschutzregelung hinsichtlich der Rentenabschläge).

    Es ist deshalb nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber Pflichtversicherte begünstigt (so zusammenfassend BVerfG vom 11.11.2008 aaO).

  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
    Ein Herstellungsanspruch erfordert eine Pflichtverletzung und einen hierdurch hervorgerufenen Schaden auf dem Gebiet des Sozialrechts; als Rechtsfolge ist der Zustand wiederherzustellen, der ohne die Pflichtverletzung bestehen würde, wobei dies jedoch nur durch eine zulässige Amtshandlung geschehen darf (zu den Einzelheiten s zB Senatsurteil vom 11.3. 2004, BSGE 92, 241 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 3, RdNr 19 mwN).
  • BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76

    Zur Verfassungsmäßigkeit von AFG Paragraph 168 Abs 1 S 1 - Zusammentreffen von

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
    Dies gilt insbesondere auch angesichts dessen, dass es primär dem Gesetzgeber überlassen bleibt, welche Rechtslagen er einander gleichstellen oder voneinander unterscheiden will (BVerfG vom 11.3. 1980, BVerfGE 53, 313, 329 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BVerfG vom 23.3. 1994, BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
    Dies gilt insbesondere auch angesichts dessen, dass es primär dem Gesetzgeber überlassen bleibt, welche Rechtslagen er einander gleichstellen oder voneinander unterscheiden will (BVerfG vom 11.3. 1980, BVerfGE 53, 313, 329 = SozR 4100 § 168 Nr. 12; BVerfG vom 23.3. 1994, BVerfGE 90, 226, 239 = SozR 3-4100 § 111 Nr. 6).
  • BSG, 18.08.1983 - 11 RA 60/82

    Herstellungsanspruch - Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Erlöschen

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
    Da das Sozialrechtsverhältnis so hergestellt werden soll, wie es dem Versicherten ohne die Pflichtverletzung zugestanden hätte, lässt sich mit Hilfe des Herstellungsanspruchs ein (hier: unterstellt) pflichtwidriges Verwaltungshandeln nur insoweit berichtigen, als die begehrte Amtshandlung rechtlich zulässig, zumindest nach ihrer wesentlichen Struktur im Gesetz vorgesehen ist (vgl zB BSG vom 18.8. 1983, BSGE 55, 261, 263 = SozR 2200 § 1303 Nr. 27, vom 15.5. 1985, SozR 4100 § 103 Nr. 36 S 85).
  • BSG, 19.02.1987 - 12 RK 55/84
    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
    Die für Fälle des Herstellungsanspruchs postulierte Ausnahme bei Beiträgen, die aufgrund besonderer Vorschriften für längere Zeiträume rückwirkend vor Rentengewährung nachentrichtet worden sind (BSG vom 19.2. 1987, BSGE 61, 175, 179 = SozR 1200 § 14 Nr. 24), greift im Fall des Klägers nicht ein.
  • BSG, 28.05.1980 - 5 RKn 21/79

    Rechtsmäßigkeit eines Beitragsbescheides - Verstoß gegen Art. 3 GG - Umgestaltung

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
    Selbst wenn ein fehlerhaftes Verhalten eines am Beitragseinzug Beteiligten vorliegt, kann der Versicherte keine Erstattung aufgrund eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs verlangen (BSG vom 28.5. 1980, BSGE 50, 129, 132 = SozR 2600 § 121 Nr. 2).
  • BSG, 24.03.1983 - 1 RJ 92/81

    Erstattung rechtmäßig entrichteter Beiträge - Sozialrechtlicher

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
    Denn ein früheres Fehlverhalten des Versicherungsträgers ändert an der Rechtmäßigkeit der erfolgten Beitragsentrichtung nichts (BSG vom 24.3. 1983, BSGE 55, 40, 43 f = SozR 2100 § 27 Nr. 2; die entgegenstehende Aussage des früheren Urteils vom 12.11.1980, SozR 1200 § 14 Nr. 9 ist damit nicht mehr maßgebend).
  • BSG, 16.05.2001 - B 8 KN 2/00 R

    Rentenversicherung - Beitragszuschuß - Höhe - Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 27.08.2009 - B 13 R 14/09 R
    Selbst wenn man die Lösung in § 93 SGB VI als eigentlich unsystematisch ansieht (so auch BSG 4. Senat vom 31.3. 1998, BSGE 82, 83, 98 f = SozR 3-2600 § 93 Nr. 7; vgl ferner BSG 8. Senat vom 16.5. 2001, SozR aaO Nr. 10 S 99; im Einzelnen streitig, vgl Kranig, SF 1999, 18, 20 ff), kann dies allein nicht dazu führen, sie als verfassungswidrig anzusehen (BSG 4. Senat aaO; zu einer ähnlichen Problematik beim Zusammentreffen von Altersruhegeld mit Arbeitslosengeld BVerfG vom 15.6. 1971, BVerfGE 31, 185, 190 ff = SozR Nr. 18 zu Art. 14 GG).
  • BSG, 21.06.1990 - 12 RK 27/88

    Herstellungsanspruch bei unterlassener oder ungenügender Aufklärung der

  • BVerfG, 28.02.2005 - 1 BvR 615/97

    Beschränkung des Anspruchs auf Altersrente wegen Arbeitslosigkeit auf

  • BSG, 23.05.1996 - 13 RJ 17/95

    Versicherungsrechtliche Voraussetzungen der Berufs- bzw Erwerbsunfähigkeitsrente

  • BVerfG, 27.01.1982 - 1 BvR 562/78

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Rentenminderung bei freiwilliger

  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 88/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens eines Anspruchs auf Altersruhegeld bei Erhalt von

  • BVerfG, 24.01.1994 - 1 BvR 10/93

    Versagung des Arbeitslosenruhegeldes nach § 25 Abs. 2 AVGtrotz Leistung

  • BSG, 28.01.1999 - B 8 KN 10/97 R

    Verfassungsmäßigkeit der Ruhensbestimmungen

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 411/75

    Verfassungsrechtliche Unbedenklicheit der Rechtsprechung zur Berufsunfähigkeit

  • BVerfG, 18.04.2002 - 1 BvR 1361/93

    Keine Verletzung des GG durch Nichtberücksichtigung freiwilliger Beiträge zur

  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1259/84
  • BVerfG, 17.10.1973 - 1 BvR 50/71

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Altersruhegeld für Selbständige bei

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