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   BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R   

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BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R (https://dejure.org/2009,1968)
BSG, Entscheidung vom 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R (https://dejure.org/2009,1968)
BSG, Entscheidung vom 04. November 2009 - B 12 R 3/08 R (https://dejure.org/2009,1968)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Rentenversicherung - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB IV - selbstständig tätiger Franchise-Nehmer - vertikale Vertriebskette

  • openjur.de

    Rentenversicherung; Versicherungspflicht; Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 Buchst b SGB 6; selbstständig tätiger Franchise-Nehmer; vertikale Vertriebskette

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versicherungspflicht einer selbstständigen Betreiberin eines Backshops in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Versicherter Personenkreis - Abgrenzung Beschäftigung/Selbständigkeit - Betreiberin eines Backshops - Franchise-Vertrag - selbständige Tätigkeit - Nähe zur abhängigen Verkaufstätigkeit - arbeitnehmerähnliche Selbständige

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versicherungspflicht einer selbstständigen Betreiberin eines Backshops in der gesetzlichen Rentenversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Selbstständig tätiger Franchisenehmer

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Kamps -, Rentenversicherung, Auftraggeber, Begriff, selbstständig tätiger FN, vertikale Vertriebskette, Begriff Franchise, Abgrenzung HV / FN

Besprechungen u.ä.

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 12 (Entscheidungsbesprechung)

    Zur Frage der Rentenversicherungspflicht selbstständig tätiger Franchisenehmer, die innerhalb einer vertikalen Vertriebskette tätig sind

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 105, 46
  • NJW 2010, 2539
  • NZS 2010, 145
  • NZS 2010, 635 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 24.11.2005 - B 12 RA 1/04 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Alleingeschäftsführer bzw

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R
    Weder gibt hierüber nämlich die Begründung zu § 7 SGB IV des Entwurfs des Korrektur-Gesetzes vom 19.12.1998 (BT-Drucks 14/45 S 20) Aufschluss, die hinsichtlich der Frage, wer Auftraggeber ist, auf die "zugrundeliegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen" verweist (vgl hierzu Bauer/Diller/Lorenzen, NZA 1999, S 169, 172), noch hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags in seiner Beschlussempfehlung zum Entwurf des HBeglG 2006 (BT-Drucks 16/1525 S 27 f) eine Klärung herbeigeführt, als er eine Änderung des § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI aus Anlass der Entscheidung des Senats vom 24.11.2005 (B 12 RA 1/04 R, BSGE 95, 275 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 7) befürwortete.

    In der Rechtsprechung des Senats ist weiter dargelegt, dass ein unbestimmter (rechtspolitischer) Begriff des arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen im Gesetz selbst keinen Niederschlag gefunden hat und die "Arbeitnehmerähnlichkeit" der betroffenen Selbstständigen notwendig, aber auch stets hinreichend und abschließend in den normativen und allein subsumtionsfähigen Kriterien des § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI zum Ausdruck kommt (Urteil des Senats vom 24.11.2005, aaO, jeweils RdNr 26).

    Die Rentenversicherungspflicht setzt infolgedessen auch hier nicht die individuelle soziale Schutzbedürftigkeit des Versicherungspflichtigen voraus, sondern beruht auf der Erfüllung des formalen gesetzlichen Tatbestands, in dem nach Auffassung des Gesetzgebers die soziale Schutzbedürftigkeit typisierend verkörpert ist (Urteil des Senats vom 24.11.2005, aaO, jeweils RdNr 27).

  • LSG Bayern, 17.10.2006 - L 6 R 125/06

    Umfang der Versicherungspflicht eines Franchise-Nehmers in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R
    Entgegen einer vereinzelt gebliebenen Meinung (vgl etwa Bayerisches LSG, Urteil vom 17.10.2006, L 6 R 125/06, Umdruck RdNr 22, in juris veröffentlicht; diesem folgend wohl Eicher/Haase/Rauschenbach, Die Rentenversicherung im SGB, Stand März 2009, § 2 Anm 18a) hat der Gesetzgeber an diese ursprüngliche Begriffsdefinition mit dem Korrektur-Gesetz vom 19.12.1998 und den folgenden Änderungsgesetzen nachvollziehbar angeknüpft (so etwa Beckmann/Zwecker, NJW 1999, S 1614; ferner Braun, AuA 1998, S 403, 404; auch Giesler, NZS 1999, S 483).

    Dass sich dessen (weite) Bedeutung im Zusammenhang mit der Vermutungsregelung des § 7 Abs. 4 SGB IV gebildet hat, steht deshalb unter (gesetzes) systematischen Gesichtspunkten nicht entgegen, weil das Gesetz mit den Formulierungen "Auftraggeber" in beiden Vorschriften stets den gleichen Sinngehalt verbunden hat (vgl etwa BT-Drucks 14/1855, S 8: "... Folgeänderung ...") und der Begriff "Auftraggeber" keine spezifisch auf sog Scheinselbstständige bezogene Formulierung darstellt, sondern, was seine Funktion als Abgrenzungsmerkmal betrifft, in der "Schnittmenge" zwischen sog Scheinselbstständigen und "arbeitnehmerähnlichen" Selbstständigen zu verorten ist (so ausdrücklich Boecken in: Ruland/Försterling, GK-SGB VI, Stand Oktober 2007, § 2 RdNr 198; auch Fichte in: Hauck/Noftz, SGB VI, Stand Juli 2009, K § 2 RdNr 87; aA Bayerisches LSG, Urteil vom 17.10.2006, aaO, RdNr 22).

  • BSG, 10.05.2006 - B 12 RA 2/05 R

    Rentenversicherung - Entfallen der Versicherungspflicht für arbeitnehmerähnliche

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R
    Dieses Ergebnis ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl insoweit Urteil des Senats vom 10.5. 2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 27 ff).

    Der Senat hat im Zusammenhang mit der in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst a SGB VI geregelten Voraussetzung ausgeführt, dass dieser eine Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbstständig Tätigen beigelegt werden dürfe, und darauf hingewiesen, dass die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit von ihm schon früher für zulässig gehalten worden sei (vgl Urteil des Senats vom 10.5. 2006, aaO, RdNr 22).

  • Drs-Bund, 11.12.1996 - BT-Drs 13/6549
    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R
    Indessen kann zur Konkretisierung des Begriffs "Auftraggeber" an frühere, an den damaligen parlamentarischen Mehrheiten im Deutschen Bundestag gescheiterte, von der Fraktion der SPD im Dezember 1996 und vom Bundesrat im November 1997 eingebrachte Entwürfe eines Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit angeknüpft werden (BT-Drucks 13/6549 bzw BT-Drucks 13/8942).

    In der Entwurfsbegründung war hierzu ausgeführt, dass Satz 2 eine Definition des Auftraggebers treffe, "die Vermittlungs- oder Agenturmodelle ebenso erfasst wie das Franchising" (BT-Drucks 13/6549 S 7; BT-Drucks 13/8942, S 8).

  • Drs-Bund, 06.11.1997 - BT-Drs 13/8942
    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R
    Indessen kann zur Konkretisierung des Begriffs "Auftraggeber" an frühere, an den damaligen parlamentarischen Mehrheiten im Deutschen Bundestag gescheiterte, von der Fraktion der SPD im Dezember 1996 und vom Bundesrat im November 1997 eingebrachte Entwürfe eines Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit angeknüpft werden (BT-Drucks 13/6549 bzw BT-Drucks 13/8942).

    In der Entwurfsbegründung war hierzu ausgeführt, dass Satz 2 eine Definition des Auftraggebers treffe, "die Vermittlungs- oder Agenturmodelle ebenso erfasst wie das Franchising" (BT-Drucks 13/6549 S 7; BT-Drucks 13/8942, S 8).

  • LSG Berlin, 27.10.1993 - L 9 KR 35/92

    Versicherungs- bzw. Beitragspflicht von sogenannten abhängig Selbständigen im

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R
    Die sich aus der Natur des Systems ergebende Anbindung an die Systemzentrale kann variieren und im Ausnahmefall so stark werden, dass typologisch die Schwelle zur abhängigen Beschäftigung überschritten wird (vgl Vogelsang, aaO, § 9 RdNr 29, unter Hinweis etwa auf das Urteil des LSG Berlin vom 27.10.1993, L 9 Kr 35/92, NZS 1994, S 409).
  • BGH, 13.12.2005 - XI ZR 82/05

    Wirksamkeit einer Rechtswahl; Anwendung des VerbrKrG auf einen im Ausland

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R
    Für die von der Revision in Anknüpfung an § 662 BGB vertretene enge Auslegung des Begriffs, wonach Auftragnehmer nur sein könne, wer "schwerpunktmäßig fremde Interessen verfolge" (vgl auch Flohr, BB 2006, 389, 391), gibt der Wortlaut nichts her.
  • BSG, 23.11.2005 - B 12 RA 5/03 R

    Rentenversicherung - selbstständiger Lehrer - Beschäftigung von mehreren

    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R
    Für die Beurteilung der Versicherungspflicht (in dieser Zeit) ist insoweit auf die durch den geringen Umfang der regelmäßigen Beschäftigung der Arbeitnehmerin (in dieser Zeit) indizierte Schutzbedürftigkeit des selbstständig Tätigen maßgeblich abzustellen (vgl schon - zu § 2 Satz 1 Nr. 1 SGB VI - Urteil des Senats vom 23.11.2005, B 12 RA 5/03 R, SozR 4-2600 § 231 Nr. 1 RdNr 27).
  • Drs-Bund, 31.03.1998 - BT-Drs 13/10269
    Auszug aus BSG, 04.11.2009 - B 12 R 3/08 R
    Auf Empfehlung des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung (BT-Drucks 13/10269) hat der Deutsche Bundestag die Gesetzentwürfe seinerzeit im Kern mit der Begründung abgelehnt, dass sich die angesprochenen Probleme auf dem vorgeschlagenen Weg nicht lösen ließen.
  • BSG, 23.04.2015 - B 5 RE 21/14 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Auftraggeber iS von § 2 S 1 Nr 9 SGB

    Die Firma L. sei entgegen der Ansicht der Beklagten nicht Auftraggeber des Klägers iS des § 2 S 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI. Auftraggeber im Sinne dieser Norm sei nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 4.11.2009 - B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12) jede natürliche oder juristische Person oder Personengesamtheit, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraue, sie ihr vermittle oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlasse und dadurch eine wirtschaftliche Abhängigkeit ihr gegenüber begründe.

    Ergänzend hat das LSG noch einmal hervorgehoben, dass sich das Erfordernis einer vertraglichen Verpflichtung zum Tätigwerden sowohl aus dem Urteil des BSG vom 4.11.2009 (aaO - insbesondere RdNr 27) als auch der Entscheidung des BSG vom 9.11.2011 (B 12 R 1/10 R - BSGE 109, 265 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 15) ergebe.

    Die "Betrauung" einer anderen Person mit einer Tätigkeit im Sinne des Urteils des BSG vom 4.11.2009 (aaO) habe weder zur Voraussetzung noch zur Folge, dass diese Person zur Ausführung der Tätigkeit vertraglich verpflichtet sei bzw werde.

    a) Der 12. Senat des BSG (BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 17; BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 17; BSGE 109, 265 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 15, RdNr 27) hat bereits mehrfach dargelegt, dass dem Begriff "Auftraggeber" in § 2 S 1 Nr. 9 SGB VI ein eindeutiger Wortsinn nicht zu entnehmen, sondern die Bedeutung dieses Wortes mangels eines bestimmten juristischen und allgemeinen Sprachgebrauchs offen ist.

    Aus der Gesetzgebungsgeschichte des § 2 S 1 Nr. 9 SGB VI und § 7 SGB IV (vgl hierzu BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 18 ff; BSGE 109, 265 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 15, RdNr 28) ergeben sich hingegen Anhaltspunkte für eine inhaltliche Bestimmung des Begriffs Auftraggeber.

    Die weitere Voraussetzung der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber ist in gleichem Maße aussagekräftig (BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 24) .

    Auf eine konkrete wirtschaftliche Schutzbedürftigkeit des Klägers kommt es daher nicht an (stRspr, vgl zB BSGE 95, 275 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 7, RdNr 12; BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 24; BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 24; BSGE 109, 265 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 15, RdNr 18) .

    Typisierend sozial schutzbedürftig im dargelegten Sinn sind nicht nur Personen, die vertraglich an (nur) einen Auftraggeber gebunden sind, sondern gleichermaßen Personen in der Situation des Klägers, die im Rahmen eines Marketingsystems für einen "Absatzherrn" tätig werden, der allein die Produkte her- und für die Vermarktung zur Verfügung stellt (vgl auch BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 28) .

    Zwar betreffen die vom 12. Senat des BSG entschiedenen Fälle Sachverhalte, in denen zwischen dem Handelnden und dem das Handeln veranlassenden Auftraggeber vertragliche Beziehungen bestanden (BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 5, 8, 13, 15: Handelsvertreter; BSGE 95, 275 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 7: GmbH-Geschäftsführer; BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12: Franchisenehmer) .

    Dies ergibt sich auch nicht aus dem Urteil des 12. Senats vom 4.11.2009 (B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 27) , nach dem "jedenfalls in Fällen wie dem vorliegenden, in dem die Klägerin als Franchise-Nehmer ... neben dem Vertrieb von Backwaren/Handelswaren, zu dem sie vertraglich verpflichtet war, rechtlich und faktisch keine Möglichkeit zu weiterer (nennenswerter) unternehmerischer Betätigung hatte und sich keine (nennenswerten) zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten erschließen konnte", der selbstständige Franchise-Nehmer "arbeitnehmerähnlich" ist.

    Der 12. Senat des BSG (Urteil vom 4.11.2009 - B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 28) hat bereits entschieden, dass das Auftragsverhältnis iS des § 2 S 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI zum einen einen solchen Anspruch nicht begriffsnotwendig voraussetzt und zum anderen ein solches Auftragsverhältnis auch ohne direkten Vergütungsanspruch wirtschaftliche Abhängigkeit und damit soziale Schutzbedürftigkeit indizieren kann, was hier aus den oben dargelegten Gründen der Fall ist.

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 1/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger für nur einen

    Diese Kunden kommen als Auftraggeber von vornherein nicht in Betracht, weil die Klägerin als Handelsvertreterin nicht selbst Partei der mit diesen zustande gekommenen Verträge war (zum Erfordernis vertraglicher Beziehungen vgl BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 26; ferner BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 28 f: eines direkten Vergütungsanspruchs bedarf es indessen nicht) .

    aa) Bereits in seinen Urteilen vom 4.11.2009 (BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 17; BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 17) hat der Senat dargelegt, dass dem Begriff "Auftraggeber" in § 2 S 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI ein eindeutiger Wortsinn nicht zu entnehmen ist.

    Aus der Gesetzgebungsgeschichte des § 2 S 1 Nr. 9 SGB VI und des § 7 SGB IV (vgl hierzu ausführlich BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 18 ff) ergibt sich indessen, dass in den verschiedenen Gesetzgebungsverfahren die Problematik verbundener, rechtlich selbstständiger Unternehmen gesehen und insoweit - auch im Kontext des § 2 S 1 Nr. 9 SGB VI - ein Regelungsbedarf angenommen worden ist.

    Indessen kann zur Konkretisierung des Begriffs "ein Auftraggeber" an frühere, an den damaligen parlamentarischen Mehrheiten im Deutschen Bundestag gescheiterte Entwürfe eines Gesetzes zur Bekämpfung der Scheinselbstständigkeit aus den Jahren 1996 und 1997 ( BT-Drucks 13/6549 bzw BT-Drucks 13/8942) angeknüpft werden (vgl hierzu bereits BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 20) .

    An die Vorstellungen der Verfasser dieser Gesetzentwürfe, die später abgelehnt worden sind, hat der Gesetzgeber mit dem Korrektur-Gesetz vom 19.12.1998 und den folgenden Änderungsgesetzen nachvollziehbar angeknüpft (vgl insoweit schon BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 21).

    Diesem im Kontext der Regelungen zur Bekämpfung der sog Scheinselbstständigkeit gewonnenen Verständnis einer grundsätzlich weiten Auslegung muss auch bei dem Tatbestandsmerkmal "ein Auftraggeber" in § 2 S 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI maßgebende Bedeutung zukommen (vgl zu diesem Zusammenhang bereits BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 22) .

    Der Senat hat im Zusammenhang mit den in § 2 S 1 Nr. 9 SGB VI unter Buchst a und Buchst b geregelten Voraussetzungen ausgeführt, dass diesen eine Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbstständig Tätigen beigelegt werden durfte, und darauf hingewiesen, dass die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit von ihm schon früher für zulässig gehalten worden ist (vgl BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 22; ferner BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 24, und BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 13 RdNr 23) .

    Ob der Tatbestand des § 2 S 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI erst dann erfüllt ist, wenn der Auftraggeber einem (besonderen) Erfordernis der "Arbeitgeberähnlichkeit" genügt, hat der Senat bislang offen gelassen (vgl BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12, RdNr 28: Kunden als Auftraggeber?) .

  • BAG, 15.02.2012 - 10 AZR 111/11

    Arbeitnehmerstatus - Rahmenvereinbarung - befristete Einzelverträge

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit kann den Status eines arbeitnehmerähnlichen Selbstständigen begründen (vgl. am Beispiel des Franchisenehmers: BAG 16. Juli 1997 - 5 AZB 29/96 - zu II 5 der Gründe, BAGE 86, 178; BSG 4. November 2009 - B 12 R 3/08 - Rn. 27, BSGE 105, 46; BGH 16. Oktober 2002 - VIII ZB 27/02 - zu II 2 b bb der Gründe, BGHZ 152, 213; 4. November 1998 - VIII ZB 12/98 - zu II 2 der Gründe, BGHZ 140, 11) .
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

    a) Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Rentenversicherungspflicht eines Franchise-Nehmers, der (lediglich) eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hatte, hat der Senat mit Urteil vom heutigen Tage (B 12 R 3/08 R, Umdruck S 7 f, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) dargelegt, dass dem Begriff "Auftraggeber" in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI ein eindeutiger Wortsinn nicht zu entnehmen ist.

    Im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen ist die weitere Voraussetzung der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber in gleichem Maße aussagekräftig (vgl Urteil vom heutigen Tage, B 12 R 3/08 R, Umdruck S 12).

  • BSG, 02.03.2010 - B 12 R 10/09 R

    Versicherungspflicht als selbstständiger Handelsvertreter in der gesetzlichen

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Einbeziehung der Klägerin in die Rentenversicherungspflicht bestehen nicht (vgl insoweit die Urteile des Senats vom 4.11.2009, B 12 R 3/08 R, Umdruck, RdNr 12, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, und B 12 R 7/08 R, Umdruck, RdNr 11, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen, jeweils unter Hinweis auf das Urteil vom 10.5.2006, B 12 RA 2/05 R, SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 27 ff).

    a) Im Zusammenhang mit der Beurteilung der Rentenversicherungspflicht eines Franchise-Nehmers, der (lediglich) eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt hatte, hat der Senat mit Urteil vom 4.11.2009 (B 12 R 3/08 R, Umdruck, RdNr 17, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) dargelegt, dass dem Begriff "Auftraggeber" in § 2 Satz 1 Nr. 9 Buchst b SGB VI ein eindeutiger Wortsinn nicht zu entnehmen ist.

    Im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen ist die weitere Voraussetzung der Tätigkeit nur für einen Auftraggeber in gleichem Maße aussagekräftig (vgl Urteil vom 4.11.2009, B 12 R 3/08 R, Umdruck, RdNr 24, zur Veröffentlichung in BSGE und SozR vorgesehen) .

  • LSG Berlin-Brandenburg, 14.03.2013 - L 22 R 881/10

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht eines im Wesentlichen nur für einen

    Das Sozialgericht schließe sich dem vom BSG im Urteil vom 04. November 2009 - B 12 R 3/08 R aus der Historie des Gesetzgebungsverfahrens abgeleiteten weiten Begriff des Auftraggebers an.

    Insbesondere sei die A GmbH nicht sein Auftraggeber gewesen und er sei nicht wie in dem vom BSG mit Urteil vom 04. November 2009 - B 12 R 3/08 R entschiedenen Fall als Franchisenehmer in ein organisiertes Absatzverhältnis eingebunden gewesen zu sein.

    Auch ist nicht ersichtlich, dass der Gesetzgeber hierfür an gesetzliche Definitionen in anderen Gesetzen, wie beispielsweise an § 662 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) angeknüpft hat (BSG, Urteil vom 04. November 2009 - B 12 R 3/08 R, abgedruckt in BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12).

    Danach war auch im Hinblick auf den politischen Zweck der Neuregelungen im Korrektur-Gesetz, mithin der seit dem 01. Januar 1999 bestehenden Gesetzgebung als Konsequenz gewollt, dass der Begriff des Auftraggebers in § 7 Abs. 4 SGB IV weit verstanden und neben Vermittlungs- oder Agenturmodellen auch Franchise-Systeme erfasst werden sollten (BSG, Urteil vom 04. November 2009 - B 12 R 3/08 R).

    Die Rentenversicherungspflicht setzt allerdings nicht die individuelle soziale Schutzbedürftigkeit des Versicherungspflichtigen voraus (BSG, Urteil vom 04. November 2009 - B 12 R 3/08 R).

    Eine wirtschaftliche Abhängigkeit auf Dauer und im Wesentlichen von einem Auftraggeber liegt jedoch nicht lediglich bei einem Franchise-Verhältnis vor, das Gegenstand des Urteils des BSG vom 04. November 2009 - B 12 R 3/08 war.

    Da es, wie dargelegt (BSG, Urteil vom 04. November 2009 - B 12 R 3/08 R und BSG, Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R), nicht auf die individuelle soziale Schutzbedürftigkeit des Versicherungspflichtigen ankommt, ist es für den sozialen Schutzbedarf des Selbständigen ohne Bedeutung, ob daneben noch ein Versicherungspflichtverhältnis als Beschäftigter besteht.

    Im Unterschied dazu fehlt es an einem solchen Honoraranspruch beim Franchise-System, weswegen der Kläger des beim BSG anhängig gewesenen Verfahrens B 12 R 3/08 R den Franchise-Geber nicht als Auftraggeber hat bewerten wollen.

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 R 7/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht selbständig Tätiger - Entfallen der

    Der Senat hat im Zusammenhang mit der in § 2 S 1 Nr. 1 SGB VI und § 2 S 1 Nr. 9 Buchst a SGB VI geregelten Voraussetzung der (regelmäßigen) Beschäftigung eines versicherungspflichtigen Arbeitnehmers ausgeführt, dass dieser vom Gesetz eine Indizwirkung für die wirtschaftliche Lage des selbstständig Tätigen beigelegt wird, und darauf hingewiesen, dass die Anknüpfung an die wirtschaftliche Lage des Selbstständigen als Parameter der sozialen Schutzbedürftigkeit zulässig ist (vgl BSGE 105, 46 = SozR 4-2600 § 2 Nr. 12 RdNr 24, unter Hinweis auf BSG SozR 4-2600 § 2 Nr. 8 RdNr 22) .
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2020 - L 7 R 3948/18

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständig Tätigen - Tätigkeit auf Dauer und

    Auftraggeber i.S.d. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist jede natürliche oder juristische Person oder Personenmehrheit, die im Wege eines Auftrags oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt (BSG, Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R - BSGE 118, 28 - juris Rdnr. 25; Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 - juris Rdnrn. 17 ff.; Urteil vom 4. November 2019 - B 12 R 7/08 R - juris Rdnrn. 16 ff.; Urteil vom 24. November 2005 - B 12 RA 1/04 R - BSGE 95, 275 - juris Rdnr. 16).

    Wer ohne versicherungspflichtigen Arbeitnehmer selbständig tätig wird, ist typischerweise nicht in der Lage, so erhebliche Verdienste zu erzielen, dass er sich außerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung absichern könnte, und damit nach seiner wirtschaftlichen Lage sozial schutzbedürftig (BSG Urteil vom 23. April 2015 - B 5 RE 21/14 R - BSGE 118, 28 - juris Rdnr. 29; Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 - juris Rdnr. 24).

    Schließlich lagen im Zeitpunkt der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit des Klägers für die Firma A. L. GmbH im November 2011 auch keinerlei Anhaltspunkte dafür vor, dass er alsbald einen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen wird (vgl. BSG, Urteil vom 4. November 2009 - B 12 R 3/08 R - BSGE 105, 46 - juris Rdnr. 15).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 5 R 1684/13
    Der Begriff des Auftraggebers i. S. d. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist für das Rentenversicherungsrecht nicht gesetzlich festgelegt; insbesondere ist der zivilrechtliche Auftraggeberbegriff des § 662 BGB nicht maßgeblich, weshalb es nicht darauf ankommt, ob der selbständig Erwerbstätige schwerpunktmäßig fremde Interessen verfolgt oder nicht (BSG, Urt. v. 4.11.2009, - B 12 R 3/08 R -).

    Das BSG (Urt. v. 4.11.2009, a. a. O.; auch Urt. v. 9.11.2011, - B 12 R 1/10 R -) stellt für die Auslegung des Auftraggeberbegriffs in § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ausschlaggebend auf die Entstehungsgeschichte der genannten Vorschrift ab, die sich im Wortlaut an die vormalige, zur Bekämpfung von Scheinselbständigkeit geschaffene Vermutungsregelung für das Vorliegen einer abhängigen Beschäftigung in § 7 Abs. 4 SGB IV a.F. angelehnt hat.

    Allerdings kann - so BSG, Urt. v. 4.11.2009 (a. a. O.) - den Begründungen der jeweiligen Gesetzentwürfe für eine Auslegung des Begriffs "Auftraggeber" nichts Weiterführendes entnommen werden, nachdem dort für die Frage, wer Auftraggeber ist, auf die zugrundeliegenden zivilrechtlichen Vereinbarungen verwiesen wird.

    Das gilt auch für den Auftraggeberbegriff in § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI (so BSG, Urt. v.4.11.2009, a. a. O. zu Franchise-Verhältnissen).

    Auftraggeber i. S. d. § 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI ist damit (nach wie vor) jede natürliche oder juristische Person oder Personengesamtheit, die im Wege eines Auftrages oder in sonstiger Weise eine andere Person mit einer Tätigkeit betraut, sie ihr vermittelt oder ihr Vermarktung oder Verkauf von Produkten nach einem bestimmten Organisations- und Marketingkonzept überlässt und dadurch eine wirtschaftliche Abhängigkeit des selbständig Tätigen ihr gegenüber begründet (LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 14.3.2013, - L 22 R 881/10 - im Anschluss an BSG, Urt. v. 4.11.2009, - B 12 R 3/08 R - auch LSG Sachsen, Urt. v. 23.6.2009, - L 5 R 649/07 -).

    Das BSG (Urt. v. 4.11.2009, - B 12 R 3/08 R -) hat diesen Grundsatz für die Einbindung selbständig Erwerbstätiger in ein Franchise-Verhältnis aufgestellt.

    Dabei ist der Franchise-Nehmer berechtigt, aber auch verpflichtet, gegen ein direktes oder indirektes Entgelt im eigenen Namen und für eigene Rechnung im Rahmen und für die Dauer eines schriftlichen, zu diesem Zweck als Dauerschuldverhältnis mit lizenz-, kauf- und dienstvertraglichen Elementen geschlossenen Franchise-Vertrages bei laufender technischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung durch den Franchise-Geber, den Systemnamen, das Warenzeichen und/oder andere gewerbliche Schutz- oder Urheberrechte sowie das Know-how, die wirtschaftlichen und technischen Methoden und das Geschäftssystem des Franchise-Gebers zu nutzen; der Franchise-Geber erstellt ein unternehmerisches Gesamtkonzept, das der Franchise-Nehmer an seinem Standort ("Franchise-Outlet") umsetzt (näher: BSG, Urt. v. 4.11.2009, a. a. O.).

  • LSG Bayern, 03.06.2016 - L 1 R 679/14

    Versicherungspflicht des Versicherungsmaklers bei Anbindung an einen Maklerpool

    Das BSG hat festgestellt, dass ein Auftragsverhältnis im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 9b) SGB VI einen Vergütungsanspruch nicht begriffsnotwendig voraussetzt und ein solches Auftragsverhältnis auch ohne direkten Vergütungsanspruch wirtschaftliche Abhängigkeit und damit soziale Schutzbedürftigkeit indizieren kann (BSG, Urteil vom 4. November 2009, B 12 R 3/08 R, juris Rn. 28).

    Ein Franchiseunternehmer ist vielmehr auch nur für einen einzelnen Auftraggeber, nämlich den Franchisegeber als "Absatzherren", tätig (BSG vom 4. November 2009, BSGE 105, 46).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2022 - L 3 R 662/21

    Franchisenehmer einer Nachhilfeeinrichtung rentenversicherungspflichtig

  • LSG Schleswig-Holstein, 05.12.2011 - L 1 R 59/11

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Leiter eines Nachhilfeinstituts -

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2020 - L 7 R 2030/19

    Rentenversicherungspflicht eines selbstständigen Versicherungsvermittlers mit

  • SG Berlin, 11.09.2017 - S 11 R 5930/15

    Rentenversicherungspflicht - selbstständig tätiger Kfz-Sachverständiger und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2017 - L 1 R 43/14
  • LSG Baden-Württemberg, 23.01.2013 - L 5 R 4937/11
  • BGH, 24.04.2013 - VIII ZR 88/12

    Anspruch des Übertragungsnetzbetreibers auf Zahlung eines restlichen

  • LSG Bayern, 21.01.2016 - L 14 R 92/14

    Rentenversicherungspflicht für Selbständige mit nur einem Auftraggeber

  • LSG Baden-Württemberg, 08.12.2017 - L 4 R 5045/15

    Rentenversicherungspflicht - selbstständig Tätiger mit nur einem Auftraggeber für

  • BSG, 10.07.2012 - B 13 R 26/10 R

    Rentenversicherung - Beitragserstattung vor Erreichen der Regelaltersgrenze -

  • SG Köln, 17.04.2012 - S 7 R 406/10

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 399/20

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Berater im

  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.09.2020 - L 1 BA 55/18

    Wetteinnehmer; Handelsvertreter

  • BSG, 09.01.2014 - B 5 RE 1/14 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Revision - Anforderungen an die

  • LAG Baden-Württemberg, 20.06.2012 - 13 Sa 126/11

    Abgrenzung eines Dauerarbeitsverhältnisses zu einer Rahmenvereinbarung mit

  • LSG Baden-Württemberg, 23.04.2020 - L 7 R 4020/17
  • BSG, 04.10.2017 - B 5 RE 6/17 B

    Rentenversicherungspflicht; Grundsatzrüge; Klärungsbedürftige und klärungsfähige

  • SG Düsseldorf, 11.09.2014 - S 27 R 1367/12

    Einordnung eines selbstständigen IT/EDV-Dienstleisters als

  • LSG Baden-Württemberg, 11.10.2021 - L 11 R 3681/20

    Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung - Handelsvertreter

  • BSG, 24.04.2014 - B 5 RE 16/14 B
  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 1507/13
  • BSG, 14.04.2011 - B 12 KR 115/10 B
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.01.2014 - L 2 R 354/11
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 31.07.2014 - L 1 R 43/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.11.2010 - L 2 R 445/10

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - selbständiger Handelsvertreter -

  • BSG, 15.12.2016 - B 5 RE 28/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - sozialgerichtliches Verfahren - Anforderungen an eine

  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2013 - L 5 R 1385/12
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.03.2016 - L 9 KR 142/13

    Versicherungspflicht - Beschäftigung - Franchisevertrag - fehlende

  • BSG, 04.01.2011 - B 12 R 13/10 B
  • LSG Baden-Württemberg, 10.09.2010 - L 4 KR 3419/09

    Künstlersozialversicherung - Künstlersozialabgabe - Verfassungsmäßigkeit des KSVG

  • BSG, 17.03.2010 - B 12 R 28/09 B
  • BSG, 09.06.2016 - B 5 RE 2/16 B
  • SG Köln, 11.06.2021 - S 33 R 1003/20
  • SG Hamburg, 12.04.2016 - S 4 R 1395/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2017 - L 9/10 R 18/13
  • BSG, 19.02.2014 - B 5 RE 7/14 B
  • LSG Baden-Württemberg, 06.08.2013 - L 9 R 479/10
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2013 - L 2 R 446/11
  • SG Dortmund, 21.08.2013 - S 61 R 1093/12
  • SG Düsseldorf, 18.04.2011 - S 52 R 581/10

    Rentenversicherung

  • SG Detmold, 09.02.2010 - S 20 R 169/08

    Rentenversicherung

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