Rechtsprechung
   BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1686
BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R (https://dejure.org/2009,1686)
BSG, Entscheidung vom 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R (https://dejure.org/2009,1686)
BSG, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - B 11 AL 42/08 R (https://dejure.org/2009,1686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,1686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch außerbetriebliche Ausbildung mit Ausbildungsgeldbezug - Verfassungsmäßigkeit

  • openjur.de

    Arbeitslosengeld; fiktive Bemessung bei fehlendem Arbeitsentgeltanspruch durch außerbetriebliche Ausbildung mit Ausbildungsgeldbezug; Verfassungsmäßigkeit

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Höhe des Arbeitslosengeldes nach Abschluss einer Berufsausbildungsmaßnahme in einem Berufsbildungswerk - Fiktives Arbeitsentgelt als Bemessungsgrundlage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Abschluss einer außerbetrieblichen Berufsausbildung ohne Ausbildungsvergütung; fiktive Bemessung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes nach Abschluss einer außerbetrieblichen Berufsausbildung ohne Ausbildungsvergütung; fiktive Bemessung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld ist nach einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung entsprechend der erworbenen Qualifikation fiktiv zu bemessen

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Arbeitslosengeld ist nach einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung entsprechend der erworbenen Qualifikation fiktiv zu bemessen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitslosengeld nach Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bemessung nach einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld ist nach einer Ausbildung ohne Ausbildungsvergütung entsprechend der erworbenen Qualifikation fiktiv zu bemessen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 105, 94
  • NZS 2010, 644 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
    Mit der Neuordnung des Bemessungsrechts zum 1. Januar 2005 wollte der Gesetzgeber die Vielfalt und die Komplexität bisheriger Regelungen, die mit hohem Personal-, Sach- und Zeitaufwand verbunden waren, zurückführen und das Verwaltungsverfahren im Rahmen des Gesamtkonzepts der Verstärkung der Vermittlung bzw der Eingliederung von Arbeitslosen nachhaltig vereinfachen (vgl BT-Drucks 15/1515 S 85, zu Nr. 71; BSGE 100, 295 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1 RdNr 50 ff; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, vor §§ 129-134, RdNr 1 ff, Stand 2005).

    Unabhängig davon bezieht sich aber die Absicht des Gesetzgebers, die Anzahl der Fälle fiktiver Bemessung zu vermindern, auf die Verringerung des Mindestumfangs des Bemessungszeitraums auf 150 Tage (vorher 39 Wochen; vgl BT-Drucks 15/1515 S 85; BSGE 100, 295, 302 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1 RdNr 32).

    Der Senat hat im Übrigen bereits entschieden, dass die durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführte fiktive Bemessung in Fällen, in denen es an einem hinreichenden Bemessungszeitraum mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des Bemessungsrahmens fehlt, nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (BSGE 100, 295, 303 f = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1 RdNr 35 ff; vgl auch BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, B 11 AL 7/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 5, RdNr 24 ff, ferner Urteile des 7. Senats vom 21. Juli 2009, B 7 AL 23/08 R, SozR 4-4300 § 132 Nr. 3, RdNr 18 ff, und 16. Dezember 2009, B 7 AL 39/08 R, RdNr 16).

    Dies gilt auch für die nähere Ausgestaltung der fiktiven Bemessung durch § 132 Abs. 2 SGB III, wobei der Gesetzeszweck der Vereinfachung und Pauschalierung notwendigerweise die Möglichkeit einschließt, dass Berechtigte geringere oder höhere Leistungen erhalten können, als dies nach den früheren Regelungen vorgesehen war (BSGE 100, 295, 306 ff = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1 RdNr 43 f, 49 ff).

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 7/08 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes nach Arbeitszeitreduzierung durch

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
    Das LSG hat zu Recht die Voraussetzungen des Anspruchs der Klägerin auf Alg bejaht, die auch bei einer Klage auf höhere Leistung zu überprüfen sind (stRspr; vgl Urteil des Senats vom 6. Mai 2009, B 11 AL 7/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 5; RdNr 13 mwN).

    Der Senat hat im Übrigen bereits entschieden, dass die durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführte fiktive Bemessung in Fällen, in denen es an einem hinreichenden Bemessungszeitraum mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des Bemessungsrahmens fehlt, nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (BSGE 100, 295, 303 f = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1 RdNr 35 ff; vgl auch BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, B 11 AL 7/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 5, RdNr 24 ff, ferner Urteile des 7. Senats vom 21. Juli 2009, B 7 AL 23/08 R, SozR 4-4300 § 132 Nr. 3, RdNr 18 ff, und 16. Dezember 2009, B 7 AL 39/08 R, RdNr 16).

  • Drs-Bund, 05.09.2003 - BT-Drs 15/1515
    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
    Mit der Neuordnung des Bemessungsrechts zum 1. Januar 2005 wollte der Gesetzgeber die Vielfalt und die Komplexität bisheriger Regelungen, die mit hohem Personal-, Sach- und Zeitaufwand verbunden waren, zurückführen und das Verwaltungsverfahren im Rahmen des Gesamtkonzepts der Verstärkung der Vermittlung bzw der Eingliederung von Arbeitslosen nachhaltig vereinfachen (vgl BT-Drucks 15/1515 S 85, zu Nr. 71; BSGE 100, 295 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1 RdNr 50 ff; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, vor §§ 129-134, RdNr 1 ff, Stand 2005).

    Unabhängig davon bezieht sich aber die Absicht des Gesetzgebers, die Anzahl der Fälle fiktiver Bemessung zu vermindern, auf die Verringerung des Mindestumfangs des Bemessungszeitraums auf 150 Tage (vorher 39 Wochen; vgl BT-Drucks 15/1515 S 85; BSGE 100, 295, 302 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1 RdNr 32).

  • BSG, 21.07.2009 - B 7 AL 23/08 R

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen - kein

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
    Der Senat hat im Übrigen bereits entschieden, dass die durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführte fiktive Bemessung in Fällen, in denen es an einem hinreichenden Bemessungszeitraum mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des Bemessungsrahmens fehlt, nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (BSGE 100, 295, 303 f = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1 RdNr 35 ff; vgl auch BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, B 11 AL 7/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 5, RdNr 24 ff, ferner Urteile des 7. Senats vom 21. Juli 2009, B 7 AL 23/08 R, SozR 4-4300 § 132 Nr. 3, RdNr 18 ff, und 16. Dezember 2009, B 7 AL 39/08 R, RdNr 16).
  • BSG, 25.06.2009 - B 10 EG 8/08 R

    Elterngeld - Basisbetrag - Geschwisterbonus - Einkommen - Einkommensersatz -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
    Soweit die Beklagte sinngemäß geltend macht, das neue Recht sei im Wege verfassungskonformer Auslegung zu modifizieren, steht dem entgegen, dass jede Gesetzesauslegung und damit auch eine verfassungskonforme Auslegung ihre Grenzen dort findet, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes in Widerspruch treten würde (vgl ua BVerfGE 54, 277, 299 f; BSG, Urteil vom 25. Juni 2009, B 10 EG 8/08 R, BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 30 mwN).
  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
    Damit sind - wie bereits das LSG zutreffend ausgeführt hat - nur diejenigen Tätigkeiten für die fiktive Bemessung relevant, mit dem der Arbeitslose bestmöglich in den Arbeitsmarkt eingegliedert werden kann (vgl BSG, Urteil vom 5. September 2006; B 7a AL 66/05 R, RdNr 22 mwN; Coseriu/Jacob in NK-SGB III, 3. Aufl 2008, § 132 RdNr 15 ff).
  • BSG, 08.07.2009 - B 11 AL 14/08 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes ab 1. 1. 2005 - Nichtberücksichtigung von bei

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
    Die Gesetzesmaterialien belegen insbesondere die Absicht des Gesetzgebers, die Vereinfachung mittels Ersetzung detaillierter Einzelfallregelungen durch ein größeres Maß an Pauschalierung sowie durch Beschränkung von Ausnahmeregelungen zu erreichen (BT-Drucks aaO; zur Ausklammerung von Versicherungspflichtverhältnissen außerhalb von Beschäftigungen vgl Urteil des Senats vom 8. Juli 2009, B 11 AL 14/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 6, RdNr 27).
  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
    Soweit die Beklagte sinngemäß geltend macht, das neue Recht sei im Wege verfassungskonformer Auslegung zu modifizieren, steht dem entgegen, dass jede Gesetzesauslegung und damit auch eine verfassungskonforme Auslegung ihre Grenzen dort findet, wo sie mit dem Wortlaut und dem klar erkennbaren Willen des Gesetzes in Widerspruch treten würde (vgl ua BVerfGE 54, 277, 299 f; BSG, Urteil vom 25. Juni 2009, B 10 EG 8/08 R, BSGE 103, 291 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 2, RdNr 30 mwN).
  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 70/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
    Sie steht deshalb den Beschäftigten zur Berufsausbildung iS des § 25 Abs. 1 Satz 1 SGB III gleich (§ 25 Abs. 1 Satz 2 SGB III, zu den Anforderungen vgl BSG SozR 4-4300 § 25 Nr. 2 RdNr 17, 18; Schlegel, aaO, RdNr 142 ff; Scheidt in NK-SGB III, 3. Aufl 2008, § 25 RdNr 103, 107).
  • BSG, 16.12.2009 - B 7 AL 39/08 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Bemessung nach Teilzeitvereinbarung - Begrenzung

    Auszug aus BSG, 03.12.2009 - B 11 AL 42/08 R
    Der Senat hat im Übrigen bereits entschieden, dass die durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt eingeführte fiktive Bemessung in Fällen, in denen es an einem hinreichenden Bemessungszeitraum mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des Bemessungsrahmens fehlt, nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (BSGE 100, 295, 303 f = SozR 4-4300 § 132 Nr. 1 RdNr 35 ff; vgl auch BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, B 11 AL 7/08 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 5, RdNr 24 ff, ferner Urteile des 7. Senats vom 21. Juli 2009, B 7 AL 23/08 R, SozR 4-4300 § 132 Nr. 3, RdNr 18 ff, und 16. Dezember 2009, B 7 AL 39/08 R, RdNr 16).
  • BSG, 07.10.2009 - B 11 AL 31/08 R

    Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Erstattung von

  • BSG, 27.05.2008 - B 2 U 11/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung gem § 150 Abs 3 SGB VII -

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 12/12 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Ausbildungsvergütung bei betrieblicher

    Dagegen sind die §§ 130 ff SGB III aF nicht mehr anzuwenden (vgl zum Fehlen einer Übergangsregelung: BSGE 105, 94 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 4, jeweils RdNr 12) .

    Zur Bemessung des Alg bei Arbeitslosen, die während einer außerbetrieblichen Ausbildung kein "Arbeitsentgelt" erzielt haben, hat der Senat bereits entschieden, dass das Fehlen einer Sonderregelung für diesen Personenkreis nicht den Schluss auf eine planwidrige Regelungslücke zulässt (Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - BSGE 105, 94 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 4 RdNr 16 ff) .

    Ziel der Reform des Bemessungsrechts ab 1.1.2005 war es ua, die Vielfalt und Komplexität der bisherigen Regelungen zurückzuführen und im Interesse der Verwaltungsvereinfachung detaillierte Einzelfallregelungen durch ein größeres Maß an Pauschalierung zu ersetzen und Ausnahmeregelungen zu beschränken (BT-Drucks 15/1515 S 85, zu Nr. 71; Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - BSGE 105, 94 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 4, RdNr 18) .

    Diese Zielsetzungen sprechen dagegen, dass es sich bei dem Wegfall der Sonderregelung zur Bemessung des Alg für betrieblich ausgebildete Berufsanfänger um ein Versehen des Gesetzgebers handeln könnte, zumal er bestimmte andere Sonderregelungen beibehalten hat, was auf eine bewusste Auswahl schließen lässt (vgl Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - BSGE 105, 94 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 4, RdNr 18 bis 20).

    Denn das führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung des Personenkreises, dem der Kläger angehört (offen gelassen im Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - BSGE 105, 94 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 4, RdNr 23) .

    Dass nach diesen Maßstäben die zum 1.1.2005 eingeführte fiktive Bemessung in den Fällen, in denen es an einem ausreichenden Bemessungszeitraum mit Anspruch auf Arbeitsentgelt innerhalb des Bemessungsrahmens fehlt, weder im allgemeinen noch in der Anwendung auf außerbetrieblich ausgebildete Arbeitslose gegen Verfassungsrecht verstößt, hat der Senat bereits entschieden (Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - BSGE 105, 94 = SozR 4-4300 § 132 Nr. 4, RdNr 22 f mwN).

    Denn sie üben weder eine bei der Regelbemessung vorausgesetzte Beschäftigung aus noch erhalten sie Arbeitsentgelt im Sinne des Bemessungsrechts (Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - aaO RdNr 14) .

  • BSG, 25.08.2011 - B 11 AL 30/10 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Meldeversäumnis - versehentliche Meldung erst am

    Analogie ist mithin die Übertragung der Rechtsfolge eines geregelten Tatbestands auf einen ihm ähnlichen, aber ungeregelten Sachverhalt (vgl zuletzt BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 36 RdNr 25 und Senatsurteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - BSGE 105, 94 = demnächst in SozR 4-4300 § 132 Nr. 4; vgl auch BSGE 96, 257 = SozR 4-1300 § 63 Nr. 3 RdNr 14; BSG SozR 4-2500 § 73 Nr. 1 RdNr 16 und Nr. 3 RdNr 18; BVerfGE 82, 6, 11 f; 116, 69, 83, 84; BVerfG NJW 2011, 836 unter B I 3b = RdNr 53 mwN) .
  • BSG, 18.05.2010 - B 7 AL 49/08 R

    Arbeitslosengeld - Bemessungsentgelt - versicherungspflichtige Beschäftigung -

    Nach dieser Vorschrift stehen Auszubildende, die im Rahmen eines Berufsausbildungsvertrags nach dem BBiG in einer außerbetrieblichen Einrichtung ausgebildet werden, den (versicherungspflichtigen) Beschäftigten zur Berufsausbildung iS des Satzes 1 gleich (vgl BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 4 RdNr 10) .

    Nachdem der Kläger seine Berufsausbildung als Hochbaufacharbeiter erfolgreich abgeschlossen hat, mussten sich die Vermittlungsbemühungen der Beklagten grundsätzlich auf Beschäftigungen entsprechend der erworbenen beruflichen Qualifikation erstrecken (§ 132 Abs. 2 Satz 1 SGB III) , weil diese Tätigkeiten eine bestmögliche Eingliederung in den Arbeitsmarkt garantieren (vgl zu dieser Voraussetzung: BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 4 RdNr 15; vgl auch Coseriu/Jakob in NK-SGB III, 3. Aufl 2008, § 132 RdNr 15 ff; Behrend in Eicher/Schlegel, SGB III, § 132 RdNr 33 ff, Stand März 2007) .

    Für andere Überlegungen, etwa die Füllung einer planwidrigen Gesetzeslücke zur Erlangung angemessener sachlicher Ergebnisse, bleibt kein Raum (BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - aaO, RdNr 16 ff) .

    Gegen die Regelung des § 132 Abs. 2 SGB III, die den Kläger ohnedies begünstigt, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 11 AL 42/08 R - SozR 4-4300 § 132 Nr. 4 RdNr 22 f mwN; vgl auch BSG SozR 4-4300 § 132 Nr. 3 und BSG, Urteil vom 16.12.2009 - B 7 AL 39/08 R) .

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht