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   BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R   

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https://dejure.org/2010,1762
BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R (https://dejure.org/2010,1762)
BSG, Entscheidung vom 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R (https://dejure.org/2010,1762)
BSG, Entscheidung vom 22. Juni 2010 - B 1 KR 1/10 R (https://dejure.org/2010,1762)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • lexetius.com

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Verminderung des Rechnungsbetrages - Aufwand infolge erneuter Befassung mit Behandlungs- und Abrechnungsfall - Einleitung des Prüfverfahrens durch ...

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 275 Abs 1c S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 301 SGB 5
    Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Verminderung des Rechnungsbetrages - Aufwand infolge erneuter Befassung mit Behandlungs- und Abrechnungsfall - Einleitung des Prüfverfahrens durch fehlerhafte Abrechnung ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 275 Abs 1 Nr 1 SGB 5, § 275 Abs 1c S 1 SGB 5 vom 26.03.2007, § 275 Abs 1c S 3 SGB 5 vom 26.03.2007, § 301 SGB 5
    Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Verminderung des Rechnungsbetrages - Aufwand infolge erneuter Befassung mit Behandlungs- und Abrechnungsfall - Einleitung des Prüfverfahrens durch fehlerhafte Abrechnung ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhebung einer Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung einer Krankenhausrechnung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) ohne Änderung des Gesamtabrechnungsbetrags

  • medcontroller.de
  • rewis.io

    Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Verminderung des Rechnungsbetrages - Aufwand infolge erneuter Befassung mit Behandlungs- und Abrechnungsfall - Einleitung des Prüfverfahrens durch fehlerhafte Abrechnung ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Krankenkasse - Krankenhaus - Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung durch den MDK - Verminderung des Rechnungsbetrages - Aufwand infolge erneuter Befassung mit Behandlungs- und Abrechnungsfall - Einleitung des Prüfverfahrens durch fehlerhafte Abrechnung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebung einer Aufwandspauschale für die Überprüfung der Abrechnung einer Krankenhausrechnung durch den MDK ohne Änderung des Gesamtabrechnungsbetrags

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Krankenversicherung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Aufwandspauschale bei durch falsche Kodierung verursachter MDK-Rechnungs-Prüfung

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Keine Aufwandspauschale bei durch falsche Kodierung verursachter MDK-Rechnungs-Prüfung

  • medcontroller.de (Kurzinformation)

    Aufwandspauschale und Kodierfehler

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erfolglose Klage eines Krankenhausträgers auf Ersatz der Aufwandspauschale

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 106, 214
  • NZS 2011, 286
  • NZS 2011, 426 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (179)Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 8/09 R

    Anspruch einer Krankenkasse auf Verzugszinsen für verspätet zurückgezahlte

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Eine dem BSG-Urteil vom 8.9.2009 (aaO) vergleichbare Konstellation liege nicht vor.

    Vor diesem Hintergrund kann ein Krankenhaus an der nachträglichen Erhöhung einer zunächst fehlerhaft zu niedrig erstellten Abrechnung gegenüber der KK gehindert sein (BSG, 1. und 3. Senat, ebenda) , ebenso wie umgekehrt Ansprüche einer KK gegen ein Krankenhaus aus Anlass der Rückzahlung zu viel gezahlter Vergütung betragsmäßig begrenzt sein können (BSG Urteil vom 8.9.2009 - B 1 KR 8/09 R - RdNr 24 , zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 69 Nr. 7 vorgesehen).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    So haben der 1. und 3. Senat des BSG wiederholt ausgesprochen, dass die Vertragsbeziehungen zwischen Krankenhäusern und KKn in partnerschaftlicher Weise zu gegenseitiger Rücksichtnahme nach dem Grundsatz von Treu und Glauben verpflichten und dass diese Sonderrechtsbeziehung auch wechselseitig bestehende Ansprüche begrenzen kann (vgl BSG SozR 4-2500 § 109 Nr. 19 RdNr 16; BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R - RdNr 10, zur Veröffentlichung in SozR vorgesehen; kritisch Korthus, KH 2010, 49 f) .

    Es wäre gerade das Gegenteil des beschriebenen rücksichtsvollen Verhaltens, würde es das Gesetz ermöglichen, die Aufwandspauschale selbst dann zu beanspruchen, wenn eigenes Fehlverhalten des Krankenhauses - hier der Verstoß gegen die Pflicht zur korrekten Abrechnung - zu einer überflüssigen, nutzlosen Prüfung geführt hat oder wenn sich sogar der Abrechnungsbetrag im Nachhinein noch zu Lasten der KK erhöht (vgl zum "Verursacherprinzip" in einem ähnlichen Zusammenhang BSG Urteil vom 17.12.2009 - B 3 KR 12/08 R - aaO, RdNr 16) .

  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KN 3/08 KR R

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Ein solches Vorgehen einer KK konnte etwa durch das Bestreben motiviert gewesen sein, eigene Liquiditätsgewinne durch eine hinausgezögerte Rechnungsbegleichung zu erzielen (vgl aber zum Ausschluss von Einwendungen einer KK nach Treu und Glauben in solchen Fällen zB schon: BSGE 89, 104, 110 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 2 - "Berliner Fälle" ; BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 6 RdNr 13 ff; BSGE 102, 182 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 15, RdNr 42).
  • BSG, 28.09.2006 - B 3 KR 23/05 R

    Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer einer Krankenhausbehandlung - Auslegung

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Ein solches Vorgehen einer KK konnte etwa durch das Bestreben motiviert gewesen sein, eigene Liquiditätsgewinne durch eine hinausgezögerte Rechnungsbegleichung zu erzielen (vgl aber zum Ausschluss von Einwendungen einer KK nach Treu und Glauben in solchen Fällen zB schon: BSGE 89, 104, 110 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 2 - "Berliner Fälle" ; BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 6 RdNr 13 ff; BSGE 102, 182 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 15, RdNr 42).
  • BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 11/01 R

    Krankenversicherung - Leistungen - Krankenhausbehandlung -

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Ein solches Vorgehen einer KK konnte etwa durch das Bestreben motiviert gewesen sein, eigene Liquiditätsgewinne durch eine hinausgezögerte Rechnungsbegleichung zu erzielen (vgl aber zum Ausschluss von Einwendungen einer KK nach Treu und Glauben in solchen Fällen zB schon: BSGE 89, 104, 110 = SozR 3-2500 § 112 Nr. 2 - "Berliner Fälle" ; BSG SozR 4-2500 § 112 Nr. 6 RdNr 13 ff; BSGE 102, 182 = SozR 4-2500 § 109 Nr. 15, RdNr 42).
  • BSG, 25.09.2007 - GS 1/06

    Krankenversicherung - Voraussetzungen für Gewährung von vollstationärer

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Ein Anspruch auf Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung nach § 39 SGB V setzt deshalb ua voraus, dass die Behandlung notwendig bzw erforderlich war (vgl dazu und zu den sich daraus ergebenden Anforderungen näher nur: BSG - Großer Senat - BSGE 99, 111 = SozR 4-2500 § 39 Nr. 10, RdNr 15 ff, 27 ff) .
  • BSG, 08.09.2009 - B 1 KR 11/09 R

    Krankenhausträger - Geltendmachung einer weiteren Vergütung gegenüber

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Das LSG-Urteil stehe auch nicht in Einklang mit dem Urteil des BSG vom 8.9.2009 - B 1 KR 11/09 R (zur Veröffentlichung in SozR 4-2500 § 109 Nr. 19 vorgesehen) , wonach das Verhältnis zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen (KKn) durch gegenseitige Rücksichtnahmepflichten geprägt sei.
  • BSG, 05.11.2008 - B 6 KA 63/07 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln in der gesetzlichen

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Dieser enge Zusammenhang stellt keine auf die Krankenhausversorgung beschränkte Besonderheit dar, vielmehr findet sich Ähnliches auch zB bei den Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen nach §§ 106, 106a SGB V im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung (zur Verklammerung vertragsärztlicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen mit den Leistungsansprüchen der Versicherten vgl zB BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 16 ff; BSG MedR 2010, 276) .
  • BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 29/09 R

    Krankenversicherung - Krankenkasse - Aufwandspauschale an Krankenhäuser wegen

    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    a) Das Vorgehen der KKn nach § 275 SGB V hat seinen Ursprung darin, dass es zu den elementaren Aufgaben einer KK gehört, auf die Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 2 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 3, § 12 SGB V) Acht zu nehmen, welches uneingeschränkt auch im Bereich des Leistungserbringungsrechts gilt (§ 70 Abs. 1 SGB V; vgl auch BSG Urteil vom 22.6.2010 - B 1 KR 29/09 R) .
  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 3/08 R
    Auszug aus BSG, 22.06.2010 - B 1 KR 1/10 R
    Dieser enge Zusammenhang stellt keine auf die Krankenhausversorgung beschränkte Besonderheit dar, vielmehr findet sich Ähnliches auch zB bei den Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfungen nach §§ 106, 106a SGB V im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung (zur Verklammerung vertragsärztlicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen mit den Leistungsansprüchen der Versicherten vgl zB BSG SozR 4-2500 § 106 Nr. 21 RdNr 16 ff; BSG MedR 2010, 276) .
  • BSG, 25.10.2016 - B 1 KR 22/16 R

    Krankenversicherung - Aufwandspauschale - Überprüfung der Krankenhausrechnung auf

    Sie zielt nur auf die Einschränkung von solchen Prüfungen ab, die KKn ohne berechtigten Anlass, ggf gar durch "missbräuchliche" Prüfungsbegehren eingeleitet haben, nicht aber zB auf Verfahren, zu denen es durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses gekommen ist (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 21).

    Hierbei muss die KK den MDK wegen einer Auffälligkeit gezielt beauftragt haben, eine gutachtliche Stellungnahme abzugeben mit dem Ziel, in Verfolgung des Wirtschaftlichkeitsgebots zu einer Verminderung der Vergütung zu gelangen, dh eine Verminderung des (möglicherweise) vom Krankenhaus zu hoch angesetzten Abrechnungsbetrages zu erreichen (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 13) .

  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 28/12 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

    Es obliegt den Krankenkassen, gerade diese Voraussetzungen zu überprüfen und hierzu ggf den MDK einzuschalten (vgl zu diesem Zusammenhang eingehend BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 19; Urteil des erkennenden Senats vom 16.5.2012, SozR 4-2500 § 275 Nr. 5 RdNr 10) .
  • BSG, 23.05.2017 - B 1 KR 24/16 R

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung durch MDK -

    Sie zielt nur auf die Einschränkung von solchen Prüfungen ab, die KKn ohne berechtigten Anlass, ggf gar durch "missbräuchliche" Prüfungsbegehren eingeleitet haben, nicht aber zB auf Verfahren, zu denen es durch ein Fehlverhalten des Krankenhauses gekommen ist (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 21).

    Hierbei muss die KK den MDK wegen einer Auffälligkeit gezielt beauftragt haben, eine gutachtliche Stellungnahme abzugeben mit dem Ziel, in Verfolgung des Wirtschaftlichkeitsgebots (§ 12 Abs. 1 SGB V) zu einer Verminderung der Vergütung zu gelangen, dh eine Verminderung des (möglicherweise) vom Krankenhaus zu hoch angesetzten Abrechnungsbetrages zu erreichen (vgl BSGE 106, 214 = SozR 4-2500 § 275 Nr. 3, RdNr 13) .

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