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   BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R   

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BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R (https://dejure.org/2010,2237)
BSG, Entscheidung vom 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R (https://dejure.org/2010,2237)
BSG, Entscheidung vom 24. November 2010 - B 11 AL 30/09 R (https://dejure.org/2010,2237)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • lexetius.com

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte - Arbeitsentgeltdifferenz - keine Überschreitung der 10 %-Grenze - Verzicht auf Jahressonderzahlungen zur Arbeitsplatzsicherung

  • openjur.de

    Bemessung des Arbeitslosengeldes; Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte; Arbeitsentgeltdifferenz; keine Überschreitung der 10%-Grenze

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 130 Abs 1 S 1 SGB 3 vom 23.12.2003, § 130 Abs 1 S 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 130 Abs 3 S 1 Nr 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 130 Abs 3 S 2 SGB 3 vom 23.12.2003, § 131 Abs 1 SGB 3 vom 21.07.1999
    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte - Arbeitsentgeltdifferenz - keine Überschreitung der 10%-Grenze

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Arbeitslosengeldes aus dem Regelbemessungsrahmen; Vorliegen einer unbilligen Härte mit Rücksicht auf ein in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit überwiegend höheres Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte - Arbeitsentgeltdifferenz - keine Überschreitung der 10%-Grenze

  • ra.de
  • rewis.io

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen unbilliger Härte - Arbeitsentgeltdifferenz - keine Überschreitung der 10%-Grenze

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessung des Arbeitslosengeldes aus dem Regelbemessungsrahmen; Vorliegen einer unbilligen Härte mit Rücksicht auf ein in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit überwiegend höheres Arbeitsentgelt

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Keine unbillige Härte bei der Arbeitslosengeldbemessung, wenn die Differenz der Arbeitsentgelte im einjährigen Regelbemessungszeitraumen und dem erweiterten zweijährigen Bemessungsrahmen weniger als 10% beträgt

  • Bundessozialgericht (Pressemitteilung)

    Keine unbillige Härte bei der Arbeitslosengeldbemessung, wenn die Differenz der Arbeitentgelte im einjährigen Regelbemessungsrahmen und dem erweiterten zweijährigen Bemessungsrahmen weniger als 10% beträgt

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Bundesagentur für Arbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unbillige Härte bei der Arbeitslosengeldbemessung

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Unbillige Härte bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 107, 114
  • NZS 2011, 290
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 06.09.2007 - B 14/7b AS 66/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
    Denn zum einen geht es auch dabei um die Bewertung eines objektiven finanziellen Missverhältnisses, weil es entscheidend darauf ankommt, wie stark sich der gegenwärtig durch Verwertung realisierbare Verkehrswert eines Vermögensgegenstands von dessen Substanzwert unterscheidet (vgl BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 jeweils mwN) .

    Sie ist noch nicht erreicht, wenn der Rückkaufswert 12, 9 % unter den eingezahlten Beiträgen liegt, während offen gelassen wurde, ob dasselbe auch noch bei einer Differenz von 18, 5 % zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert angenommen werden könnte (BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; vgl auch BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8) .

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 68/06 R

    Berechnung von Arbeitslosengeld (Alg) und Unterhaltsgeld (Uhg) - Erweiterung

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
    Denn zum einen geht es auch dabei um die Bewertung eines objektiven finanziellen Missverhältnisses, weil es entscheidend darauf ankommt, wie stark sich der gegenwärtig durch Verwertung realisierbare Verkehrswert eines Vermögensgegenstands von dessen Substanzwert unterscheidet (vgl BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8 jeweils mwN) .

    Sie ist noch nicht erreicht, wenn der Rückkaufswert 12, 9 % unter den eingezahlten Beiträgen liegt, während offen gelassen wurde, ob dasselbe auch noch bei einer Differenz von 18, 5 % zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert angenommen werden könnte (BSGE 99, 77 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 5; vgl auch BSGE 100, 196 = SozR 4-4200 § 12 Nr. 8) .

  • LSG Schleswig-Holstein, 26.03.2010 - L 3 AL 10/09

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens - unbillige Härte

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
    Im Gegenteil legt der Wortlaut des § 130 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 SGB III vor seinem entstehungsgeschichtlichen Hintergrund nahe, erst recht an der Unerheblichkeit der Gründe des Minderverdiensts festzuhalten (so im Ergebnis auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 6.3.2009, L 8 AL 3880/08; Lüdtke aaO, § 130 RdNr 10; Behrend aaO, RdNr 85, Stand Mai 2008 und RdNr 92, Stand März 2010; Brand aaO, RdNr 16; Valgolio aaO, RdNr 68 und 70; einschränkend: Rokita aaO, § 130 RdNr 152 und 159 f; aA: LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 4.3.2009, L 12 AL 66/08, Revision anhängig unter B 7 AL 9/09 R; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.3.2010, L 3 AL 10/09, Revision anhängig unter B 11 AL 21/10 R; Rolfs aaO, RdNr 67) .

    Nicht überzeugend scheint der gegen einen generellen unteren Schwellenwert von mindestens 10 % erhobene Einwand, dass die Härtefallregelung auf der Rechtsfolgenseite im Gegensatz zum früheren Rechtszustand nicht mehr zu einer fiktiven Bemessung führt, sondern zu einer Bemessung, in die auch die vergleichsweise niedrigen Bemessungsentgelte des Regelbemessungsrahmens einfließen (Behrend aaO, RdNr 92; Valgolio in Hauck/Noftz, SGB III, § 130 RdNr 67, 71 und 72, Stand September 2010; LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26.3.2010, L 3 AL 10/09, Revision anhängig unter B 11 AL 21/10 R) .

  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 82/89

    Regelbemessung - Arbeitslosengeld - Teilzeitarbeit

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
    d) Nichts an Aktualität eingebüßt hat demgegenüber die Rechtsprechung des BSG zum Vorgängerrecht, wonach bei der Härtefallprüfung und im Interesse einer möglichst verwaltungspraktikablen und gleichmäßigen Anwendung allein auf das Auseinanderklaffen des Regelbemessungsentgelts und des ihm gegenüber zu stellenden Vergleichsentgelts ohne Rücksicht auf die Gründe des Minderverdiensts abzustellen ist (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 2; BSGE 74, 96 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17; BSGE 63, 153 = SozR 4100 § 112 Nr. 39) .

    Die Voraussetzungen für die Annahme einer unbilligen Härte sind generalisierend so umschrieben worden, dass ein "deutlich höheres" Vergleichsentgelt erforderlich sei (BSGE 62, 43 = SozR 4100 § 112 Nr. 31; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 35; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 2, S 19 mwN) oder ein "wesentlich geringeres" Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum (BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 11, S 39; BSGE 74, 96 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17, S 76) bzw ein derartiges Missverhältnis der miteinander zu vergleichenden Entgelte, dass die Regelbemessung den Arbeitslosen "erheblich" benachteiligen würde (BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6, S 17; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 28, S 130) .

  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 56/93

    Arbeitslosengeld - Bemessung - Neue Bundesländer

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
    d) Nichts an Aktualität eingebüßt hat demgegenüber die Rechtsprechung des BSG zum Vorgängerrecht, wonach bei der Härtefallprüfung und im Interesse einer möglichst verwaltungspraktikablen und gleichmäßigen Anwendung allein auf das Auseinanderklaffen des Regelbemessungsentgelts und des ihm gegenüber zu stellenden Vergleichsentgelts ohne Rücksicht auf die Gründe des Minderverdiensts abzustellen ist (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 2; BSGE 74, 96 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17; BSGE 63, 153 = SozR 4100 § 112 Nr. 39) .

    Die Voraussetzungen für die Annahme einer unbilligen Härte sind generalisierend so umschrieben worden, dass ein "deutlich höheres" Vergleichsentgelt erforderlich sei (BSGE 62, 43 = SozR 4100 § 112 Nr. 31; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 35; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 2, S 19 mwN) oder ein "wesentlich geringeres" Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum (BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 11, S 39; BSGE 74, 96 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17, S 76) bzw ein derartiges Missverhältnis der miteinander zu vergleichenden Entgelte, dass die Regelbemessung den Arbeitslosen "erheblich" benachteiligen würde (BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6, S 17; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 28, S 130) .

  • BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 73/86

    Anwartschaftszeit - Arbeitslosengeld - Vorpraktikum - Arbeitsentgelt - Berufliche

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
    d) Nichts an Aktualität eingebüßt hat demgegenüber die Rechtsprechung des BSG zum Vorgängerrecht, wonach bei der Härtefallprüfung und im Interesse einer möglichst verwaltungspraktikablen und gleichmäßigen Anwendung allein auf das Auseinanderklaffen des Regelbemessungsentgelts und des ihm gegenüber zu stellenden Vergleichsentgelts ohne Rücksicht auf die Gründe des Minderverdiensts abzustellen ist (BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 2; BSGE 74, 96 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17; BSGE 63, 153 = SozR 4100 § 112 Nr. 39) .

    a) Unter der Geltung des § 112 Abs. 7 AFG hat das BSG entschieden, dass eine unbillige Härte jedenfalls gegeben sei, wenn das Regelbemessungsentgelt um rund 25 % oder noch mehr hinter dem damit zu vergleichenden Entgelt zurückbleibe (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 19; BSGE 45, 49 = SozR 4100 § 112 Nr. 6; BSGE 63, 153 = SozR 4100 § 112 Nr. 39; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 35; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 45) .

  • BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76

    Berufliche Tätigkeit - Beitragspflicht - Beitragspflichtige Beschäftigung -

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
    a) Unter der Geltung des § 112 Abs. 7 AFG hat das BSG entschieden, dass eine unbillige Härte jedenfalls gegeben sei, wenn das Regelbemessungsentgelt um rund 25 % oder noch mehr hinter dem damit zu vergleichenden Entgelt zurückbleibe (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 19; BSGE 45, 49 = SozR 4100 § 112 Nr. 6; BSGE 63, 153 = SozR 4100 § 112 Nr. 39; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 35; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 45) .

    Die Voraussetzungen für die Annahme einer unbilligen Härte sind generalisierend so umschrieben worden, dass ein "deutlich höheres" Vergleichsentgelt erforderlich sei (BSGE 62, 43 = SozR 4100 § 112 Nr. 31; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 35; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 2, S 19 mwN) oder ein "wesentlich geringeres" Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum (BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 11, S 39; BSGE 74, 96 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17, S 76) bzw ein derartiges Missverhältnis der miteinander zu vergleichenden Entgelte, dass die Regelbemessung den Arbeitslosen "erheblich" benachteiligen würde (BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6, S 17; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 28, S 130) .

  • BVerfG, 15.07.1987 - 1 BvR 488/86

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung von Übergangsgeld und Unterhaltsgeld nach AFG

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
    Von einer übermäßigen Belastung kann daher - auch unter Berücksichtigung der jeweils aus dem Arbeitsentgelt entrichteten Beiträge - nicht ausgegangen werden (vgl ua BVerfGE 76, 220 = SozR 4100 § 242b Nr. 3 - zur Absenkung des Leistungssatzes und Änderung der Bemessungsgrundlage bei bereits bewilligter Leistung) .
  • BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 2/09 R

    Elterngeld - Einkommen - Einkünfte - Geburt - Bemessungszeitraum -

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
    Schließlich hat das BSG zu der Bemessung des Elterngeldes bei Selbständigen entschieden, dass nur ein Abweichen des (zeitlichen) Umfangs der selbständigen Tätigkeit um mindestens 20 % eine erhebliche Abweichung sei, bei der die der typisierenden Fiktion des § 2 Abs. 9 Satz 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz zugrunde liegende Annahme, das Einkommen im Veranlagungszeitraum sei für das Einkommen im maßgeblichen Zwölfmonatszeitraum vor der Geburt des Kindes repräsentativ, nicht mehr gerechtfertigt sei (BSG, Urteil vom 3.12.2009 - B 10 EG 2/09 R - SozR 4-7837 § 2 Nr. 5 RdNr 39) .
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R
    Diese Funktion übernimmt innerhalb des Sozialleistungssystems die Grundsicherung für Arbeitsuchende (vgl BVerfGE 125, 175) , welche auch neben den Bezug von Alg treten kann (vgl § 22 Abs. 4 SGB III, § 5 Abs. 1 Satz 1 SGB II) .
  • BSG, 24.07.1980 - 5 RJ 18/79

    Arbeitslosengeld - fiktive Bemessung nach Qualifikationsgruppen im Anschluss an

  • BSG, 09.12.1986 - 8 RK 12/85

    Wirkungen der Einbeziehung einer in einem Dynamisierungsbescheid getroffenen

  • BSG, 29.01.1997 - 11 RAr 59/96

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - Angemessenheit

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 40/06 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens - unbillige Härte

  • LSG Rheinland-Pfalz, 01.06.2006 - L 1 AL 4/06

    Bemessung der Höhe von Arbeitslosengeld bei einer der letzten Beschäftigung des

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.03.2009 - L 12 AL 66/08

    Arbeitslosengeld - Bei Gehaltsverzicht erweiterter Bemessungszeitraum möglich

  • LSG Baden-Württemberg, 06.03.2009 - L 8 AL 3880/08

    Anspruch auf Arbeitslosengeld, Erweiterung des Bemessungsrahmens beim

  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 7/08 R

    Höhe des Arbeitslosengeldes nach Arbeitszeitreduzierung durch

  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R

    Übergangsgeld - unbillige Härte

  • BSG, 29.05.2008 - B 11a AL 23/07 R

    Beiladung eines Leistungsträgers - Erstattungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit -

  • BSG, 09.02.1995 - 7 RAr 2/94

    Unbillige Härte i.S. von § 44 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 AFG

  • BSG, 11.06.1987 - 7 RAr 29/86

    Arbeitszeit - Unbillige Härte - Bemessungsentgelt - Arbeitslosengeld

  • BSG, 26.11.1986 - 7 RAr 88/85

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Arbeitslosmeldung - Unbillige Härte -

  • BSG, 25.08.1981 - 7 RAr 59/80

    Bemessung des Arbeitslosengeldes unter Berücksichtigung des Vorliegens einer

  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 83/16

    Gewährung eines höheren Arbeitslosengeldes unter Zugrundelegung eines höheren

    Das Bundessozialgericht habe die Auffassung der Beklagten, wonach eine unbillige Härte vorliege, wenn das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10 Prozent erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen übersteige, nur solange für verfassungskonform gehalten, wie eine Abfederung der mit dieser Verwaltungspraxis einhergehenden Härten möglich sei (Hinweis auf BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 30/09 R).

    Eine unbillige Härte liegt erst vor, wenn das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10 Prozent erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen übersteigt (grundlegend BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 30/09 R, BSGE 107, 114 = juris, Rn. 16 ff.; BSG, Urteil vom 1. März 2011 - B 7 AL 9/09 R, juris, Rn. 13).

    Hierbei handelt es sich um die Untergrenze für die Annahme einer unbilligen Härte (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 30/09 R, BSGE 107, 114 = juris, Rn. 22).

    Ausweislich des Wortlauts der vom Kläger zitierte Stelle ("Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach bei der Bemessung von Alg unabhängig von besonderen Umständen des Einzelfalls eine unbillige Härte erst anzunehmen ist, wenn das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10 % erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen übersteigt [Urteil des erkennenden Senats vom 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R - BSGE 107, 114 = SozR 4-4300 § 130 Nr. 7; ebenso Urteil des 7. Senats vom 1.3.2011 - B 7 AL 9/09 R - Juris RdNr 13, 14]." - Hervorhebung hinzugefügt) ist das Bundessozialgericht gerade nicht von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewichen.

    Das vom Kläger in diesem Zusammenhang zitierte Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. November 2010 (B 11 AL 30/09 R) lautet insoweit (juris, Rn. 27):.

    Somit liegt auch kein Fall vor, in dem die individuelle Betroffenheit des Klägers (auch zu diesem Gesichtspunkt BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 30/09 R = juris, Rn. 27) eine abweichende Behandlung geböte.

  • LSG Sachsen, 11.06.2020 - L 3 AL 120/18
    Bei der "unbilligen Härte" handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff, der gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 30/09 R - SozR 4-4300 § 130 Nr. 7 = juris Rdnr. 16).

    Der Senat schließt sich insoweit den umfassenden Ausführungen des 11. Senates des Bundessozialgerichts im Urteil vom 24. November 2010 (Az. B 11 AL 30/09 R, BSGE 107, 114 ff. = SozR 4-4300 § 130 Nr. 7 = juris Rdnr. 14 bis 27) an.

    Das Bundessozialgericht hat ausgeführt, dass gerade der Wortlaut von § 130 Abs. 3 Satz 2 SGB III (in der dort maßgebenden, bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) dafür spreche, dass die unter Umständen nur mit großem Aufwand aufzuklärenden Gründe für die unterschiedliche Höhe der Arbeitsentgelte unerheblich seien (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2010, a. a. O., Rdnr. 21).

    Nach diesen Maßstäben und unter Beachtung des Ausnahmecharakters der Härtefallregelung sei es nicht angezeigt, schon unterhalb einer Differenz von 10 % zwischen den beiden Bemessungsentgelten ein so wesentliches Missverhältnis zu bejahen, dass die Regelbemessung nicht mehr zumutbar und unbillig hart wäre (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2010, a. a. O., Rdnr. 23).

    Diese Funktion übernehme innerhalb des Sozialleistungssystems die Grundsicherung für Arbeitsuchende, welche auch neben den Bezug von Arbeitslosengeld treten könne (vgl. BSG, Urteil vom 24. November 2010, a. a. O., Rdnr. 27).

  • BSG, 04.07.2012 - B 11 AL 9/11 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Bemessungsrahmen -

    Denn das Bemessungsentgelt aus einem erweiterten Bemessungsrahmen übersteigt nicht das um 10 % erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen (vgl Urteil des Senats vom 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R - BSGE 107, 114 = SozR 4-4300 § 130 Nr. 7) .
  • BSG, 06.03.2013 - B 11 AL 1/12 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Bemessungsentgelt - Transferkurzarbeitergeldbezug -

    Der Senat hält an der Rechtsprechung fest, wonach bei der Bemessung von Alg unabhängig von besonderen Umständen des Einzelfalls eine unbillige Härte erst anzunehmen ist, wenn das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10 % erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen übersteigt (Urteil des erkennenden Senats vom 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R - BSGE 107, 114 = SozR 4-4300 § 130 Nr. 7; ebenso Urteil des 7. Senats vom 1.3.2011 - B 7 AL 9/09 R - Juris RdNr 13, 14) .

    Der Senat hat dazu, dass verfassungsrechtliche Bedenken nicht durchgreifen, bereits Stellung genommen (Urteil vom 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R - aaO RdNr 27) ; hieran hält der Senat fest.

  • BSG, 01.03.2011 - B 7 AL 9/09 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen

    Der Senat schließt sich insoweit der Rechtsprechung des 11. Senats in seinem Urteil vom 24.11.2010 (B 11 AL 30/09 R) an, wonach der von der Beklagten zu Grunde gelegte Maßstab dem durch die Rechtshistorie wie auch die Gesamtsystematik gerechtfertigten Anliegen des Gesetzgebers nach Vereinfachung entspreche.

    Zu Recht hat der 11. Senat in seiner Entscheidung vom 24.11.2010 (aaO) auch ausgeführt, der gegen einen generellen unteren Schwellenwert von mindestens 10 % erhobene Einwand, dass die Härtefallregelung auf der Rechtsfolgenseite im Gegensatz zum früheren Rechtszustand nicht mehr zu einer fiktiven Bemessung führe, sondern zu einer Bemessung, in die auch die vergleichsweise niedrigen Bemessungsentgelte des Regelbemessungsrahmens einflössen, sei nicht überzeugend.

  • LSG Sachsen, 06.12.2010 - L 1 AL 212/09

    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe im

    Ergänzend ist darauf hinzuweisen: Die Frage, ob eine unbillige Härte schon bei einer Differenz der Entgelte um weniger als 10 % angenommen werden kann, ist mittlerweile höchstrichterlich zu Ungunsten des Klägers entschieden (Bundessozialgericht, Urteil vom 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R), auch wenn noch zwei weitere Revisionsverfahren anhängig sind (B 7 AL 9/09 R und B 11 AL 21/10 R).
  • LSG Hamburg, 11.09.2013 - L 2 AL 47/11

    Nichtzulassungsbeschwerde bei Unterschreiten des Berufungsstreitwertes

    Das auf die Gewährung höherer Leistungen gerichtete Klagebegehren kann mit der hier zulässigen, insbesondere form- und fristgerecht erhobenen kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage (§§ 54 Abs. 1 und 4, 56 SGG) verfolgt werden und betrifft einen Höhenstreit, in dem Grund und Höhe des Leistungsanspruchs grundsätzlich in vollem Umfang zu überprüfen sind (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. zuletzt Urteile des 11. Senats vom 24. November 2010 - B 11 AL 30/09 R, SozR 4-4300 § 130 Nr. 7 und des 7. Senats vom 1. März 2011 - B 7 AL 9/09 R, juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 24.03.2010 - L 2 AL 135/06
    Bei einer Differenz von unter 5 % sei eine unbillige Härte regelmäßig ausgeschlossen, bei einer Differenz von 10 % und mehr hingegen gegeben und bei einer Differenz zwischen 5 und 10 % müsse geprüft werden, ob sich die unbillige Härte aus den Umständen des Einzelfalles ergebe (vgl. hierzu mit ausführlicher Begründung Urteil des Senates vom 25. August 2009 - L 2 AL 84/06 - derzeit anhängig beim BSG B 11 AL 30/09 R).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 23.02.2011 - L 2 AL 41/08

    Berechnung des Arbeitslosengeldes

    Eine unbillige Härte in diesem Sinne liegt erst dann vor, wenn ohne Prüfung der individuellen Gründe für die Veränderung der Einkommenshöhe das Bemessungsentgelt aus dem erweiterten Bemessungsrahmen das um 10% erhöhte Bemessungsentgelt aus dem Regelbemessungsrahmen übersteigt (BSG, Urteil vom 24. November 2010 - B 11 AL 30/09 R - zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.03.2012 - L 11 AL 91/08
    Das Klagebegehren ist als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage (§ 54 Abs. 1 und 4 Sozialgerichtsgesetz SGG ) aufzufassen und betrifft einen Höhenstreit, so dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) Grund und Höhe des Leistungsanspruchs in vollem Umfang zu überprüfen sind (BSG, Urteil vom 24. November 2010, B 11 AL 30/09 R, Rn 11 = BSGE 107, 114ff; Urteil vom 1. März 2011, B 7 AL 9/09 R, Rn 9).
  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 111/09 B
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