Rechtsprechung
   BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6465
BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R (https://dejure.org/2011,6465)
BSG, Entscheidung vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R (https://dejure.org/2011,6465)
BSG, Entscheidung vom 06. April 2011 - B 4 AS 117/10 R (https://dejure.org/2011,6465)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,6465) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • lexetius.com

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Förderung der beruflichen Weiterbildung - Höhe der Fahrkostenerstattung - Wegstrecke oder Entfernungskilometer - Entschließungsermessen des Grundsicherungsträgers

  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende; Eingliederungsleistungen; Entschließungsermessen des Grundsicherungsträgers; Förderung der beruflichen Weiterbildung; kein Ermessen hinsichtlich der Höhe der Fahrkostenerstattung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 16 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 02.03.2009, § 16 Abs 2 S 1 SGB 2 vom 02.03.2009, § 16f Abs 2 SGB 2, § 22 Abs 4 SGB 3, § 77 SGB 3
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Entschließungsermessen des Grundsicherungsträgers - Förderung der beruflichen Weiterbildung - kein Ermessen hinsichtlich der Höhe der Fahrkostenerstattung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingliederungsleistungen für Fahrten zu einem Praktikum im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung sind zu gewähren; Gewährung von Eingliederungsleistungen für Fahrten zu einem Praktikum im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung ; Bestimmung des ...

  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Entschließungsermessen des Grundsicherungsträgers - Förderung der beruflichen Weiterbildung - kein Ermessen hinsichtlich der Höhe der Fahrkostenerstattung

  • ra.de
  • rewis.io

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistungen - Entschließungsermessen des Grundsicherungsträgers - Förderung der beruflichen Weiterbildung - kein Ermessen hinsichtlich der Höhe der Fahrkostenerstattung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Höhe der Fahrkostenerstattung für Fahrten zu Eingliederungsleistungen im Rahmen der Förderung der beruflichen Weiterbildung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Jobcenter kann nicht bei Fahrtkosten zum Praktikum sparen // Hartz-IV-Empfänger bekommen 20 Cent je gefahrenem Kilometer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 108, 80
  • NZS 2012, 27
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 06.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung -

    Auszug aus BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R
    Ein Ermessen im Hinblick auf die Leistungshöhe steht dem Leistungsträger mithin nur dann zu, wenn auch das SGB III ein solches vorsieht (vgl Eicher in Eicher/Spellbrink, 2. Aufl 2008, § 16 RdNr 62; Harks in jurisPK-SGB II, 2. Aufl 2007, § 16 RdNr 36; Knickrehm in Kreikebohm/Spellbrink/Waltermann, 1. Aufl 2009, § 16 SGB II RdNr 8; Voelzke in Hauck/Noftz, SGB II, Stand VI/2009, RdNr 87; wohl auch Kothe in Gagel, Stand 7/2009, § 16 SGB II RdNr 15; aA Löns in Löns/Herold-Tews, 2. Aufl 2009, § 16 RdNr 8 und Thie in LPK-SGB II, 3. Aufl 2009, § 16 RdNr 12; die Entscheidung des 14. Senats vom 6.12.2007 - B 14/7b AS 50/06 R, SozR 4-4200 § 59 Nr. 1 verhält sich zu dieser Frage nicht ) .
  • LSG Bayern, 27.03.2012 - L 11 AS 774/10

    Volle Fahrtkostenerstattung bei Einladung durch Job-Center

    Ob im Hinblick auf die Höhe der zu übernehmenden notwendigen Reisekosten generell ein Ermessen besteht (so für §§ 45 f SGB III in der Fassung bis 31.12.2008: BSG, Urteil vom 12.05.2011 - B 11 AL 25/10 - Rn 26 - zitiert nach juris; anders bei § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II iVm § 81 Abs. 2 SGB III in der Fassung bis 31.03.2012: BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - Rn 15 ff - zitiert nach juris = SozR 4-4200 § 16 Nr. 6), braucht nicht entschieden werden, da bei Beziehern von Alg II in der Regel - wie auch vorliegend - bezüglich der Höhe von einer Ermessensreduzierung auf Null auszugehen ist.

    Sie will erzieltes Einkommen insoweit erhalten, als es für seine Erzielung eingesetzt wird und verhindern, dass es zur Minderung des Anspruchs auf Alg II berücksichtigt werden muss, wenn es gleichzeitig wegen der Aufwendungen für Fahrkosten nicht tatsächlich zur Sicherung des Lebensunterhaltes zur Verfügung steht (BSG, Urteil vom 06.04.2011, aaO).

  • SG Stade, 26.08.2011 - S 28 AS 894/10

    Leistungsträger ist an Regelungen des SGB III gebunden bei Erbringen von

    Letzteres ist hier nicht der Fall (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris).

    Diese Folge ergibt sich nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris), der sich die erkennende Kammer anschließt, aus dem Wortlaut des § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II und dem systematischen Zusammenhang mit § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II.

    Ist einmal eine Ermessensentscheidung nach § 77 SGB III getroffen worden, sind nach § 81 Abs. 1 SGB III Leistungen zu erbringen und der Träger ist hinsichtlich der Höhe der zu erbringenden Leistung durch die Regelung in § 81 Abs. 2 SGB III gebunden (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris).

    Im Ergebnis entspricht sich die Rechtslage bei der Weiterbildungsförderung im SGB II und SGB III, weil jeweils die Entscheidung über das "Ob" der Förderung in das Ermessen der Verwaltung gestellt ist, während hinsichtlich des Umfangs der Förderung - auch der Fahrkostenerstattung - eine gebundene Entscheidung zu treffen ist (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris).

    Es mangelt bereits an einer planwidrigen Lücke im Hinblick auf die Fahrkostenerstattung im SGB II. Nach dem ausdrücklichen Gesetzesbefehl des § 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 16 Abs. 2 Satz 1 SGB II ist auf die gesetzlichen Regelungen des SGB III zurückzugreifen (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris).

    Denn ist einmal eine Ermessensentscheidung nach § 77 SGB III getroffen worden, sind nach § 81 Abs. 1 SGB III Leistungen zu erbringen und der Träger ist hinsichtlich der Höhe der zu erbringenden Leistung durch die Regelung in § 81 Abs. 2 SGB III gebunden (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R - zitiert nach juris; B. Schmidt in: Eicher/Schlegel, SGB III, § 81 Rn. 28).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2021 - L 19 AS 466/20

    Doppelte Prämie für Weiterbildungserfolg

    Der Beklagte hat das ihm nach § 16 Abs. 1 S. 2 Nr. 4 SGB II eingeräumte Entschließungsermessen dahin gehend ausgeübt, dass er dem Kläger im Mai 2016 einen Bildungsgutschein nach § 81 SGB III zur Ausbildung zum staatlich anerkannten Erzieher gewährt hat (vgl. BSG, Urteil vom 06.04.2011 - B 4 AS 117/10 R).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht