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   BSG, 19.08.1964 - 3 RK 37/61   

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BSG, 19.08.1964 - 3 RK 37/61 (https://dejure.org/1964,525)
BSG, Entscheidung vom 19.08.1964 - 3 RK 37/61 (https://dejure.org/1964,525)
BSG, Entscheidung vom 19. August 1964 - 3 RK 37/61 (https://dejure.org/1964,525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 21, 247
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 29.10.1957 - 3 AZR 411/55

    Lernschwester - Krankenpflegeschülerin - Berufsausbildung -

    Auszug aus BSG, 19.08.1964 - 3 RK 37/61
    Der Senat schließt sich bei dieser Beurteilung in wesentlichen, der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 29. Oktober 1957 (BAG 5, 32) an, die zu den vor Inkrafttreten des Krankenpflegegesetzes vom 15. Juli 1957 geltenden Recht ergangen ist.
  • BSG, 10.03.1994 - 7 RAr 38/93

    Beschäftigungsförderung - Gleichstellung - Fachschulausbildung - Anwartschaft -

    Als Beschäftigung gilt auch der Erwerb beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen im Rahmen betrieblicher Berufsausbildung (§ 7 Abs. 2 SGB IV), damit auch Ausbildung, wenn im Vordergrund nicht der in schulmäßiger Form erteilte Unterricht steht (BSGE 21, 247 f).

    Wesentliches Merkmal für das Vorliegen einer betrieblichen Ausbildung im Gegensatz zur schulischen ist, ob der Auszubildende wie ein Arbeitnehmer in den Betrieb eingegliedert ist und ob die Ausbildung überwiegend durch praktische Unterweisung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs sowie anhand der jeweils anfallenden praktischen Arbeitsaufgabe stattfindet (vgl BSGE 21, 247, 249); entscheidend ist mithin das Bestehen einer persönlichen Abhängigkeit, die sich einerseits in der faktischen Verfügungsmöglichkeit des Arbeitgebers und andererseits der tatsächlichen Dienstbereitschaft des Arbeitnehmers äußert (BSGE 72, 105, 107 mwN = SozR 3-4100 § 169b Nr. 1).

    Sollte sich allerdings ergeben, daß sich praktische und theoretische Ausbildung - uU auch Zeiten eines Arbeitseinsatzes außerhalb von eigentlicher Ausbildung - untrennbar ständig abwechselten, bedarf es der wertenden Abwägung, ob die Schulausbildung oder die betriebliche Ausbildung im Vordergrund standen (vgl BSGE 21, 247).

  • BAG, 28.07.1992 - 1 ABR 22/92

    Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe von Werkmietwohnungen

    Dementsprechend wird die Ausbildung der MTA-Schüler auch insgesamt als schulisch gewertet (Natzel, Berufsbildungsrecht, 3. Aufl., S. 461; wohl auch Bitter/Fenski, AR-Blattei, Krankenpflege- und Heilhilfspersonal, unter B III; vgl. weiter BSGE 21, 247, 249).
  • BSG, 17.12.1996 - 12 RK 2/96

    Kranken- und Rentenversicherungspflicht von Postulantinnen und Novizinnen eines

    Auch das BSG hat in der Vergangenheit Versicherungspflicht in der KV und der RV sowie Beitragspflicht in der Arbeitslosenversicherung (ArblV) nur aufgrund von Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnissen neben der Mitgliedschaft oder aufgrund rentenversicherungsrechtlicher Sonderregelungen über die Versicherungspflicht von Mitgliedern angenommen (BSGE 13, 76 = SozR Nr. 1 zu § 56 AVAVG; BSGE 16, 289 = SozR Nr. 30 zu § 165 RVO; BSGE 21, 247 = SozR Nr. 3 zu § 2 AVG; BSGE 25, 24 = SozR Nr. 6 zu Art. 2 § 3 ArVNG; BSGE 28, 208 = SozR Nr. 7 zu MitgliederkreisVO vom 26. Oktober 1938 Allg; BSGE 53, 198 = SozR 2200 § 1232 Nr. 12; BSGE 53, 278 [BSG 19.05.1982 - 11 RA 34/81] = SozR 2200 § 1232 Nr. 13).

    In der Mitgliedschaft allein hat es demgegenüber ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis nicht gesehen (BSGE 21, 247, 251 = SozR Nr. 3 zu § 2 AVG; BSGE 25, 24, 26 = SozR Nr. 6 zu Art. 2 § 3 ArVNG).

  • BSG, 29.01.2008 - B 7/7a AL 70/06 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Anwartschaftszeit - Versicherungspflichtverhältnis -

    Auch bei einer Beschäftigung zur Berufsausbildung muss der Auszubildende aber wie ein Arbeitnehmer in dem Betrieb "beschäftigt" sein, dh, seine Ausbildung muss überwiegend durch praktische Unterweisung im Rahmen des betrieblichen Arbeitsablaufs stattfinden (BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 53; BSGE 21, 247, 249 = SozR Nr. 3 zu § 2 AVG S Aa 5; Rolfs in Kasseler Handbuch des Arbeitsförderungsrechts, 2003, § 29 RdNr 62).
  • BSG, 12.10.2000 - B 12 KR 7/00 R

    Versicherungspflicht wegen Berufsausbildung bei selbständiger Bildungseinrichtung

    Die Rechtsprechung des BSG hat Lernschwestern, die zum Zwecke ihrer Ausbildung täglich etwa acht Stunden im Krankenhaus nach Weisung der Stationsschwester in der Krankenpflege tätig waren, als beschäftigt angesehen, obwohl die schulische Unterweisung in einer dem Krankenhaus angegliederten Krankenpflegeschule durchgeführt wurde (vgl BSGE 21, 247, 249 ff).
  • BSG, 31.10.1967 - 3 RK 77/64

    Versicherungsfreiheit von Studenten - Ordentliche Studierende - Abendschulbesuch

    Lernschwestern betraf, hat der Senat die Anwendung des @ 4 Abs° 1 Nr° 4 AVG auf solche Personen beschränkt, die neben ihrem Studium einer Beschäftigung nachgehen, die im allgemeinen von vorübergehender Dauer ist und den Beschäftigten regelmäßig nicht voll in Anspruch nimmt (BSG 21, 247, 251 f)° Der Sohn des Klägers hat nach Aufnahme seines Studiums nicht seinen früheren Beruf "weiterhin" ausgeübt; er war während der streitigen Zeit auch nicht "in vollem Umfang" berufstätig, sondern täglich Zwei bis drei Stunden, seit März 1962 drei bis vier Stun- den für Studienzwecke von der Arbeit befreit° Inso- > fern unterscheidet sich der vorliegende Fall von den früher entschiedenen° Gleichwohl unterlag auch der Beigeladene während seiner "Teilbeschäftigung" beim Kläger der Versicherungspflicht in der AV, weil die Beschäftigung seine Zeit und Arbeitskraft überwiegend beanspruchte und das Studium demgegenüber zurücktrat, Nach @ 4 Abs° 1 Nr° 4 AVG ist - anders als nach @ 172 Abs° 1 Nr° 5 BVG nur noch eine während eines Studiums ausgeübte Beschäftigung eines "ordentlichen" Studierenden versicherungsfrei° Aus der Entstehungsgeschichte der Vorschrift ergibt sich, daß man dabei an sog° Werkstudenten gedacht hat, d"h° an Studenten, die neben ihrem Studium eine entgeltliche Beschäftigung ausüben, um sich durch ihre Arbeit die zur Durchführung des Studiums und zum Bestreiten ihres Lebensunterhalts erforderlichen Mittel zu verdienen (BSG 18, 255 f; Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik zu BCE-Drucksa 5080, 2° Wahlperiode, bei 5 1228 Abs° 2 Nr" 5 EVO)O Durch @ 4 Abs° 1 Nr, 4 AVG sollten also nicht etwa Beschäftigte (Voll- oder Teilbeschäftigte) wegen eines daneben betriebenen 8.
  • BVerwG, 24.03.1998 - 6 P 1.96

    Mitbestimmung und Ausbildungsniveau.

    Die traditionelle Krankenpflegeausbildung fällt aus dem üblichen System der dualen Berufsbildung heraus (vgl. zum Ganzen BAG, Urteil vom 16. Dezember 1976 - 3 AZR 556/75 - HAGE 28, 269, 271; BSG, Urteil vom 19. August 1964 - 3 RK 37/61 - BSGE 21, 247, 248 f.).
  • BSG, 08.02.1996 - 13 RJ 45/94

    Anerkennung von Pflichtbeitragszeiten nach § 247 Abs. 2a SGB VI für in der Zeit

    Schließlich gehörten zu dem betroffenen Personenkreis auch Krankenpflegeschülerinnen, für die allgemein erstmals ab April 1965 aufgrund des Urteils des BSG vom 19. August 1964 (= BSGE 21, 247) Beiträge zur Rentenversicherung der Angestellten erhoben worden seien.
  • BSG, 23.03.1999 - B 4 RA 50/98 R

    Nachversicherung - Maschinenaspirant - Deutsche Bundespost -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG kann als Beschäftigung auch Ausbildung gelten, wenn im Vordergrund nicht der in schulmäßiger Form erteilte Unterricht steht (vgl zB BSG SozR 3-4100 § 104 Nr. 11 S 53 = BSGE 74, 77, 84; BSG SozR Nr. 3 zu § 2 AVG Aa 4 = BSGE 21, 247 f).
  • BSG, 23.09.1999 - B 12 RJ 1/99 R

    Rentenversicherungspflicht - Anlernling - familienhafte Mithilfe - fiktive

    Für diese und für diejenigen Lehrzeiten sollen Beitragszeiten (fiktiv) anerkannt werden, deren Versicherungspflicht erst durch die Rechtsprechung klargestellt worden ist (vgl zB zur Aufgabe der Meistersohn-Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes BSGE 3, 30 und BSGE 52, 1, 4 = SozR 2200 § 1259 Nr. 50 S 130/131; zur Versicherungspflicht von Jugendlichen in staatlich anerkannten Lehrwerkstätten BSGE 18, 246 = SozR Nr. 37 zu § 165 RVO; zur Versicherungspflicht von Lernschwestern BSGE 21, 247 = SozR Nr. 3 zu § 2 AVG).
  • SG Köln, 14.12.2007 - S 6 R 58/06

    Sozialversicherung - Keine Beitragspflicht für Studierende im dualen System

  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 15/74
  • BSG, 23.09.1999 - B 2 U 36/98 R

    Bemessung der Höhe der Altersrente - Berücksichtigung von Zeiten der Tätigkeit in

  • BVerwG, 26.01.1987 - 7 B 152.86

    Schulwesen - NRW - Ersatzschule

  • BSG, 16.07.1971 - 3 RK 68/68
  • LSG Hessen, 26.09.1979 - L 3 U 11/78

    Konkursausfallgeldumlage; Entgelte von Diakonissen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.1986 - 5 A 13/84
  • BSG, 19.01.1968 - 3 RK 106/64

    Rentenversicherungsträger - Nichtgeprüfte Altenheimpflegerin - Rentenversicherung

  • BSG, 27.08.1965 - 3 RK 5/63

    Gewährung von Wochengeld an eine Lernschwester, wenn diese nicht

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