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   BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59   

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BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59 (https://dejure.org/1965,206)
BSG, Entscheidung vom 25.05.1965 - 2 RU 176/59 (https://dejure.org/1965,206)
BSG, Entscheidung vom 25. Mai 1965 - 2 RU 176/59 (https://dejure.org/1965,206)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Geschäftsführer einer GmbH - Mitunternehmerschaft des GmbH-Geschäftsführers - Unfallversicherungsschutz des GmbH-Geschäftsführers

Papierfundstellen

  • BSGE 23, 83
  • MDR 1966, 86
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59
    Form und Inhalt so gehalten gewesen, daß der Kläger nicht mehr der Auffassung hätte sein können; sie diene den Interessen seines Betriebes° Er habe vielmehr damit rechnen müssen, daß eine derartige Äußerung zu einem tätliehen Angriff führen würde; er habe also die Gefahr selbst geschaffen° Der Kläger habe sich spätestens, als er sich auf den Disput mit R 33311;eingelassen habe, von seiner beruflichen Tätigkeit gelöst gehabt und deshalb nicht mehr unter Versicherungsschutz gestanden° ' Der Kläger hat gegen das Urteil beim LSG Schleswig-Holstein Berufung"eingelegt° Das LSG hat die Beteiligten unter Hinweis auf BSG 5, 168 aufgefordert, sich zu der Frage zu äußern, inwiefern der Kläger "als Mitunternehmer der Heringsvertriebs- GmbH" unfallversichert gewesen sein solle° Der Prozeßbevollmächtigte des Klägers hat daraufhin ausgeführt, daß der Kläger als Geschäftsführer der Gesellschaft zur GmbH in einem Dienstverhältnis gestanden habe, durch das allerdings kein persönliches Abhängigkeitsverhältnis begründet werden sei wie bei normalen abhängigen Dienstverhältnissen, bei dem jedoch zahlreiche Parallelen Dienstverhält- zu einem abhängigen.

    und das Urteil des erkennenden Senats vom 28. Mai 1957, BSG 5, 168)" Das ist - entgegen der Auffassung des LSG - zu bejahen.

  • BSG, 30.03.1962 - 2 RU 109/60
    Auszug aus BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59
    Für den Geschäftsführer einer GmbH hat der erkennende Senat bereits im Urteil vom 30, März 1962 (BSG 17, 15), auf das im einzelnen Bezug genommen wird, ausgesprochen, daß das Dienstverhältnis zwischen dem Geschäftsführer einer GmbH und der GmbH ein Dienstverhältnis im Sinne des 5.537 Nr, 1 RVO eF sein kann, ..1"]- Abweichend von dem diesem Urteil zugrunde liegenden Sachverhalt besaß im vorliegenden Fall der Kläger insofern einen entscheidenden Einfluß auf die Beschlüsse der Gesellschafter, als er mit der Hälfte des war und deshalb,.
  • BSG, 13.12.1960 - 3 RK 2/56
    Auszug aus BSG, 25.05.1965 - 2 RU 176/59
    Das LSG hat das Bestehen von Entschädigungsansprüchen mit der Begründung verneint, der Kläger habe als Geschäftsführer der Heringsvertriebs-GmbH nicht nach 5 557 Nr. 1 RVG aF unter Versicherungsschutz gestanden, weil die Rechtsbeziehungen zwischen ihm in seiner Eigenschaft als Geschäftsführer und der GmbH zwar durch einen Dienstvertrag im Sinne ven @ 611 ff BGB geregelt gewesen seien, es sich dabei jedoch nicht um ein abhängiges Dienstverhältnis gehandelt habe, Mit der rechtlichen Natur der Beziehungen zwischen einer GmbH und ihrem Geschäftsführer hat sich der 3. Senat des BSG ein« - gehend im Urteil vom 13, Dezember 1960 (BSG 13, 196) befaßt° Diesem Urteil, auf das wegen der Nachweise von Literatur und Rechtsprechung Bezug genommen wird, liegt die Rechtsauffassung zugrunde, von der offensichtlich auch das LSG ausgegangen ist, daß zwischen der Organstellung des Geschäftsführers und dem durch einen besonderen Vertrag geregelten Dienstverhältnis unterschieden werden muß" Dieser Reohtsauffassung hat sich auch der erkennende Senat in dem (den Vorstandsvorsitzeh- u.a.
  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Dabei kommt der Rechtsform ausschlaggebende Bedeutung zu (vgl. Senatsurteil vom 4. Oktober 1988 - VI ZR 7/88 - VersR 1988, 1276; BSGE 23, 83, 85 f.; 45, 279, 281; KK-Ricke, aaO, Rdn. 30a).
  • BSG, 24.09.1992 - 7 RAr 12/92

    GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer - Sperrminorität - Annahme eines

    Ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zur GmbH hat das Bundessozialgericht (BSG) daher verneint, wenn der Geschäftsführer über die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft verfügt (BSGE 23, 83, 84 f = SozR Nr. 41 zu § 537a RVO; BSG SozR Nr. 30 zu § 539 RVO; BSG Beiträge 1975, 60 = Rentenversicherung 1975, 151; BSGE 42, 1, 2 = SozR 2200 § 723 Nr. 1; BSG USK 82166).
  • BSG, 14.12.1999 - B 2 U 48/98 R

    Folgebescheide im Beitragsrecht werden Gegenstand des sozialgerichtlichen

    So wurde ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis iS des § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO bei einem zur Hälfte am Stammkapital einer GmbH beteiligten Geschäftsführer verneint, weil er zumindest jederzeit verhindern kann, daß überhaupt ein Beschluß gefaßt wird (BSGE 23, 83, 84/85 = SozR Nr. 41 zu § 537 RVO aF).

    Dies ist der Fall, wenn der Geschäftsführer Mehrheitsgesellschafter ist, er also über die Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft oder mehr verfügt (BSGE 23, 83, 84 = SozR aaO; BSGE 42, 1, 2 = SozR 2200 § 723 Nr. 1; BSG SozR Nr. 30 zu § 539 RVO), und zwar auch dann, wenn er von der ihm zustehenden Rechtsmacht tatsächlich keinen Gebrauch macht und die Entscheidung anderen überläßt (BSG SozR 3-4100 § 168 Nrn 5 und 8; BSGE 66, 69, 71 = SozR 4100 § 104 Nr. 19).

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