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   BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65   

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BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65 (https://dejure.org/1967,1462)
BSG, Entscheidung vom 28.02.1967 - 3 RK 17/65 (https://dejure.org/1967,1462)
BSG, Entscheidung vom 28. Februar 1967 - 3 RK 17/65 (https://dejure.org/1967,1462)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verpflichtung zu Dienstbeginn - Eintritt in die Beschäftigung - Krankheitsbedingte Verhinderung - Beginn des Beschäftigungsverhältnisses - Nichtbegründungswille

Papierfundstellen

  • BSGE 26, 124
  • NJW 1967, 1389
  • DB 1967, 1095
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 20.12.1957 - 3 RK 69/55
    Auszug aus BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65
    Krankenkasse gleichwohl nach @ 214 RVG, obwohl der Versicherte inzwischen Mitglied einer anderen Krankenkasse geworden ist, so erfüllt sie damit eine Verpflichtung der anderen Kasse und kann von dieser wie eine auftraglose Geschäftsführerin (vgl" 59 677 ff BGB) Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen° Das gilt auch dann, wenn die früher zuständige Krankenkasse nur deswegen geleistet hat, weil die andere Kasse unter Verkennung ihrer Zuständigkeit ihre Leistungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat (vgl. @ 679 BGB und BSG 6, 197, 200 f; ferner BSG 16, 151, 156 und 222, 224)".
  • BSG, 30.01.1962 - 2 RU 219/59

    Anspruch einer Versorgungsverwaltung gegen den Träger einer Unfallversicherung

    Auszug aus BSG, 28.02.1967 - 3 RK 17/65
    Krankenkasse gleichwohl nach @ 214 RVG, obwohl der Versicherte inzwischen Mitglied einer anderen Krankenkasse geworden ist, so erfüllt sie damit eine Verpflichtung der anderen Kasse und kann von dieser wie eine auftraglose Geschäftsführerin (vgl" 59 677 ff BGB) Ersatz ihrer Aufwendungen verlangen° Das gilt auch dann, wenn die früher zuständige Krankenkasse nur deswegen geleistet hat, weil die andere Kasse unter Verkennung ihrer Zuständigkeit ihre Leistungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig erfüllt hat (vgl. @ 679 BGB und BSG 6, 197, 200 f; ferner BSG 16, 151, 156 und 222, 224)".
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R

    Krankengeld - Berechnung - neues Pflichtversicherungsverhältnis bei Wechsel des

    Das war der Fall zB bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (vgl BSGE 26, 124, 126 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO) und bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch AU bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5; weitere Beispiele vgl BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5 f).
  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90

    Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit

    Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 28. Februar 1967 (BSGE 26, 124).

    Wie das BSG in seinem Urteil vom 28. Februar 1967 (aaO) entschieden habe, sei das Krankengeld auch dann aus dem Entgelt des neuen Beschäftigungsverhältnisses zu berechnen, wenn es wegen Arbeitsunfähigkeit nicht zu dessen Aufnahme komme.

    Aus der Entscheidung des BSG vom 28. Februar 1967 (BSGE 26, 124, 125 f) kann die Beklagte nichts anderes herleiten.

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 10/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/04 R

    Versicherungspflicht - Beitragspflicht - geringfügige Beschäftigung -

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).
  • BSG, 21.05.1996 - 12 RK 67/94

    Kein Eintritt in die versicherungspflichtige Beschäftigung bei Arbeitsunfähigkeit

    Von letzterem hat das Bundessozialgericht (BSG) bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit eine Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zur Wirksamkeit der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO), bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch Arbeitsunfähigkeit bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 17/92

    Arbeitsunfähigkeit - Wiedereintritt - Krankenversicherung

    Von letzterem hat das BSG in seiner Rechtsprechung zu § 306 Abs. 1 RVO, die wegen der weitgehenden Übereinstimmung dieser Vorschrift mit § 186 Abs. 1 SGB V nach wie vor maßgebend ist, bestimmte Ausnahmen zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit Versicherungspflicht bejaht: Bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO), bei einem Gastarbeiter, der nach Aushändigung der Arbeitspapiere an den Arbeitgeber und nach Unterbringung auf dem Werksgelände einen Unfall erlitten hatte (BSGE 29, 30 = SozR Nr. 4 zu § 306 RVO), bei fristgerechter Kündigung durch den Arbeitgeber vor Arbeitsantritt und Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Wirksamwerden der Kündigung (BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO), bei nahtloser Überführung eines versicherungspflichtigen Ausbildungsverhältnisses in ein beim selben Arbeitgeber bestehendes reguläres und ebenfalls versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, zu dessen Beginn jedoch AU bestand (BSGE 48, 235 = SozR 2200 § 306 Nr. 5).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 7/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 8/04 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch - Beendigung der Mitgliedschaft wegen

    Zwar hat das BSG Ausnahmen vom Erfordernis der tatsächlichen Arbeitsaufnahme zugelassen und trotz Nichtaufnahme der tatsächlichen Arbeit Versicherungspflicht bejaht, zB bei einem Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme (vgl BSGE 26, 124, 126 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO; weitere Beispiele vgl BSGE 75, 277, 281 = SozR 3-2500 § 186 Nr. 2 S 5 f).
  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 34/03 R

    Versicherungspflicht und Beitragshöhe bei untertariflicher Bezahlung

    Hierfür haben früher der 3. und später der 12. Senat regelmäßig die tatsächliche Aufnahme der Arbeit als erforderlich angesehen, die Versicherung jedoch in Ausnahmefällen selbst dann beginnen lassen, wenn es zu einer tatsächlichen Arbeitsleistung nicht gekommen war (vgl Urteil vom 28. Februar 1967 in BSGE 26, 124 = SozR Nr. 3 zu § 306 RVO zum Unfall des Arbeitnehmers auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme; Urteil vom 18. September 1973 in BSGE 36, 161, 164 = SozR Nr. 73 zu § 165 RVO zur fristgerechten Kündigung durch den Arbeitgeber vor Dienstantritt und Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Wirksamwerden der Kündigung).
  • BSG, 15.12.1994 - 12 RK 7/93

    Beschäftigungsverhältnis - Beginn - Sozialversicherung

  • LSG Hessen, 17.12.1980 - L 8 KR 834/79

    Lehrerin, Arbeiter-Ersatzkasse; Vertrauensschutz; Mitgliedschaftsbestätigung;

  • BAG, 27.01.1972 - 5 AZR 329/71

    Wegeunfall - Arbeitsunfähigkeit - Anspruch auf das Arbeitsentgelt -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2008 - L 17 U 274/07

    Beschäftigungsverhältnisse bei Arbeitnehmern in Beschäftigungs- und

  • BSG, 28.06.1979 - 8b/3 RK 80/77

    Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht erbrachter Krankenversicherungsleistungen -

  • BSG, 09.12.1975 - GS 1/75

    Entrichtung von Pflichtbeiträgen als Hindernis für die Entstehung einer

  • LSG Berlin, 25.10.2000 - L 9 KR 31/98

    Anspruch auf Krankengeld; Ende der Mitgliedschaft nach Beendigung des

  • SG Aachen, 16.09.2009 - S 8 U 26/09

    Arbeitsunfall auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme bei späterer

  • LSG Bayern, 22.04.2015 - L 10 AL 365/13

    Bestehen eines Versicherungspflichtverhältnisses

  • BSG, 08.08.1995 - 1 RK 28/94

    Pflicht einer Ersatzkasse zur Zahlung von Krankengeld; Arbeitsunfähigkeit durch

  • BSG, 22.11.1968 - 3 RK 9/67

    Kostenübernahme bei einem Unfall einer spanischen Arbeitskraft vor tatsächlicher

  • LSG Hamburg, 06.04.2011 - L 2 AL 88/10
  • LSG Hamburg, 22.07.2010 - L 1 KR 33/07
  • BSG, 26.03.1980 - 3 RK 9/79

    Pflichtmitgliedschaft bei Ortskrankenkassen - Arbeitsunfähigkeit durch Unfall -

  • LSG Niedersachsen, 19.12.2000 - L 4 KR 29/99

    Beginn der Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung;

  • LSG Bayern, 27.04.2016 - L 10 AL 15/15

    Kein Insolvenzgeld mangels Nachweises eines Beschäftigungsverhältnisses

  • SG Dresden, 10.07.2008 - S 18 KR 62/06

    Streitigkeit über den Fortbestand eines versicherungsrechtlichen

  • BSG, 28.10.1982 - 8 RK 39/81

    Versicherungspflichtige Beschäftigung; Erstmaliger Arbeitsvorgang; Mindestmaß an

  • SG Hildesheim, 25.08.2005 - S 3 AL 357/04
  • BSG, 03.06.1981 - 3 RK 24/80
  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 11/76

    Zuschuß zum Krankengeld - Arbeitsentgelt - Kürzung

  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 5/81
  • BSG, 04.10.1973 - 3 RK 51/71

    Arbeitsunfähigkeit - Baubetrieb - Versetzung - Krankenkasse des Stammbetriebs -

  • BSG, 20.09.1972 - 3 RK 7/71
  • SG Hildesheim, 16.05.2006 - S 3 AL 767/04
  • SG Hildesheim, 16.05.2006 - S 3 AL 765/04
  • SG Hildesheim, 16.05.2006 - S 3 AL 131/05
  • SG Hildesheim, 16.05.2006 - S 3 AL 764/04
  • SG Düsseldorf, 29.10.2002 - S 8 (34) KR 24/01
  • LSG Bayern, 27.02.1980 - L 4/Kr 62/77
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