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   BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67   

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BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67 (https://dejure.org/1968,1521)
BSG, Entscheidung vom 28.05.1968 - 6 RKa 22/67 (https://dejure.org/1968,1521)
BSG, Entscheidung vom 28. Mai 1968 - 6 RKa 22/67 (https://dejure.org/1968,1521)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BSGE 28, 80
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 24.10.1961 - 6 RKa 25/60
    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67
    Ohne Unterschied, ob die Bewerbung eines Arztes für die Ausübung der kassenärztlichen Tätigkeit abgelehnt oder ob eine ausgesprochene Zulassung wieder entzogen wird, handelt es sich in jedem Falle um eine Einschränkung der Berufsfreiheit, die in ihrer Wirkung, nämlich durch Ausschluß von weiterer Berufstätigkeit, einer Beschränkung der Berufswahl i. S. des Artikels 12 Abs. 1 GG gleichgeachtet werden muß (BSG 15, 177, 182; BSG SozR Nr. 24 zu § 368 a RVO unter Hinweis auf BVerfGE 13, 97 Leitsatz 2) und nur "zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter" gerechtfertigt ist (BSG a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 Leitsatz 6 b und BVerfG in NJW 1961, 2011).

    Ob letzteres vorliegt, ist von den Gerichten nur daraufhin zu prüfen, ob die öffentlichen Interessen, deren Schutz die gesetzliche Regelung dient, überhaupt Gemeinschaftswerte von so hohem Rang darstellen können, daß sie eine Einschränkung der freien Berufswahl rechtfertigen; den Anschauungen des Gesetzgebers darf der Richter die Anerkennung nur versagen, wenn sie offensichtlich fehlsam oder mit der Wertordnung des GG unvereinbar sind (BSG 15, 177, 182).

  • BSG, 28.03.1958 - 6 RKa 1/57
    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67
    Der Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Entziehung der Kassenarztzulassung dem Ermessen der Zulassungsinstanzen obliege (BSG 7, 129, 138; 10, 292, 295; 15, 177, 180; BSG vom 28. Februar 1963 in SozR Nr. 24 zu § 368 a RVO).

    Sie war sowohl bei der Entscheidung des beklagten Berufungsausschusses als auch bei der des LSG nicht abgelaufen, so daß der Senat nicht auf die in BSG 7, 129 behandelte Frage einzugehen braucht, inwieweit nachträgliche Änderungen der Sachlage von den Gerichten bei ihrer Entscheidung zu berücksichtigen sind.

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67
    Ohne Unterschied, ob die Bewerbung eines Arztes für die Ausübung der kassenärztlichen Tätigkeit abgelehnt oder ob eine ausgesprochene Zulassung wieder entzogen wird, handelt es sich in jedem Falle um eine Einschränkung der Berufsfreiheit, die in ihrer Wirkung, nämlich durch Ausschluß von weiterer Berufstätigkeit, einer Beschränkung der Berufswahl i. S. des Artikels 12 Abs. 1 GG gleichgeachtet werden muß (BSG 15, 177, 182; BSG SozR Nr. 24 zu § 368 a RVO unter Hinweis auf BVerfGE 13, 97 Leitsatz 2) und nur "zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter" gerechtfertigt ist (BSG a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 Leitsatz 6 b und BVerfG in NJW 1961, 2011).
  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67
    Ohne Unterschied, ob die Bewerbung eines Arztes für die Ausübung der kassenärztlichen Tätigkeit abgelehnt oder ob eine ausgesprochene Zulassung wieder entzogen wird, handelt es sich in jedem Falle um eine Einschränkung der Berufsfreiheit, die in ihrer Wirkung, nämlich durch Ausschluß von weiterer Berufstätigkeit, einer Beschränkung der Berufswahl i. S. des Artikels 12 Abs. 1 GG gleichgeachtet werden muß (BSG 15, 177, 182; BSG SozR Nr. 24 zu § 368 a RVO unter Hinweis auf BVerfGE 13, 97 Leitsatz 2) und nur "zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter" gerechtfertigt ist (BSG a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 7, 377 Leitsatz 6 b und BVerfG in NJW 1961, 2011).
  • BSG, 20.03.1959 - 3 RK 13/55

    Übernahme der Krankenhauspflegekosten bei privaten Sportunfällen;

    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn jede andere Entscheidung - und sei es auch zugunsten des antragstellenden Staatsbürgers - einen Ermessensfehlgebrauch darstellen würde (BSG 9, 232, 239) und somit rechtswidrig wäre.
  • BSG, 05.03.1959 - 8 RV 607/57
    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67
    Indessen kann die Tragweite einer Ermächtigung an eine Behörde, nach ihrem Ermessen zu entscheiden, nur aus ihrer Zweckbestimmung erschlossen werden (BSG 14, 104, 108 unter Hinweis für den ähnlichen Fall des § 1293 Abs. 2 RVO aF sowie BSG 9, 199, 203 f und BVerfGE 7, 129, 154).
  • BSG, 21.03.1961 - 3 RK 10/56
    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67
    Indessen kann die Tragweite einer Ermächtigung an eine Behörde, nach ihrem Ermessen zu entscheiden, nur aus ihrer Zweckbestimmung erschlossen werden (BSG 14, 104, 108 unter Hinweis für den ähnlichen Fall des § 1293 Abs. 2 RVO aF sowie BSG 9, 199, 203 f und BVerfGE 7, 129, 154).
  • BVerfG, 16.10.1957 - 1 BvL 13/56

    lex Schörner

    Auszug aus BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 22/67
    Indessen kann die Tragweite einer Ermächtigung an eine Behörde, nach ihrem Ermessen zu entscheiden, nur aus ihrer Zweckbestimmung erschlossen werden (BSG 14, 104, 108 unter Hinweis für den ähnlichen Fall des § 1293 Abs. 2 RVO aF sowie BSG 9, 199, 203 f und BVerfGE 7, 129, 154).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2004 - L 5 KA 4663/03

    Vertragsarzt - Zulassungsentzug wegen Medikamentenabhängigkeit - Fünf-Jahresfrist

    Der bei der Ast. diagnostizierte und mit Entgiftung behandelte Medikamentenabusus sei eine Sucht gewesen, die vom BSG beschriebenen Suchtfolgen (BSGE 28, 80 ff.) hätten bei der Ast. vorgelegen, der Zeitraum von 5 Jahren Abstinenz sei damit entsprechend anzuwenden.

    Die von der Ast. konsumierten Medikamente erfüllten insoweit die vom BSG im Urteil vom 28. Mai 1968 (BSGE 28, 80 ff) angeführten Gefährdungspotentiale.

    Dieser erhebliche Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit sei nach dem deutlich gewordenen Willen des Verordnungsgebers nur bei einer Rauschgiftsucht gerechtfertigt, da diese mit ihren körperlich - seelischen Folgeerscheinungen und dem Verlust der Selbstkontrolle das verantwortungsbewusste ärztliche Handeln in einem solchen Maße gefährde, dass es im Interesse der Sozialversicherten gerechtfertigt erscheine, einem suchterkrankten Arzt die Ausübung der Tätigkeit als Kassenarzt nicht mehr zu gestatten (mit Hinweis auf BSGE 28, 80).

    Im Urteil des BSG vom 28. Mai 1968 (BSGE 28, 80 ff.) fände sich u. a. der Satz, ein Kassenarzt verliere demnach auf die Dauer von 5 Jahren nach seiner Suchterkrankung die Eignung für die Ausübung der Kassenarztpraxis.

    Auch das BSG selbst spricht in seiner Entscheidung generell von einer Suchterkrankung (BSGE 28, 80 ff).

    Die genannte 5-Jahresfrist, die nach der bereits zitierten Entscheidung des BSG vom 28. Mai 1988 (BSGE 28, 80, 82) auch bei der Entziehung der Zulassung anzuwenden ist, findet ihre Begründung darin, dass erst nach Ablauf dieser Frist endgültig beurteilt werden kann, ob der süchtig gewesene Arzt bzw. Psychotherapeut ohne die Gefahr eines baldigen Rückfalls als von dieser Sucht geheilt angesehen werden kann.

    Im Rahmen der Abwägung dieser Grundrechte aber bestehen für den Senat keinerlei Zweifel verfassungsrechtlicher Art, dass jedenfalls für eine Frist von 5 Jahren grundsätzlich das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit der in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten dem Grundrecht der Berufsfreiheit vorzugehen hat, da gerade bei Alkoholabhängigkeit bzw. Suchtabhängigkeit generell in der ersten Zeit nach der Entwöhnung und Entziehung das Risiko des Rückfalles am höchsten ist und dieses mit zunehmend andauernder Abstinenz sinkt (vgl. auch BSGE 28, 80, 82).

  • SG Mainz, 07.09.2005 - S 6 ER 126/05

    Vertragsarzt - Entzug der Zulassung - Anordnung des Sofortvollzugs bei

    § 21 Ärzte-ZV gelte nicht nur für den Fall der Zulassungserteilung, sondern auch für den Fall der Zulassungsentziehung, wie das BSG mit Urteil vom 28.05.1968 entschieden habe - 6 RKa 22/67.

    Wie sich aus dem klaren Wortlaut des § 95 Abs. 6 SGB V ergibt, richtet sich die Entziehung der Zulassung nach denselben Kriterien wie deren Erteilung (st. Rspr., vgl. z. B. BSG, Urteil vom 28.05.1968 - 6 RKa 22/67; LSG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 30.03.1994 - L 4 Sb/Ka 2/94; Sozialgericht Stuttgart, Beschluss vom 24.01.2003 - S 11 KA 6314/03 ER; LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.01.2004 - L 5 KA 46663/03 ER-B).

    Ausgehend von Sinn und Zweck der Regelung des § 21 Ärzte-ZV soll als maßgebliches Kriterium für die Ungeeignetheit des Arztes die Suchterkrankung als solche gelten, und zwar in den Fällen, in denen sie zum Verlust der Selbstkontrolle und nicht unerheblichen körperlichen und psychischen Schäden führt (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 27.01.2004 - L 5 KA 4663/03 ER-B; BSG, Urteil vom 28.05.1968 - 6 RKa 22/67).

  • LSG Saarland, 26.11.2010 - L 3 KA 6/07

    Vertragsarzt - Zulassungsentziehung wegen Ungeeignetheit (hier Rauschgiftsucht) -

    Die vom SG angesprochene Entscheidung (BSG, Urteil vom 28.05.1968 - 6 RKa 22/67 -, BSGE 28, 80, 83), ist zu der Vorschrift des § 368a Abs. 6 Reichsversicherungsordnung (RVO) ergangen, die damals tatsächlich ein Ermessen eröffnete.

    So hat das BSG zwar ausgeführt (BSG, Urteil vom 28.05.1968, a.a.O.), dass die Regelung, dass ein Arzt, der innerhalb der letzten fünf Jahre vor seiner Bewerbung rauschgiftsüchtig war, für die Ausübung der Kassenpraxis ungeeignet ist, sinngemäß auch für die Entziehung der Zulassung gilt, und ein Kassenarzt demnach auf die Dauer von fünf Jahren nach seiner Suchterkrankung die Eignung für die Ausübung der Kassenpraxis verliert.

  • BSG, 08.07.1980 - 6 RKa 10/78
    Die Entziehung einer Zulassung kommt einem Eingriff in die Freiheit der "Berufswahl" iS des Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) gleich (SozR Nr. 24 zu @ 568a EVO; BSGE 28, 80, 82 = SozR Nr. 50 zu % 568a RVO mwN).

    Fehlt einem Kassenarzt die Eignung zur Ausübung der Kassenpraxis, so sind die Zulassungsinstanzen nach @ 568a Abs. 6 RVO berechtigt und in der Regel sogar verpflichtet, die Zulassung zu entziehen (BSGE 28, 80, 85; vgl für den Ersatzkassenbereich: @ 7 Nr. 2 Arzt/Ersatzkassenvertrag).

  • BSG, 08.07.1981 - 6 RKa 17/80
    Denn bei der Versagung der Zulassung handelt es sich um eine Einschränkung der Berufsfreiheit, die in ihrer Wirkung, nämlich durch Ausschluß von weiterer Berufstätigkeit, einer Beschränkung der Berufswahl iS von Art. 12 Abs. 1 GG gleichgeachtet werden muß (vgl BSGE 15, 177, 182; 28, 80, 82; Bü, 252, 25h).
  • LSG Hessen, 04.05.1981 - L 7 Ka 505/81
    Denn ein solches Wohlverhalten nach Feststellung eines Verstoßes gegen die kassenärztlichen Pflichten hat während des Verfahrens weniger Gewicht als das vorwerfbare Verhalten vorher (vgl. Heinemann-Liebold, Kassenarztrecht, § 368 a RVO, I 7 g und die dort zit. Literatur; vgl. ferner BSGE 33, 161 ff. sowie BSG, Urt. v. 28.5.1968 - 6 RKa 22/67; BSG, Urt. v. 18.8.1972 - 6 RKa 28/71; BSG, Urt. v. 16.3.1973 - 6 RKa 17/71).
  • SG Marburg, 17.03.2010 - S 12 KA 236/09

    Vertragsärztliche Versorgung - Entziehung der Zulassung wegen Alkoholabhängigkeit

    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.05.1968, BSGE 28, 80 gelte die Regelung, derzufolge ein Arzt, der innerhalb der letzten fünf Jahre vor seiner Bewerbung rauschgiftsüchtig gewesen sei, für die Ausübung der Kassenpraxis ungeeignet sei, sinngemäß auch für die Entziehung der Zulassung.
  • BSG, 18.02.1981 - 3 RK 2/80

    Zahnersatzkosten - Übernahme eines Restbetrages - Ersatzanspruch

    Dem zuletzt gestellten Klageantrag auf Verurteilung zur Zahlung des vom Kläger aufgewendeten Betrages kann jedoch nur entsprochen werden, wenn eine gesetzeskonforme Ermessensausübung nur diese eine Entscheidung zuläßt (vgl BSGE 28, 80, 83; A7, 278, 280 = SozR 1500 5 85 800 Nr. 7).
  • LSG Hessen, 25.10.1978 - L 7 Ka 710/76

    Entziehung der Zulassung als Kassenarzt

    Das ist ein Hinderungsgrund für die kassenärztliche Tätigkeit, der regelmäßig zur Entziehung der Zulassung zwingt (BSG, Urt. v. 28.5.1968, Az.: 6 RKa 22/67).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.07.2017 - L 3 KA 23/17
    Grund hierfür ist die hohe Rückfallgefahr bei Suchterkrankungen, vor deren Hintergrund das Bundessozialgericht (BSG) mit einer überzeugenden Begründung schon die Verfassungsgemäßheit der Vorschrift bestätigt hat (vgl hierzu BSGE 28, 80).
  • BSG, 21.10.1981 - 6 RKa 16/81
  • BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 13/81
  • BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 5/81
  • LSG Hessen, 28.03.1977 - L 7 Ka 226/77
  • BSG, 28.05.1968 - 6 RKa 2/68

    Klage gegen Berufungskommission - Gerichtsbesetzung - Mitwirkende ehrenamtliche

  • BSG, 06.10.1981 - 6 RKa 27/80
  • BSG, 26.03.1976 - 6 BKa 13/75
  • BSG, 18.08.1972 - 6 RKa 4/72
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