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   BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67   

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BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67 (https://dejure.org/1970,4613)
BSG, Entscheidung vom 30.01.1970 - 2 RU 197/67 (https://dejure.org/1970,4613)
BSG, Entscheidung vom 30. Januar 1970 - 2 RU 197/67 (https://dejure.org/1970,4613)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme - Erwartung der Betriebsförderlichkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 30, 282
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 30.01.1970 - 2 RU 228/67

    Unfallversicherungsschutz - Unternehmer - Versammlungsteilnahme

    Auszug aus BSG, 30.01.1970 - 2 RU 197/67
    Betrachtungsweise zu einer die gesteigerten Informations» belange des modernen Wirtschaftslebens stärker berücksichtigenden Rechtsanwendung entwickelt hat (vgl° zur Entwicklung ua BSG 8, 470, 474; BSG Urteil vom 280 Oktober 1966 - 2 RU 24/66; insbesondere das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 500 Januar l970 2 RU 228/67 mit zahlreichen weiteren Nachweisen)° Nach -.
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 2/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - freiwillige

    Nach der ständigen Rechtsprechung des BSG können Beschäftigte und Unternehmer gleichermaßen unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen, wenn sie in der eigenen Berufsorganisation mitarbeiten oder nur an einzelnen Veranstaltungen teilnehmen, sofern dies dem Unternehmen dient, in dem der Mitarbeiter bzw Teilnehmer als Versicherter tätig ist (s etwa BSG SozR 2200 § 539 Nr. 129; BSGE 42, 36, 37 = SozR 2200 § 539 Nr. 19; BSGE 30, 282, 283 = SozR Nr. 19 zu § 548 RVO; BSGE 30, 284, 286 = SozR Nr. 16 zu § 548 RVO; Krasney in Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Bd III, Gesetzliche Unfallversicherung - SGB VII -, Stand September 2006, § 8 RdNr 117 mwN).

    Bei einem versicherten Unternehmer wie dem Kläger ist im hier relevanten Zusammenhang die betriebsfördernde Bedeutung der Mitarbeit in dem Berufsverband für die Führung des eigenen Unternehmens maßgebend (vgl BSGE 30, 282, 283 = SozR aaO und 284, 287 = SozR aaO; BSG SozR 2200 § 539 Nr. 129 mwN).

  • BSG, 24.01.1995 - 8 RKnU 1/94

    Sachliche Verknüpfung zwischen einem zum Unfall führenden Verhalten und der

    Das BSG will zwar subjektive Vorstellungen und Erwartungen des Tätigwerdenden von der Betriebsbezogenheit dann nicht mehr berücksichtigen, wenn sie offensichtlich den Rahmen vernünftigen Verhaltens überschreiten (BSGE 30, 282, 283; vgl auch BSGE 20, 215, 218).
  • BSG, 27.06.1991 - 2 RU 17/90

    Fehlen betrieblicher Zwecke bei einer unfallbringenden Fahrt -

    Im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) hätte das LSG das Vorliegen eines Arbeitsunfalls bejahen müssen; denn danach - vgl BSGE 30, 282 ff - reichten subjektive Vorstellungen sehr wohl für das Bestehen des Versicherungsschutzes aus, soweit sie nicht offensichtlich den Rahmen vernünftigen Verhaltens überschreiten würden.

    Solche wären selbst dann erforderlich, wenn man - wie der Kläger meint - allein auf die Formulierung des zitierten BSG-Urteils vom 30. Januar 1970 (BSGE 30, 282, 283) abhebt, wonach "die subjektiven Vorstellungen und Erwartungen des Tätigwerdenden sehr wohl zu berücksichtigen sind, sofern sie nicht offensichtlich den Rahmen vernünftigen Verhaltens überschreiten".

  • LSG Hessen, 12.09.1979 - L 3 U 88/79

    Gemischte Tätigkeit; Patronatsgut; Betriebsbegriff; Landgut als

    Die Rechtsprechung hierzu steht in Übereinstimmung mit derjenigen zum Unfallversicherungsschutz von Unternehmen bei der Teilnahme an Versammlungen seiner Berufsorganisation (BSG, Urteil vom 30. Januar 1970, 2 RU 228/67 und 2 RU 197/67 in BSGE 30, 282; 284 sowie beim Besuch einer Industriemesse, BSG, Urteil vom 30. Juli 1971, 2 RU 84/70).

    Danach kann der betriebliche Zusammenhang schon aufgrund subjektiver Vorstellungen des Versicherten über betriebsfördernde Auswirkungen der Teilnahme an der besuchten Veranstaltung gegeben sein, sofern die Vorstellungen nicht offensichtlich den Rahmen vernünftigen Verhaltens überschreiten (vgl. BSG, Urteil vom 30. Januar 1970, 2 RU 197/67).

  • LSG Hessen, 25.01.1978 - L 3 U 778/77

    Fahrprüfung als versicherte Tätigkeit

    Der Senat stimmt dem BSG zu, dass allein die Anwesenheit - ohne aktive Mitwirkung - bei einer Veranstaltung, auf der fachliche Fragen behandelt und diskutiert werden, in innerem ursächlichen Zusammenhang mit der versicherten Unternehmertätigkeit steht, wenn dabei besondere Kenntnisse und Erfahrungen vermittelt werden, die die Teilnehmer zumindest später für ihre betrieblichen Tätigkeiten nutzen können (vgl. BSG, Urt. v. 30.1.1970 - 2 RU 228/67 - und 2 RU 197/67 -).

    Wenn die Rechtsprechung des BSG darüber hinaus im Einzelfall sogar grundsätzlich die subjektive Vorstellung über betriebsfördernde Auswirkungen der Veranstaltung rechtlich ausschlaggebend sein lässt (vgl. BSG, Urt. v. 30.1.1970 - 2 RU 197/67) und auch die Fahrt zu Ausstellungen und Messen unter Versicherungsschutz stellt (vgl. BSG, Urt. v. 30.7.1971 - 2 RU 84/70 - in SozR. Nr. 29 zu § 548 RVO), sofern sie nicht nur ein Nebenzweck einer vorwiegend privaten Zwecken dienenden Reise ist (vgl. BSG, Urt. v. 16.12.1971 - 2 RU 100/71 -), dann kann die Führerscheinprüfung der Klägerin nicht anders bewertet werden.

  • BSG, 29.11.1990 - 2 RU 16/90

    Unfallversicherungsschutz eines Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr bei der

    Ob dabei die zum Unfall führende Verrichtung der Freiwilligen Feuerwehr dienlich gewesen ist, entscheidet sich nicht danach, ob sie ihr objektiv dienen konnte; es genügt vielmehr, daß der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, daß die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des Betriebes zu dienen, und daß diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; 52, 57, 59; Brackmann a.a.O. S 479h IV).
  • BSG, 29.01.1986 - 9b RU 18/85

    Unfallversicherungsschutz der Rehabilitanden Paragraph bei stationärer Behandlung

    Für die Zuordnung zum Unternehmensbereich ist hingegen bei unfallversicherten Selbständigen naturgemäß die subjektive Vorstellung und Absicht bedeutsamer (BSGE 30, 282, 283 = SozR Nr. 19 zu § 548 RVO; SozR Nr. 25 zu § 548 RVO).
  • BSG, 24.06.1981 - 2 RU 87/80

    Minderung der Erwerbsfähigkeit durch eine Steißbeinverletzung - Anspruch auf

    Ob die zum Unfall führende Tätigkeit einem bestimmten Unternehmen dienlich gewesen ist, entscheidet sich nicht danach, ob sie ihm objektiv dienen konnte, sondern, es genügt, daß der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Meinung sein konnte, daß die Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des Unternehmens zu dienen und diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; SozR Nr. 23 und 30 zu § 548 RVO).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2008 - L 17 U 123/07

    Anerkennung eines Sturzes nach dem letzten Auftritt eines Spielmannszuges der

    Lässt sich aus dem festgestellten Sachverhalt allein unter diesen objektiven Gesichtspunkten eine versicherte Tätigkeit nicht rechtfertigen, so ist weiter zu beachten, dass es für den Versicherungsschutz bei der Teilnahme an derartigen Veranstaltungen nach § 2 Abs. 1 Nr. 12 SGB VII grundsätzlich auch darauf ankommt, ob der Versicherte von seinem Standpunkt aus der Auffassung sein konnte, dass seine Tätigkeit geeignet ist, den Interessen des "Unternehmens Freiwillige Feuerwehr" zu dienen, und dass diese subjektive Meinung in den objektiv gegebenen Verhältnissen eine ausreichende Stütze findet (BSGE 20, 215, 218; 30, 282, 283; 52, 57, 59; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 5; BSG, Urteil vom 04.08.1992, Az. 2 RU 39/91 = HV-Info 1992, 2408 ff).
  • SG Detmold, 11.09.2018 - S 14 U 359/17

    Unfall eines Personalratsmitglieds auf dem Rückweg von einem Gewerkschaftstreffen

    In seiner Entscheidung vom 30.01.1970 -Az. 2 RU 197/67- hat es hierzu ausgeführt, der innere ursächliche Zusammenhang sei davon abhängig, dass auf gewerkschaftlichen Veranstaltungen fachliche Fragen behandelt oder diskutiert werden, deren Erörterung sich auf die Interessen des Betriebes auswirken; dabei sei eine aktive Mitwirkung des einzelnen Teilnehmers an der Gestaltung der Versammlungsprogramme nicht erforderlich, vielmehr genüge die bloße Anwesenheit, wenn mit ihr, insbesondere durch den Erwerb beruflicher Kenntnisse und Erfahrungen, der eigenen Betriebsarbeit in rechtlich wesentlichem Maße gedient werde und den Teilnehmern Kenntnisse vermittelt würden, welche sie für ihre betrieblichen Tätigkeiten nutzen könnten oder sollten; dabei wurde auch angesprochen, dass sich etwa auf der Tagesordnung befindliche Programmpunkte wie des "Berichtes des Vorstandes", des "Kassenberichtes" dieses Merkmal nicht erfüllen und auch die Kennzeichnung eines Tagesordnungspunktes als "Verschiedenes" von zu allgemeiner Natur sei, um einen Versammlungsbesuch als betriebsbezogen zu kennzeichnen, auch wenn, was in einer weiteren Entscheidung vom 29.01.1971 -Az. 2 RU 253/68- ausgeführt wurde, es auf die subjektiven Vorstellungen des Teilnehmers ankommt , soweit sie nicht den Rahmen des vernünftigen Verhaltens überschreiten.
  • BSG, 31.05.1988 - 2/9b RU 16/87

    Berufliche Fortbildung - Bildungsreise - Fortbildungskatalog - Deutsche Ärzte -

  • BSG, 04.08.1992 - 2 RU 39/91

    Feststellung der Verletzung als Folge eines Arbeitsunfalls - Anforderungen an die

  • BSG, 27.03.1990 - 2 RU 37/89

    Arbeitspflicht; Arbeitsstätte; Weg

  • BSG, 22.09.1988 - 2 RU 82/87

    Landwirt - Winzer - Berufsverband - Kerwe-Umzug - Landwirtschaftliche

  • BSG, 19.10.1982 - 2 RU 23/81
  • BSG, 23.11.1971 - 2 RU 63/69
  • SG Detmold, 22.05.2002 - S 14 U 56/01

    Unfallversicherung

  • LSG Rheinland-Pfalz, 26.05.1976 - L 3 U 170/75
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