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   BSG, 25.11.1970 - 12 RJ 200/70   

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https://dejure.org/1970,5907
BSG, 25.11.1970 - 12 RJ 200/70 (https://dejure.org/1970,5907)
BSG, Entscheidung vom 25.11.1970 - 12 RJ 200/70 (https://dejure.org/1970,5907)
BSG, Entscheidung vom 25. November 1970 - 12 RJ 200/70 (https://dejure.org/1970,5907)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rentenanpassungsverfahren - Prüfungstatsachen - Anwendung von Ruhensvorschriften

Papierfundstellen

  • BSGE 32, 114
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 31.01.1967 - 4 RJ 213/65

    Verletztenrente neben Versicherungsrente - Bindungswirkung von Rentenbescheiden -

    Auszug aus BSG, 25.11.1970 - 12 RJ 200/70
    herbeigeführt habe, sei seit Jahren bindend getroffeno Auch die zwei Verfahren nach 5 1300 RVO hätten zu keiner für die Klägerin günstigeren Entscheidung geführt° Gemäß BSG 26, 98 sei ein Bescheid, in dem ausgesprochen werde, daß eine mit einer Verletztenrente zusammentreffende Versichertenrente in einer bestimmten Höhe ruhensfrei sei, hinsichtlich dieses Ausspruches der Bindung (@ 77 SGG) fähiga Das Bundessozialgericht (BSG) habe auch dahin Stellung genommen, daß eine positive Entscheidung über die Anwendbarkeit der Ruhensvorschriften des 5 1278 RVO dem Grunde .
  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 91/83

    Bindungswirkung von Arbeitslosengeld bzw Unterhaltsgeldbewilligungsbescheiden

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) erfaßt die Bindungswirkung eines Bescheides grundsätzlich lediglich dessen Verfügungssatz bzw. dessen Verfügungssätze, d.h. die Regelung des Einzelfalles; die Gründe, also die tatsächlichen Annahmen und die rechtlichen Erwägungen, die zu der Regelung geführt haben, entfalten selbständig keine Bindungswirkung (vgl. für viele BSG KOV 1962, 114, 115f.; BSGE 32, 114, 115; 45, 236, 237 = SozR 1500 § 77 Nr. 26; BSGE 46, 236, 237 = SozR 1500 § 77 Nr. 29; BSG SozR 1500 § 77 Nr. 56).
  • BSG, 23.03.1999 - 4 RA 41/98
    Sonstige Entscheidungen sind aus diesem Anlaß weder zulässig noch bedarf es ihrer (BSGE 32, 114, 116 [BSG 25.11.1970 - 12 RJ 200/70] mwN; ebenso zum Recht der KOV Urteil vom 9. Oktober 1986, 4b RV 29/85, in SozR 1300 § 45 Nr. 25 und BSGE 79, 92, 95 f [BSG 15.08.1996 - 9 RV 22/95]; 63, 266, SozR 1300 § 45 Nr. 37 S 115 ff sowie SozR 3-1300 § 49 Nr. 39 - keine "konstitutive Fehlerwiederholung" durch Anpassungsbescheide).
  • BSG, 18.05.1971 - 9 RV 76/70

    Zur Reichweite der Bindungswirkung des SGG § 77 bezüglich eines Rentenbescheides

    Die Bindungswirkung nach SGG § 77 (oder VerwVG § 24 Abs. 1) erstreckt sich allein auf den entscheidenden Teil - den Verfügungssatz oder die Verfügungssätze - des Bescheides, nicht auf die Begründung, also nicht auf die rechtliche Beurteilung von Vorfragen, nicht auf die dem Bescheid zugrunde liegenden Erwägungen, insbesondere nicht auf die Berechnungsfaktoren einer Rente (ständige Rechtsprechung des BSG, vergleiche BSG 1970-11-25 12 RJ 200/70 = SozR Nr. 75 zu § 77 SGG).
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