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   BSG, 29.11.1973 - 8/2 RU 158/72   

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BSG, 29.11.1973 - 8/2 RU 158/72 (https://dejure.org/1973,1379)
BSG, Entscheidung vom 29.11.1973 - 8/2 RU 158/72 (https://dejure.org/1973,1379)
BSG, Entscheidung vom 29. November 1973 - 8/2 RU 158/72 (https://dejure.org/1973,1379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bestehen einer Arbeitslosenversicherungspflicht für einen Haupt-Unter-Offizier; Krankenversicherung der Besatzungen deutscher Seefahrzeuge ; Einbeziehung auch der Laskaren in die deutsche Sozialversicherungspflicht ; Verfassungswidrigkeit der Heranziehung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BSGE 36, 276
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 20.12.1962 - 3 RK 31/58

    Streit über die Mitgliedschaft zu einer BKK oder AOK bei verschiedenen

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72
    Das LSG durfte sich hierbei auf die Frage der Pflichtversicherung des Beigeladenen zu 2) beschränken, um die an sich notwendige Beiladung sämtlicher auf den Schiffen der Klägerin beschäftigten Laskaren zu vermeiden und die Frage der Versicherungspflicht dieser Arbeitnehmer i.S. eines Teilurteils (vgl. BSG 18, 190, 193) für den Beigeladenen zu 2) - durch Vollendurteil - zu entscheiden.
  • BVerfG, 17.12.1953 - 1 BvR 147/52

    Alle Beamtenverhältnisse sind am 8. Mai 1945 erloschen

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72
    Willkür liegt vielmehr nur dann vor, wenn ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung sich nicht finden läßt, diese sich vielmehr objektiv im Hinblick auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand als tatsächlich und eindeutig unangemessen erweist (BVerfGE 3, 58, 135; 4, 18 ff; 4, 144, 155; 6, 201, 206).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72
    Das gewählte Mittel und der gewollte Zweck müssen in einem vernünftigen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 10, 89, 117).
  • RG, 21.05.1928 - VI 505/27

    Aufwertungsgesetz

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72
    Wie das Reichsgericht in RGZ 121, 169, 172 zu Recht ausgeführt hat, ist auch das etwa für fehlerhaft zu erachtende Gesetz als solches verbindlich.
  • BVerfG, 16.03.1955 - 2 BvK 1/54

    Abgeordneten-Entschädigung

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72
    Willkür liegt vielmehr nur dann vor, wenn ein sachgerechter Grund für eine gesetzliche Bestimmung sich nicht finden läßt, diese sich vielmehr objektiv im Hinblick auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand als tatsächlich und eindeutig unangemessen erweist (BVerfGE 3, 58, 135; 4, 18 ff; 4, 144, 155; 6, 201, 206).
  • BSG, 04.07.1962 - 3 RK 53/58

    Anspruch auf Rückzahlung erstatter Beiträge zur Krankenversicherung -

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72
    Wie der 3. Senat in BSG 17, 173, 179 zu Recht im Falle der Beschäftigung von Deutschen im Ausland ausgeführt hat, bleibt es - wie immer auch die deutsche Regelung des Sozialversicherungsschutzes im Ausland beschäftigter Arbeitnehmer gestaltet ist - der ausländischen Staatsgewalt unbenommen, die Frage des Versicherungsschutzes für die innerhalb ihres Herrschaftsbereiches tätigen Arbeitskräfte unbehindert durch das fremde Recht zu regeln.
  • BVerwG, 24.11.1960 - II C 6.58

    Rechtliche Grundlage für die Berechnung der Bezüge der Leiter der

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72
    Eine Gesetzeslücke setzt immer voraus, daß der Schluß gerechtfertigt ist, der Gesetzgeber würde einen Fall, wenn er an ihn gedacht hätte, in einem bestimmten Sinne geregelt haben (BVerwG 11, 263, 264; Bachof in JZ 1962, 350, 352; Haueisen in "Sozialrecht und Sozialpolitik", Festschrift für K. Jantz, S. 193, 196 = DOK 1968, 66 ff; ähnlich BSG in Breithaupt 1965, 785, 786).
  • BSG, 27.07.1961 - 10 RV 1099/60
    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72
    Demgemäß hat auch das Bundessozialgericht in BSG 15, 1 ff geprüft, ob eine Versorgungsverwaltung bei Ausübung des Ermessens gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen hatte.
  • BVerfG, 16.12.1958 - 1 BvL 3/57

    Arbeitslosenhilfe

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72
    Darüber hinaus sind gerade bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen grundsätzlich notwendig und verfassungsrechtlich zulässig (BVerfGE 9, 20, 31, 32; 17, 1, 23).
  • BVerfG, 24.07.1963 - 1 BvL 11/61

    Waisenrente I

    Auszug aus BSG, 29.11.1973 - 2 RU 158/72
    Darüber hinaus sind gerade bei der Ordnung von Massenerscheinungen typisierende Regelungen grundsätzlich notwendig und verfassungsrechtlich zulässig (BVerfGE 9, 20, 31, 32; 17, 1, 23).
  • BSG, 30.10.1963 - 2 RU 217/62

    Zu einem Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen

  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94

    Einstrahlung - Entsendung - Konzernintern - Inländische Tochtergesellschaft

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anordnung von Versicherungs- und Beitragspflicht hat der Senat deshalb nicht (vgl dazu auch schon BSGE 64, 145, 152 = SozR 2100 § 5 Nr. 3 und BSGE 36, 276, 283 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO).
  • BSG, 25.10.1988 - 12 RK 21/87

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung ausländischer (hier: philippinischer) Seeleute

    In seinem Laskaren-Urteil vom 29. November 1973 hat das BSG dementsprechend schon ausgeführt, daß das Schiff die Flagge auch in fremden Häfen führe und deshalb selbst dort als "schwimmender Gebietsteil seines Heimatlandes" gelte (BSGE 36, 276, 278 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO).

    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Beitragspflicht für die Seeleute hat der Senat nicht (vgl dazu schon BSGE 36, 276 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO).

  • BSG, 07.02.2002 - B 12 KR 1/01 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Seemann - Auslandsaufenthalt -

    Die Rechtsprechung hat die entsprechende Anwendung des § 1231 Abs. 2 RVO in der Krankenversicherung selbst für nichtdeutsche Besatzungsmitglieder schon unter Geltung der RVO abgelehnt (BSGE 36, 276, 279 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO).

    Das Bundessozialgericht hat in der Krankenversicherung die Versicherungspflicht der Seeleute, die entsprechend dem allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Grundsatz ("Territorialitätsprinzip") an den Beschäftigungsort anknüpft, seit jeher für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten und zwar selbst dann, wenn es sich um ausländische Seeleute handelte, die in der Regel keinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben (vgl BSGE 36, 276 = SozR Nr. 77 zu § 165 RVO; BSGE 57, 96 = SozR 2400 § 8 Nr. 1 und dazu später BSGE 64, 145 = SozR 2100 § 5 Nr. 3 sowie SozR 2200 § 490 Nr. 1).

  • BSG, 23.06.1977 - 8 RU 36/77

    Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragspflicht - Reederei - Ausländische

    Eine deutsche Reederei muß für die auf ihrem Schiff beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer auch dann Beiträge zur gesetzlichen UV entrichten, wenn diese nicht mit seemännischen Arbeiten betraut sind und auch nicht in einem Arbeitsverhältnis zur deutschen Reederei, sondern zu ausländischen Arbeitgebern stehen; es genügt, wenn diese Beschäftigungsverhältnisse der Seefahrt - hier Kreuzfahrten in der Karibik - "dienen" (Fortführung von BSG 29.11.1973 8/2 RU 158/72 = BSGE 36, 276).

    Wie der erkennende Senat bereits ausführlich in seinem auch vom LSG zitierten Weil vom 29. November 1973 (BSG 36, 276) dargelegt hat, muß eine deutsche Reederei auch für ausländische Seeleute, die auf ihrem Schiff tätig sind, Beiträge zur Unfallversicherung entrichten, da diese zu den nach den §§ 835, 539 Abs. 1 Ziff. 1 RVO Versicherten gehören.

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 271/80

    Kindergeld; Rechtsstaatprinzip; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Kind; Wohnsitz;

    Wesentlich Gleiches darf nicht willkürlich ungleich, wesentlich Ungleiches nicht willkürlich gleich behandelt werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1968, a.a.O.; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 446, 1174/77 - BVerfGE 50, 117, 186; BSG, Urteil vom 15. Oktober 1957 - 3 RK 7/54 - BSGE 6, 41, 46; BSG; Urteil vom 29. November 1973 - 8/2 RU 158/72 - BSGE 36, 276, 283, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ein derart schwerwiegender Verstoß liegt erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Mai 1968, 11. Dezember 1973, 10. Oktober 1978 und 26. März 1980, jeweils a.a.O.; BVerfG, Beschluß vom 20. März 1979 - 1 BvR 111/74 und 283/78 - BVerfGE 51, 1, 23; BSG, Urteil vom 25. November 1966, a.a.O.), diese sich vielmehr objektiv im Hinblick auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand als eindeutig unangemessen erweist (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 1973, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 27.11.1980 - L 1 Kg 362/80

    Kindergeld; Sozialstaatsprinzip; Aufenthalt; Rechtsstaatsprinzip; Kind; Wohnsitz;

    Wesentlich Gleiches darf nicht willkürlich ungleich, wesentlich Ungleiches nicht willkürlich gleich behandelt werden (vgl. BVerfG, Beschluß vom 7. Mai 1968, a.a.O.; BVerfG, Beschluß vom 17. Januar 1979 - 1 BvL 446, 1174/77 - BVerfGE 50, 117, 186; BSG, Urteil vom 15. Oktober 1957 - 3 RK 7/54 - BSGE 6, 41, 46; BSG; Urteil vom 29. November 1973 - 8/2 RU 158/72 - BSGE 36, 276, 283, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Ein derart schwerwiegender Verstoß liegt erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie sachlich einleuchtender Grund für die gesetzliche Differenzierung nicht finden läßt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 7. Mai 1968, 11. Dezember 1973, 10. Oktober 1978 und 26. März 1980, jeweils a.a.O.; BVerfG, Beschluß vom 20. März 1979 - 1 BvR 111/74 und 283/78 - BVerfGE 51, 1, 23; BSG, Urteil vom 25. November 1966, a.a.O.), diese sich vielmehr objektiv im Hinblick auf den zu ordnenden Gesetzgebungsgegenstand als eindeutig unangemessen erweist (vgl. BSG, Urteil vom 29. November 1973, a.a.O.).

  • LSG Hamburg, 30.07.2008 - L 1 KR 76/05

    Rechtliche Ausgestaltung der Sozialversicherungspflicht von Reedereien;

    Das BSG hat die Versicherungspflicht der Seeleute, die entsprechend dem allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Grundsatz an den Beschäftigungsort anknüpft, seit jeher für verfassungsrechtlich unbedenklich gehalten (BSG, Urteil vom 29. November 1973 - 8/2 RU 158/72 = BSGE 36, 276 ff., 283 ff.; Urteil vom 25. Oktober 1988 a.a.O., S. 152; vgl. auch BSG, Urteil vom 7. November 1996 a.a.O., S. 222 f. und Urteil vom 7. Februar 2002 - B 12 KR 1/01 R = Die Beiträge, Beilage 2003, 208 ff., 212).

    So kann auch die Gruppe der unkündbaren Angestellten trotz voller Beitragspflicht in aller Regel keine Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten (BSG, Urteil vom 29. November 1973 a.a.O., S. 284).

  • SG Duisburg, 25.11.2016 - S 17 KN 418/12

    Kostenerstattung für eine Evakuierung von einem Kreuzfahrtschiff

    Unter Berücksichtigung der Bundessozialgericht (BSG)-Entscheidung vom 29.11.1973 (8/2 RU 158/72) sei davon auszugehen, dass ein Schiff auf hoher See als schwimmender Gebietsteil des Landes, unter dessen Flagge es fährt, gelte.

    In diesem Sinne hat auch das BSG mit Urteil vom 29.11.1973 (8/2 RU 158/72) entschieden.

  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 15/81

    Besatzungsmitglied - Befreiung von der Versicherungspflicht -

    Dazu gehören die unter der Bundesflagge fahrenden Schiffe als "schwimmender Gebietsteil des Heimatlandes" (BSGE 36, 276, 278 für Laskaren auf Schiffen unter der Bundesflagge).
  • BSG, 29.06.1984 - 12 RK 38/82

    Partenreederei - Seeschiff - See-Sozialversicherung - Arbeitslosenversicherung -

    Daß zum Territorium der Bundesrepublik Deutschland auch die unter der Bundesflagge fahrenden Schiffe als "schwimmender Gebietsteil des Heimatlandes" gehören und daß das AÜG auch für Seeschiffe gilt, hat das BSG bereits entschieden (BSGE 36, 276, 278).
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