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   BSG, 17.12.1974 - 9 RV 76/74   

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https://dejure.org/1974,2473
BSG, 17.12.1974 - 9 RV 76/74 (https://dejure.org/1974,2473)
BSG, Entscheidung vom 17.12.1974 - 9 RV 76/74 (https://dejure.org/1974,2473)
BSG, Entscheidung vom 17. Dezember 1974 - 9 RV 76/74 (https://dejure.org/1974,2473)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Gewährung von Berufsschadensausgleich - Vergleichseinkommen - Endrundgehalt der Besoldungsgruppe A 9 - Schwerbeschädigter

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bindende Einordnung - Berufsschadensausgleich - Bescheid - Vergleichseinkommen - Besoldungsgruppe - Bindung - Bekanntgabe - Bundeswehr - Berufsoffizier

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 14
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 21.09.1962 - 10 RV 1059/59
    Auszug aus BSG, 17.12.1974 - 9 RV 76/74
    Verselbständigung eines Entscheidungselements° Dies erweist sich an dem hier erforderlichen Vergleich mit den Prinzipien der Rechtskraftlehre° Die Rechtskraft eines Gerichtsurteils ergreift den sich aus festgestellten Tatsachen und angewandten Rechtsnormen ergebenden Subsumtionsschluß als Ganzes, die einzelnen Glieder dieses Schlusses indessen - zumal festgestellte Tatsachen, bedingende Rechtsverhältnisse, rechtliche Einordnungen - nur insoweit, als sie zu diesem Schluß geführt haben, nicht dagegen vom Subsumtionsergebnis losgelöst und selbständig (Vgl° Stein/Jonas/Schumann/Leipold, ZPO, 490 Aufl", Anm° VI zu 5 522; Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 140 Aufl"" Seite 852 mit weiteren Nachweisen)° Da die Bindungswirkung, wie sie nach 5 77 SGG, @ 24 VeerG den Bescheiden der Versorgungsbehörden zukommt, eher schwächer, niemals jedoch stärker und umfassender als die Rechtskraft von Gerichtsurteilen sein kann (vgl; BSG 18, 22, 26), muß auch hierbei eine solche funktionale Bewertung der Entscheidung und ihrer einzelnen Elemente stattfinden° Demgemäß kann der im Bescheid vom 45° Juni 1966 getroffenen Feststellung, der Kläger wäre ohne die Schädigung wahrscheinlich Berufsoffizier geworden, eine von der Einstufung in die Besoldungsgruppe A 9 (später A 11) unabhängige Bedeutung keinesfalls beigelegt werden° Wenn also anschließend im Berufungsverfahren darüber gestritten wurde, ob der Kläger Dienstrang eines Stabsoffiziers erreicht hätte den.
  • BSG, 18.05.1971 - 9 RV 76/70

    Zur Reichweite der Bindungswirkung des SGG § 77 bezüglich eines Rentenbescheides

    Auszug aus BSG, 17.12.1974 - 9 RV 76/74
    notwendiger Bestandteil des entscheidenden Teils (Verfügungesatzes) des Verwaltungsakts, somit sei ihr Bestandskraft zuzumessen° Der erkennende Senat hat es in seinem Urteil vom 48" Mai 4974 (9 RV 76/70, vgl" VersorgB 4974, U 404, Rechtsprechung Nr" 51).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 47/88

    Gesellschafter-Geschäftsführer - Familienangehörige - Ehegatte

    In der Kriegsopferentschädigung werden im Bescheid über die Festsetzung des Berufsschadensausgleichs auch die Feststellungen zum "Einstufungsgerüst" als weitere Verfügungssätze bindend (BSGE 39, 14, 16; 62, 1, 2), insbesondere die Prognose, welchen Beruf der Beschädigte ohne die Schädigung ausüben würde (BSG Urteil vom 27. Oktober 1989 - SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 20.11.1996 - 3 RK 5/96

    Behindertenführhund - selbstbeschaffte Leistung

    In der Kriegsopferentschädigung werden im Bescheid über die Festsetzung des Berufsschadensausgleichs auch die Feststellungen zum "Einstufungsgerüst" als weitere Verfügungssätze bindend (BSGE 39, 14, 16 = SozR 3640 § 4 Nr. 1; 62, 1, 2 = SozR 3100 § 30 Nr. 69), insbesondere die Prognose, welchen Beruf der Beschädigte ohne die Schädigung ausüben würde (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 49).
  • BSG, 29.03.2007 - B 9a V 7/06 B

    Erstattung überzahlter Geldleistungen durch Dritten nach dem Tod des

    Eine die Beigeladene rechtlich belastende Beurteilung ist damit nicht verbunden (vgl dazu allg BSGE 39, 14, 18 = SozR 3640 § 4 Nr. 1; BSGE 35, 228, 231 = SozR Nr. 15 zu § 160 SGG; BSGE 47, 241, 244 = SozR 4100 § 134 Nr. 11).
  • BSG, 15.12.1999 - B 11 AL 53/99 R

    Vorausschauende Beurteilung bei der Prüfung der Kurzzeitigkeit,

    Die Rechtskraft des Urteils erfaßt mit anderen Worten den sich aus den festgestellten Tatsachen und den angewandten Rechtsnormen ergebenden Subsumtionsschluß als Ganzes, nicht jedoch die einzelnen Glieder dieses Schlusses (BSGE 39, 14, 18; BGHZ 94, 29, 32 f; Gottwald in MünchKomm zur ZPO, 1992, § 322 RdNr 78 f jeweils mwN).
  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Die Rechtskraft könnte nämlich auch die die Klageabweisung tragende Begründung erfassen (BSGE 14, 99, 101 f. = SozR Nr. 8 zu § 141 SGG; BSGE 35, 228, 231 = SozR 15 zu § 160 SGG; BSGE 39, 14, 18 = SozR 3640 § 4 Nr. 1); denn eine Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde, die das SG damit getroffen hat, könnte nach einem allgemeinen Rechtsgrundsatz des sozialgerichtlichen Verfahrens, von dem die §§ 180 bis 182 SGG ausgehen (vgl. BSGE 50, 111, 115 = SozR 1500 § 181 Nr. 1), auch dann rechtskräftig werden, wenn sie bloß in den Urteilsgründen enthalten ist.
  • LSG Bayern, 26.04.2012 - L 15 VS 2/06

    Soldatenversorgung - Berufsschadensausgleich - Beschränkung von Rechtsbehelfen -

    Das Bundessozialgericht hat dies in seiner Rechtsprechung bestätigt (so z.B. BSG, Urteil vom 30.11.1971 - 10 RV 150/10, Rn. 14; BSGE 39, 14 BSGE 42, 283 zum Schadensausgleich; BSG, Breithaupt 1988, S. 319 ).
  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 91/83

    Bindungswirkung von Arbeitslosengeld bzw Unterhaltsgeldbewilligungsbescheiden

    Abgesehen davon, daß die Subsumtionsschlüsse der drei fraglichen Bewilligungen mit dem, was die Verfügungssätze unmittelbar besagen, anders als in dem in SozR 1500 § 77 Nr. 20 entschiedenen Falle übereinstimmen, nämlich daß der Klägerin aufgrund eingetretener Arbeitslosigkeit bzw. aufgrund der Teilnahme an dem Buchhalterlehrgang von einen, bestimmten Tage an Alg, bzw. Uhg in einer bestimmten Höhe zusteht, hat das LSG übersehen, daß nur der aus dem Sachverhalt und den Rechtsnormen gezogene Schluß als Ganzes bindet, die einzelnen Glieder dieses Schlusses nur insoweit, als sie zu diesem Schluß geführt haben, nicht dagegen vom Subsumtionsergebnis losgelöst und selbständig (vgl. BSGE 39, 14, 18 m.w.N. = SozR 3640 4 Nr. 2).
  • BSG, 13.01.1993 - 14a/6 RKa 68/91

    Zahnarzt; Materialkosten; Laborkosten; Erstattungsanspruch; Beiladung

    An etwaige nachteilige Tatsachenfeststellungen ist der Beigeladene zu 1) schon deswegen nicht gebunden, weil sich darauf die Rechtskraft des Urteils nicht erstreckt (BSGE 39, 14, 18 = SozR 3640 § 4 Nr. 1).
  • BSG, 26.11.1991 - 9a RV 19/90

    Berufsschadensausgleich bei Witwenbeihilfe

    Zwar ist das Einstufungsgerüst, das dem BSchA zugrunde gelegt worden ist, beim Beschädigten als Statusfeststellung bindend geworden (BSGE 39, 14 = SozR 3640 § 4 Nr. 2; BSGE 42, 283 = SozR 3100 § 40a Nr. 4; bestätigt durch SozR 3 - 3100 § 30 Nr. 3).
  • BSG, 27.03.2007 - B 9a V 7/06 B

    Erstattung von nach dem Tod des Versorgungsberechtigten an diesen gezahlte

    Eine die Beigeladene rechtlich belastende Beurteilung ist damit nicht verbunden (vgl dazu Allg. BSGE 39, 14, 18 = SozR 3640 § 4 Nr. 1; BSGE 35, 228, 231 = SozR Nr. 15 zu § 160 SGG; BSGE 47, 241, 244 = SozR 4100 § 134 Nr. 11).
  • BSG, 30.09.2002 - B 11 AL 33/02 B

    Bezeichnung eines Verfahrensmangels im sozialgerichtlichen Verfahren, Verletzung

  • BSG, 28.02.1986 - 2 RU 23/84
  • BSG, 28.04.1989 - 5 RJ 39/88

    Inhalt des Verfügungssatzes eines Bescheides bei nicht erfüllter Wartezeit

  • BSG, 24.03.1976 - 9 RV 154/75

    Deputatkohlen für Bergbaurentner der Saarbergwerke sind als derzeitiges

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.1997 - L 6 V 17/94

    Berufsschadensausgleich-Vergleichseinkommen - unterschiedliche

  • LSG Sachsen, 20.11.2003 - L 2 B 162/02
  • BSG, 07.10.1976 - 9 RV 224/75

    Zur Bindungswirkung der Einstufung

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2015 - L 10 VE 2/13
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