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   BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73   

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BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73 (https://dejure.org/1975,7339)
BSG, Entscheidung vom 12.02.1975 - 12 RJ 184/73 (https://dejure.org/1975,7339)
BSG, Entscheidung vom 12. Februar 1975 - 12 RJ 184/73 (https://dejure.org/1975,7339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ersatzzeit - Frist - Aufnahme einer Tätigkeit - Berechnung - Weitere Ersatzzeit - Lückenfüllung

Papierfundstellen

  • BSGE 39, 143
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 31.01.1974 - 5 RKn 47/71

    Anrechnung - Ersatzzeit - Frist - Einrechnung einer weiteren Ersatzzeit

    Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73
    Bundessozialgerichts -BSG-vom 31° Januar 1974 - 5 RKn 47/71 BSGE 37, 109 = SozR 2200 5 1251 Nr" 1)" Der Versicherungsfall des Alters ist beim Kläger aber bereits vorher eingetreten° Kläger hat der Der vor.

    Zeiten rentenversichérungsrechtlich ausgleichen will7 in denen der Versicherte durch den Ersatzzeittatbestand gehindert war, eine rentenversicherungspflichtige Beschäftigung auszuüben und damit Pflichtbeitragszeiten zurückzulegena Es sollen deshalb Ersatzzeiten nur solchen Versicherten angerechnet werden, von denen anzunehmen ist, daß sie ohne den Ersatzzeittatbestand versicherungspflichtig beschäftigt gewesen und für sie Pflichtbeiträge entrichtet worden wären" Um mehr als eine Annahme, die Unsicherheiten bewußt in Kauf nimmt, kann es sich dabei aller-- dings nicht handeln (BSGE 37, 109, ill)° Fehlt eine dem Ersatzzeittatbestand vorhergehende Versicherungszeit, stützt der Gesetzgeber die bezeichnete Annahme deshalb notgedrungen auf Umstände, die nach dem Ende des Ersatzzeittatbestandes liegen, weil sie seiner Ansicht nach ein typischer Hinweis darauf sind, ob der Versicherte versicherungspflichtig beschäftigt gewesen wäre, wenn der eine Erwerbstätigkeit hindernde Ersatzzcittatbestand nicht vorgelegen hätte (BSG aaO)° Als solchen typischen Hinweis sieht das Gesetz die Tatsache an, daß der Versicherte binnen drei Jahren nach Beendigung der Ersatzzeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung.

    Recht bereits der 5° Senat in seinem Urteil vom 310 Januar 1974 (BSGE 37, 109, 111) angenommen hat° Die Feststellung, daß hier das Gesetz lückenhaft ist, gibt aber dem Richter noch nicht die Befugnis, diese zu schließen° Dies ist ihm gestattet, es nur wenn.

    zweiten - anerkannten - Brsatzzeit noch nicht abgelaufenen Teil der zur ersten - streitigen - Brsatzzeit gehörenden Dreijahresfrist entspreche, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehme (BSGE 37, 109, 113)°.

  • BSG, 09.06.1961 - GS 2/59
    Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73
    finden oder das-Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach dem Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat, ist der Richter zur Lückenausfüllung berufen (vgl° Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, 15° Auflo, 1" Halbband, @ 58 I; BSGE 6, 204, 211; 14, 238, 241; 22, 1, 4)° Weder der jeweiligen Vorgeschichte noch der einSchlägigen Begründung zum Arbeiterrentenversicherung-Neuregelungsgesetz (ArVNG) und RVÄndG ist zu entnehmen, daß der zum.
  • BSG, 20.12.1961 - 3 RK 51/57

    Übernahme der Kosten der Krankenhauspflege eines Versicherten durch die

    Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73
    finden oder das-Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach dem Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat, ist der Richter zur Lückenausfüllung berufen (vgl° Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, 15° Auflo, 1" Halbband, @ 58 I; BSGE 6, 204, 211; 14, 238, 241; 22, 1, 4)° Weder der jeweiligen Vorgeschichte noch der einSchlägigen Begründung zum Arbeiterrentenversicherung-Neuregelungsgesetz (ArVNG) und RVÄndG ist zu entnehmen, daß der zum.
  • BSG, 26.09.1972 - 12 RJ 372/71

    Österreich - Pensionsversicherung - Beiträge - Anrechnung - Internierung -

    Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73
    für solche Versicherungsfälle" die nach dem 19° Oktober .1972 eingetreten sind (Art° 6 5 8 RRG; vgl" Urteil des erkennenden Senats vom 27° Juni 1973 - 12 RJ 372/71 - Nr. 68 zu 5 1251nvo; Urteil des 5° Senatsdes SOZR.
  • BSG, 17.09.1964 - 7 RAr 6/64

    Zur Berechnung der Höhe von Arbeitslosengeld - Berücksichtigung einer

    Auszug aus BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 184/73
    finden oder das-Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach dem Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat, ist der Richter zur Lückenausfüllung berufen (vgl° Enneccerus-Nipperdey, Allgemeiner Teil des bürgerlichen Rechts, 15° Auflo, 1" Halbband, @ 58 I; BSGE 6, 204, 211; 14, 238, 241; 22, 1, 4)° Weder der jeweiligen Vorgeschichte noch der einSchlägigen Begründung zum Arbeiterrentenversicherung-Neuregelungsgesetz (ArVNG) und RVÄndG ist zu entnehmen, daß der zum.
  • BSG, 23.11.1995 - 1 RK 11/95

    Anspruch auf Haushaltshilfe

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist der Richter zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke dort berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11 S 34; vgl auch BSGE 58, 110, 114f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6 S 21; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3 S 6).
  • BSG, 16.04.2002 - B 9 VG 1/01 R

    Gewaltopferentschädigungsanspruch - schwerstbehindertes Kind aus Inzestbeziehung

    Der Richter ist zur Ausfüllung einer Gesetzeslücke allerdings nur berufen, wo das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es die Regelung der Rechtsprechung überlassen wollte oder das Schweigen auf einem Versehen oder darauf beruht, dass sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlass des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11 S 34; BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6 S 21; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3 S 6 und BSGE 77, 102, 104 = SozR 3-2500 § 38 Nr. 1 S 3).
  • BSG, 10.05.1995 - 1 RK 20/94

    Hinzuziehung eines Gebärdendolmetschers bei ärztlicher Behandlung

    Zur Ausfüllung von Regelungslücken sind die Richter nur berufen, wenn das Gesetz mit Absicht schweigt, weil es der Rechtsprechung überlassen wollte, das Recht zu finden, oder das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder darauf beruht, daß sich der nicht geregelte Tatbestand erst nach Erlaß des Gesetzes durch eine Veränderung der Lebensverhältnisse ergeben hat (so BSGE 39, 143, 146 = SozR 2200 § 1251 Nr. 11; BSGE 60, 176, 178 = SozR 2600 § 57 Nr. 3; vgl ferner BSGE 58, 110, 114 f = SozR 5755 Art. 2 § 1 Nr. 6).
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