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   BSG, 28.04.1977 - 2 RU 39/75   

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BSG, 28.04.1977 - 2 RU 39/75 (https://dejure.org/1977,5998)
BSG, Entscheidung vom 28.04.1977 - 2 RU 39/75 (https://dejure.org/1977,5998)
BSG, Entscheidung vom 28. April 1977 - 2 RU 39/75 (https://dejure.org/1977,5998)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ehrenamtlicher Richter - Arbeitsunfall - Jahresarbeitsverdienst - Berücksichtigung von Tätigkeiten - Vorgezogenes Altersruhegeld - Jahresarbeitsverdienst - In erheblichem Maße unbillig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 44, 12
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 31.10.1968 - 2 RU 139/67

    Jahresarbeitsverdienst - Einkommenslose Zeiten - Berücksichtigungsfähige

    Auszug aus BSG, 28.04.1977 - 2 RU 39/75
    Wie der erkennende Senat in dem auch vom LSG zitierten Urteil (BSGE 28, 274) ausgeführt hat, soll durch diese Vorschrift erreicht werden, daß der durch den Ausfall von Arbeitseinkommen im Jahr vor dem Unfall bedingte niedrige Lebensstandard, der in der Regel nicht lange anhalte, nicht zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente gemacht werde.

    Der erkennende Senat hat zwar entschieden, daß der JAV nach dieser Vorschrift zu berechnen ist, wenn die Anwendbarkeit des 5 571 Abs. 1 Satz 2 EVO entfällt, weil die frühere Tätigkeit des Versicherten nicht berücksichtigt werden kann (BSGE 28, 274).

  • BSG, 16.12.1970 - 2 RU 239/68

    Revisionsbegründung - Verlängerte Begründungsfrist - Revision des

    Auszug aus BSG, 28.04.1977 - 2 RU 39/75
    Aus der in der Begründung des Entwurfs zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung zum Ausdruck gekommenen Zielvorstellung des Gesetzgebers (BT-Drucks IV/120 S. 57 zu @@570 bis 578) geht hervor, daß es unbillig ist, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitseinkommen der Rentenberechnung als JAV zugrunde zu legen und als Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen (vgl° auch BSGE 32, 169, 175)o Der Kläger war aber bereits länger als ein Jahr vor dem Unfall aus dem Arbeitsleben ausgeschieden und erlitt den Unfall bei einer nicht mit Arbeitseinkommen verbundenen ehrenamtlichen Tätigkeit, Sein Lebensstandard beruhte zu dieser Zeit nicht nur vorübergehend, sondern für die Dauer nicht mehr auf dem Arbeitseinkommen als Gewerkschaftssekretär, sondern auf dem Bezug von Renten (Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung) und Leistungen, die ihm wegen Arbeitslosigkeit zu gewähren waren.
  • BSG, 23.03.1966 - 1 RA 175/62

    Vorzeitiges Altersruhegeld - Ununterbrochene Arbeitslosigkeit - Vorübergehende

    Auszug aus BSG, 28.04.1977 - 2 RU 39/75
    Das Gesetz vermutet bei ihnen, daß sie wegen ihres Alters nicht mehr vermittelt werden könneno Auch nur die tatsächliche Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Tätigkeit kann zum Wegfall des vorgezogenen Altersruhegeldes führen (BSGE 24, 290, 292; 559 85, 86; SozR Nr. 45 zu 5 1248 RVG).
  • Drs-Bund, 11.01.1962 - BT-Drs IV/120
    Auszug aus BSG, 28.04.1977 - 2 RU 39/75
    Aus der in der Begründung des Entwurfs zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung zum Ausdruck gekommenen Zielvorstellung des Gesetzgebers (BT-Drucks IV/120 S. 57 zu @@570 bis 578) geht hervor, daß es unbillig ist, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitseinkommen der Rentenberechnung als JAV zugrunde zu legen und als Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen (vgl° auch BSGE 32, 169, 175)o Der Kläger war aber bereits länger als ein Jahr vor dem Unfall aus dem Arbeitsleben ausgeschieden und erlitt den Unfall bei einer nicht mit Arbeitseinkommen verbundenen ehrenamtlichen Tätigkeit, Sein Lebensstandard beruhte zu dieser Zeit nicht nur vorübergehend, sondern für die Dauer nicht mehr auf dem Arbeitseinkommen als Gewerkschaftssekretär, sondern auf dem Bezug von Renten (Sozialversicherung, Kriegsopferversorgung) und Leistungen, die ihm wegen Arbeitslosigkeit zu gewähren waren.
  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) sei dies nicht der Fall, wenn der Verletzte bereits länger als ein Jahr vor dem Unfall aus dem Erwerbsleben ausgeschieden sei und einen Unfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit erleide (BSGE 44, 12 ff = SozR 2200 § 571 Nr. 10).

    Der vom LSG zitierten Entscheidung des BSG (BSGE 44, 12 ff = SozR 2200 § 571 Nr. 10) sei nicht zu entnehmen, welches Renteneinkommen der dortige Versicherte gehabt und in welchem Verhältnis dieses zum Mindest-JAV gestanden habe.

    Weder die Erwerbsunfähigkeitsrente noch die von privaten Versicherungen sowie der BfG-Bank gewährten Leistungen bilden das Äquivalent für eine Arbeitstätigkeit des V (vgl BSGE 44, 12, 14 = SozR 2200 § 571 Nr. 10); sie werden nicht als Entgelt im Hinblick auf eine V konkret zuzuordnende Tätigkeit gezahlt.

    Entgegen der auf die Entscheidung des BSG vom 28. April 1977 (BSGE 44, 12 = SozR 2200 § 571 Nr. 10) gestützten Auffassung des LSG ist die Anwendung des § 577 RVO bzw des § 87 SGB VII nicht bereits deshalb praktisch ausgeschlossen, weil der Versicherte - wie hier - den Arbeitsunfall bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit erlitten und seinen Lebensunterhalt bis dahin durch den Bezug von Renten finanziert hat.

    Daher ist es auch vor dem Hintergrund der og Entscheidung des BSG vom 28. April 1977 (aaO) grundsätzlich nicht ausgeschlossen, unter "Lebensstellung" iS des § 577 Satz 2 RVO bzw § 87 Satz 2 SGB VII den durch sämtliche ihrer Einkünfte bestimmten (geprägten) sozialen Status einer Person zu verstehen, ohne dass die betreffende Person im relevanten Zeitraum Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen bezogen hat (vgl BSG Urteil vom 3. Dezember 2002 - B 2 U 23/02 R = HVBG-Info 2003, 428).

    Zwar hat der Senat in der Entscheidung vom 28. April 1977 (aaO) eine Billigkeitsentscheidung nach § 577 RVO ausgeschlossen, weil der Lebensstandard des dortigen Verletzten im maßgebenden Zeitraum dauerhaft nicht mehr auf seinem Einkommen als Gewerkschaftssekretär, sondern auf dem Bezug verschiedener Sozialleistungen beruhte.

  • BSG, 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Festsetzung des Jahresverdienstes - erhebliche

    Durch diesen Vergleich ergibt sich, ob der nach gesetzlichen Vorgaben festgesetzte Betrag des JAV außerhalb jeder Beziehung zu den Einnahmen steht, die für den Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls oder innerhalb der Jahresfrist vor diesem Zeitpunkt die finanzielle Lebensgrundlage gebildet haben (BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 15/02 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 1 RdNr 17; so auch BSG vom 28.4.1977 - 2 RU 39/75 - BSGE 44, 12 = SozR 2200 § 571 Nr. 10) .
  • BSG, 26.04.2016 - B 2 U 14/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Höhe der Verletztenrente - Neuberechnung des

    Durch diesen Vergleich ergibt sich, ob der nach gesetzlichen Vorgaben festgesetzte Betrag des JAV außerhalb jeder Beziehung zu den Einnahmen steht, die für den Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls oder innerhalb der Jahresfrist vor diesem Zeitpunkt die finanzielle Lebensgrundlage gebildet haben (BSG vom 18.3.2003 - B 2 U 15/02 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 1 RdNr 17; so auch BSG vom 28.4.1977 - 2 RU 39/75 - BSGE 44, 12 = SozR 2200 § 571 Nr. 10) .
  • LSG Sachsen, 15.02.2023 - L 6 U 57/20
    Zwar können Sozialleistungen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Bestimmung der erheblichen Unbilligkeit des § 87 Satz 1 SGB VII herangezogen werden (BSG, Urteil vom 28.04.1977 - 2 RU 39/75, RdNr. 22, juris).

    Durch diese Vorschrift soll erreicht werden, dass der durch den Ausfall von Arbeitseinkommen vornehmlich durch Krankheit und Arbeitslosigkeit im Jahr vor dem Unfall bedingte niedrigere Lebensstandard, der in der Regel nicht lange anhält, gerade nicht zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente gemacht wird (zu § 577 RVO: BSG, Urteil vom 28.04.1977 - 2 RU 39/75, RdNr. 22, juris).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Lebensstandard nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer auf dem Bezug von Sozialleistungen beruhte (BSG, Urteil vom 28.04.1977 - 2 RU 39/75, RdNr. 22, juris) oder wenn Sozialleistungen durch den Eintritt des Versicherungsfalles und etwa den Hinterbliebenen nicht mehr zur Verfügung stehen (BSG, Urteil vom 18.03.2003 - B 2 U 17/02 R, RdNr. 33, juris).

    Etwas anderes gilt bei Bezug von Sozialleistungen nur dann, wenn der Lebensstandard des Versicherten nicht nur vorübergehend, sondern auf Dauer nicht mehr auf seinem vormaligen Einkommen beruht (BSG, Urteil vom 28.04.1977 - 2 RU 39/75, RdNr. 22, juris).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2001 - L 17 U 246/00

    Unfallversicherung

    Denn nach der Zielvorstellung des Gesetzgebers (BT-Drucks. IV/120 S. 57 zu §§ 570 bis 578, Begründung zum Entwurf des UVNG vom 30.04.1963; BGBl. I 241 - s. auch BSGE 28, 274, 276; 44, 12, 14; 51, 178, 180; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 -) soll das als unbillig empfundene Ergebnis vermieden werden, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen als JAV bei der Rentenberechnung zugrundezulegen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen ( BSG SozR 2200 § 571 RVO Nr. 10; BSGE 32, 169, 173; BSG vom 30.10.1991 - 2 RU 61/90 - und vom 09.12.1993 - 2 RU 48/92 -).

    Auch der vom SG vorgenommene Vergleich mit den vom BSG entschiedenen Fällen (vgl. BSGE 44, 12; 28, 274) führt zu keiner anderen Beurteilung.

    Denn weder der Entscheidung im Fall des Gewerkschaftsse kretärs (BSGE 44, 12) noch dem Urteil im Fall der Packerin (BSGE 28, 274) ist zu entnehmen, dass nur dann nicht mehr von einem aus besonderen Gründen vorübergehend niedrigen, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechenden Arbeitseinkommen auszugehen ist und nur dann das vormalige Erwerbsleben außer Acht gelassen werden kann, wenn der Verletzte aus dem Arbeitsleben ausgeschieden ist, bzw. sich vom Erwerbsleben abgewandt hat.

  • BSG, 30.10.1991 - 2 RU 61/90

    Streit über die Höhe des für die Witwenrente maßgeblichen

    Aus diesen Grundsätzen folgt, daß § 577 RVO auch auf einen - wie im vorliegenden Fall -nach § 575 RVO festgestellten JAV Anwendung finden kann (vgl. Urteil des BSG vom 24. April 1975 - 8 RU 36/74 - SozR 2200 § 571 Nr. 10 zu § 575 Abs. 1 RVO in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung; Brackmann a.a.O. S. 576g; Lauterbach/Watermann a.a.O., Anm. 5 zu § 571).

    Denn nach der Zielvorstellung des Gesetzgebers (BT-Drucks. IV/120 S. 57 zu §§ 570 bis 578, Begründung zum Entwurf des UVNG vom 30. April 1963 - BGBl. I 241 - S. auch BSGE 28, 274, 276; 44, 12, 14; 51, 178, 180; Brackmann a.a.O. S. 576h) soll das als unbillig empfundene Ergebnis vermieden werden, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen als JAV bei der Rentenberechnung zugrunde zu legen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen.

  • BSG, 28.07.1982 - 2 RU 47/81

    Jahresarbeitsverdienst; Arbeitsunfall; Minderung der Erwerbsfähigkeit

    Nach der Zielvorstellung des Gesetzgebers, die in der Begründung des Entwurfs zur Neuregelung des Rechts der gesetzlichen Unfallversicherung (durch das Unfallversicherungs- Neuregelungsgesetz -UVNG- vom 30. April 1963 - BGBl I 241 -) zum Ausdruck gekommen ist, soll das als unbillig empfundene Ergebnis vermieden werden, ein aus besonderen Gründen vorübergehend niedriges, der normalen Lebenshaltung des Verletzten nicht entsprechendes Arbeitseinkommen als JAV bei der Rentenberechnung zugrunde zu legen und zum Maßstab für die gesamte Laufzeit der Rente zu machen (BT-Drucks IV/120 S 57 zu SS 570 bis 578; BSGE 28, 274, 276; 44, 12, 14; 51, 178, 180; Brackmann aaO S 576 h).

    Der erkennende Senat hat in Übereinstimmung mit dieser Zielvorstellung die Berechnung des JAV nach dem Dreihundertfachen des Ortslohnes (Mindest-JAV) als nicht in erheblichem Maße unbillig niedrig angesehen, wenn der Lebensstandard des Verletzten bereits im Jahre vor dem Arbeitsunfall nicht nur vorübergehend auf dem Bezug von Renten aus der Sozialversicherung und der Kriegsopferversorgung beruhte (BSGE 44, 12, 14).

  • LSG Hessen, 11.03.1981 - L 3 U 9/79
    Das ist nicht möglich, da, wie die Beklagte zutreffend geltend macht, wegen zu langen Zeitablaufs zwischen dieser Tätigkeit und der Arbeitseinkommenslosigkeit bis zum Unfalltag von über 6 Jahren kein durch das Arbeitsleben geprägter Zusammenhang gegeben ist (vgl. BSG Urteil vom 31. Oktober 1968 - 2 RU 139/67 - in E 28, 272; 24. Februar 1974 - 8 RU 54/76 - in ">571%20RVO%20Nr.%208#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 571 RVO Nr. 8; 24. April 1975 - 8 RU 36/74 - in Lauterbach - Kartei Nr. 9686 zu § 571 RVO 28. April 1977 - 2 RU 39/75 - in ">571%20RVO%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 571 RVO Nr. 10; 14. Dezember 1978 - 2 RU 51/78 - in SozR 1979, 88; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung, 3. Aufl., Anm. 4 a zu § 571 RVO; Brackmann, Hand buch der Sozialversicherung, 9. Aufl., S. 574 g).

    Dem steht das Urteil des 2. Senats des BSG vom 28. April 1977 (2 RU 39/75 in ">571%20RVO%20Nr.%2010#0 | " style="color:red" title="');">SozR 2200 § 571 RVO Nr. 10) nicht entgegen, weil in dem dort zur Entscheidung anstehenden Fall der JAV eines ehrenamtlichen Richters, der ansonsten nicht mehr gegen Entgelt tätig war, im Streit stand.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2013 - L 8 U 4645/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Gegenstand des Rechtsstreits - Zugunstenverfahren

    Durch diesen Vergleich ergibt sich, ob der nach gesetzlichen Vorgaben festgesetzte Betrag des JAV außerhalb jeder Beziehung zu den Einnahmen steht, die für den Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls oder innerhalb der Jahresfrist vor diesem Zeitpunkt die finanzielle Lebensgrundlage gebildet haben (BSG Urteil vom 15.09.2011 - B 2 U 24/10 R, Juris und sozialgerichtsbarkeit.de, Rn. 25; vom 18.3.2003 - B 2 U 15/02 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 1 RdNr 17; so auch BSG vom 28.04.1977 - 2 RU 39/75 - BSGE 44, 12 = SozR 2200 § 571 Nr. 10).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.02.2018 - L 9 U 2094/17
    Durch diesen Vergleich ergibt sich, ob der nach gesetzlichen Vorgaben festgesetzte Betrag des JAV außerhalb jeder Beziehung zu den Einnahmen steht, die für den Versicherten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls oder innerhalb der Jahresfrist vor diesem Zeitpunkt die finanzielle Lebensgrundlage gebildet haben (BSG, Urteile vom 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R - SozR 4-2700 § 87 Nr. 1 Rdnr. 17, vom 28.04.1977 - 2 RU 39/75 - BSGE 44, 12 = SozR 2200 § 571 Nr. 10).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.02.2010 - L 22 U 142/08
  • BSG, 11.02.1981 - 2 RU 69/79
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