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   BSG, 10.11.1977 - 3 RK 82/75   

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BSG, 10.11.1977 - 3 RK 82/75 (https://dejure.org/1977,7097)
BSG, Entscheidung vom 10.11.1977 - 3 RK 82/75 (https://dejure.org/1977,7097)
BSG, Entscheidung vom 10. November 1977 - 3 RK 82/75 (https://dejure.org/1977,7097)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Krankengeld - Berechnung - Arbeitsentgelt für Eintritt der Arbeitsunfähigkeit - Lohnerhöhung

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 126
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 27.11.1962 - 3 RK 15/58

    Anspruch auf Zahlung von Krankengeld und Hausgeld gegen die Krankenkasse -

    Auszug aus BSG, 10.11.1977 - 3 RK 82/75
    Er ist als Anspruchsvoraussetzung für das Krankengeld weitgehend verselbständigt (vgl BSGE 18, 122, 125), und dieser Zeitpunkt ist somit fürder Krankendie Leistungspflicht kasse entscheidend.
  • BSG, 30.05.2006 - B 1 KR 19/05 R

    Krankengeldberechnung - Schätzung des erzielten Arbeitsentgelts bei einem weniger

    Bei Sozialleistungen wie dem Krg gilt vielmehr der Grundsatz, dass nur ein bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (hier: die ärztliche Feststellung der AU, vgl oben) verdientes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen ist, dagegen später eintretende Entgeltänderungen - gleichgültig worauf sie beruhen, also auch wenn sie aus einer Umgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses herrühren - grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (BSGE 42, 163, 167 = SozR 2200 § 561 Nr. 3; BSGE 45, 126, 127 f, 129 mwN = SozR 2200 § 182 Nr. 26; SozR aaO Nr. 46, 59, 92, 99; Senat SozR 3-2200 § 182 Nr. 8 S 33; zusammenfassend jüngst Senat, Beschluss vom 5. Juli 2005 - B 1 KR 7/04 R - RdNr 15, SGb 2006, 165 mwN).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 11/02 R

    Krankenversicherung - Arbeitsunfähigkeit - zuletzt ausgeübte Beschäftigung -

    Daneben ist einzuräumen, dass in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig vom "Eintritt der Arbeitsunfähigkeit" als dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Begründung des Anspruchs die Rede ist, ohne dass ausdrücklich geklärt wird, ob die "festgestellte" oder die "wirkliche" Arbeitsunfähigkeit gemeint ist (stellvertretend: RVA AN 1943, 145; BSGE 45, 126 = SozR 2200 § 182 Nr. 26; Höfler in Kasseler Komm § 44 SGB V, RdNr 6 f und die dort genannte Rechtsprechung; Schmidt in Peters, Handbuch der KV, Stand Oktober 2001, § 44 SGB V, RdNr 35).
  • BSG, 25.06.1991 - 3 RK 6/90

    Berechnung des Krankengeldes bei Übergang von Voll- zur Teilzeitarbeit

    Bei Sozialleistungen wie dem Krankengeld bleibt es - mangels einer entsprechenden Regelung - vielmehr bei dem Grundsatz, daß nur ein bis zum Eintritt des Versicherungsfalles (als solcher gilt für das Krankengeld auch die Arbeitsunfähigkeit) verdienter Lohn zu berücksichtigen ist, dagegen später eintretende Lohnänderungen - gleichgültig worauf sie beruhen, also auch wenn sie aus einer Umgestaltung des Beschäftigungsverhältnisses herrühren - grundsätzlich unberücksichtigt bleiben (BSGE 42, 163, 167 = SozR 2200 § 561 Nr. 3; BSGE 45, 126, 127 f, 129 mwN = SozR 2200 § 182 Nr. 26; SozR aaO Nrn 46, 59, 92, 99; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, S 394b mwN).
  • BSG, 29.06.1994 - 1 RK 45/93

    Krankengeldbewilligung - Aufrechnung - Rückwirkende Aufhebung

    Im übrigen ergibt sich schon aus der Lohnersatzfunktion des Krankengeldes (vgl dazu BSGE 45, 126, 128 = SozR 2200 § 182 Nr. 26; BSG SozR 2200 § 216 Nr. 10), daß für die gleiche Zeit nicht Krankengeld und Arbeitsentgelt bezogen werden dürfen.
  • BSG, 10.12.1991 - 3 RK 9/90

    Einschränkung des Krankengeldanspruchs durch das Gesundheits-Reformgesetz 1988

    Das Krankengeld hat nach seiner gesetzlichen Ausgestaltung Lohnersatzfunktion (BSGE 45, 126, 128).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 32/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Daneben ist einzuräumen, dass in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig vom "Eintritt der Arbeitsunfähigkeit" als dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Begründung des Anspruchs die Rede ist, ohne dass ausdrücklich geklärt wird, ob die "festgestellte" oder die "wirkliche" Arbeitsunfähigkeit gemeint ist (stellvertretend: RVA AN 1943, 145; BSGE 45, 126 = SozR 2200 § 182 Nr. 26; Höfler in Kasseler Komm § 44 SGB V, RdNr 6 f und die dort genannte Rechtsprechung; Schmidt in Peters, Handbuch der KV, Stand Oktober 2001, § 44 SGB V, RdNr 35).
  • BSG, 20.01.1982 - 3 RK 7/81

    Letzter Lohnabrechnungszeitraum; Krankheit des Arbeitnehmers; Arbeitsunfähigkeit;

    An dieser Entscheidung hat er in BSGE 45, 126, 128, 129 = BSG SozR 2200 § 182 RVO Nr. 26 festgehalten.

    Der Senat hat sich deshalb mit dem angeführten Satz ausdrücklich auf die Entscheidung in BSGE 45, 126, 128 bezogen.

  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 5/01 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Daneben ist einzuräumen, dass in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig vom "Eintritt der Arbeitsunfähigkeit" als dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Begründung des Anspruchs die Rede ist, ohne dass ausdrücklich geklärt wird, ob die "festgestellte" oder die "wirkliche" Arbeitsunfähigkeit gemeint ist (stellvertretend: RVA AN 1943, 145; BSGE 45, 126 = SozR 2200 § 182 Nr. 26; Höfler in Kasseler Komm § 44 SGB V, RdNr 6 f und die dort genannte Rechtsprechung; Schmidt in Peters, Handbuch der KV, Stand Oktober 2001, § 44 SGB V, RdNr 35).
  • BSG, 19.09.2002 - B 1 KR 20/02 R

    Arbeitsunfähigkeit von Arbeitslosen, zuletzt ausgeübte Beschäftigung, Beurteilung

    Daneben ist einzuräumen, dass in Rechtsprechung und Literatur regelmäßig vom "Eintritt der Arbeitsunfähigkeit" als dem maßgeblichen Zeitpunkt für die Begründung des Anspruchs die Rede ist, ohne dass ausdrücklich geklärt wird, ob die "festgestellte" oder die "wirkliche" Arbeitsunfähigkeit gemeint ist (stellvertretend: RVA AN 1943, 145; BSGE 45, 126 = SozR 2200 § 182 Nr. 26; Höfler in Kasseler Komm § 44 SGB V, RdNr 6 f und die dort genannte Rechtsprechung; Schmidt in Peters, Handbuch der KV, Stand Oktober 2001, § 44 SGB V, RdNr 35).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2009 - L 16 KR 135/09

    Krankenversicherung

    Das Krankengeld habe Entgeltfunktion und sei daher nicht zu zahlen, soweit und solange Entgelt gezahlt werde und daher nicht zu ersetzen sei (Hinweis auf Bundessozialgericht (BSG), BSGE 45, 126).
  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 61/77

    Berechnung des Übergangsgeldes und entgangenes monatliches Nettoarbeitsentgelt

  • BSG, 24.07.1985 - 8 RK 14/84

    Berechnung des Krankengeldes - Lohnabrechnungszeitraum - Arbeitsunfähigkeit des

  • BSG, 16.02.1982 - 12 RK 81/80

    Parallelität von Beiträgen und Leistungen

  • BSG, 28.11.1979 - 3 RK 103/78

    Berechnung des RegelIohns - Anspruch auf Krankengeld - Zeitpunkt der

  • LSG Bayern, 05.02.2004 - L 4 KR 211/01

    Rechtmäßige Höhe eines ausgezahlten Krankengeldes; Zahlung und Berechnung des

  • BSG, 22.06.1979 - 3 RK 22/78

    Krankengeld - Berechnung - Leistungsbemessungsgrenze - Eintritt der

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.01.2020 - L 4 KR 242/16
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 09.05.2012 - L 1 KR 233/09
  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 100/78
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