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   BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77   

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https://dejure.org/1978,48
BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77 (https://dejure.org/1978,48)
BSG, Entscheidung vom 02.02.1978 - 8 RU 66/77 (https://dejure.org/1978,48)
BSG, Entscheidung vom 02. Februar 1978 - 8 RU 66/77 (https://dejure.org/1978,48)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache - Nachweis - Ausschluß des Versicherungsschutzes - Feststellung der Blutalkoholkonzentration - Weitere Ursachen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    RVO §§ 548, 550

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 285
  • VersR 1979, 179
 
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Wird zitiert von ... (1323)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 24.11.1983 - 10 RAr 11/82
    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
    in Zusammenhang mit Alkoholgenuß befassen, ist immer ausgeführt a oder es wird aufgrund der über der Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit liegenden BAK davon ausgegangen -, daß zunächst Tatsachen festgestellt werden müssen, die dem Gericht die (volle) Überzeugung verschaffen, daß der Verletzte oder Getötete fahruntüchtig war° Erst wenn alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit festgestellt ist, ist weiter zu prüfen, ob diese für den Unfall allein wesentlich war (BSGE 56, 55, 58; USK 7564, So 266; Urteil des 2, Senats vom 9, März 1977 55/76 S,.

    Als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit hat das BSG ua angesehen: die Fahrweise des Betroffenen, wie ZB überhöhte Geschwindigkeit, das Fahren in Schlangenlinien, plötzliches Bremsen, sowie sein Verhalten unmittelbar vor, bei oder nach dem Unfall (vgl BSGE 56, 55, 58; BSG in USK 7564 S. 266 und 75164; Urteil vom 9. März W977 - 2 RU 35/76).

  • BSG, 26.04.1977 - 8 RU 6/77
    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
    in SozR 2200 5 550 Nr. 29 und 8 RU 6/77 vom 26, April 1977).

    Der erkennende Senat hat hinsichtlich der Würdigung solcher Beweisanzeichen wiederholt ausgeführt, daß ein Fehlverhalten nur dann eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit beweist, wenn es nicht ebensogut auch andere Ursachen haben kann, wie zB Unaufmerksamkeit, Leichtsinn, Ubermüdung und eine bestimmte körperliche Verfassung (SozR 2200 % 550 EVO Nr. 29; Urteil vom 26. April 4977 - 8 RU 6/77).

  • BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 81/79

    Tarifliche Unkündbarkeit - Vorlage eines Sozailplans - Wirksame Kündigung - Ruhen

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
    Ebenso setzt die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG), wonach der Versicherungsschutz entfällt, wenn sich nicht aufklären läßt, wer von den Insassen eines Pkw dessen Fahrer gewesen ist, zunächst die Feststellung voraus, daß alle als mögliche Führer des Fahrzeugs in Betracht kommende Personen verkehrsuntüchtig gewesen sind (BSGE 50, 121).
  • BSG, 22.09.1977 - 10 RV 15/77

    Gewährung von Berufsschadensausgleich im Zugunstenwege - Verbot einer Abänderung

    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
    Eine Tatsache ist bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, daß alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 8, 159, 161; Urteil des 10, Senats des BSG vom 22° September 1977 - 10 RV 15/77 S° 17 mit weiteren 8.
  • BSG, 09.03.1977 - 2 RU 35/76
    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
    Als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntauglichkeit hat das BSG ua angesehen: die Fahrweise des Betroffenen, wie ZB überhöhte Geschwindigkeit, das Fahren in Schlangenlinien, plötzliches Bremsen, sowie sein Verhalten unmittelbar vor, bei oder nach dem Unfall (vgl BSGE 56, 55, 58; BSG in USK 7564 S. 266 und 75164; Urteil vom 9. März W977 - 2 RU 35/76).
  • BSG, 13.10.1958 - 10 RV 759/56
    Auszug aus BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77
    Eine Tatsache ist bewiesen, wenn sie in so hohem Grade wahrscheinlich ist, daß alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung hiervon zu begründen (BSGE 8, 159, 161; Urteil des 10, Senats des BSG vom 22° September 1977 - 10 RV 15/77 S° 17 mit weiteren 8.
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Für die Feststellung dieses Ursachenzusammenhangs - der haftungsbegründenden und der haftungsausfüllenden Kausalität - genügt hinreichende Wahrscheinlichkeit (stRspr BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 aF RVO; BSGE 32, 203, 209 = SozR Nr. 15 zu § 1263 aF RVO; BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38, BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1).
  • BSG, 30.01.2007 - B 2 U 23/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - drogenbedingte

    Als Beweisanzeichen für eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit hat das BSG angesehen: Die Fahrweise des Versicherten, zB überhöhte Geschwindigkeit, Fahren in Schlangenlinien, plötzliches Bremsen, aber auch sein Verhalten vor, bei und nach dem Unfall (BSGE 45, 285, 289 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    Je geringer die festgestellte BAK ist, desto höhere Anforderungen sind an den Beweiswert dieser sonstigen Beweisanzeichen zu stellen, um eine allein wesentliche Verursachung des Unfalls durch eine alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit zu bejahen (BSGE 43, 110, 113 = SozR 2200 § 548 Nr. 27; BSGE 45, 285, 289 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    Aber selbst bei einer BAK von 0, 44 Promille - wie beim Kläger - ist sie nicht ausgeschlossen (BSGE 43, 110, 113, aaO), es müssen jedoch besonders gravierende oder außergewöhnliche Verhaltensweisen bzw Ausfallerscheinungen festgestellt werden (BSGE 45, 285, 290 = SozR 2200 § 548 Nr. 38).

    Diese Beurteilung kann angesichts der anzustellenden Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, der verschiedenen Beweisanzeichen, der Gründe für sie usw nur in einem Schritt im Rahmen einer Gesamtbetrachtung erfolgen (BSGE 45, 285, 289 = SozR 2200 § 548 Nr. 38; Keller, aaO, RdNr 353 und Ricke, aaO, RdNr 117: Summationsbeweis).

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 31/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - unmittelbare und mittelbare

    Bei der Überzeugungsbildung des Tatsachengerichts genügt für die Feststellung des naturwissenschaftlich-philosophischen Ursachenzusammenhangs der Beweisgrad der hinreichenden Wahrscheinlichkeit (stRspr BSG vom 2.2.1978 - 8 RU 66/77 - BSGE 45, 285, 287 = SozR 2200 § 548 Nr. 38 S 105 f; BSG vom 30.4.1985 - 2 RU 43/84 - BSGE 58, 80, 83 = SozR 2200 § 555a Nr. 1 S 3 f).
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