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   BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76   

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BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76 (https://dejure.org/1977,1481)
BSG, Entscheidung vom 06.10.1977 - 7 RAr 82/76 (https://dejure.org/1977,1481)
BSG, Entscheidung vom 06. Oktober 1977 - 7 RAr 82/76 (https://dejure.org/1977,1481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BSGE 45, 49
 
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Wird zitiert von ... (60)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 31.08.1976 - 7 RAr 128/74
    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
    Entscheidend ist somit, ob die "normale" Leistungsberechnung für den Kläger zu einer unbilligen Härte iS der bezeichneten Vorschriften führte, eine Frage, die gerichtlich voll überprüfbar ist, da der Beklagten weder ein Ermessen eingeräumt ist, eine unbillige Härte anzunehmen, noch ein Beurteilungsspielraum für die Ausfüllung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs besteht (davon ist der Senat schon bisher ausgegangen, vgl BSG SozR Nr. 3 und 5 zu § 90 AVAVG; Urteil vom 31. August 1976 - 7 RAr 128/74; vgl ferner Hennig-Kühl-Heuer, Arbeitsförderungsgesetz, § 44, 6).

    In Übereinstimmung mit der Revision ist die Funktion des § 112 Abs. 7 AFG darin zu sehen, die aufgrund der zuletzt ausgeübten und verhältnismäßig kurzen Beschäftigung bei einer Berechnung nach § 112 Abs. 2 und 3 AFG sich ergebende Härte auszugleichen (vgl BSG Urteil vom 31. August 1976 - 7 RAr 128/74).

  • BSG, 27.03.1974 - 1 RA 103/73

    Verfahrensgegenstand - Bescheid - Erwerbsfähigkeit - Rente - Ablehnung des

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
    Das BSG ist allerdings stets von dem Grundsatz ausgegangen, daß § 96 SGG nur dann anwendbar ist, wenn der neue Verwaltungsakt denselben Streitgegenstand betrifft, da andernfalls von einer "Ersetzung" oder "Änderung" nicht gesprochen werden könne (vgl BSG SozR Nr. 12 zu § 96 SGG; SozR 1500 § 96 Nr. 2).

    So hat etwa das BSG in einer Entscheidung vom 27. März 1974 (BSG SozR 1500 § 96 Nr. 2) die Einbeziehung späterer Bescheide auch deshalb bejaht, weil für die Anwendbarkeit des § 96 SGG eine Beeinflussung des Streitstoffes im anhängigen Rechtsstreit genüge, die das Gericht darin gesehen hatte, daß im Kern dieselbe Rechtsfrage zu prüfen war.

  • BSG, 24.10.1956 - 2 RU 114/55
    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
    Gemäß § 153 Abs. 1 SGG ist § 96 SGG im Berufungsverfahren anwendbar (vgl BSGE 4, 24, 25).

    Der Umstand, daß die späteren Bescheide nicht in einem Vorverfahren überprüft worden sind, steht der Anwendung des § 96 SGG nicht entgegen (BSGE 4, 24, 26; 5, 158, 163; BSG SozR Nr. 16 zu § 96 SGG; Brackmann, aaO, S. 242s).

  • BSG, 26.05.1977 - 12 RAr 13/77
    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
    Die formelle Beseitigung eines Bescheides (auch eines Abänderungsbescheides) erfordert grundsätzlich einen entsprechenden Urteilsausspruch (BSG Urteil vom 26.5.1977, 12 RAr 13/77).

    Damit würde es über die Anträge der Beteiligten hinausgehen (§§ 202 SGG, 536 Zivilprozeßordnung - ZPO - BSG Urteil vom 26.5.1977, 12 RAr 13/77).

  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvR 338/68

    Verfassungsmäßigkeit des körperschaftsteuerlichen Abzugsverbots für

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
    Ist es aber nicht möglich, den Beitrag des einzelnen Arbeitnehmers versicherungsmathematischen Grundsätzen entsprechend in unmittelbare Beziehung zur Versicherungsleistung Arbeitslosengeld zu sehen, so kann der Gesetzgeber mangels einer von ihm "selbst statuierten Sachgesetzlichkeit" (BVerfGE 34, 103, 115 mwN) ohne Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz (GG) die Bemessungsgrundlagen für das Alg abweichend regeln, er braucht diese nicht durchgehend und ohne Ausnahme an den Bemessungsgrundlagen der Beiträge auszurichten (vgl Schwerdtfeger, SGb 1975, 349, 353), sofern irgendein sachlicher Grund für die Regelung besteht.
  • BSG, 19.02.1963 - GS 1/61

    Unzulässigkeit der Berufung bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen -

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
    Zur Bestimmung des Streitgegenstandes ist in erster Linie das vom Kläger verfolgte sachliche Ziel, das auf Bestimmung einer Rechtsfolge gerichtete Begehren festzustellen (vgl BSGE 2, 135, 136; 4, 206, 208; 9, 17, 20; 18, 266, 267, 268; 21, 13, 15).
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 27/65

    Leistungen der Krankenkasse - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungsausschüsse -

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
    Anerkannt ist aber, daß ein Beteiligter des Berufungsverfahrens einen von der Vorinstanz nicht erledigten Teil des Rechtsstreits durch Einbeziehung in seinen Antrag vor das Berufungsgericht bringen kann, sofern die anderen Beteiligten nicht widersprechen (BSGE 27, 146, 148; SozR Nr. 21 zu § 96 SGG; Peters-Sautter-Wolff § 96, 2b).
  • BSG, 24.08.1966 - 2 RU 176/65

    Unfallrente - Unfallursache - Strafbare Handlung - Kausalzusammenhang mit Unfall

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
    In diesem Fall besteht ein die Anwendbarkeit des § 96 SGG rechtfertigender "innerer Zusammenhang" (BSGE 25, 161, 163) zwischen älterem und neuerem Verwaltungsakt.
  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 21/55

    Krankenhauspflege - Eine wiederkehrende Leistung

    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
    Zur Bestimmung des Streitgegenstandes ist in erster Linie das vom Kläger verfolgte sachliche Ziel, das auf Bestimmung einer Rechtsfolge gerichtete Begehren festzustellen (vgl BSGE 2, 135, 136; 4, 206, 208; 9, 17, 20; 18, 266, 267, 268; 21, 13, 15).
  • BSG, 29.05.1980 - 9 RV 8/80
    Auszug aus BSG, 06.10.1977 - 7 RAr 82/76
    Zur Bestimmung des Streitgegenstandes ist in erster Linie das vom Kläger verfolgte sachliche Ziel, das auf Bestimmung einer Rechtsfolge gerichtete Begehren festzustellen (vgl BSGE 2, 135, 136; 4, 206, 208; 9, 17, 20; 18, 266, 267, 268; 21, 13, 15).
  • BSG, 23.08.1972 - 5 RKnU 16/70

    Arbeitsunfall eines italienischen Staatsangehörigen im deutschen Bergbau -

  • BSG, 10.12.1958 - 11 RV 1148/57

    Zum Begriff des Streitgegenstandes iSd SGG § 141 - Umfang der Rechtskraft des

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 18/55
  • BSG, 17.11.2005 - B 11a/11 AL 57/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Berufungsverfahren - Streitgegenstand - analoge

    Von der entsprechenden Anwendung des § 96 SGG ist das BSG bereits unter der Geltung des Arbeitsförderungsgesetzes in Fallgestaltungen ausgegangen, in denen dem Betroffenen mehrfach nacheinander Alg und Uhg für verschiedene Zeiträume bewilligt worden war (BSGE 45, 49, 50 ff = SozR 1500 § 96 Nr. 6; Urteil vom 12. Mai 1982, 7 RAr 1/81, AuB 1982, 282 = USK 8284).

    b) Der Einbeziehung der Folgebescheide entsprechend § 96 SGG steht nicht entgegen, dass die Klägerin - anders als in von der Rechtsprechung des BSG bisher behandelten Fallgestaltungen (vgl BSGE 27, 146 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG, BSGE 45, 49, 50 = SozR 1500 § 96 Nr. 6, BSGE 61, 45, 48 = SozR 4100 § 113 Nr. 5, BSGE 74, 117, 119 = SozR 3-5425 § 24 Nr. 4 oder BSGE 77, 175, 177 = SozR 3-4100 § 105 Nr. 2 mwN) - im Berufungsverfahren einer Einbeziehung ausdrücklich widersprochen hat.

  • BSG, 24.11.2010 - B 11 AL 30/09 R

    Bemessung des Arbeitslosengeldes - Erweiterung des Bemessungsrahmens wegen

    a) Unter der Geltung des § 112 Abs. 7 AFG hat das BSG entschieden, dass eine unbillige Härte jedenfalls gegeben sei, wenn das Regelbemessungsentgelt um rund 25 % oder noch mehr hinter dem damit zu vergleichenden Entgelt zurückbleibe (BSG SozR 4100 § 112 Nr. 19; BSGE 45, 49 = SozR 4100 § 112 Nr. 6; BSGE 63, 153 = SozR 4100 § 112 Nr. 39; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 35; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 45) .

    Die Voraussetzungen für die Annahme einer unbilligen Härte sind generalisierend so umschrieben worden, dass ein "deutlich höheres" Vergleichsentgelt erforderlich sei (BSGE 62, 43 = SozR 4100 § 112 Nr. 31; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 35; BSG SozR 3-4100 § 112 Nr. 2, S 19 mwN) oder ein "wesentlich geringeres" Arbeitsentgelt im Bemessungszeitraum (BSG SozR 3-4100 § 44 Nr. 11, S 39; BSGE 74, 96 = SozR 3-4100 § 112 Nr. 17, S 76) bzw ein derartiges Missverhältnis der miteinander zu vergleichenden Entgelte, dass die Regelbemessung den Arbeitslosen "erheblich" benachteiligen würde (BSGE 45, 49, 54 = SozR 4100 § 112 Nr. 6, S 17; BSG SozR 4100 § 112 Nr. 28, S 130) .

  • BSG, 14.12.1995 - 11 RAr 75/95

    Anspruch auf Arbeitslosengeld bei Zwischenbeschäftigung, Aufhebung der

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) ist diese Vorschrift aus prozeßwirtschaftlichen Gründen entsprechend anzuwenden, wenn der ursprünglich mit der Klage angefochtene Verwaltungsakt durch die während des sozialgerichtlichen Verfahrens ergangene Verwaltungsentscheidung zwar nicht "abgeändert oder ersetzt" wird, der spätere Bescheid aber im Rahmen eines Dauerrechtsverhältnisses ergangen ist und ein streitiges Rechtsverhältnis regelt, das sich an den von dem angefochtenen Verwaltungsakt erfaßten Zeitraum anschließt (BSGE 34, 255, 257 = SozR Nr. 3 zu § 624 RVO; BSGE 45, 49, 52 = SozR 1500 § 96 Nr. 6; vgl. auch BSG SozR 4600 § 143d Nr. 3 mwN).

    Unter den genannten Umständen ist das vom SG eingeschlagene verfahren revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, zumal nicht auszuschließen ist, daß die Klägerin im Vertrauen auf den Hinweis des SG und die Verfahrensweise der BA von einer gesonderten Anfechtung des Bescheids vom 30. März 1994 abgesehen hat (BSGE 45, 49, 52 = SozR 1500 § 96 Nr. 6).

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