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   BSG, 31.05.1978 - 2 RU 5/78   

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BSG, 31.05.1978 - 2 RU 5/78 (https://dejure.org/1978,6006)
BSG, Entscheidung vom 31.05.1978 - 2 RU 5/78 (https://dejure.org/1978,6006)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 1978 - 2 RU 5/78 (https://dejure.org/1978,6006)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versicherungsschutz - Kraftfahrzeughaltung - Zweck

Papierfundstellen

  • BSGE 46, 232
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 25.01.1973 - 2 RU 55/71

    Umfang des Versicherungsschutzes durch die Berufsgenossenschaft - Anschieben

    Auszug aus BSG, 31.05.1978 - 2 RU 5/78
    Mit Recht hat das LSG entschieden, daß der Verletzte B. gemäß 5 559 Abs. 2 iVm Abs. 4 EVO unter Versicherungsschutz stand, als er H. beim Anschleppen des Fahrzeuges half (vgl BSGE 35, 140).
  • BSG, 14.12.1965 - 2 RU 24/61
    Auszug aus BSG, 31.05.1978 - 2 RU 5/78
    Dementsprechend hat nach der ständigen Rechtsprechung des BSG (vgl ua BSGE 24, 155) der Bescheid eines Versicherungsträgers der gesetzlichen Unfallversicherung, durch den die Ansprüche des Verletzten abgelehnt worden sind, der Krankenkasse gegenüber für deren Ersatzanspruch keine Bindungswirkung (BSG aaO; s auch Brackmann aaO S 967 mit weiteren Nachweisen}. Die im Rechtsstreit zu erwartende Entscheidung über den Ersatzanspruch der Klägerin greift somit nicht unmittelbar in die Rechtssphäre des Verletzten ein. Es bedeutet keine unmittelbare Einwirkung in die Rechtssphäredés Verletzten, daß die Begründung der Entscheidung über den Ersatzanspruch der Krankenkasse die Überzeugungsbildung des Unfallversicherungsträgers im Sinne des % 627 RVO beeinflussen kann, insbesondere, wenn die Vorfrage des Ersatzstreits, ob ein Arbeitsunfall vorgelegen hat, bejaht wird. Der Senat ist deshalb ebenfalls in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, daß der Verletzte in einem Streit über Ersatzansprüche zwischen dem Träger der Krankenversicherung und dem der Unfallversicheruna nicht notwendig beizuladen ist (so ausdrücklich 1977 95/76).
  • BSG, 29.11.2011 - B 2 U 27/10 R

    Haftungsprivilegierte Person - Schadensersatz - Feststellungsbefugnis -

    Die Verpflichtung zur Beiladung besteht danach nicht nur bei Verwaltungsakten mit Doppelwirkung, sondern bereits dann, wenn eine Entscheidung in dem streitigen Rechtsverhältnis unmittelbar in die Rechtssphäre eines Dritten eingreifen kann (stRspr; vgl zB BSGE 46, 232, 233; 61, 271, 272; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 8, Nr. 34; Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, § 75 RdNr 10) .
  • BGH, 23.03.2004 - VI ZR 160/03

    Begriff der Tätigkeit in demselben Betrieb; Verladetätigkeiten betriebsfremder

    Denn nur dann war es nach den allgemeinen Grundgedanken der Sozialversicherung gerechtfertigt, den Versicherungsträger des fremden Unternehmens mit dem Risiko dieser Tätigkeit zu belasten (vgl. BSGE 5, 168, 171 f.; 46, 232, 234; OLG Stuttgart, ZfS 2002, 384; Bereiter/Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Stand September 2003, § 2 Rdn. 34.1, 34.12).
  • OLG Dresden, 08.09.1999 - 8 U 2048/99

    Gesetzlicher Forderungsübergang bei Entgeltfortzahlung und Tierhalterhaftung

    Die Regelung knüpft an die bis 1996 geltenden Vorläufervorschriften der §§ 539, 636 RVO a.F. sowie an die hierzu ergangene Rechtsprechung an (etwa BGHZ 52, 115; 63, 313; BSGE 35, 140; 46, 232).
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