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   BSG, 16.11.1978 - 3 RK 29/76   

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BSG, 16.11.1978 - 3 RK 29/76 (https://dejure.org/1978,697)
BSG, Entscheidung vom 16.11.1978 - 3 RK 29/76 (https://dejure.org/1978,697)
BSG, Entscheidung vom 16. November 1978 - 3 RK 29/76 (https://dejure.org/1978,697)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    AOK - Garantiehaftung - Grundsicherung der Bevölkerung - Grundgesetzliche Verpflichtung - BRD

Papierfundstellen

  • BSGE 47, 148
  • NJW 1979, 1059
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.07.1962 - 2 BvL 15/61

    Fremdrenten

    Auszug aus BSG, 16.11.1978 - 3 RK 29/76
    120 Abs. 1 Satz 4 GG kein eigenständiger Zahlungsanspruch ableiten (vgl BVerfGE 14, 221, 253, 255; BSGE 21, 209, 216), jedoch bezweckt diese Verfassungsnorm, eine Lastenverteilung vorzunehmen und - sofern eine Zuschußverpflichtung zu den Lasten der Sozialversicherung besteht - diese Finanzverantwortung der Bundesrepublik zu übertragen.
  • BSG, 24.11.1982 - 5a RKn 16/81

    Betriebsstudienhauer; Bergbau; Besonders hoch qualifizierter Facharbeiter;

    Auszug aus BSG, 16.11.1978 - 3 RK 29/76
    Der jetzt erkennende Senat tritt dieser Entscheidung im Ergebnis bei, ist jedoch der Auffassung, daß die Bundesrepublik durch eine Ortskrankenkasse nicht sofort und direkt in Anspruch genommen werden kannf'Diese Frage war in jenem Rechtsstreit nicht zu entscheiden gewesen, weil ein Gemeindeverband in Anspruch genommen worden war, und sie ist auch nicht abschließend beantwortet worden (vgl die Darlegungen 16 in BSGE 54, 181 letzter Absatz).
  • BSG, 24.05.1972 - 3 RK 9/71

    OKK - Beihilfe - Unzureichende Regelleistungen - Gemeindeverband - Bund -

    Auszug aus BSG, 16.11.1978 - 3 RK 29/76
    Bei Art. 420 Abs. 1 Satz 4 GG handelt es sich vielmehr um einen gesonderten, vom Bund zu übernehmenden Ausgabenblock, dem jeder einschränkende Zusatz (vgl BSGE 34, 177, 479 unter.
  • BSG, 29.07.1964 - 3 RK 23/63

    Zuschuss für jeden Entbindungsfall im Rahmen der Familienwochenhilfe; Fortgeltung

    Auszug aus BSG, 16.11.1978 - 3 RK 29/76
    120 Abs. 1 Satz 4 GG kein eigenständiger Zahlungsanspruch ableiten (vgl BVerfGE 14, 221, 253, 255; BSGE 21, 209, 216), jedoch bezweckt diese Verfassungsnorm, eine Lastenverteilung vorzunehmen und - sofern eine Zuschußverpflichtung zu den Lasten der Sozialversicherung besteht - diese Finanzverantwortung der Bundesrepublik zu übertragen.
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 19/01 R

    Krankenversicherung - Risikostrukturausgleich - Krankenkasse - Jahresausgleich -

    Dazu hätte es allerdings nach einem weiteren Urteil (BSGE 47, 148 = SozR 2200 § 389 Nr. 1) einer gesetzlichen Regelung bedurft, bis zu der die Gerichte die Haftung nur aussprechen konnten, wenn sich die AOK in einer ihre Existenz bedrohenden Notlage befand.
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 16/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Dazu hätte es allerdings nach einem weiteren Urteil (BSGE 47, 148 = SozR 2200 § 389 Nr. 1) einer gesetzlichen Regelung bedurft, bis zu der die Gerichte die Haftung nur aussprechen konnten, wenn sich die AOK in einer ihre Existenz bedrohenden Notlage befand.
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 18/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Dazu hätte es allerdings nach einem weiteren Urteil (BSGE 47, 148 = SozR 2200 § 389 Nr. 1) einer gesetzlichen Regelung bedurft, bis zu der die Gerichte die Haftung nur aussprechen konnten, wenn sich die AOK in einer ihre Existenz bedrohenden Notlage befand.
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 15/83

    Verfassungsmäßigkeit verschiedener Beitragssätze - Feststellungsklage -

    Ersatzweise trat die Gemeinde- Krankenversicherung ein (vgl dazu BSGE 47, 148, 149/150).

    Das - fakultative - Ausgleichsverfahren nach § 414b Abs. 2a RVO ist dabei in gewisser Weise an die Stelle der früheren Garantiehaftung der Gemeindeverbände nach § 389 Abs. 2 Satz 2 RVO aF getreten, die für die Ortskrankenkassen formell bis zum 30. Juni 1977 galt, jedoch schon damals ihre Funktion, bei Erreichen eines bestimmten Beitragssatzes durch Zuschüsse der öffentlichen Hand das weitere Steigen des Beitragssatzes abzuwenden, weitgehend verloren hatte (vgl BSGE 34, 177; 47, 148; ferner zur Garantiehaftung bei Betriebs- und Innungskrankenkassen § 390 Satz 2 RVO).

  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 17/01 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Dazu hätte es allerdings nach einem weiteren Urteil (BSGE 47, 148 = SozR 2200 § 389 Nr. 1) einer gesetzlichen Regelung bedurft, bis zu der die Gerichte die Haftung nur aussprechen konnten, wenn sich die AOK in einer ihre Existenz bedrohenden Notlage befand.
  • BSG, 24.01.2003 - B 12 KR 3/02 R

    Risikostrukturausgleich in der gesetzlichen Krankenversicherung, Zulässigkeit der

    Dazu hätte es allerdings nach einem weiteren Urteil (BSGE 47, 148 = SozR 2200 § 389 Nr. 1) einer gesetzlichen Regelung bedurft, bis zu der die Gerichte die Haftung nur aussprechen konnten, wenn sich die AOK in einer ihre Existenz bedrohenden Notlage befand.
  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 44.83

    Beitragspflicht zur Insolvenzsicherung und Konkursfähigkeit allgemeiner

    Zwar hat das Bundessozialgericht entschieden, daß die AOK zur Grundsicherung der Bevölkerung eine Garantiehaftung benötigt und daß diese nach grundgesetzlicher Verpflichtung des Art. 20 Abs. 1 und des Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG der Bundesrepublik Deutschland obliegt (Urteil vom 16. November 1978 - 3 RK 29/76 - BSGE 47, 148, 153, 159).

    Dies zeigt deutlich die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Garantiehaftung des Bundes für eine in finanzielle Schwierigkeiten geratene AOK (Urteil vom 16. November 1978 - 3 RK 29/76 - BSGE 47, 148), auf die auch das Berufungsurteil in diesem Zusammenhang hingewiesen hat.

  • BSG, 10.07.1979 - 3 RK 21/78

    Psychologische Untersuchung - Heilmittel

    Die ärztliche Versorgung der Mitglieder der sozialen Krankenversicherung kann als Aufgabe von Verfassungsrang (vgl. BSG, Urteil vom 16. November 1978 - 3 RK 29/76 -. SozR 2200 § 389 RVO Nr. 1 = NJW 1979, 1059) nur dann sachgerecht durchgeführt werden, wenn sie die Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft zur Grundlage nimmt.
  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 51.81

    Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung - Begriff der

    Zwar hat das Bundessozialgericht entschieden, daß die AOK zur Grundsicherung der Bevölkerung eine Garantiehaftung benötigt und daß diese nach grundgesetzlicher Verpflichtung des Art. 20 Abs. 1 und des Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG der Bundesrepublik Deutschland obliegt (Urteil vom 16. November 1978 - 3 RK 29/76 - BSGE 47, 148, 153, 159).

    Dies zeigt mittelbar die Entscheidung des Bundessozialgerichts zur Garantiehaftung des Bundes für eine in finanzielle Schwierigkeiten geratene AOK (Urteil vom 16. November 1978 - 3 RK 29.76 - BSGE 47, 148), auf die auch das Berufungsurteil in diesem Zusammenhang hingewiesen hat.

  • VG Gießen, 19.12.2007 - 8 E 1792/05

    Änderung des Finanzierungssystems eines Zweckverbandes

    In der - von der Klägerin in ihrem Schriftsatz vom 29.01.2001 nicht erwähnten - Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 16.11.1978 - 3 RK 29/76 - (BSGE 47, 148 ff.) wurde eine Zuschusspflicht des Bundes aus dem Sozialstaatsprinzip i.V.m. Art. 120 S. 4 GG entnommen, gleichzeitig aber darauf hingewiesen, dass diese Haftung zunächst der gesetzlichen Ausformung bedürfe (S. 156) und im Übrigen die Pflicht der verantwortlichen Selbstverwaltungskörperschaft betont, "die Aufgaben primär mit eigenen Mitteln zu lösen." (S. 158).
  • BSG, 25.07.1979 - 3 RK 45/78

    Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungspflicht - Legasthenie-Behandlung -

  • BSG, 09.05.2006 - B 11a AL 19/06 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Verfassungswidrigkeit der Abschaffung

  • BVerwG, 28.11.1985 - 3 C 90.81
  • BSG, 27.04.1972 - 7 RU 14/70
  • BSG, 22.05.1985 - 12 RK 14/83
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