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BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 49/77 |
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Kurzfassungen/Presse (2)
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Zur Frage, ob der voll leistungsfähige Arbeitslose, der nur zu Teilzeitarbeit bereit ist, Anspruch auf Alg hat
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Arbeitslosengeld - Arbeitsvermittlung - Ablehnung einer Vollzeitarbeit
Verfahrensgang
- SG Ulm, 17.05.1976 - S 5 Ar 1930/74
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.1977 - L 5 Ar 1104/76
- BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 49/77
Papierfundstellen
- BSGE 47, 40
Wird zitiert von ... (25) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 21.03.1956 - 7 RAr 7/55
Auszug aus BSG, 01.08.1978 - 7 RAr 49/77
Die bloße Äußerung von Wünschen hinsichtlich der Vermittlung in Arbeit berührt die Verfügbarkeit ebenfalls nicht (BSGE 2, 67).
- BSG, 09.09.1999 - B 11 AL 13/99 R
Arbeitslosengeld - Nahtlosigkeitsregelung - Fiktion der objektiven Verfügbarkeit …
Die fehlende Bereitschaft zur Aufnahme einer zumutbaren, der Leistungsfähigkeit entsprechenden Beschäftigung ist keine Frage der Nahtlosigkeitsregelung, sondern liegt im eigenen Verantwortungsbereich des Arbeitslosen bzw Versicherten (vgl BSGE 47, 40, 44; Eckert in GK-AFG, § 105a RdNr 2), so daß sich negative Auswirkungen auf seinen Alg-Anspruch ergeben, wenn er sich der Arbeitsvermittlung nur unterhalb seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellt.Hingegen ist die subjektive Verfügbarkeit zu bejahen, wenn der Arbeitslose bereit ist, alle seiner objektiven Leistungsfähigkeit entsprechenden und nach Art und Umfang zumutbaren Beschäftigungen aufzunehmen (BSGE 47, 40, 42 = SozR 4100 § 103 Nr. 18).
- BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 45/86
Zumutbare Arbeitszeit - Seelische Störungen - Verfügbarkeit für …
In bezug auf die Arbeitsbereitschaft (§ 103 Abs. 1 Nr. 2 AFG) gilt, wie der Senat bereits entschieden hat, diese Ausnahme nicht (BSGE 47, 40, 42 = SozR 4100 § 103 Nr. 18).Andererseits stehen aber Einschränkungen der Arbeitsbereitschaft hinsichtlich der Arbeitszeitdauer der Verfügbarkeit dann nicht entgegen, wenn Gründe vorliegen, aus denen sich ergibt, daß der Arbeitslose keine Arbeitsleistung für eine längere Dauer anbieten kann oder ihm eine in diesem Rahmen in Betracht kommende Arbeit nicht zuzumuten ist (BSGE 47, 40, 44 = SozR 4100 § 103 Nr. 18, BSG SozR 4100 § 103 Nrn 6 und 8).
Das könnte der Verfügbarkeit entgegenstehen, wenn es sich insoweit lediglich um subjektive Vorstellungen gehandelt hätte (BSGE 47, 40, 43 = SozR 4100 § 103 Nr. 18).
- BSG, 13.11.1980 - 7 RAr 112/79
Begriff der häuslichen Bindung - Verfügbarkeit für die Arbeitsvermittlung
Hiernach hat es sich nicht nur um einen Vermittlungswunsch, sondern um eine Einschränkung der Arbeitszeit, d.h. der subjektiven Verfügbarkeit, gehandelt (BSGE 2, 67; BSG SozR 4100 § 103 Nr. 18).Dem liegt, wie der Senat bereits in seinem Urteil vom 1. August 1978 (SozR 4100 § 103 Nr. 18) ausgeführt hat, die Erwägung zugrunde, daß Leistungen der Arbeitslosenversicherung grundsätzlich nur derjenige Arbeitslose erhalten soll, der allein deshalb nicht in Arbeit vermittelt werden kann, weil Arbeitsplätze, für die er in Betracht kommt, nicht frei sind.
Es genügt aber, wenn er bereit ist, jede Beschäftigung anzunehmen, die ihm nach seinem Leistungsvermögen zumutbar ist, und zwar nach Inhalt und Umfang (BSG SozR 4100 § 103 Nr. 18).
- BSG, 05.02.1998 - B 11 AL 55/97 R
Arbeitslosengeld - Arbeitslosigkeit - Arbeitsverhältnis - …
Der vorrangige Wunsch der Klägerin, in ein befristetes Arbeitsverhältnis vermittelt zu werden, beseitigt ihre Verfügbarkeit angesichts der vom LSG festgestellten Bereitschaft, ein anderes Dauerarbeitsverhältnis einzugehen, nicht (vgl BSGE 47, 40, 43 = SozR 4100 § 103 Nr. 18 mwN). - LSG Hamburg, 22.04.2010 - L 5 AL 86/06 Die fehlende Bereitschaft zur Aufnahme einer zumutbaren, der Leistungsfähigkeit entsprechenden Beschäftigung ist keine Frage der Nahtlosigkeitsregelung, sondern liegt im eigenen Verantwortungsbereich des Arbeitslosen (ständige Rechtsprechung des BSG; vgl. BSG, Urteil vom 1.8.1978 - 7 RAr 49/77 - BSGE 47, S. 40; BSG, Urteil vom 9.12.1982 - 7 RAr 35/82 - juris;… BSG, Urteil v. 10.5.2007 - B 7a AL 30/06 R - SozR4-4300 § 125 Nr. 2), so dass sich negative Auswirkungen auf seinen Arbeitslosengeld-Anspruch ergeben, wenn er sich der Arbeitsvermittlung nur unterhalb seiner tatsächlichen Leistungsfähigkeit zur Verfügung stellt.
Hingegen ist die subjektive Verfügbarkeit zu bejahen, wenn der Arbeitslose bereit ist, alle seiner objektiven Leistungsfähigkeit entsprechenden und nach Art und Umfang zumutbaren Beschäftigungen aufzunehmen (BSG, Urteil vom 1.8.1978 - 7 RAr 49/77 - BSGE 47, S. 40).
- BSG, 23.07.1992 - 7 RAr 38/91
Voraussetzungen zur Gewährung von Arbeitslosengeld - Erfüllung der …
Der Arbeitslose muß hiernach ua grundsätzlich zu allen Beschäftigungen bereit sein, die ihm nach seinem objektiven Leistungsvermögen zumutbar sind, und zwar nach Inhalt und Umfang (BSGE 47, 40 = SozR 4100 § 103 Nr. 18;… BSGE 57, 10, 11 = SozR 4100 § 103 Nr. 35;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 43); kein Anspruch auf Alg hat daher, wer nur für Arbeit entsprechend seiner Berufsqualifikation bereit ist, obwohl er auch andere Beschäftigungen zumutbar ausüben kann und darf, oder wer nur eine Teilzeitarbeit aufnehmen will, obwohl er eine Vollzeitarbeit ausüben kann (…vgl BSG aaO). - BSG, 16.09.1998 - B 11 AL 27/98 R
Arbeitslosengeld - Verfügbarkeit - Teilzeitprivileg - erste Zeit der …
Denn da die Anspruchsvoraussetzung der Verfügbarkeit ua nur erfüllt, wer bereit ist, jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen, die er ausüben kann und darf (§ 100 Abs. 1, § 103 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AFG), hat ein zur Vollzeitarbeit fähiger Arbeitsloser, der nur bereit ist, eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, an sich keinen Anspruch auf Alg (BSGE 47, 40 = SozR 4100 § 103 Nr. 18). - LSG Baden-Württemberg, 30.09.2011 - L 12 AL 4286/10
Arbeitslosengeldanspruch - subjektive Verfügbarkeit - fehlende …
Die subjektive Verfügbarkeit ist insoweit dann zu bejahen, wenn der Arbeitslose bereit ist, alle seiner objektiven Leistungsfähigkeit entsprechenden und nach Art und Umfang zumutbaren Beschäftigungen aufzunehmen; eine Bereitschaft zur Aufnahme von Beschäftigungen, zu denen der Arbeitslose objektiv nicht in der Lage ist, verlangt das Gesetz nicht (vgl. BSGE 47, 40 = SozR 4100 § 103 Nr. 18;… BSGE 84, 262 = SozR 3-4100 § 105a Nr. 7). - BSG, 21.04.1993 - 11 RAr 79/92
Anspruch auf Anschluss-Arbeitslosenhilfe - Erfordernis einer Verfügbarkeit bei …
Der Arbeitslose muß hiernach ua grundsätzlich zu allen Beschäftigungen bereit sein, die ihm nach seinem objektiven Leistungsvermögen zumutbar sind, und zwar nach Inhalt und Umfang (BSGE 47, 40 = SozR 4100 § 103 Nr. 18;… BSGE 57, 10, 11 = SozR 4100 § 103 Nr. 35;… BSG SozR 4100 § 103 Nr. 43). - LSG Berlin, 12.06.2003 - L 14 AL 2/01
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhife wegen fehlender …
Die subjektive Verfügbarkeit ist nur zu bejahen, wenn der Arbeitslose bereit ist, alle seiner objektiven Leistungsfähigkeit entsprechenden und nach Art und Umfang zumutbaren Beschäftigungen aufzunehmen (BSG, Urteil vom 1. August 1978 - 7 RAr 49/77 -, BSGE 47, 40 (42) = SozR 4100 § 103 Nr. 18). - BSG, 26.09.1989 - 11 RAr 131/88
Subjektive Verfügbarkeit Arbeitsloser
- LSG Berlin-Brandenburg, 30.06.2009 - L 16 AL 106/05
- LSG Bayern, 31.01.2012 - L 10 AL 365/11
Wegen einstweiliger Anordnung
- LSG Baden-Württemberg, 25.01.2016 - L 12 AL 2003/15
- LSG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2003 - L 12 AL 127/02
Arbeitslosenversicherung
- LSG Bayern, 25.06.2002 - L 10 AL 204/98
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe; Verwaltungsakt mit Dauerwirkung …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2012 - L 7 AL 144/11
- LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2019 - L 7 AL 171/18
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.04.2012 - L 7 AL 142/09
- LSG Bayern, 30.04.1981 - L 9/Al 245/78
Verfügbarkeit eines promovierten Politologen für die Arbeitsvermittlung; …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.06.2010 - L 11 AL 55/10
- SG Osnabrück, 28.10.2009 - S 16 AL 83/08
- SG Lüneburg, 20.07.2006 - S 18 AL 361/04
- SG Osnabrück, 28.04.2005 - S 6 AL 51/00
- LSG Bayern, 07.02.1980 - L 9/Al 165/78