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   BSG, 31.05.1979 - 11 RA 58/78   

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https://dejure.org/1979,6776
BSG, 31.05.1979 - 11 RA 58/78 (https://dejure.org/1979,6776)
BSG, Entscheidung vom 31.05.1979 - 11 RA 58/78 (https://dejure.org/1979,6776)
BSG, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - 11 RA 58/78 (https://dejure.org/1979,6776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Überzahlung - Rückforderung - Ermessen - Kriterien

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 190
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 34/78

    Berufsfördernde Maßnahme - Zuschuß zum Erwerb eines Kfz -

    Auszug aus BSG, 31.05.1979 - 11 RA 58/78
    vom 15" März 1979 - 11 RA 34/78 -)'- Feststellungen zu "treffen.habeno" ' ' ' '.
  • BSG, 31.01.1979 - 11 RA 30/78
    Auszug aus BSG, 31.05.1979 - 11 RA 58/78
    1979' - 11 RA 30/78 -) 'De rKläger hat geltend gemacht, "bei réchtze1tiger E1 n- ".Stellung 'der Wa'1eenrentewürdé -.er in nahezu gleieher ' 'fHöhe 'Le1etungen nach dem BundesausbildungsfordeTungs-' gesétz (BAföG) erhalten haben, Sollte das zutreffen, "so könnte bereite des' 'ä1 1é1n die Rückforderung als erfmeesenefehlerhaft erscheinen lassen, Wäre ohne Ube'r- .
  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 21/00 R

    Vertrauensschutz bei der Rücknahme von Verwaltungsakten

    Ob grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ist im wesentlichen eine Frage der Würdigung des Einzelfalles, die den Tatsachengerichten obliegt (vgl BSGE 35, 108, 112; BSG SozR 2200 § 1301 Nr. 7; BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11).
  • BSG, 24.02.2011 - B 14 AS 81/09 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss nach § 7 Abs 4 SGB 2 bei

    Die Prüfung ist insbesondere darauf beschränkt, ob sich der Tatrichter der Unterschiede der Begriffe "leichte Fahrlässigkeit" und "grobe Fahrlässigkeit" bewusst gewesen und er mithin von einem zutreffenden Begriff der groben Fahrlässigkeit ausgegangen ist (vgl BSGE 47, 180 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSGE 48, 190 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11; BSGE 62, 32 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; BSGE 88, 96 = SozR 3-3800 § 2 Nr. 10) .
  • BSG, 18.04.2001 - B 9 VG 3/00 R

    Opferentschädigung - Hinterbliebenenversorgung - abstrakte

    Die Prüfung ist insbesondere darauf beschränkt, ob sich der Tatrichter der Unterschiede der Begriffe "leichte Fahrlässigkeit" und "grobe Fahrlässigkeit" bewußt gewesen ist, im hier zu beurteilenden Fall also, ob der Tatrichter den damit eng zusammenhängenden Begriff der leichtfertigen Gefährdung als grob fahrlässige Selbstgefährdung nicht verkannt hat und ohne Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze sowie ohne Überschreitung des durch anerkannte Auslegungsgrundsätze vorgegebenen Subsumtionsspielraums die festgestellten Tatsachen zutreffend beurteilt hat (vgl BGHZ 10, 14, 17; BSGE 47, 180, 181 = SozR 2200 § 1301 Nr. 8; BSGE 48, 190, 192 = SozR 2200 § 1301 Nr. 11; BSGE 62, 32, 35 = SozR 4100 § 71 Nr. 2; Henke, Die Tatfrage, 1966, 280 ff sowie ZZP 81, 196, 321 ff, 337 ff).
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