Rechtsprechung
   BSG, 14.03.1979 - 1 RA 43/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,619
BSG, 14.03.1979 - 1 RA 43/78 (https://dejure.org/1979,619)
BSG, Entscheidung vom 14.03.1979 - 1 RA 43/78 (https://dejure.org/1979,619)
BSG, Entscheidung vom 14. März 1979 - 1 RA 43/78 (https://dejure.org/1979,619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BSGE 48, 74
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (45)

  • BSG, 11.05.2011 - B 5 R 54/10 R

    Gesetzliche Rentenversicherung - Leistungen zur Teilhabe - Teilleistung -

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben müssen daher nicht allein auf die Erhaltung, wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten in seinem bisherigen Beruf oder seiner bisherigen Tätigkeit gerichtet sein (vgl auch BSGE 48, 74, 76 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S 8 f) .
  • BSG, 17.10.2006 - B 5 RJ 15/05 R

    Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - persönliche Voraussetzungen -

    In späteren Entscheidungen hat das BSG diesen Ansatz immer wieder bekräftigt und insbesondere betont, dass für die Erfüllung der leistungsrechtlichen Voraussetzungen eines Anspruchs auf Rehabilitation eine Minderung oder Gefährdung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten im bisherigen Beruf oder in der bisherigen Tätigkeit genüge (BSGE 48, 74, 75 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S 8; BSGE 50, 156, 157f = SozR 2200 § 1237 Nr. 15 S 19; BSGE 52, 123, 125 f = SozR 2200 § 1237a Nr. 19 S 54 f).

    Zwar ist in der früheren Rechtsprechung des BSG davon die Rede, dass die Erfolgsaussicht nur anhand einer konkreten Maßnahme geprüft werden könne (BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16 S 39; BSGE 48, 74, 77 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S 9).

    Dies zeigt, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nicht allein auf die Erhaltung, wesentliche Besserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit des Versicherten in seinem bisherigen Beruf oder seiner bisherigen Tätigkeit gerichtet sein müssen (vgl auch BSGE 48, 74, 76 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S 8 f).

  • BSG, 05.02.2009 - B 13 R 27/08 R

    Kranken- bzw Rentenversicherung - Maßnahme zur stufenweisen Wiedereingliederung -

    Dabei ist der Begriff der - im Gesetz nicht definierten - Erwerbsfähigkeit als Fähigkeit des Versicherten zu verstehen, seinen bisherigen Beruf oder seine bisherige Tätigkeit weiter ausüben zu können (Senatsurteil vom 29.3.2006 SozR 4-2600 § 10 Nr. 1; BSG vom 17.10.2006, SozR aaO Nr. 2; BSGE 52, 123, 125 f = SozR 2200 § 1237a Nr. 19 S 54 f unter Hinweis ua auf BSGE 48, 74, 75 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6 S 8).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht