Rechtsprechung
   BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1293
BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79 (https://dejure.org/1980,1293)
BSG, Entscheidung vom 21.05.1980 - 7 RAr 19/79 (https://dejure.org/1980,1293)
BSG, Entscheidung vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 19/79 (https://dejure.org/1980,1293)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,1293) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Verurteilung des Beigeladenen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ergänzende Maßnahmen zur Rehabilitation - Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers - Aufstockung der Leistung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 50, 111
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 25.01.1973 - 2 RU 170/71

    Wiederaufnahme des Verfahrens - Fristen - Analoge Anwendung

    Auszug aus BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79
    Damit soll ein negativer Konflikt vermieden werden (BSG, Urteil vom 25. Januar 1973 - 2 RU 170/71; BSG in SozR Nr. 2 zu 5 181 SSG; Meyer-Ladewig, SGS, Anm 1 zu 5 181; Miesbach-Ankenbrank- Hennig-Danckwerts, Kommentar zum SGG, Anm 1 zu @ 181).
  • BSG, 15.11.1979 - 11 RA 22/79

    Zuständigkeit des Rehabilitationsträgers (nach AFG § 57 Abs 1)

    Auszug aus BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79
    Sie bestimmt sich nach Merkmalen, die für einen Personenkreis allgemein gelten, in der Regel nach der Ursache, auf der die Behinderung beruht, nach der Zugehörigkeit zum versicherten Personenkreis oder (für den Geltungsbereich des Bundesversorgungsgesetzes "BVG-) zum Kreis der zu Betreuenden (BSG Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79; BSGSozR 2200 5 1236 Nr. 15, 13134); Gagel/ Jülicher, Kommentar zum AFG, 1. Lieferung, 5 57 RdNr 3; Schönefelder/Kranz/Wanka, AFG, &.
  • BSG, 27.06.1978 - 4 RJ 149/76

    Anrechnung von Leistungen eines anderen Rehabilitationsträgers - Kumulierung von

    Auszug aus BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79
    Eine Beschränkung auf Zuschüsse sei bei Kraftfahrzeughilfen daher geboten (so auch BSGE 46, 286 = SozR 2200 5 1236 Nr. 10).
  • Drs-Bund, 14.11.1973 - BT-Drs 7/1257
    Auszug aus BSG, 21.05.1980 - 7 RAr 19/79
    In 5 5 Abs. 2 des Regierungsentwurfs des RehaAnglG (BT-Drucks 7/1257 war folgende Regelung vorgesehen: "Jeder Träger hat im Rahmen seiner Zuständigkeit die nach Lage des Einzelfalles erforderlichen so vollständig Leistungen.
  • BSG, 24.05.1984 - 7 RAr 15/82

    Verurteilung des beigeladenen Versicherungsträgers - Kostenübernahme nach den

    Damit soll erreicht werden, daß schon im Verfahren gegen den ersten ablehnenden Bescheid widersprechenden Entscheidungen vorgebeugt wird (BSGE 9, 67, 69; 50, 111, 115 = SozR 1500 § 181 Nr. 1; BSGE 49, 143, 145 = SozR 5090 § 6 Nr. 4).

    Wie der Senat bereits entschieden hat (BSGE 50, 111, 113 = SozR 1500 § 181 Nr. 1) bedeutet der Gebrauch des Wortes "sofern" in § 57 AFG n.F. anders als das in § 57 AFG a.F. gebrauchte Wort "soweit", daß Leistungen der BA bei Zuständigkeit eines anderen Trägers vollständig ausgeschlossen sein sollen.

    Einer Verurteilung der Beigeladenen nach § 75 Abs. 5 SGG steht auch nicht entgegen, daß es sich bei dem vom Kläger ursprünglich gegen die Beklagte gerichteten Anspruch auf berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation gemäß §§ 56 ff. AFG um einen Rechtsanspruch handelt, während die Leistungen der Beigeladenen gemäß § 13 Abs. 1 AVG Ermessensleistungen sind (vgl. BSGE 50, 111, 112 = SozR 1500 § 181 Nr. 1).

    Dem steht zunächst gemäß § 77 SGG die Rechtsverbindlichkeit des Bescheides vom 25. Mai 1976 entgegen (BSGE 50, 111, 114 = SozR 1500 § 181 Nr. 1; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 38).

    Der erkennende Senat hat in seinem vorstehend aufgeführten Urteil vom 21. Mai 1980 (BSGE 50, 111) die Auffassung vertreten, der nach 5 75 Abs. 2 SGG beigeladene Versicherungsträger sei trotz Vorliegens eines bindenden Bescheides gem. § 75 Abs. 5 SGG zu verurteilen, wenn der Kläger einen Anspruch auf Erteilung eines Zugunstenbescheides habe.

    Wie der Senat in seinem Urteil vom 21. Mai 1980 (BSGE 50, 111, 115) bereits ausgeführt hat, bestimmt nach dieser Vorschrift i.V.m. § 180 Abs. 4 SGG das Gericht den leistungspflichtigen Versicherungsträger, wenn es die Klage gegen einen Versicherungsträger ablehnen will, weil es einen anderen Versicherungsträger für leistungspflichtig hält.

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 79/93

    Rentenversicherung - berufliche Rehabilitation - Gesamtplan - Ermessensfehler

    Für die Versicherten iS von § 1236 Reichsversicherungsordnung (RVO) sind nur die Rentenversicherungsträger zuständig, nicht jedoch die BA, auch nicht teilweise (BSGE 48, 92, 98 ff; 50, 111; BSG SozR 4100 § 57 Nrn 9 und 11 sowie 2200 § 1237a Nr. 16).
  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

    Diese Möglich- keit besteht jedoch nicht mehr, wenn der Beigeladene bereits einen bindend gewordenen ablehnenden Bescheid erteilt hat (so schon der 7. Senat in BSGE 50, 111, 114).

    5 181 SGG bietet jedoch lediglich eine verfahrensrechtliche Handhabe, bindende (rechtskräftige) Entscheidungen zu beseitigen, die im Widerspruch zu einer beabsichtigten Entscheidung stehen (so ebenfalls schon der 7. Senat in BSGE 50, 111, 115).

    In dem mehrfach zitierten Urteil BSGE 50, 111 hat der 7. Senat des BSG freilich auch die Auffassung vertreten, trotz Vorliegens eines bindenden Bescheides sei der nach 5 75 Abs. 2, zweite Alternative SGG beigeladene Versicherungsträger gem @ 75 Abs. 5 SGG zu verurteilen, wenn der Kläger Anspruch auf einen sogenannten Zugunstenbescheid habe, dem wohl nach Inkrafttreten des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB33I) ein Anspruch auf Rücknahme des früheren Bescheides nach 5 44 SGB33! gleichzustellen wäre.

  • BSG, 31.05.1988 - 2 RU 67/87
    Dies habe der 7. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) in seinen Urteilen vom 21. Mai 1980 (BSGE 50, 111) und 24. Mai 1984 (BSGE 57, 1) mehrfach entschieden.

    In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch unumstritten, daß diese Möglichkeit nicht mehr besteht, wenn der Beigeladene bereits einen - den Streitgegenstand betreffenden - bindend gewordenen ablehnenden Bescheid erlassen hat (BSGE 50, 111, 114; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 38; Meyer-Ladewig, SGG, 3. Aufl, RdNr 12 zu § 75).

    Diese Vorschrift bietet für diejenigen Fälle eine verfahrensrechtliche Handhabe, eine bindende (rechtskräftige) Entscheidung zu beseitigen, in denen das Gericht die Frage der Passivlegitimation anders als in der bindenden Entscheidung beantworten will (BSGE 50, 111, 115; BSG SozR 1500 § 75 Nr. 38).

    Die gleiche Auffassung hat der 11. Senat in dem bereits mehrfach zitierten Urteil vom 13. August 1981 zu einem identischen Sachverhalt vertreten (BSG SozR 1500 § 75 Nr. 38) und im Gegensatz zu der Entscheidung des 7. Senats vom 21. Mai 1980 (BSGE 50, 111, 114) ausgeführt, dessen Auffassung widerspreche der dargestellten Systematik der §§ 75 Abs. 5, 180, 181 SGG.

  • BSG, 29.11.2006 - B 12 KR 30/05 R

    Arbeitslosenversicherung - Erstattung zu Unrecht entrichteter Beiträge -

    Diese Rechtsansicht, die der 7. Senat in den Urteilen vom 21. Mai 1980 (7 RAr 19/79, BSGE 50, 111, 115 = SozR 1500 § 181 Nr. 1 S 2 - insoweit allerdings noch nicht eindeutig) und 24. Mai 1984 (7 RAr 15/82, BSGE 57, 1, 7 = SozR 2200 § 1237a Nr. 25) vertreten hat, war für seine Entscheidungen jeweils nicht erheblich, da er in beiden Entscheidungen eine Verurteilung nach § 181 SGG nicht ausgesprochen oder bestätigt hat.

    Soweit der Senat in diesem Zusammenhang das oa Urteil des 7. Senats vom 21. Mai 1980 (BSGE 50, 111) zitiert hat, betrifft dies nur dessen Aussage, es müssten widersprüchliche Entscheidungen vorliegen.

  • BSG, 06.10.1981 - 9 RVs 3/81

    Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht - Fernmeldegebühren -

    Die Rechtskraft könnte nämlich auch die die Klageabweisung tragende Begründung erfassen (BSGE 14, 99, 101 f. = SozR Nr. 8 zu § 141 SGG; BSGE 35, 228, 231 = SozR 15 zu § 160 SGG; BSGE 39, 14, 18 = SozR 3640 § 4 Nr. 1); denn eine Entscheidung über die sachliche Zuständigkeit einer Verwaltungsbehörde, die das SG damit getroffen hat, könnte nach einem allgemeinen Rechtsgrundsatz des sozialgerichtlichen Verfahrens, von dem die §§ 180 bis 182 SGG ausgehen (vgl. BSGE 50, 111, 115 = SozR 1500 § 181 Nr. 1), auch dann rechtskräftig werden, wenn sie bloß in den Urteilsgründen enthalten ist.
  • BSG, 20.06.1984 - 7 RAr 45/83

    Kraftfahrzeughilfeanspruch einer Behinderten zur Erreichung ihres Arbeitsplatzes

    Insoweit handelt es sich, wie das LSG zutreffend erkannt hat, nicht um eine Ermessensleistung (so schon BSGE 50, 111, 112 : SozR 4100 5 57 Nr. 11; vgl auch Gagel, Komm 2 AFG, 1984, Anm 1 zu 5 56 mwN).

    Dem steht ferner nicht die Subsidiaritätsre- gelung in $ 57 AFG entgegen, wonach die Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers iSd RehaAnglG der der Beklagten vorgeht (vgl dazu BSGE 50, 111 : SozR 4100 5 57 Nr. 11); denn nach den Feststellungen des LSG, die von der Beklagten nicht angegriffen worden sind (S 163 SGG), erfüllte der Kläger nicht die Voraussetzungen des S 1236 Abs. 1a Nr. 2, Satz 1 Halbsatz 2 BVD (idF des 20. Rentenanpassungsgesetzes 27. Juni 1977.

  • BVerwG, 13.08.1992 - 5 C 47.87

    Verhältnis von Leistungen der Kriegsopferfürsorge zu Leistungen zur

    Entsprechend dem sprachlichen Bedeutungsunterschied zwischen der Formulierung "soweit", mit der der Gesetzgeber Raum für eine Aufstockung der Leistungen des vorrangigen Leistungsträgers läßt (vgl. z.B. aus der Begründung zu § 37 AFG den schriftlichen Bericht des Ausschusses für Arbeit zu § 36 des Regierungsentwurfs des AFG, BT-Drs. V/4110, S. 8 f.), und dem Wortlaut von gesetzlichen Regelungen, die einen Nachrang im Sinne eines völligen Ausschlusses von der Leistungspflicht begründen, wird der vom Gesetzgeber in der Neufassung des § 57 AFG gewählten Formulierung ("sofern") demgegenüber entnommen, daß der nachrangig zuständige Leistungsträger Leistungen nicht gewähren darf und daß deshalb auch eine Aufstockung der Leistungen durch ihn ausscheidet (s. BSGE 48, 92 ; BSG, Urteil vom 15. November 1979 - 11 RA 22/79 - <">57%20AFG%20Nr.%209#0 | " style="color:red" title="');">SozR 4100 § 57 AFG Nr. 9, S. 29 f.>; BSGE 50, 111 ).

    Diesem Ziel diente der durch die Änderung von § 57 AFG durch das Gesetz über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation bewirkte Ausschluß von Aufstockungsleistungen (vgl. BSGE 50, 111 ).

  • BSG, 26.01.2005 - B 12 P 9/03 R

    Notwendige Beiladung - Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung im

    Eine Verurteilung gemäß § 181 Satz 2 iVm § 180 Abs. 4 SGG ist dann nicht möglich, wenn das Gericht die Zuständigkeit des beklagten Versicherungsträgers verneint, der als Leistungspflichtiger in Betracht kommende Versicherungsträger seine sachliche Zuständigkeit jedoch nicht verneint hat und die Ablehnung auf das Fehlen der für den Leistungsanspruch erforderlichen Voraussetzungen gestützt hat (vgl BSG, Urteil vom 21. Mai 1980 - 7 RAr 19/79 -, BSGE 50, 111, 115 = SozR 1500 § 181 Nr. 1 S 2).
  • BSG, 22.09.1981 - 1 RA 11/80

    Arbeitsplatzgestaltung - Erstattungsanspruch nach § 6 Abs 3 RehaAnglG -

    Nach der Rechtsprechung insbesondere des 7. Senats des BSG (BSG 50, 111, 112 f. = SozR 4100 § 57 Nr. 11 S. 33) ist diese Vorschrift dahin auszulegen, daß im Falle der Zuständigkeit eines anderen Rehabilitationsträgers jegliche Leistungsverpflichtung der Klägerin entfällt und ihr auch eine Aufstockung der Leistungen des anderen Trägers versagt ist.
  • BSG, 04.05.1999 - B 2 U 19/98 R

    Nationale Volksarmee - Härteausgleich - Soldat auf Zeit - Dienstbeschädigung -

  • BSG, 01.04.1993 - 7/9b RAr 16/91

    Verpflegungskostenzuschuß - Behinderter - Pendler - Rehabilitation

  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79

    Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für Berufsförderungsmaßnahmen -

  • BSG, 26.06.1985 - 2 RU 79/84

    Begriff der Wohlfahrtspflege

  • LSG Bayern, 18.06.2014 - L 8 SO 215/13
  • LSG Bayern, 20.10.2005 - L 4 KR 181/02

    Voraussetzungen für die Abgabe der Sache zur Entscheidung an das gemeinsam

  • LSG Thüringen, 30.05.2005 - L 6 KR 23/02

    Kostenerstattung aus der sozialen Pflegeversicherung für ein Mini-Mum Liege

  • LSG Bayern, 15.04.2014 - L 8 SO 215/13

    Höhe KdU betreutes Wohnen

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RA 93/79

    Zum Verfahren, wenn schon bei Entscheidung über den Reha-Antrag feststeht, daß

  • LSG Sachsen, 03.07.2013 - L 3 AL 151/10
  • BSG, 20.04.1983 - 5a RKn 8/82

    Hinzurechnung einer Ausfallzeit - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht