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   BSG, 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79   

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https://dejure.org/1981,3453
BSG, 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79 (https://dejure.org/1981,3453)
BSG, Entscheidung vom 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79 (https://dejure.org/1981,3453)
BSG, Entscheidung vom 30. April 1981 - 10/8b/12 RAr 11/79 (https://dejure.org/1981,3453)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Konkursausfallgeld - Masseunzulänglichkeit - Beendigung der betrieblichen Tätigkeit - Stillegung des Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Konkursausfallgeld-Tatbestand - Offensichtliche Masseunzulänglichkeit - Beendigung der betrieblichen Tätigkeit

Papierfundstellen

  • BSGE 51, 296
  • ZIP 1981, 748
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 28.11.1978 - 4 RJ 130/77

    Rückforderung von Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Verschulden eines

    Auszug aus BSG, 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79
    Da es sich aber um die Anwendung eines weitgefaßten unbestimmten Rechtsbegriffs handelt, muß dem Tatsachengericht ein Beurteilungsspielraum eingeräumt werden (BSGE 47, 180), der hier jedenfalls nicht überschritten ist.
  • BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Denn Teils 3 stellt nicht auf die Beendigung einer wirtschaftlichen Tätigkeit ab, sondern auf den Wegfall der Einheit, in der eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird; zudem kann eine Tätigkeit unabhängig von dem Schicksal dieser Einheit beendet werden (vgl auch BSGE 51, 296, 297 = SozR 4100 § 141b Nr. 18 S 73) .
  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 75/99 R

    Konkursausfallgeld bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens im Ausland

    Die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit erfordert grundsätzlich das Ende jeder vom Arbeitgeber veranlaßten, dem Betriebszweck dienenden Tätigkeit, wobei sich letztere nach der Art des Betriebes bestimmt (BSGE 51, 296, 297 = SozR 4100 § 141b Nr. 18; BSGE 52, 40 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; SozR 4100 § 141b Nr. 30; BSGE 70, 9, 10 f = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3; SozR 3-4100 § 141b Nr. 12; Schlegel in Hennig, AFG, § 141b RdNrn 53 ff; vgl auch BAGE 47, 229, 233 f = AP Nr. 22 zu § 7 BetrAVG; Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl, § 7 RdNr 113 mwN).

    Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, daß die "vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit" nicht voraussetzt, daß der Betrieb stillgelegt oder aufgelöst worden ist, sofern der Arbeitgeber nur seine betriebsleitende Betätigung beendet hat (BSGE 51, 296, 297 = SozR 4100 § 141b Nr. 18; SozR 4100 § 141b Nr. 30).

  • LSG Baden-Württemberg, 20.10.2017 - L 8 AL 1845/16

    Insolvenzgeldanspruch - Insolvenzereignis - Abweisung des Insolvenzantrages

    Dem Anspruch auf Insolvenzgeld kann nicht entgegengehalten werden, dass ein Dritter im Wege des Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB in die Pflichten des bisherigen zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgebers eingetreten ist (Anschluss an BSG, 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79, BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R - zum Konkursausfallgeld).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten ist einem Anspruch auf Insolvenzgeld auch nicht entgegenzuhalten, dass ein Dritter - vorliegend die T. A. Objekte GmbH - in die Pflichten des bisherigen zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgebers eingetreten ist (vgl. insoweit zum Konkursausfallgeld BSG, Urteil vom 30.04.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79, juris RdNr. 20, bestätigend BSG, Urteil vom 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R, juris RdNr. 22).

  • BSG, 26.02.2019 - B 11 AL 3/18 R

    Anspruch auf Insolvenzgeld

    Kann der Arbeitnehmer Dritte neben dem Arbeitgeber wegen seiner Entgeltforderungen in Anspruch nehmen, sieht das Gesetz nicht vor, dass der Anspruch auf Insg nicht oder erst entsteht, wenn auch der Dritte zahlungsunfähig geworden ist (BSG vom 30.4.1981 - 10/8b/12 RAr 11/79 - BSGE 51, 296, 298 = SozR 4100 § 141b Nr. 18 S 73; BSG vom 2.11.2000 - B 11 AL 23/00 R - SozR 3-4100 § 141b Nr. 22 S 99) .
  • BSG, 02.11.2000 - B 11 AL 23/00 R

    Schuldübernahme Dritter beim Konkursausfallgeld

    Solange die Ansprüche der Arbeitnehmer nicht tatsächlich befriedigt sind, ist nach Eintritt eines Insolvenz-Ereignisses beim Arbeitgeber für den Anspruch auf Kaug unerheblich, ob Aussicht besteht, daß die Arbeitsentgeltansprüche, die den Anspruch auf Kaug begründen, später durch den Konkursverwalter oder Dritte, zB einen Übernehmer des Betriebes, befriedigt werden (BSGE 51, 296, 298 = SozR 4100 § 141b Nr. 18; BSGE 59, 107, 108 f = SozR 7610 § 613a Nr. 5; vgl auch BSGE 56, 211 = SozR 4100 § 141b Nr. 32).

    Das BSG hat schon entschieden, daß dem Anspruch auf Kaug nicht entgegenzuhalten ist, daß ein Dritter gemäß § 613a BGB in die Pflichten des bisherigen zahlungsunfähig gewordenen Arbeitgebers eingetreten ist (BSGE 51, 296, 298 = SozR 4100 § 141b Nr. 18; BSGE 59, 107, 108 f = SozR 7610 § 613a Nr. 5), und ein solcher Anspruch nach Insolvenz einer Kommanditgesellschaft nicht erst entsteht, wenn auch der persönlich haftende Gesellschafter zahlungsunfähig geworden ist (BSGE 64, 24, 25 = SozR 1300 § 45 Nr. 38).

  • BSG, 29.02.1984 - 10 RAr 14/82

    Einstellung der Betriebstätigkeit - Weiterführung von Betrieben -

    Eine Betriebstätigkeit ist i. S. von § 141b III Nr. 2 AFG nicht schon dann vollständig eingestellt, wenn der Arbeitgeber einen oder mehrere andere Betriebe weiterführt (Weiterentwicklung von BSG, Urteil vom 30.4.1981 - 10//8 b//12 RAr 11//79 = BSGE 51, 296 = SozR 4100 § 141b Nr. 18 = ZIP 1981, 748).

    Vielmehr ist unter der "vollständigen Beendigung der Betriebstätigkeit" die vollständige Beendigung der betrieblichen Betätigung des Arbeitgebers zu verstehen, wobei der Betrieb als Organisationseinheit sogar weiter bestehen kann, ohne auch nur zeitweise unterbrochen zu werden (BSGE 51, 296 ff).

  • BSG, 08.02.2001 - B 11 AL 30/00 R

    Anspruch auf Konkursausfallgeld bei Konkurs im Ausland

    Die vollständige Beendigung der Betriebstätigkeit erfordert grundsätzlich das Ende jeder vom Arbeitgeber veranlaßten, dem Betriebszweck dienenden Tätigkeit, wobei sich letztere nach der Art des Betriebes bestimmt (BSGE 51, 296, 297 = SozR 4100 § 141b Nr. 18; BSGE 52, 40 = SozR 4100 § 141b Nr. 19; SozR 4100 § 141b Nr. 30; BSGE 70, 9, 10 f = SozR 3-4100 § 141b Nr. 3; SozR 3-4100 § 141b Nr. 12; Schlegel in Hennig, AFG, § 141b RdNrn 53 ff; vgl auch BAGE 47, 229, 233 f = AP Nr. 22 zu § 7 BetrAVG; Blomeyer/Otto, BetrAVG, 2. Aufl, § 7 RdNr 113 mwN).
  • BSG, 22.05.1984 - 10 RAr 10/83

    Unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung - Insolvenz des illegalen Verleihers -

    Insoweit hat der erkennende Senat bereits entschieden, daß es unerheblich ist, ob die Beitragsforderungen im Konkurs Masseschulden iS von § 59 Abs. 1 Nr. 3 Buchst e KO wären bzw auf die letzten sechs Monate vor dem Insolvenzereignis entfallen; denn der Gesetzgeber hat nunmehr durch die Ergänzung des § 141b Abs. 2 AFG ("die unabhängig von der Zeit, für die sie geschuldet werden") durch das 5. AFG-ÄndG vom 23. Juli 1979 (BGBl I 1989) klargestellt, daß auch Ansprüche, die für länger als sechs Monate vor dem Insolvenzereignis liegende Zeiten geschuldet werden, einen Anspruch aus der Konkursausfallversicherung begründen (vgl Urteil vom 2. Februar 1984 - 10 RAr 8/83 -, unter Bezugnahme auf die Begründung des Regierungsentwurfs zum 5. AFG-ÄndG, BT-Drucks 8/2624 S 30 zu Nr. 48a - § 141b Abs. 2 - vgl ferner BSG SozR 4100 § 141b Nr. 18).
  • BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 7/93

    Arbeitsförderung - Insolvenz - Konkursausfallgeld - Urlaubsanspruch

    Diese Vorschrift verlangt, daß der Arbeitgeber die betriebliche Tätigkeit vollständig beendet hat (BSG 10. Senat vom 30. April 1981, BSGE 51, 296).
  • BSG, 06.11.1985 - 10 RAr 3/84

    Eröffnung des Konkursverfahrens - Ablehnung mangels Masse - Übergang eines

    Vielmehr steht im Hinblick auf den Zweck des Kaug als einer vorrangigen Sicherung der Arbeitnehmer (s dazu im einzelnen Urteil des erkennenden Senats vom 28. Juni 1983 - 10 RAr 26/81 -, BSGE 55, 195, 200) auch im Falle der Betriebsübernahme zunächst Kaug zu (erkennender Senat, Urteil vom 30. April 1981 - 10/8b/12 RAr 11/79 -, BSGE 51, 296, 298 = SozR 4100 § 141b Nr. 18).
  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 66/88

    Betriebsübergang: Haftung des Übernehmers, auch bei Ablehnung des

  • BSG, 25.03.1982 - 10 RAr 2/81

    Anspruch auf Konkursausfallgeld; Konkurs eines Verleihers; Unerlaubte

  • LSG Sachsen, 13.08.2002 - L 3 AL 51/00
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.05.2012 - L 11/12 AL 89/08
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