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   BSG, 24.02.1982 - 2 RU 59/81   

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https://dejure.org/1982,4586
BSG, 24.02.1982 - 2 RU 59/81 (https://dejure.org/1982,4586)
BSG, Entscheidung vom 24.02.1982 - 2 RU 59/81 (https://dejure.org/1982,4586)
BSG, Entscheidung vom 24. Februar 1982 - 2 RU 59/81 (https://dejure.org/1982,4586)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Keine Wechselwirkung zwischen Beitrag und Leistung in der gesetzlichen Unfallversicherung - Weitergeltung des RAMErl von 1941

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Berechnung des Übergangsgeldes; Unfallversicherung; Bemessungszeitraum; Nachtarbeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 53, 133
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 26.10.1962 - 3 RK 47/58

    Berechnung des für die Versicherungspflicht in der Krankenversicherung

    Auszug aus BSG, 24.02.1982 - 2 RU 59/81
    Das Außerkrafttreten der grundlage hat nicht zur Folge, daß auch die vordem aufgrund der Ermächtigung erlassenen Vorschriften außer Kraft treten (vgl BSG 1962-10-26 3 RK 47/58 = BSGE 18, 65).
  • BSG, 21.02.1980 - 5 RKnU 1/78

    Urlaubsgeld - Steinkohlenbergbau - Silikosegefährdung - Berechnung des

    Auszug aus BSG, 24.02.1982 - 2 RU 59/81
    Hat er also aus dem Umstand, daß bestimmte steuerfreie Teile seines Lohnes oder Gehaltes der Beitragszahlung nicht zugrunde gelegt werden, keinen Vorteil, so erscheint es auch nicht gerechtfertigt, diesem fehlenden Vorteil auf der Beitragsseite einen Nachteil auf der Leistungsseite gegenüberzustellen (vgl BSG 1980-02-21 5 RKnU 1/78 = BSGE 50, 9).
  • BSG, 23.07.2015 - B 2 U 9/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - höhere Verletztenrente gem § 59 Abs 1 SGB 7 -

    Die auch vom LSG und dieser Literatur zitierte Rechtsprechung des Senats, die einer solchen Geltung der ArEV entgegenstehen soll (BSG vom 27.11.1985 - 2 RU 23/85 - SozR 2200 § 571 Nr. 24; BSG vom 24.5.1984 - 2 RU 11/83 - HV-Info 1984, Nr. 13; BSG vom 24.2.1982 - 2 RU 59/81 - BSGE 53, 133 = SozR 2200 § 560 Nr. 10; BSG vom 21.2.1980 - 5 RKnU 1/78 - BSGE 50, 9 = SozR 2200 § 571 Nr. 16) , ist ausschließlich zum Recht der RVO ergangen und betraf ausnahmslos Sachverhalte, die nach dem Rechtszustand vor Inkrafttreten der ArEV im Jahre 1977 zu beurteilen waren.

    Die Regelung des § 3 ArEV wurde vom erkennenden Senat sodann auch ausdrücklich gebilligt und gerade kompetenzrechtlich nicht beanstandet (BSG vom 24.2.1982 - 2 RU 59/81 - BSGE 53, 133 = SozR 2200 § 560 Nr. 10, RdNr 18 f) .

  • BSG, 08.09.1993 - 14a RKa 7/92

    Kassenzahnärztliche Versorgung - Amalgam

    Das Außerkrafttreten der gesetzlichen Grundlage hat grundsätzlich nicht zur Folge, daß auch die zuvor aufgrund der Ermächtigung erlassenen untergesetzlichen Vorschriften außer Kraft treten (BSGE 53, 133, 136 [BSG 24.02.1982 - 2 RU 59/81] = SozR 2200 § 560 Nr. 10; BSGE 18, 65, 68 = SozR Nr. 35 zu § 165 RVO).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2015 - L 7 KA 44/11

    Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses - Beanstandung -

    Dieser Auffassung ist auch der 2. Senat des BSG (Urteil vom 24. Februar 1982 - 2 RU 59/81 -, juris) beigetreten.
  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 11/83
    9, 10; 53, 133, 13a; Brackmann.

    Dieser Auffassung hat der erkennende Senat bereits zugestimmt (BSGE 53, 133, 135, betreffend Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit).

  • BSG, 27.11.1985 - 2 RU 23/85

    Anpassung der Rente - Unfallversicherung - Höchstgrenze - Rentenberechnung -

    Wegen der Steuerfreiheit der Ministerialzulage waren von ihr auch keine Beiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung der Angestellten zu entrichten (vgl BSGE 53, 133, 139).
  • BSG, 16.02.1989 - 4 RA 2/88

    Arbeitsentgelt iS. von § 18f Abs. 1 AVG

    Deshalb hat nicht nur das BSG in dem genannten Urteil (SozR 2200 § 1241f Nr. 2 S 3) ausgeführt, bezüglich des Begriffes "Arbeitsentgelt" sei nach dem gegenwärtigen Rechtszustand auf die Legaldefinition des § 14 SGB 4 zurückzugreifen (dort handelte es sich allerdings noch um einen Bezugszeitraum vor Inkrafttreten des SGB 4); auch in der Literatur wird - soweit ersichtlich - hierzu keine Gegenmeinung vertreten (vgl BSG aaO; ferner für die Unfallversicherung BSGE 53, 117 und 53, 133; für das Gebiet der Arbeitsförderung: Urteil vom 3. September 1988 - 11/7 RAr 73/87).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.05.2009 - L 7 KA 1012/05

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Degressionsregelung - Wirksamkeit -

    Dieser Auffassung ist der 2. Senat des BSG in seinem Urteil vom 24. Februar 1982 (- 2 RU 59/81-, zitiert nach juris) beigetreten.
  • BSG, 28.02.1984 - 12 RK 8/83

    Berechnung der Beiträge zur Unfall- und Krankenversicherung für Seeleute -

    Der genannte Erlaß ist deshalb zutreffend auch nach dem Kriege als weiterhin gültiges Recht angesehen worden (vgl. BSGE 53, 133, 135 f) [BSG 24.02.1982 - 2 RU 59/81].
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