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   BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82   

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https://dejure.org/1984,4635
BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82 (https://dejure.org/1984,4635)
BSG, Entscheidung vom 16.05.1984 - 9b RU 68/82 (https://dejure.org/1984,4635)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 1984 - 9b RU 68/82 (https://dejure.org/1984,4635)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 56, 279
  • NZA 1985, 165
  • VersR 1984, 1038
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 14.12.1967 - 2 RU 1/65

    Unfallversicherungsschutz - Weinbauunternehmer - Winzergenossenschaftsmitglied -

    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82
    Diese Zielsetzung schließt jedoch nicht aus, daß die Tätigkeit eines Beamten - wie auch sonst eine Tätigkeit mehreren bei verschiedenen Versicherungsträgern versicherten Unternehmen dienen kann (vgl. BSGE 5, 168; 19, 117 SozR Nr. 34 zu § 537 RVO a.F.; BSGE 27, 233, 236 = SozR Nr. 47 zu § 537 RVO a.F.) - nicht nur seinem Dienstherrn, sondern zugleich dem Betrieb eines anderen Unternehmers zuzuordnen ist und dann die Voraussetzungen eines "Versichertseins" zumindest nach § 539 Abs. 2 RVO erfüllt sind.

    Nach § 636 Abs. 2 RVO kann das Haftungsprivileg mehreren Unternehmern zugute kommen, obwohl nach dem auch in § 648 RVO zum Ausdruck kommenden Grundsatz gegenüber dem anspruchsberechtigten Versicherten immer nur ein einziger Versicherungsträger leistungspflichtig ist (vgl. auch BSGE 27, 233, 236 = SozR Nr. 47 zu § 537 RVO a.F.).

  • BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82
    Diese Zielsetzung schließt jedoch nicht aus, daß die Tätigkeit eines Beamten - wie auch sonst eine Tätigkeit mehreren bei verschiedenen Versicherungsträgern versicherten Unternehmen dienen kann (vgl. BSGE 5, 168; 19, 117 SozR Nr. 34 zu § 537 RVO a.F.; BSGE 27, 233, 236 = SozR Nr. 47 zu § 537 RVO a.F.) - nicht nur seinem Dienstherrn, sondern zugleich dem Betrieb eines anderen Unternehmers zuzuordnen ist und dann die Voraussetzungen eines "Versichertseins" zumindest nach § 539 Abs. 2 RVO erfüllt sind.
  • BSG, 14.12.1978 - 2 BU 183/78
    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82
    Nach dessen zum Geltungsbereich des § 639 RVO getroffener Entscheidung ist der Unternehmer an einer rechtskräftigen Feststellung, ein Ereignis sei kein Arbeitsunfall, nicht gebunden, sofern er am Verfahren nicht wirksam beteiligt war (Beschluß vom 14. Dezember 1978 - 2 BU 183/78 -).
  • Drs-Bund, 25.01.1963 - BT-Drs IV/938
    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82
    Die Versicherungsfreiheit nach § 541 Abs. 1 Nr. 1 RVO hat, wie die Gesetzesmaterialien ergeben (Bericht des sozialpolitischen Ausschusses des Bundestages, BT-Drucks IV/938 zu § 541 S. 5), den Zweck, ein Wahlrecht des Beamten bei einem Dienstunfall zwischen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge einerseits und den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung andererseits auszuschließen und den Personenkreis der Beamten allein und vollständig auf die beamtenrechtlichen Vorschriften zu verweisen (vgl. Lauterbach, Unfallversicherung, 3. Aufl. 1983, Band I Anm. 2, 6 zu § 541 RVO; Vollmar, SozSich 1963, 270, 271); sie will eine Doppelversorgung der Beamten vermeiden.
  • BSG, 26.04.1963 - 2 RU 242/59

    Anerkennung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Abpflückens geringer Obstmengen zum

    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82
    Diese Zielsetzung schließt jedoch nicht aus, daß die Tätigkeit eines Beamten - wie auch sonst eine Tätigkeit mehreren bei verschiedenen Versicherungsträgern versicherten Unternehmen dienen kann (vgl. BSGE 5, 168; 19, 117 SozR Nr. 34 zu § 537 RVO a.F.; BSGE 27, 233, 236 = SozR Nr. 47 zu § 537 RVO a.F.) - nicht nur seinem Dienstherrn, sondern zugleich dem Betrieb eines anderen Unternehmers zuzuordnen ist und dann die Voraussetzungen eines "Versichertseins" zumindest nach § 539 Abs. 2 RVO erfüllt sind.
  • BSG, 10.09.1975 - 12 RK 6/74

    Beamter - Versicherungsfreiheit

    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82
    Diese Versicherungsfreiheit eines Beamten ist ausschließlich auf das Beamtenverhältnis beschränkt (vgl. u.a. BSGE 401, 208 = SozR 2200 § 169 Nr. 1; SozR Nr. 2 zu § 6 AVG); sie läßt das möglicherweise daneben bestehende versicherungsrechtliche, Verhältnis etwa nach § 539 Abs. 2 RVO unberührt.
  • BSG, 25.05.1966 - 3 RK 37/62
    Auszug aus BSG, 16.05.1984 - 9b RU 68/82
    Indessen gewinnt die Verwaltung in jedem Falle gegenüber den Beteiligten die Freiheit zur Änderung ihres Verwaltungsaktes zurück, wenn der davon Betroffene rechtzeitig von seinem Anfechtungsrecht Gebrauch gemacht hat (BSGE 17, 261, 263f = SozR Nr. 3 zu § 173 RVO; BSGE 25, 34, 36 = SozR Nr. 52 zu § 77 SGG).
  • BGH, 19.05.2009 - VI ZR 56/08

    Ersatz eines materiellen und immateriellen Schadens infolge eines Unfalls in

    2008, § 2 Rn. 820; so schon zur RVO BSG, BSGE 5, 168, 175; 56, 279, 282), f ührt dies allerdings nicht zu einem mehrfachen Versicherungsschutz und zur Zuständigkeit mehrerer Unfallversicherungsträger.
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 35/92

    Zivildienstbeschädigung - Vom Zivildienstgesetz anerkanntes privatrechtliches

    Dagegen sei nach den Grundsätzen des Urteils des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16. Mai 1984 (BSGE 56, 279) bei dem Kläger auch das Vorliegen eines Arbeitsunfalles anzuerkennen.

    Dem steht - wie das LSG ebenfalls zutreffend entschieden hat - das Urteil des 9b-Senats des BSG vom 16. Mai 1984 (- 2 RU 64/82 - BSGE 56, 279) nicht entgegen.

  • LG Saarbrücken, 28.06.2018 - 9 O 182/17

    Voraussetzungen der Haftungsbeschränkung des § 104 SGB VII

    Dies gilt auch dann, wenn sie nach § 4 Abs. 1 SGB VII versicherungsfrei sind, ihr Unfall aber zugleich ein Arbeitsunfall ist (BSG, Urteil vom 16.05.1984, BSGE 56, 279).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.11.2010 - L 8 U 996/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Berufung - Fehlen der

    In diesen Fällen könnte das Verhalten der Versicherten, seiner Angehörigen und Hinterbliebenen dazu führen, dass eine bindende Entscheidung des Trägers der Unfallversicherung überhaupt nicht ergeht und damit dem Haftungsprivileg die Grundlage entzogen wird (vgl. zum Vorstehenden BSG Urteil vom 15.05.1984 - 9b RU 68/82 - zur Vorgängervorschrift § 639 RVO -, BSGE 56 S 280, 281; Krasney in Becker / Burchardt / Krasney / Kruschinsky, Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), § 109 RdNr. 4).
  • LSG Hamburg, 17.02.2015 - L 3 U 38/13

    Voraussetzungen eines Arbeitsunfalls

    Hierbei sei sie - die Beklagte - entsprechend den Entscheidungen des Bundessozialgerichts (BSG) 9 b RU 68/82 und 2 RU 26/96 davon ausgegangen, dass der Klägerin ein eigenes Recht auf Beteiligung am Verwaltungsverfahren nach § 12 Abs. 2 Satz 2 Sozialgesetzbuch Zehntes Buch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X) zugestanden habe.
  • BSG, 17.12.1997 - 2 BU 40/97

    Voraussetzungen für die gesetzliche Prozeßstandschaft im sozialgerichtlichen

    Denn der Kläger setzt sich nicht mit der bestehenden Rechtsprechung hinsichtlich der Anforderungen an die Zulässigkeit - hier - einer sog gesetzlichen Prozeßstandschaft auseinander (vgl BSGE 5, 168; 11, 295; 13, 122; 16, 44; 22, 181; 23, 168; 25, 66; 33, 64; 34, 289; 37, 28; 38, 94; 38, 98; 50, 262; 52, 281; 56, 279 [BSG 16.05.1984 - 9b RU 68/82]; 60, 222; 61, 137 [BSG 21.01.1987 - 7 RAr 100/85]; 61, 180).
  • BSG, 12.12.1985 - 7 RAr 122/84

    Einstufige Juristenausbildung - Anspruch auf Arbeitslosenhilfe

    Diese Auslegung obliegt auch dem Revisionsgericht (BSGE 56, 279, 276 : SozR 2200 S 622 Nr. 23; BSGE 98, 56, 58 : SozR 2200 S 368a Nr. 5).
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