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   BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83   

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https://dejure.org/1984,234
BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83 (https://dejure.org/1984,234)
BSG, Entscheidung vom 13.12.1984 - 11 RA 72/83 (https://dejure.org/1984,234)
BSG, Entscheidung vom 13. Dezember 1984 - 11 RA 72/83 (https://dejure.org/1984,234)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor Wartezeiterfüllung - Berufsunfähigkeit in Angestelltenversicherung - qualitativer Wert eines Berufes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BSGE 57, 291
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (16)

  • BSG, 24.03.1983 - 1 RA 15/82

    Rentenanspruch - Beitragsbemessungsgrenze - Berufsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts -BSG- (vgl. zuletzt BSGE 55, 45, 48) ist bei Prüfung der BU Ausgangspunkt der Beurteilung der "bisherige Beruf" des Versicherten.

    Inzwischen hat sich der 1. Senat im Urteil vom 24. März 1981 (BSGE 55, 45, 51) zu einer Schematisierung der tarifvertraglich erfaßten Angestelltentätigkeiten mit einem Bruttoarbeitsentgelt bis zur Beitragsbemessungsgrenze imstande gesehen; es ließen sich drei Gruppen mit den "Leitberufen" des unausgebildeten Angestellten, des Angestellten mit einer Ausbildung bis zu zwei Jahren und des Angestellten mit einer längeren Ausbildung bilden.

    Hiergegen hat sich Kritik erhoben (BSGE 55, 45, 48; Oberfeld, SGb 1983, 402 f.), die der Senat für berechtigt hält; er hat daher keine Bedenken dagegen mehr, in diesem Zusammenhang den Begriff "qualitativer Wert" zu verwenden.

    Dabei versteht der Seht die Ausführungen des 1. Senats dahin, daß der 1. Senat auch die Ausbildungsberufe, die eine Ausbildung von zwei Jahren erfordern, in die oberste der von ihm gebildeten drei Gruppen einordnen will, auch wenn es in dem Urteil möglicherweise mißverständlich heißt, zur Mittelgruppe gehörten Angestellte mit einer Ausbildung "bis zu zwei Jahren"; der 1. Senat hat sich erkennbar an die Abgrenzung des "Facharbeiters" vom "angelernten Arbeiter" in der Arbeiterrentenversicherung anlehnen wollen (BSGE 55, 45, 50), wo mit der Ausbildung von zwei Jahren der Facharbeiter beginnt (s. insbesondere SozR 2200 § 1246 Nr. 16); einen Grund für eine bewußt unterschiedliche Abgrenzung in beiden Versicherungszweigen hat der 1. Senat nicht genannt.

  • BSG, 20.01.1983 - 11 RA 4/82

    Selbstversicherung - Bisheriger Beruf - Bestimmung - Beiträge - Bezeichnungsgebot

    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83
    In einem früheren vergleichbaren Falle (Urteil vom 20. Januar 1983, SozR 2200 § 1246 Nr. 105 = SGb 1983, 399, 400) hatte es der Senat als "zumindest nahegelegen" bezeichnet, daß das LSG in erster Linie festgestellt hätte, ob die Erwerbsfähigkeit im bisherigen Beruf noch ausreicht oder nicht (mit Hinweis auf das Urteil des 1. Senats in SozR 2200 § 1246 Nr. 75); Anlaß dafür war u. a., daß nicht erkennbar war, welche Schwierigkeiten das LSG in der Beantwortung dieser Frage gesehen hatte.

    Die Rechtsprechung des BSG (BSGE 49, 54, 56 - 1. Senat - und im Anschluß daran Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1980, 11 RA 38/79) hatte demgegenüber entschieden, daß dieses Mehrstufenschema nicht bei Angestelltenberufen gilt; in seinem schon erwähnten Urteil vom 20. Januar 1983 (SozR 2200 § 1246 Nr. 105) hatte der Senat einschränkend allerdings die mittelbare Orientierung an diesem Schema, wenn auch nicht als notwendig, aber doch als hilfreich erachtet, weil es bei den Arbeiterberufen anders als in der Angestelltenversicherung schon feste Verweisungsregeln gebe.

    Die Rechtsprechung hat darin keine erschöpfende Aufzählung der für die Zumutbarkeit maßgebenden Gesichtspunkte erblickt (BSGE 9, 254, 258 - 5. Senat -, BSGE 24, 97, 98 - 1. Senat - SozR 2200 § 1246 Nr. 105 - 11. Senat -).

  • BSG, 15.11.1983 - 1 RJ 112/82

    Benennung der Verweisungstätigkeit - Verweisungstätigkeit - Leitberuf -

    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83
    Der erkennende Senat sieht keinen Anlaß, näher darauf einzugehen, daß die Leistungsgruppendefinitionen der Anlage 1 (B) zum FRG zwischen den Angestellten in einer Tätigkeit, die "keine Berufsausbildung erfordert" (Leistungsgruppe 5) und den Angestellten in einer Tätigkeit, "deren Ausübung eine abgeschlossene Berufsausbildung ... voraussetzt" (Leistungsgruppe 4) keine Zwischengruppe kennt, und daß der 1. Senat in seinem Urteil vom 15. November 1983 (SozR 2200 § 1246 Nr. 109) die entsprechende Zwischengruppe bei den Arbeiterberufen zutreffend als eine "inhomogene und vielschichtige Berufsgruppe" bezeichnet hat (vgl. auch Wilze, Kompaß 1984, 473, 475 zur Vielfalt innerhalb der Facharbeitergruppe).

    Hervorzuheben ist ferner, daß die genannten Aussagen zur Verweisbarkeit nur für Regelfälle gedacht sind, also Ausnahmen zulassen, wenn sie geboten erscheinen (vgl. dazu die Ausführung des 1. Senats in SozR 2200 § 1246 Nr. 109 zur Verweisung von "Angelernten").

  • BSG, 22.08.1963 - 5 RKn 48/60

    Zu einem Anspruch auf Knappschaftsrente wegen Berufsunfähigkeit; Wechsel der

    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83
    Dabei darf es sich allerdings nicht um einen Beruf handeln, der bereits vor der Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten aufgegeben worden ist (BSGE 19, 279; 29, 63; SozR 2200 § 1246 Nrn. 62, 65, 66, 108).

    Wie der 5. Senat des BSG in seinem bereits angeführten Urteil in BSGE 19, 279 im Anschluß an Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes ausgeführt hat, verdient eine berufliche Stellung keine Beachtung, wenn der Versicherte die für den geltend gemachten Anspruch erforderliche Versicherungszeit noch nicht zurückgelegt hatte, als er die betreffende Berufstätigkeit - freiwillig oder erzwungenermaßen - aufgab.

  • BSG, 20.03.1980 - 11 RA 38/79
    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83
    Die Rechtsprechung des BSG (BSGE 49, 54, 56 - 1. Senat - und im Anschluß daran Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1980, 11 RA 38/79) hatte demgegenüber entschieden, daß dieses Mehrstufenschema nicht bei Angestelltenberufen gilt; in seinem schon erwähnten Urteil vom 20. Januar 1983 (SozR 2200 § 1246 Nr. 105) hatte der Senat einschränkend allerdings die mittelbare Orientierung an diesem Schema, wenn auch nicht als notwendig, aber doch als hilfreich erachtet, weil es bei den Arbeiterberufen anders als in der Angestelltenversicherung schon feste Verweisungsregeln gebe.

    Das hatte er im Urteil vom 20. März 1980 - 11 RA 38/79 - näher damit erläutert, daß es erforderlich wäre, Gruppen zu finden, die in der Bewertung der ihnen zugehörenden Berufe einen wesentlich gleichen Wertabstand aufweisen; eine Gruppenbildung mit allgemeinen Aussagen über die Verweisbarkeit von Gruppe zu Gruppe sei bei den wenigen vom Senat zu entscheidenden Streitigkeiten bisher nicht möglich gewesen.

  • BSG, 04.10.1979 - 1 RA 55/78
    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83
    Die Rechtsprechung des BSG (BSGE 49, 54, 56 - 1. Senat - und im Anschluß daran Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1980, 11 RA 38/79) hatte demgegenüber entschieden, daß dieses Mehrstufenschema nicht bei Angestelltenberufen gilt; in seinem schon erwähnten Urteil vom 20. Januar 1983 (SozR 2200 § 1246 Nr. 105) hatte der Senat einschränkend allerdings die mittelbare Orientierung an diesem Schema, wenn auch nicht als notwendig, aber doch als hilfreich erachtet, weil es bei den Arbeiterberufen anders als in der Angestelltenversicherung schon feste Verweisungsregeln gebe.

    Gemäß BSGE 49, 54 (1. Senat) dürfen Versicherte, die einen Angestelltenberuf regelmäßig durch Aufstieg aus einem Arbeiterberuf erreichen, zumutbar nur auf die letzte Ebene des Arbeiterberufes verwiesen werden.

  • BSG, 16.04.1959 - 5 RKn 28/58
    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83
    Die Rechtsprechung hat darin keine erschöpfende Aufzählung der für die Zumutbarkeit maßgebenden Gesichtspunkte erblickt (BSGE 9, 254, 258 - 5. Senat -, BSGE 24, 97, 98 - 1. Senat - SozR 2200 § 1246 Nr. 105 - 11. Senat -).
  • BSG, 19.11.1965 - 1 RA 275/62

    Beurteilung der Berufsunfähigkeit - Schriftsetzergehilfe - Zumutbarkeit von

    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83
    Die Rechtsprechung hat darin keine erschöpfende Aufzählung der für die Zumutbarkeit maßgebenden Gesichtspunkte erblickt (BSGE 9, 254, 258 - 5. Senat -, BSGE 24, 97, 98 - 1. Senat - SozR 2200 § 1246 Nr. 105 - 11. Senat -).
  • BSG, 12.12.1968 - 12 RJ 64/67

    Bisheriger Beruf - Erlernter Beruf - Berufswechsel - Erfüllung der Wartezeit

    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83
    Dabei darf es sich allerdings nicht um einen Beruf handeln, der bereits vor der Erfüllung der Wartezeit von 60 Monaten aufgegeben worden ist (BSGE 19, 279; 29, 63; SozR 2200 § 1246 Nrn. 62, 65, 66, 108).
  • BSG, 14.03.1975 - 1 RA 133/74
    Auszug aus BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83
    So ergab sich aus dem Urteil des 1. Senats vom 14. März 1975 - 1 RA 133/74 -, daß nicht nur die dort zu beurteilende angelernte Verkäuferin, sondern überhaupt angelernte Angestellte auf ungelernte Tätigkeiten des allgemeinen Arbeitsmarktes verwiesen werden dürfen.
  • BSG, 09.06.1960 - 1 RA 6/58
  • BSG, 19.03.1970 - 5 RKn 71/67

    Bestimmung des Hauptberufs - Umschulung - Verweisung auf umgeschulte Tätigkeit -

  • BSG, 14.07.1982 - 5a RKn 7/81

    Zumutbarkeit einer Tätigkeit; Entgeltdifferenz; Qualitätsunterschied;

  • BSG, 14.04.1981 - 4 RJ 39/80

    Wartezeit - Berufsunfähigkeit - Unfall

  • BSG, 18.02.1981 - 1 RJ 124/79

    Verweisungstätigkeit - Verrichtung einer leichter Tätigkeit - Gesundheitliche

  • BSG, 19.03.1976 - 11 RA 58/75

    Soldaten der Wehrmacht - Berufsunteroffizier - Verweisbarkeit - Geistig

  • LSG Bayern, 27.02.2013 - L 13 R 29/11

    Zu den Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erwerbsminderungsrente.

    Zur Feststellung des qualitativen Werts des bisherigen Berufs und damit zur Bestimmung der zumutbaren Verweisungstätigkeiten hat das BSG zunächst für die Arbeiterberufe, dann jedoch auch für Angestellte ein Mehrstufenschema entwickelt (BSGE 55, 45 = SozR 2200 § 1246 Nr. 107; BSGE 57, 291 = SozR 2200 Nr. 126; SozR 3-2200 § 1246 Nr. 2, 41).
  • BSG, 17.12.1991 - 5 RJ 73/90

    Erwerbsunfähigkeit bei eingeschränkter Gehfähigkeit

    Sollte sich die Klägerin aufgrund ihrer Berufspraxis die Kenntnisse und Fertigkeiten einer gelernten Verkäuferin angeeignet haben und entsprechend entlohnt worden sein, könnte die Wertigkeit ihres bisherigen Berufs höher einzustufen sein (vgl. BSGE 57, 291, 299).

    Dann wäre die Klägerin im Rahmen des § 1246 RVO auch nicht mehr ohne weiteres auf das allgemeine Arbeitsfeld verweisbar (vgl. BSGE 57, 291, 300).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit

    Die Zuordnung eines bestimmten Berufs in dieses Stufenschema erfolgt nach Qualitätskriterien (BSG, Urteil v. 13.12.1984, 11 RA 72/83 - BSGE 57, 291).
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